Vollständige Version anzeigen : Hundeattacke und -biss mit Nachspiel
Ich habe komplett gewonnen
Wow. Glückwunsch.
Leider habe ich einige Erfahrungen durch Anwälte im persönlichen Umfeld und hätte praktisch nie mit so einem Ausgang gerechnet. Daher freut es mich doppelt für dich :Blumen:
sybenwurz
21.12.2017, 09:29
Astrein, Glückwunsch.
Schön, auch so nen Ausgang mal zu sehen/hören.
Duafüxin
21.12.2017, 09:48
Sauber! Am besten ist doch, dass sie ihre Versicherung angelogen hat.
Birgt allerdings das Risiko, dass sie nicht zahlen kann, wenn sie selber zahlen muss.
tandem65
21.12.2017, 14:50
Auch von mir erst mal Glückwunsch.
Sauber! Am besten ist doch, dass sie ihre Versicherung angelogen hat.
Birgt allerdings das Risiko, dass sie nicht zahlen kann, wenn sie selber zahlen muss.
Hmm, ob das nicht Sache der Versicherung ist? Die kann kann dann die Dame regresspflichtig machen.
So Versicherungen können dann schon recht hartnäckig sein. ;)
JENS-KLEVE
21.12.2017, 19:14
Wenn ich meinen Anwalt richtig verstanden habe, hätte die Frau damals einfach den Fall ihrer Versicherung melden können und die hätten mehr oder weniger alles bezahlt. Sie hat denen aber eine geschönte Geschichte präsentiert und daraufhin hat die Versicherung mir eine Teilschuld zugeschrieben und nur einen Teil gezahlt, anschließend den Fall endgültig abgeschlossen.
Ich habe jetzt nicht die Versicherung, sondern die Frau zivilrechtlich verklagt und gewonnen. Daher muss die Frau nun diesen Streitwert und alle Kosten bezahlen, die Versicherung ist nicht mehr zuständig. Es wäre ja auch komisch, wenn sie jetzt nochmal ihre Versicherung anschreiben würde um zu berichten, dass das Gericht einen anderen Hergang festgestellt habe und sie deswegen nochmal eine weitere Zahlung an mich wünscht.
Mein Mitleid hält sich da jetzt auch in Grenzen, sie hätte einfach die Wahrheit sagen sollen.
Hallo Jens, ich lese jetzt erst den guten Ausgang der Geschichte (zumindest vorläufig) !
:liebe053: GLÜCKWUNSCH !! Gib mir 5 !
Es bleibt zu hoffen, dass bei der Frau vielleicht doch die Einsicht in die aussichtslose Lage siegt ... und nicht der sture Dickschädel...
Der finanzielle Aspekt ist jetzt hoffnungsvoll. Aber leider (oder besser: zum Glück) ist nicht alles mit Geld zu bezahlen, z.B. die Gesundheit. Ich wünsche dir, dass du auch auf diesem Terrain kleine Erfolge verzeichnen und "dein" Trainingsgelände langsam wieder zurückerobern kannst.
Thorsten
21.12.2017, 21:44
Er trägt jetzt ein Trikot mit der Aufschrift "Den letzten Prozess gegen agressive Hundehalter*innen habe ich gewonnen!" :Cheese: :dresche.
tandem65
21.12.2017, 23:07
Wenn ich meinen Anwalt richtig verstanden habe, hätte die Frau damals einfach den Fall ihrer Versicherung melden können und die hätten mehr oder weniger alles bezahlt. Sie hat denen aber eine geschönte Geschichte präsentiert und daraufhin hat die Versicherung mir eine Teilschuld zugeschrieben und nur einen Teil gezahlt, anschließend den Fall endgültig abgeschlossen.
Ich habe jetzt nicht die Versicherung, sondern die Frau zivilrechtlich verklagt und gewonnen. Daher muss die Frau nun diesen Streitwert und alle Kosten bezahlen, die Versicherung ist nicht mehr zuständig. Es wäre ja auch komisch, wenn sie jetzt nochmal ihre Versicherung anschreiben würde um zu berichten, dass das Gericht einen anderen Hergang festgestellt habe und sie deswegen nochmal eine weitere Zahlung an mich wünscht.
Interessante Konstellation. Denn die Versicherung kann den Fall nicht abschliessen. Abgeschlossen ist der Fall nur wenn Du es akzeptierst. Das hast Du ganz offensichtlich nicht getan und hast einen recht interessanten hinterfotzigen Weg eingeschlagen.:Blumen:
Du hast jetzt das Dilemma, daß du, wenn alle deiner Forderungen beglichen sind, noch der Versicherung melden kannst daß sie noch Regressansprüche an die Dame stellen können.:Cheese:
Anderherum kannst du, wenn die Dame nicht zahlen kann dich eventuell immer noch an die Versicherung wenden.
speedskater
22.12.2017, 22:25
Freut mich für dich.:liebe053:
Erstmal Glückwunsch (auch wenns etwas spät ist :D)...
Es bleibt zu hoffen, dass bei der Frau vielleicht doch die Einsicht in die aussichtslose Lage siegt ... und nicht der sture Dickschädel...
Die Frau ist jetzt entweder geläutert oder (eher wahrscheinlich) erst recht angepisst.
Ausserdem ist es zwar nett, wenn eine Person geläutert ist, aber es bräuchte ein generelles Umdenken. Was hilft es mir, wenn ein aggressiver Hundehalter weniger ist, wenn immer noch hunderte da draussen unterwegs sind?
Ausserdem ist es zwar nett, wenn eine Person geläutert ist, aber es bräuchte ein generelles Umdenken. Was hilft es mir, wenn ein aggressiver Hundehalter weniger ist, wenn immer noch hunderte da draussen unterwegs sind?
Steter Tropfen höhlt den Stein ... oder: von nix kommt nix. :)
Irgendwo zwischen dem Hinhalten der anderen Wange und Knöllchen-Uwe kann jeder seine individuelle Kampfstärke finden. Ich zeige z. B. nur Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten und -Straftaten an, bei denen ich oder jemand, der zu mir gehört, wirklich gefährdet wurde - das dann aber auch konsequent und so sachbearbeiterfreundlich wie möglich.
JENS-KLEVE
08.01.2018, 19:09
Erstmal Glückwunsch (auch wenns etwas spät ist :D)...
Die Frau ist jetzt entweder geläutert oder (eher wahrscheinlich) erst recht angepisst.
Ausserdem ist es zwar nett, wenn eine Person geläutert ist, aber es bräuchte ein generelles Umdenken. Was hilft es mir, wenn ein aggressiver Hundehalter weniger ist, wenn immer noch hunderte da draussen unterwegs sind?
1. Diese Frau ist / war gefährlicher als alle anderen Hundehalter, denen ich begegne zusammen. Wenn die ab jetzt eine Leine benutzt, bringt das eine ganze Menge
2. Ich kenne viele Leute, die mit ihr schon Ärger hatten und keine Anzeige gemacht haben, das hätte mir viel Ärger ersparen können
3. Künftige Hundebiss-Opfer können anhand meines Beispiels hier nachlesen wie man vorgehen kann und mein Urteil als Referenz nutzen. Gerade beim Schmerzensgeld wird das nicht ganz uninteressant.
Eine Woche warten wir noch ab, ich glaube auch noch nicht so recht daran, dass es das jetzt war.
JENS-KLEVE
11.03.2018, 20:03
Es gibt Neuigkeiten
Im November fand die Verhandlung statt.
...
Ich freue mich aber nicht zu früh, denn wenn sie total wahnsinnig ist, kann sie in die nächste Instanz. Ihr bisheriges Handeln deutet nicht auf rationales Denken hin.
Update
Sie hatte tatsächlich überlegt in die nächste Instanz zu gehen und hat dann am letzten Tag zurückgezogen. Mein Anwalt hat daraufhin nochmal das Geld eingefordert plus 5% Zinsen seit dem Tag des Vorfalls.
Freitag kamen dann nochmal somit 1300 Euro auf mein Konto. Insgesamt bin ich jetzt bei knapp 2000 Euro für den Vorfall. Lieber wäre mir, es sei nie geschehen. Aber nach dem es passiert war, bin ich jetzt doch ganz glücklich über das Geld und das gute Gefühl des Sieges. Ist noch immer jemand der Meinung, dass sich der Aufwand mit einem Anwalt für ein paar Euro nicht lohnt?
Wer mein Urteil braucht oder möchte, kann mir eine E-Mail schreiben auf Jens-kleve bei Gmx.de
Ich hab das immer mit verfolgt und bin echt froh, dass ich - ebenfalls Hundehalterin eines wirklich großen Hundes - wohl anders gestrickt bin.
Auch ich bin oft am fremdschämen, wenn es um Hundehalter geht, die nicht so ticken wie ich.
Ich finde es gut, dass du diesen Weg gegangen bist und ich bin froh, dass du Recht bekommen hast und hoffe, dass es dir heute nicht nur gut geht, sondern du grundsätzlich nicht den Glauben verloren hast, dass es auch nette und fürsorgliche Hundehalter gibt :Blumen:
JENS-KLEVE
11.03.2018, 20:37
Na selbstverständlich, ich begegne so vielen Hunden und Hundehaltern, ich kann das schon einordnen. Allerdings stehe ich unangeleinten Hunden sehr kritisch und ängstlich gegenüber. Das wird wohl bleiben.
Es ist zwar schon ein paar Jahre her aber auch ich habe eine Story bezüglich eines Hundes.
Ich war mit meiner Mutter bei uns auf Feldwegen bei einem schönen Tag spazieren. Plötzlich kam ein Berner Sennenhund aus einem Grundstück herausgeschossen und ist meiner Mutter "nur" in die Seite gerannt. Da es aber leider ein ordentlicher Trümmer war, war der unerwartete Einschlag auch demensprechend heftig. Die Folge war, dass meine Mutter zu Boden viel und sich Schürfwunden an Knie, Ellenbogen und sogar Kopf zuzog, und zwar teilweise der übelsten Sorte. Überraschend kam direkt ein Mann danach von dem Grundstück und fragte was passiert ist. Es stellte sich heraus, dass er wohl einen Stock quer über die Straße geworfen hatte, der Hund also nur treudoof und mit Vollgas dem Stock hinterherrannte.
Ansich soweit so gut, es war von niemandem die Absicht, der Hund hatte keine böse Absicht. Trotzdem wurde der Mann dann sehr unfreundlich als wir nach seinen Personalien gefragt haben und stellte sich quer diese herauszugeben. Es ging uns nicht darum irgendwen direkt auf Geld zu verklagen sondern einfach den Vorfall für uns notiert zu haben falls es bei Wunden oder ähnlichem zu Problemen kommt.
Leider wurde es mit der besagten Person immer ungemütlicher weshalb wir dann die Polizei riefen.
Während wir warteten wurden wir noch beleidigt und bedroht. Wir haben die Situation überhaupt nicht verstanden, für uns war das völlig klar, dass hier einfach "nur" ein blödes Missgeschick passiert ist.
Das ganze ging dann übrigens später vor Gericht weil uns ein Polizist dies aufgrund der ordentlichen Verletzung meiner Mutter riet. Sie bekam nach ca. 11 Monaten dann auch ungefähr 700€ Schmerzensgeld.
Worauf ich eigentlich hinaus will: In der Regel ist es der Mensch der hier den Fehler begeht bzw. sein Tier zu Fehlern verleitet. Das eigentliche Fehlverhalten wird dann noch durch unverschämtes Verhalten getoppt.
Zum Glück sind die Hundehalter in der Regel aber doch sehr angenehme Zeitgenossen und die Tierchen dementsprechend auch.
Worauf ich eigentlich hinaus will: In der Regel ist es der Mensch der hier den Fehler begeht bzw. sein Tier zu Fehlern verleitet. Das eigentliche Fehlverhalten wird dann noch durch unverschämtes Verhalten getoppt.
Es ist immer der Mensch. Das fängt mit der Auswahl der falschen Rasse an, geht über fehlende Erziehung des Hundes und hört mit falschem Verhalten in den Situationen auf.
Da ich selber auch Hundehalter bin, erkenne ich meist schon beim zulaufen auf nicht angeleinte Hunde, ob es zu "Problemen" kommt.
Einmal hat mir das aber auch nicht geholfen, und ein Schäferhund biss mir auf einem langen Lauf in die Wade. War sogar angeleint (sehr lang) aber die Besitzerin war vollkommen unfähig.. Naja ich hab mir dann natürlich den Eingang zum Hof gemerkt, aus dem die gekommen sind. Als ich dann am nächsten Tag hin bin, hab ich festgestellt, dass das kein Hofeingang war, sondern der Friedhof :Cheese: Naja so bin ich dann auf meinen Behandlungskosten auch noch selber sitzen geblieben (Franchise bis 2000CHF/Jahr Selbstbeteiligung in der Schweizer KV) :dresche
BananeToWin
12.03.2018, 11:59
Es ist immer der Mensch. Das fängt mit der Auswahl der falschen Rasse an, geht über fehlende Erziehung des Hundes und hört mit falschem Verhalten in den Situationen auf.
Das ist wohl richtig. Umso schlimmer für den Hund.
Trotzdem müsste aus meiner Sicht da vom Gesetzgeber aus was getan werden. Teilweise ist die Situation mit Hunden für andere unzumutbar. Und ich rede noch nichtmal über einen Biss. Das fängt schon damit an, dass ein Hund im eigenen Garten jeden Spaziergänger bedroht. Es ist mir schon oft passiert, dass ich nachts durch die Straßen jogge und auf einmal gibts neben mir einen riesigen Knall. Der Hund vom angrenzenden Garten schmeißt sich dann mit vollem Karacho gegen den Zaun. Und ich? Aus Reflex mach ich eine Schritt zu Seite. Und da komm die Straße. Zum Glück ist noch nichts passiert. Aber ich finde das unzumutbar. Es muss sich nicht immer um eine real existierende Gefahr handeln (und seien wir mal ehrlich, ob tatsächlich keine Gefahr besteht weiß niemand. Irgendwann springt ein Hund immer zum ersten mal über den Zaun. Oder beißt zum ersten mal zu). Auch wenn ich durch einen (großen) Hund einschränkend auf andere einwirke, überschreitet das die Grenze des zumutbaren.
Ich bin großer Tierliebhaber, hatte und habe u.a. selbst verschiedene Haustiere. Und auch zum Wohle des Tieres finde ich muss endlich eine ordentlich Überprüfung des Besitzers her, sodass sichergestellt werden kann, dass dieser zu Haltung des Hundes in der Lage ist. Das haben wir ja beim Fahren auf der Straße oder beim Kaufen eines Gewehres für einen Jäger auch. Warum also nicht für zukünftige Hundebesitzer?
Update
Sie hatte tatsächlich überlegt in die nächste Instanz zu gehen und hat dann am letzten Tag zurückgezogen. Mein Anwalt hat daraufhin nochmal das Geld eingefordert plus 5% Zinsen seit dem Tag des Vorfalls.
Freitag kamen dann nochmal somit 1300 Euro auf mein Konto. Insgesamt bin ich jetzt bei knapp 2000 Euro für den Vorfall. Lieber wäre mir, es sei nie geschehen. Aber nach dem es passiert war, bin ich jetzt doch ganz glücklich über das Geld und das gute Gefühl des Sieges. Ist noch immer jemand der Meinung, dass sich der Aufwand mit einem Anwalt für ein paar Euro nicht lohnt?
Wer mein Urteil braucht oder möchte, kann mir eine E-Mail schreiben auf Jens-kleve bei Gmx.de
Was ist dir denn abzüglich der Anwaltskosten in etwa übrig geblieben?
Das haben wir ja beim Fahren auf der Straße oder beim Kaufen eines Gewehres für einen Jäger auch. Warum also nicht für zukünftige Hundebesitzer?
Wenn ich mir anschaue, wer alles am Steuer eines Autos sitzt und wer als Jäger im Wald mit einer Waffe unterwegs ist, dann kann man sich das mit der Eignungsprüfung für Hundebesitzer auch sparen.
Ich gehe auf Arbeit oft in der Pause laufen. Ich laufe da in einem Feld, dass auch viele Hundebesitzer nutzen. Wenn ich da angelaufen komme, kommt NIEMAND auf die Idee den Hund auch nur zu sich zu rufen. Dort laufen eigentlich alle Hunde frei rum. Das ist echt unglaublich. Ich muss teilweise durch Gruppen von 5 Hunden durch.
Einmal bin ich gegen einen Dobermann gelaufen und hab mich richtig schön abgelegt.
Das ist echt der Wahnsinn! Ich bin selbst Hundebesitzer und habe keine Angst vor den Tieren, aber das wissen die Besitzer ja nicht. Da würde es mich ehrlich gesagt auch nicht wundern wenn mal was passiert.
Daheim bin ich selbst auch mit meinem Hund ohne Leine laufen. Der ist aber gut erzogen kommt zu mir wenn ich ihn rufe und wiegt 3 kg. ;)
BananeToWin
13.03.2018, 21:15
Wenn ich mir anschaue, wer alles am Steuer eines Autos sitzt und wer als Jäger im Wald mit einer Waffe unterwegs ist, dann kann man sich das mit der Eignungsprüfung für Hundebesitzer auch sparen.
Ja cih fürchte du hast Recht. Vielleicht drückt das nur ein bisschen die Machtlosigkeit diesem Problem gegenüber aus.
Ich finde das sehr schade. Und ich denke dabei auch durchaus an den Hund. Da kaufen so viele Leute in einer Hauruckaktion für die Kinder zu Weihnachten einen tollen Hund. Und dann zu oft auch noch die falsche Rasse. Nach 3 Jahren empfinden viele dann den Hund eher als Klotz am Bein. Zu wenig Beachtung für den Hund, zu wenig Gassi gehen. Und im schlimmsten Fall landet er dann sogar irgendwann im Tierheim.
Leider wir ein Haustier heute als Eigentum betrachtet das zur eigenen Belustigung da ist. Das man sich aber ein Lebewesen anschafft und dafür 10 oder mehr Jahre die Verantwortung tragen muss, das ist den wenigsten klar.
BananeToWin
13.03.2018, 21:17
Was ist dir denn abzüglich der Anwaltskosten in etwa übrig geblieben?
Bin ich falsch informiert oder muss nicht die unterlegene Partei in einem Zivilprozess nicht nur das mögliche Schmerzengeld zahlen muss, sondern auch Anwaltskosten beider Parteien und Gerichtskosten? Wenn dem so wäre, dann hätte die nette Dame am Ende eine ordentliche Rechnung auf dem Tisch liegen.
Bommel91
14.03.2018, 07:46
Nein, das ist korrekt. Gilt aber nur, wenn der Prozess auch zu 100% gewonnen wurde, dass heißt, wenn man nur 90% seines (geltend gemachten) Anspruchs zugesprochen bekommt, trägt man 10% der Kosten selbst.
Bei Schmerzensgeld ist das insoweit ganz günstig, da man da die genaue Höhe nicht angeben muss, es reicht ein ungefährer Richtwert den man sich vorstellt.
Chris.sta
14.03.2018, 08:39
Darum Rechtsschutz, einmal 300,-€ bezahlen ( ist in etwa 1 Brief ) dann übernimmt die Versicherung (so bei mir) Egal ob Arbeits-, Zivilrechtliches- oder Kfz- Recht
kann ich so nicht bestätigen. Die Anwaltslieblingskarte meiner Mutter hatte, als mal benötigt, doch eine ziemliche Ausschlussliste ...
Darum Rechtsschutz
Ich bin jetzt 43 und habe noch nie einen Anwalt gebraucht. D.h. 25 Jahre lang Beiträge gespart. Ich bin kein Freund davon, sich gegen jede Kleinigkeit zu versichern.
Das Jens den Fall durchgezogen hat finde ich aber gut.
Chris.sta
14.03.2018, 12:19
steht außer Frage, jedoch spare ich mir den Zusatz bei drei Kfz (auch grad im Ausland kostet Auslandsrechtsschutz extra) und als Vermieter ist das auch incl. Also ich kann nur für mich sprechen, und da rentiert es sich :-)
JENS-KLEVE
14.03.2018, 22:12
Was ist dir denn abzüglich der Anwaltskosten in etwa übrig geblieben?
Alles (knapp 2000 Euro)
Schmerzensgeld und Schadensersatz gehört mir. Ansonsten muss sie ihren Anwalt, meinen Anwalt, das Gericht, die Auslagen der Zeugen und den Dolmetscher für ihre Freundin bezahlen. Hätte ich verloren, hätte meine Rechtsschutzversicherung das bezahlt, die ich sowieso haben muss.
Daheim bin ich selbst auch mit meinem Hund ohne Leine laufen. Der ist aber gut erzogen kommt zu mir wenn ich ihn rufe und wiegt 3 kg. ;)
Das sagt aber jeder. 99x mag es auch so sein, aber es kann immer mal nen Fall geben, wo er nicht will, weil der Jagdsinn durchkommt oder er durch irgendwas abgelenkt ist. Und für ein Kleinkind können auch schon 3 kg zu viel sein.
bergflohtri
16.03.2018, 07:39
Geht ja nicht nur ums zubeißen. Wenn der Hund nicht angeleint ist und einem passierenden Radfahrer vors Vorderrad läuft und der dadurch zu Sturz kommt, dann kann den Hundehalter eine Schuld treffen.
Bommel91
16.03.2018, 07:54
Es ist egal, ob den Tierhalter eine Schuld trifft, solange sich die typische Tierspezifische Gefahr realisiert. Reine Gefährdungshaftung (833 BGB) nennt man das.
bergflohtri
16.03.2018, 09:22
Gut zu wissen - bei uns verhält es sich aktuell so, dass Hundebesitzer gerne 5 oder mehr meterlange Leinen verwenden weil sie ihre Hunde in der Bewegungsfreiheit weniger einschränken wollen. Bedeutet die grundsätzliche Haftung, dass es im Falle einer Schädigung des Radfahrers dann ohne Bedeutung ist, ob der Hund angeleint war oder nicht (wenn die Leine so lang war, dass der Hund trotzdem vors Rad laufen konnte)?
- und wie verhält es sich, wenn ich als Radfahrer rechtzeitig erkenne, dass ein Hund nicht ausreichend gesichert ist? Beispiel: ein Radweg und ein Gehweg verlaufen parallel zueinander, ich fahre auf dem Radweg und nähere mich einer Person die mit nicht angeleintem Hund auf dem Gehweg neben dem Radweg unterwegs ist. Muss ich die Möglichkeit, dass der Hund plötzlich auf den Radweg rüberläuft voraussehen und so langsam fahren, dass ich noch rechtzeitig stehenbleiben kann?
tandem65
16.03.2018, 09:47
Gut zu wissen - bei uns verhält es sich aktuell so, dass Hundebesitzer gerne 5 oder mehr meterlange Leinen verwenden weil sie ihre Hunde in der Bewegungsfreiheit weniger einschränken wollen. Bedeutet die grundsätzliche Haftung, dass es im Falle einer Schädigung des Radfahrers dann ohne Bedeutung ist, ob der Hund angeleint war oder nicht (wenn die Leine so lang war, dass der Hund trotzdem vors Rad laufen konnte)?
- und wie verhält es sich, wenn ich als Radfahrer rechtzeitig erkenne, dass ein Hund nicht ausreichend gesichert ist? Beispiel: ein Radweg und ein Gehweg verlaufen parallel zueinander, ich fahre auf dem Radweg und nähere mich einer Person die mit nicht angeleintem Hund auf dem Gehweg neben dem Radweg unterwegs ist. Muss ich die Möglichkeit, dass der Hund plötzlich auf den Radweg rüberläuft voraussehen und so langsam fahren, dass ich noch rechtzeitig stehenbleiben kann?
Du gibst Dir ja selbst die Antwort. ;)
Du bist schlauer als das Herrchen/Frauchen und sogar als der Hund. Durch die Gefährdungshaftung ist auf jeden Fall Mitschuld bei dem Hundehalter, durch §1 STVO bist Du angehalten das zu beachten in Deinem Fahrverhalten.
Hunde sind halt Tiere, die gerne rumschnüffeln und Geruchsquellen über Meter hinweg riechen und deswegen auch mal ganz schnell und heftig ihre Richtung beim Vorwärtslaufen ändern, ob mit oder ohne Leine. Es empfiehlt sich einfach mit dem Rad langsamer, in Bremsbereitschaft und mit Abstand, soweit wie möglich, an Spaziergänger mit Hunden vorbeizufahren. Das würde man bei grösseren Tieren selbstverständlich machen, wenn z.B. Schafe/-Kühe einen Radweg kreuzen oder nutzen.
Ich persönlich meide Radwege, die für Fussgänger und Radfahrer gedacht sind, egal ob zu Fuss, per Rad, mit oder ohne Hunde, soweit es geht.
unholy666
16.03.2018, 10:46
Jens,
Glückwunsch zu deinem "Sieg"! Freut mich, dass die Tante jetzt mal richtig zahlen muss. Ich hoffe sie hat jetzt endlich kapiert...
Ich mache es so: wenn der Hund ganz kurz an der Leine ist oder sogar am Halsband gehalten wird, dann fahre ich normal vorbei. Der Halter zeigt mir dadurch an, dass er mich gesehen hat und er den Hund "im Griff" hat. Sobald der Halter den Hund an längerer Leine hat oder sogar gar nicht an der Leine, ist Schrittgeschwindigkeit angesagt. Der Hund kann mich als Radfahrer nicht einschätzen und der Halter hält es offensichtlich nicht für nötig, die entsprechende Vorsicht walten zu lassen. Wenn ich den Eindruck habe, der Halter sieht mich nicht (weil ich bspw. von hinten komme), rufe ich rechtzeigt, um ihm die Möglichkeit zu geben, den Hund zu sich zu rufen.
Bisher ist nie etwas passiert, weder wenn ich auf dem Rad saß, noch wenn ich mit meinem Hund spazieren war.
Ich mache es ähnlich wie qbz, als Radfahrer meide ich Hundewege und als Gassigeher meide ich Radwege. Radfahrer und Hunde passen eher schlecht zusammen.
- und wie verhält es sich, wenn ich als Radfahrer rechtzeitig erkenne, dass ein Hund nicht ausreichend gesichert ist? Beispiel: ein Radweg und ein Gehweg verlaufen parallel zueinander, ich fahre auf dem Radweg und nähere mich einer Person die mit nicht angeleintem Hund auf dem Gehweg neben dem Radweg unterwegs ist. Muss ich die Möglichkeit, dass der Hund plötzlich auf den Radweg rüberläuft voraussehen und so langsam fahren, dass ich noch rechtzeitig stehenbleiben kann?
Ist es in dem Fall nicht egal, ob da ein Hund dabei ist? Denn auch ein Mensch kann - aus welchen Gründen auch immer - auf den Radweg "ausweichen". Ich für meinen Fall reduziere meine Geschwindigkeit auf solchen Strecken, wenn ich sehe, dass da Personen sind. Denn meine Reaktion kenne ich - deren Reaktion nicht. Vor allem, da man am Rennrad ja keine Klingel hat, um auf sich aufmerksam zu machen. Oft sind die (älteren) Leute völlig überrascht, selbst wenn man langsam an ihnen vorbei radelt.
bergflohtri
19.03.2018, 17:13
Alte Menschen sind ja von Gesetzeswegen vom vertrauensgrundsatz ausgenommen. Der durchschnittliche Hundeführer aber nicht. Also obliegt es auch seiner Verantwortung dafür zu sorgen, dass der Hund nicht plötzlich auf den Radweg rüberläuft.
Vor allem, da man am Rennrad ja keine Klingel hat, um auf sich aufmerksam zu machen. Oft sind die (älteren) Leute völlig überrascht, selbst wenn man langsam an ihnen vorbei radelt.
Außerhalb von Wettkämpfen ist mein Rad immer verkehrssicher. Ich will das rechtswidrige Pack ja nicht immer anschreien müssen, das wäre nicht gut für die Stimme. Allerdings frage ich mich schon, warum die rücksichtslosen Gestalten, die sich zu fein für den Gehweg sind, nicht gleich auf der Autobahn flanieren. So ein benutzungspflichtiger Radweg ist doch irgendwie eine halbe Sache.
Bommel91
19.03.2018, 18:46
Gut zu wissen - bei uns verhält es sich aktuell so, dass Hundebesitzer gerne 5 oder mehr meterlange Leinen verwenden weil sie ihre Hunde in der Bewegungsfreiheit weniger einschränken wollen. Bedeutet die grundsätzliche Haftung, dass es im Falle einer Schädigung des Radfahrers dann ohne Bedeutung ist, ob der Hund angeleint war oder nicht (wenn die Leine so lang war, dass der Hund trotzdem vors Rad laufen konnte)?
- und wie verhält es sich, wenn ich als Radfahrer rechtzeitig erkenne, dass ein Hund nicht ausreichend gesichert ist? Beispiel: ein Radweg und ein Gehweg verlaufen parallel zueinander, ich fahre auf dem Radweg und nähere mich einer Person die mit nicht angeleintem Hund auf dem Gehweg neben dem Radweg unterwegs ist. Muss ich die Möglichkeit, dass der Hund plötzlich auf den Radweg rüberläuft voraussehen und so langsam fahren, dass ich noch rechtzeitig stehenbleiben kann?
Genau, man geht davon aus, dass die Tierhaltung zwar sozial adäquat und erwünscht ist aber eben auch mit Risiken einhergeht. Deswegen haftet der Tierhalter verschuldensunabhängig für sämtliche Schäden, die sich aus der tierspezifischen Gefahr ergeben (weswegen auch die meisten versichert sein dürften) (ebenso übrigens auch PKW Halter § 7 StVG). Es muss sich dann eben die tierspezifische Gefahr realisieren (zB auch anbellen), das ist z.B. dann nicht der Fall wenn Hund durch den Halter aufgehetzt wird (dann aber trifft den Halter ja eh ein Verschulden).
Zu deiner zweiten Frage: Dein etwaiges Mitverschulden würde wohl über § 254 berücksichtigt werden. Wie schon richtig gesagt, besteht im Straßenverkehr die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme. Wie solche Verschuldensquoten dann im Einzelfall aussehen ist natürlich immer eine konkrete Einzelfallbetrachtung.
BananeToWin
19.03.2018, 19:55
So ein benutzungspflichtiger Radweg ist doch irgendwie eine halbe Sache.
Gibts das? Soweit ich weiß ist gibts keine Radwegbenutzungspflicht oder? Du darfst jederzeit auf der Straße fahren (ausgenommen Autobahn). Oder liege ich da falsch?
Gibts das? Soweit ich weiß ist gibts keine Radwegbenutzungspflicht oder? Du darfst jederzeit auf der Straße fahren (ausgenommen Autobahn). Oder liege ich da falsch?
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge (https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__2.html)
Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist.
Mit Bildchen zu den Verkehrszeichen beim ADFC: Straßenverkehrsordnung, §2 Abs. 4 Satz 2 (https://www.adfc-nrw.de/kreisverbaende/kv-bottrop/radverkehr/radwegbenutzungspflicht.html)
tandem65
19.03.2018, 20:59
Gibts das? Soweit ich weiß ist gibts keine Radwegbenutzungspflicht oder? Du darfst jederzeit auf der Straße fahren (ausgenommen Autobahn). Oder liege ich da falsch?
Mit dieser Antwort hast Du Dich disqualifiziert über das Verhalten von anderen im Straßenverkehr aufzuregen.:dresche
Vor allen Dingen wenn du angehupt wirst weil emand glaubt es gäbe einen Radweg. ;)
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge (https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__2.html)
Mit Bildchen zu den Verkehrszeichen beim ADFC: Straßenverkehrsordnung, §2 Abs. 4 Satz 2 (https://www.adfc-nrw.de/kreisverbaende/kv-bottrop/radverkehr/radwegbenutzungspflicht.html)
Das lustige (oder traurige, suchs dir aus) an der Sache ist: diese Pflicht gilt lediglich, wenn eines der drei gezeigten Bilder zu sehen ist und dann auch nur, wenn der Radweg zumutbar ist (heißt: wenn der Radweg vereist ist, darf man natürlich auf der Strasse fahren). Aber selbst die Polizei scheint da keine Ahnung von zu haben.
Mich hat jedenfalls mal ein Polizist an einer Strasse rausgewunken und gefragt, warum ich mich nicht selbst schütze und auf dem Radweg fahre. Auf meinen Hinweis darauf, dass das nur ein Fussweg mit grauem "Für Radfahrer erlaubt" ( http://www.t-online.de/auto/recht-und-verkehr/id_78316398/si_1/geh-und-radwege-das-bedeutet-die-zeichen.html ) Schild sei, wurde er gleich pampig und meinte, ich solle gefälligst dort fahren, sonst würde er meine Personalien aufnehmen und Anzeige erstatten. Bin dann halt rüber, war mir zu doof, weiter mit dem netten Herrn zu "diskutieren".
tandem65
20.03.2018, 09:36
Mich hat jedenfalls mal ein Polizist an einer Strasse rausgewunken und gefragt, warum ich mich nicht selbst schütze und auf dem Radweg fahre. Auf meinen Hinweis darauf, dass das nur ein Fussweg mit grauem "Für Radfahrer erlaubt" ( http://www.t-online.de/auto/recht-und-verkehr/id_78316398/si_1/geh-und-radwege-das-bedeutet-die-zeichen.html ) Schild sei, wurde er gleich pampig und meinte, ich solle gefälligst dort fahren, sonst würde er meine Personalien aufnehmen und Anzeige erstatten. Bin dann halt rüber, war mir zu doof, weiter mit dem netten Herrn zu "diskutieren".
Da brauchst Du gar nicht zu diskutieren. Du musst nur seine Personalien aufnehmen und ihm eine betriebliche Nachschulung schenken. ;)
Dann passt das üblicherweise schon.;) :Blumen:
vBulletin v3.6.1, Copyright ©2000-2025, Jelsoft Enterprises Ltd.