Vollständige Version anzeigen : Unwissenheit schützt nicht vor Strafe BTV Sperre wg Teilnahme bei Volkstriathlon
bittalilli
21.07.2014, 14:54
Da bekomme ich heute eine Email , dass ich gesperrt werde wg. der Teilnahme an einer nicht vom BTV genehmigten Veranstaltung.
Tatort ein bestens organisierter kleiner Volkstriathlon mit schöner Landschaft und hervorragendem Service in der tiefen Oberpfalz, letztes Jahr auch schon teilgenommen.
Ich falle aus allen Wolken. Es ist mir in keiner Weise bewusst gewesen , dass ich einen Regelverstoß begehe wenn ich am Tirschenreuther Volkstriathlon teilnehme. Ich habe bereits letztes Jahr dort teilgenommen, es ist eine sehr gut durchgeführte Veranstaltung die seit vielen Jahren stattfindet und super organisiert ist .
Ich weis auch gar nicht wie ich hätte wissen können das diese nicht genehmigt ist.
Ich habe nun auf der BTV Seite nachgelesen dort wurde der Tegernsee Triathlon explizit erwähnt auch hier im Forum wurde gewarnt vor den vielen kleinen Hobby Veranstaltungen wurde nicht gewarnt, ich bin mir nicht bewusst gewesen dass ich einen Fehler begehe.
Das steht ja nirgends. Ja Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, allerdings finde ich es doch unpassend unwissende Athleten in so einer Weise zu strafen, wäre da nicht ein Warn Mail im Vorfeld angebracht gewesen, mit dem Hinweis wie wir uns vergewissern ob eine VA genehmigt ist, und mit dem Hinweis auf die Folgen ?-
Ich habe gerade mal andere Veranstalter Seiten von Volkstriathlons- angeschaut auch hier ist für mich nicht ersichtlich ob die VA genehmigt ist, oder nicht- ich als Athlet gehe doch davon aus dass der Veranstalter seine Veranstaltung genehmigen lässt , oder ist grds. die Teilnahme an Volkstriathlon Veranstaltungen verboten, ich weiß das wirklich nicht. Ich habe nun auch ein ganz schlechtes Gewissen weil ich noch zwei andere Athleten aus unserem Verein animiert habe mitzukommen -
Wir haben bei uns im Verein viele, so wie mich, die an kleinen Veranstaltungen teilnehmen, ich aber habe immer für Startpässe plädiert weil die Athleten dann versichert sind, "brauchen" wg. Tageslizensen / oder Meisterschaften tun die wenigsten den Pass.
Aber grundsätzlich möchte man ja den Verband auch unterstützen , die leisten ja auch Nachwuchsarbeit-
wenn ich nun allerdings ohne Vorwarnung eine solche Strafe erhalte frage ich mich schon ob es nötig ist im nächsten Jahr wieder die Pässe zu ordern für alle die eigentlich weder Meisterschaften noch mehr als 3 OD machen . Die haben nämlich eigentlich keine Vorteile !
Normal.
Ich hatte mal von einem Fall aus Hessen gehört, da hat es mehrere Leute getroffen. Der Veranstalter hatte reagiert und hatte für das Folgejahr den WK beim HTV angemeldet und tut es bis heute.
Einige Starter waren dort sogar unter falschem Namen am Start, sogar ein HTV-Kampfrichter, nur leider konnte man ihm das nicht nachweisen.
Das gibts immer wieder.
Man sollte halt im Vorfeld immer abchecken ob es ein genehmigter WK des Verbandes ist.
Jedermänner ohne Lizenz dürfen ja, aber wer eine Lizenz hat, der muß das wissen.
Pech gehabt, sowas passiert einem nur einmal im Leben.
Franco13
21.07.2014, 15:08
Der Verband hat deine E-Mail Adresse?
Die Vereine sind 4 Wochen vor dem Wettkampf angeschrieben worden:
http://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=33103
Dein Abteilungsleiter hätte dich entsprechend Informieren müssen.
bittalilli
21.07.2014, 15:19
Der Verband hat deine E-Mail Adresse?
Die Vereine sind 4 Wochen vor dem Wettkampf angeschrieben worden:
http://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=33103
Dein Abteilungsleiter hätte dich entsprechend Informieren müssen.
Ja der Verband hat meine Email Adresse, haben mir das Sperr mail ja heute früh geschrieben!
Gewarnt wurde vor Tegernsee und Kuh... -
der Triathlon der es bei mir war war ein kleiner (70 Teilnehmer) Volkstriathlon in Tirschenreuth-
aber ganz davon abgesehen habe ich auch gar kein Warnmail bekommen-
und sicher sowas passiert nur einmal -
wobei ich mir fast sicher bin das es im Sommer jedes Wochenende irgendwo kleine Hobbyveranstaltungen gibt bei denen auch Teilnehmer mit Startpass starten- wenn es zuhause vor Ort ist
runningmaus
21.07.2014, 15:20
.... wurde nicht gewarnt, ich bin mir nicht bewusst gewesen dass ich einen Fehler begehe.
Das steht ja nirgends. Ja Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, allerdings finde ich es doch unpassend unwissende Athleten in so einer Weise zu strafen, ...
oh, bei uns im Verein (Hessen) wurde vorher (vor Startpass beantragen) geklärt und erklärt, was ein Startpass bedeutet, und daß genehmigte Veranstaltungen immer auf der ersten Seite der Ausschreibung eine Genehmigungsnummer haben müssen.
Nur mit dieser Nummer ist es dann auch genehmigt :)
Bei der Gelegenheits gab es auch Infos, wie man direkt nach dem Rennen Widersprüche einlegt, oder was die Regeln im einzelnen bedeuten, und ob es Neuerungen gab :)
@bittalilli: Vielleicht hast Du irgendwann am anfang Deiner Tria-Karriere im Verein mal ein Athletenfrühstück verpasst, bei dem das alles besprochen wurde?!
:Huhu:
bittalilli
21.07.2014, 15:25
Normal.
Ich hatte mal von einem Fall aus Hessen gehört, da hat es mehrere Leute getroffen. Der Veranstalter hatte reagiert und hatte für das Folgejahr den WK beim HTV angemeldet und tut es bis heute.
Einige Starter waren dort sogar unter falschem Namen am Start, sogar ein HTV-Kampfrichter, nur leider konnte man ihm das nicht nachweisen.
Das gibts immer wieder.
Man sollte halt im Vorfeld immer abchecken ob es ein genehmigter WK des Verbandes ist.
Jedermänner ohne Lizenz dürfen ja, aber wer eine Lizenz hat, der muß das wissen.
Pech gehabt, sowas passiert einem nur einmal im Leben.
Hier in diesem Fall betrifft es wohl 60 Athleten ....
in Zukunft werde ich das sicher prüfen , oder eben keine Pass mehr haben
bittalilli
21.07.2014, 15:29
oh, bei uns im Verein (Hessen) wurde vorher (vor Startpass beantragen) geklärt und erklärt, was ein Startpass bedeutet, und daß genehmigte Veranstaltungen immer auf der ersten Seite der Ausschreibung eine Genehmigungsnummer haben müssen.
Nur mit dieser Nummer ist es dann auch genehmigt :)
Bei der Gelegenheits gab es auch Infos, wie man direkt nach dem Rennen Widersprüche einlegt, oder was die Regeln im einzelnen bedeuten, und ob es Neuerungen gab :)
@bittalilli: Vielleicht hast Du irgendwann am anfang Deiner Tria-Karriere im Verein mal ein Athletenfrühstück verpasst, bei dem das alles besprochen wurde?!
:Huhu:
das ist schön wenn es so geregelt läuft ..
das mit der Nummer weiss ich jetzt auch - bei uns ist das nicht so !-
kleiner Verein aber nun kann ich es den anderen auch sagen sie aufklären-
Thorsten
21.07.2014, 15:32
Ist zwar persönlich hart, fördert aber das Lesen und Verstehen der Regeln. Als Startpassinhaber sollte man sich auch informieren, was für einen Vertrag man damit eingegangen ist.
Die "Guten" werden bei ihrer Ausschreibung dazuschreiben, dass die Veranstaltung genehmigt ist, aber die "Bösen" werden nicht dazuschreiben, dass ihre Veranstaltung nicht genehmigt ist.
Franco13
21.07.2014, 15:33
Ja der Verband hat meine Email Adresse, haben mir das Sperr mail ja heute früh geschrieben!
Gewarnt wurde vor Tegernsee und Kuh... -
der Triathlon der es bei mir war war ein kleiner (70 Teilnehmer) Volkstriathlon in Tirschenreuth-
aber ganz davon abgesehen habe ich auch gar kein Warnmail bekommen-
und sicher sowas passiert nur einmal -
wobei ich mir fast sicher bin das es im Sommer jedes Wochenende irgendwo kleine Hobbyveranstaltungen gibt bei denen auch Teilnehmer mit Startpass starten- wenn es zuhause vor Ort ist
Sorry, da habe ich was durcheinander bekommen.
Bist du Abteilungsleiter, oder warum hat der BTV deine Mail Adresse, wenn ich mal so indiskret fragen darf?
Und überhaupt...
... das eine Information über eine mögliche Sperre per Mail versendet wird :Nee: - da läuft irgendwas nicht so wie ich es erwarten würde.
maifelder
21.07.2014, 15:44
Sorry, da habe ich was durcheinander bekommen.
Bist du Abteilungsleiter, oder warum hat der BTV deine Mail Adresse, wenn ich mal so indiskret fragen darf?
Und überhaupt...
... das eine Information über eine mögliche Sperre per Mail versendet wird :Nee: - da läuft irgendwas nicht so wie ich es erwarten würde.
Spiele die Anmeldung mal durch, irgendwo wird man ganz sicher nach der Email gefragt:
https://dtu.it4sport.de/ta_startpass.html
http://www.dtu-info.de/startpassbeantragung.html
Nach Ausfüllen der Eingabemaske beenden Sie bitte die Registrierung durch Anklicken des an Ihre E-Mail-Adresse gesendeten Aktivierungslinks.
Franco13
21.07.2014, 15:49
Spiele die Anmeldung mal durch, irgendwo wird man ganz sicher nach der Email gefragt:
https://dtu.it4sport.de/ta_startpass.html
http://www.dtu-info.de/startpassbeantragung.html
Ich bin von meinem Verein ganz old school per Post angemeldet worden...
Daher meine Verwirrung.
captain hook
21.07.2014, 15:50
Wie lange haben sie Dich eigentlich gesperrt?
Franco13
21.07.2014, 15:58
Wie lange haben sie Dich eigentlich gesperrt?
Noch gar nicht, denn siehe:
http://dtu-info.de/ordnungen.html?file=tl_files/dtu/PDFs/Ordnungen/2014/Sportordnung%202014.pdf
E.6.1 Beginn der Wirksamkeit
Eine Wettkampfsperre wird ab Einleitung des Disziplinarverfahrens wirksam. Der betroffene Athlet wird durch Einschreiben mit Rückschein unterrichtet. Diese Zustellung muss eine genaue Begründung, die Dauer der Wettkampfsperre, eine Rechtsmittelbelehrung und die Aufforderung zur unverzüglichen Rückgabe des Startpasses zum Inhalt haben. Sie ist in entsprechenden Publikationen zu veröffentlichen, und die DTU ist zu benachrichtigen.
Per Mail wird niemand gesperrt.
captain hook
21.07.2014, 16:01
Noch gar nicht, denn siehe:
http://dtu-info.de/ordnungen.html?file=tl_files/dtu/PDFs/Ordnungen/2014/Sportordnung%202014.pdf
E.6.1 Beginn der Wirksamkeit
Eine Wettkampfsperre wird ab Einleitung des Disziplinarverfahrens wirksam. Der betroffene Athlet wird durch Einschreiben mit Rückschein unterrichtet. Diese Zustellung muss eine genaue Begründung, die Dauer der Wettkampfsperre, eine Rechtsmittelbelehrung und die Aufforderung zur unverzüglichen Rückgabe des Startpasses zum Inhalt haben. Sie ist in entsprechenden Publikationen zu veröffentlichen, und die DTU ist zu benachrichtigen.
Per Mail wird niemand gesperrt.
;)
Dann formuliere ich anders: Welche Strafe drohte man Dir denn an?
maifelder
21.07.2014, 16:52
Hier wirst Du dann irgendwann stehen:
http://www.dtu-info.de/gesperrte-athleten.html
Die anderen 60 Athleten auch.
Thorsten
21.07.2014, 16:56
Per Mail wird niemand gesperrt.
Dann bloß nicht den Anhang der E-Mail öffnen, da ist bestimmt ein Virus (oder Doping) drin :Lachen2:!
Hier wirst Du dann irgendwann stehen:
http://www.dtu-info.de/gesperrte-athleten.html
Die anderen 60 Athleten auch.
Ui, drei Leute sind gesperrt, alle seit über einem Jahr. Und dann in Bälde 60 Teilnehmer vom Volkstriathlon in Tirschenreuth. Eine echte Posse. Bravo DTU :Liebe:
Matthias75
21.07.2014, 17:14
Ui, drei Leute sind gesperrt, alle seit über einem Jahr. Und dann in Bälde 60 Teilnehmer vom Volkstriathlon in Tirschenreuth. Eine echte Posse. Bravo DTU :Liebe:
Plus die Teilnehmer vom Tegernsee & Kuhsee.
Matthias
Ui, drei Leute sind gesperrt, alle seit über einem Jahr. Und dann in Bälde 60 Teilnehmer vom Volkstriathlon in Tirschenreuth. Eine echte Posse. Bravo DTU :Liebe:
Alles sehr witzig. Gerade in Hessen wurden die zwei nicht genehmigten Ironman Veranstaltungen jahrelang einfach in Ruhe gelassen. Dafür aber wurden Kleinstveranstalter und deren Teilnehmer massiv unter Druck gesetzt.
Aber wie immer, die Kleinen hängt man die Großen läßt man laufen.
dasgehtschneller
21.07.2014, 17:28
Ui, drei Leute sind gesperrt, alle seit über einem Jahr. Und dann in Bälde 60 Teilnehmer vom Volkstriathlon in Tirschenreuth. Eine echte Posse. Bravo DTU :Liebe:
Vermutlich war ihnen die Liste zu leer und sie wollten endlich mal ein paar Leute in die Liste rein kriegen :Lachen2:
Bei der kleinen Anzahl der Personen auf der Liste, bin ich davon ausgegangen dass die was schlimmeres ausgefressen haben (Doping, Betrug oder ähnliches) und dass "Bagatelldelikte" wie das starten an einer nicht genehmigten Veranstaltung nicht auf die Liste kommt.
Kann aber auch gut sein dass die DTU Untreue als schlimmstes aller Vergehen ansieht :Gruebeln:
Die Veranstaltung in Tirschenreuth gibt es immerhin schon länger als die DTU Mitglied im Deutschen Sportbund ist. Da fragt man sich ja schon, ob man die nicht zufrieden lassen kann, bei einer Streckenlänge von 500/14/4 und dem Bayerischem Roten Kreuz/Wasserwacht als Veranstalter.
Matthias75
21.07.2014, 17:38
Die Veranstaltung in Tirschenreuth gibt es immerhin schon länger als die DTU Mitglied im Deutschen Sportbund ist. Da fragt man sich ja schon, ob man die nicht zufrieden lassen kann, bei einer Streckenlänge von 500/14/4 und dem Bayerischem Roten Kreuz/Wasserwacht als Veranstalter.
Hatten wir ja schon im Tegernsee-Thread. Den Veranstalter kann/muss man in Ruhe lassen, die Teilnehmer nicht. Ich nehme mal an, dass, wenn man bei einem Wettkampf (Tegernsee) sperrt. auch bei allen andere nicht genehmigten Wettkämpfen auf die gleiche Weise verfahren muss, um sich nicht angreifbar zu machen. Wenn beim nicht genehmigten Wettkampf x die Teilnehmer gesperrt werden, beim nicht genehmigten Wettkampf y aber nicht, würde das einige Fragen aufwerfen. Also wird überall gesperrt.
Gerade für solche kleinen Veranstaltungen, die ja für viele Einstiegsveranstaltungen sind, um mal in den Sport reinzuschnuppern, tut es mir leid.
Matthias
Lt. Wikipedia ist der Bayerische Triathlon Verband aus der DTU ausgeschlossen worden. Ja, kann man sich denn auf gar nix mehr verlassen?
Der Veranstalter, Eventagentur Wasserwacht, ist bestimmt schon mit den Startgeld-Einnahmen von rund 1000€ in die Karibik unterwegs. 300€ werden ihm sicher zum Verprassen übrig bleiben, nach Abzug der Kosten für die Finisher-Hemden und bei 15€ Startgeld :Cheese:
-MAtRiX-
21.07.2014, 19:08
@bittalilli
Was steht nun genau in der Mail. Ist dies nur eine Vorankündigung, dass du nun Post bekommst?
Ehrlich gesagt verstehe ich auch diese Praxis nicht bei Wettkämpfen wie z.B. beim Kuhsee Triathlon. Das ist eher eine Spaßveranstaltung mit einer Radstrecke auf auf einem Feldweg (500/18/5). Der fällt auch in die Kategorie des Tirschenreuther Triathlon.
Megalodon
21.07.2014, 19:34
Ui, drei Leute sind gesperrt, alle seit über einem Jahr. Und dann in Bälde 60 Teilnehmer vom Volkstriathlon in Tirschenreuth. Eine echte Posse. Bravo DTU :Liebe:
Du hast Penzing vergessen, das ist neben Augsburg und Tegernsee auch so ein wilder Triathlon ohne Genehmigung im Herrschaftsgebiet des BTV. Nochmal 60 gesperrte Athleten.
:Lachanfall: :Lachanfall:
Andererseits, warum sich gestandene Iromen bei einem Dorftriathlon produzieren müssen, hat sich mir noch nie erschlossen. Um in der Ergebnisliste da aufzutauchen, wo sie sont nie auftauchen?
:Lachanfall: :Lachanfall:
-MAtRiX-
21.07.2014, 19:42
Andererseits, warum sich gestandene Iromen bei einem Dorftriathlon produzieren müssen, hat sich mir noch nie erschlossen. Um in der Ergebnisliste da aufzutauchen, wo sie sont nie auftauchen?
Wir hatten früher auch einen Dorftriathlon und da waren halt alle Ausdauersportler aus der näheren Umgebung. Da ging es eher um den Spaß. Bei einem anderen zahlt z.B. die Firma die Startgebühren und dort zählt auch der Spaß unter Kollegen.
Wir hatten früher auch einen Dorftriathlon und da waren halt alle Ausdauersportler aus der näheren Umgebung. Da ging es eher um den Spaß. Bei einem anderen zahlt z.B. die Firma die Startgebühren und dort zählt auch der Spaß unter Kollegen.
Auch von den "Dorftriathlons" mit 100, 200 oder 300 Teilnehmern, die ehrenamtlich von Vereinen ausgerichtet werden sind die allermeisten sportrechtlich genehmigt, schon aus versicherungsrechtlichen Gründen (weil es die preisgünstigste Möglichkeit ist, an eine Veranstalterhaftpflichtversicherung zu kommen, die man für die Kommunen braucht) und weil man bei den meisten Landratsämtern in Bayern keine Strecken gesperrt bekommt, wenn man keine sportrechtliche Genehmigung vorlegen kann.
Die Genehmigung für einen Volkstriathlon kostet 25,- €, die Veranstalterabgabe kostet 1,50 pro Teilnehmer. Das kann sich auch bei defensiver Kalkulation jeder Veranstalter leisten.
-MAtRiX-
21.07.2014, 20:23
Auch von den "Dorftriathlons" mit 100, 200 oder 300 Teilnehmern, die ehrenamtlich von Vereinen ausgerichtet werden sind die allermeisten sportrechtlich genehmigt, schon aus versicherungsrechtlichen Gründen (weil es die preisgünstigste Möglichkeit ist, an eine Veranstalterhaftpflichtversicherung zu kommen, die man für die Kommunen braucht) und weil man bei den meisten Landratsämtern in Bayern keine Strecken gesperrt bekommt, wenn man keine sportrechtliche Genehmigung vorlegen kann.
Die Genehmigung für einen Volkstriathlon kostet 25,- €, die Veranstalterabgabe kostet 1,50 pro Teilnehmer. Das kann sich auch bei defensiver Kalkulation jeder Veranstalter leisten.
Ich hatte bei einem in kürze stattfindenden Dorfttriathlon nachgefragt und die Rückmeldung erhalten, dass eine Veranstalterhaftpflicht und für die Helfer eine Unfallversicherung abgeschlossen wurde.
Es besteht wohl einfach kein Interesse eine Genehmigung einzuholen.
...Es besteht wohl einfach kein Interesse eine Genehmigung einzuholen.
Das "fehlende Interesse" beruht i.d.R. eher auf fehlenden Informationen über die Vorteile einer Genehmigung und fehlenden Infos über die Kosten.
ich wette, dass der von dir erwähnte Veranstalter für die genannten Versicherungen im Einzelabschluss mehr zahlen muss, als für die Gruppenversicherung über die ARAG (bei 100 Teilnehmern z.B. 175,-€ und dann ist auch noch eine Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung und Rechtsschutzversicherung für Teilnehmer enthalten.)
Wenn man sich die Mühe macht, mit den Veranstaltern zu reden, kann man diese sehr oft überzeugen. Wir hatten bei uns in der unmittelbaren Umgebung, z.B. vier Wettkämpfe, die zum Teil seit 20 Jahren ohne Genehmigung abgelaufen sind und jetzt 2014 zum ersten mal mit Genehmigungsnummer. Und vor ein paar Tagen ist noch ein weiterer dazu gekommen.
tandem65
21.07.2014, 20:41
Wenn mir so etwas als Kunde passieren würde, dann wäre das die letzte Teilnahme an einem Triathlon: Der Verlust für die Veranstalter + DTU + BTV + Hersteller/Verkäufer von Schwimm-/Lauf- und Radsachen wäre enorm.
Dann ist das doch eine geeignete Strategie um überfüllte Starterfelder auszudünnen und damit auch gleich die Windschattenproblematik in den Griff zu bekommen.
Möchtest Du dann nicht mal nächstes Jahr dort melden?:Huhu:
bittalilli
21.07.2014, 21:14
Sorry, da habe ich was durcheinander bekommen.
Bist du Abteilungsleiter, oder warum hat der BTV deine Mail Adresse, wenn ich mal so indiskret fragen darf?
Und überhaupt...
... das eine Information über eine mögliche Sperre per Mail versendet wird :Nee: - da läuft irgendwas nicht so wie ich es erwarten würde.
ich denke ich habe die auf dem Formular für die Beantragung des Startpasse angegeben-
bittalilli
21.07.2014, 21:18
Noch gar nicht, denn siehe:
http://dtu-info.de/ordnungen.html?file=tl_files/dtu/PDFs/Ordnungen/2014/Sportordnung%202014.pdf
E.6.1 Beginn der Wirksamkeit
Eine Wettkampfsperre wird ab Einleitung des Disziplinarverfahrens wirksam. Der betroffene Athlet wird durch Einschreiben mit Rückschein unterrichtet. Diese Zustellung muss eine genaue Begründung, die Dauer der Wettkampfsperre, eine Rechtsmittelbelehrung und die Aufforderung zur unverzüglichen Rückgabe des Startpasses zum Inhalt haben. Sie ist in entsprechenden Publikationen zu veröffentlichen, und die DTU ist zu benachrichtigen.
Per Mail wird niemand gesperrt.
Sie haben das per email vorab gesendet mit der Begründung das Urlaubszeit ist , das Einschreiben wird uns in den nächsten Tagen zugehen, habe mit der zuständigen Stelle im BTV telefoniert und mir wurde gesagt das Verfahren ist eingeleitet gelte als gesperrt (wollte am Sonntag zu einer genehmigten OD )-
bittalilli
21.07.2014, 21:19
Dann bloß nicht den Anhang der E-Mail öffnen, da ist bestimmt ein Virus (oder Doping) drin :Lachen2:!
Leider ist es kein Fake- und lachen würde ich gerne
bittalilli
21.07.2014, 21:20
Ui, drei Leute sind gesperrt, alle seit über einem Jahr. Und dann in Bälde 60 Teilnehmer vom Volkstriathlon in Tirschenreuth. Eine echte Posse. Bravo DTU :Liebe:
Nein die meisten sind NICHT von Tirschenreuth sondern vom Tegernsee Triathlon und Kuhsee - davor wurde auch in einer offiziellen mail gewarnt !
bittalilli
21.07.2014, 21:22
Die Veranstaltung in Tirschenreuth gibt es immerhin schon länger als die DTU Mitglied im Deutschen Sportbund ist. Da fragt man sich ja schon, ob man die nicht zufrieden lassen kann, bei einer Streckenlänge von 500/14/4 und dem Bayerischem Roten Kreuz/Wasserwacht als Veranstalter.
DANKE :liebe053: und es ist eine solch schöne Veranstaltung da bleibt kein Wunsch offen-
bittalilli
21.07.2014, 21:28
Das "fehlende Interesse" beruht i.d.R. eher auf fehlenden Informationen über die Vorteile einer Genehmigung und fehlenden Infos über die Kosten.
ich wette, dass der von dir erwähnte Veranstalter für die genannten Versicherungen im Einzelabschluss mehr zahlen muss, als für die Gruppenversicherung über die ARAG (bei 100 Teilnehmern z.B. 175,-€ und dann ist auch noch eine Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung und Rechtsschutzversicherung für Teilnehmer enthalten.)
Wenn man sich die Mühe macht, mit den Veranstaltern zu reden, kann man diese sehr oft überzeugen. Wir hatten bei uns in der unmittelbaren Umgebung, z.B. vier Wettkämpfe, die zum Teil seit 20 Jahren ohne Genehmigung abgelaufen sind und jetzt 2014 zum ersten mal mit Genehmigungsnummer. Und vor ein paar Tagen ist noch ein weiterer dazu gekommen.
da seid ihr dann als Pass Inhaber halt zum Glück nie gestartet-
und jetzt sind sie genehmigt na ja ich als Athletin ( die nie oben auf der Liste steht auch nicht bei `nem Volkstriathlon ) wie gesagt ich habe den Pass weil ich eine Versicherung dadurch habe , und weil der Verband auch die Nachwuchsarbeit fördert die mir auch am Herzen liegt- Unwissenheit schützt eben vor Strafe nicht-
bittalilli
21.07.2014, 21:38
Gerade Email erhalten , Sperre erst ab Erhalt des offiziellen Schreibens !- Was aber die nächsten Tage wohl sein wird- keine Sperre per Email-
Alteisen
21.07.2014, 22:12
Gerade Email erhalten , Sperre erst ab Erhalt des offiziellen Schreibens !- Was aber die nächsten Tage wohl sein wird- keine Sperre per Email-
Dummerweise bist Du gerade zur nächsten Olympischen Distanz verreist und der Postbote kann Dir das Einschreiben gar nicht übergeben. Das lagert dann bei der Post bis Dein Rennen rum ist.
Viel Spass am Wochenende :Cheese:
BunterHund
21.07.2014, 22:28
Hier in Niedersachsen gibt momentan nur zwei vom zuständigen Landesverband sportrechtlich ungenehmigte Veranstaltungen, früher waren das deutlich mehr, alle anderen könnten jedoch von der Sinnhaftigkeit einer Kooperation mit dem TVN überzeugt werden, die erhebliche Senkung der Abgaben hat dabei auch einen großen Anteil gehabt.
Warum aber ist es wichtig, dass der zuständige Sportverband die Einhaltung der Wettkampf- und Ausrichterordnung bei allen Veranstaltungen überprüft und gewährleistet?
Ein Ausrichter in Bramsche bei Osnabrück z.B. schreibt seit Jahren einen Triathlon aus, nennt ihn mittlerweile "Dreikampf".
Dieser Triathlon findet bei fließendem Verkehr statt (im Landkreis dürfen seit vielen Jahren nur noch komplett gesperrte Straßen für Triathlon genutzt werden).
Es wird keine Helmpflicht ausgesprochen, umgesetzt.
Das Schwimmen erfolgt in einem von der Stadt Bramsche für Schwimmen gesperrten See (Hasesee), für den es sicherlich genau aus dem Grund auch keine Überprüfung auf Badegwässerqualität gibt.
Es gab im letzten Jahr keine Wasserrettung auf der Schwimmstrecke.
Die Altersklassen und Wertungsmodalitäten wurden nicht eingehalten.
Kampf- und Schiedsrichter gab es naturgemäß ebenfalls nicht.
Jetzt kann man meinen: Muss doch nur den interessieren, der daran teilnimmt.
NEIN!
Wenn bei dieser Veranstaltung etwas passiert, dann interessiert die Zeitung, die Behörden oder das Land. Niedersachsen (Verkehrsgenehmigungen, übergeordnete) nicht, ob's ein vom TVN genehmigter oder ungenehmigter Triathlon war, ob er Triathlon oder Dreikampf hieß - in den Augen aller wird's als Triathlon gesehen.
Und alle anderen 100 Ausrichter in. Niedersachsen, die ordentlich arbeiten, bekommen dann höhere Auflagen bzw. keine Genehmigung mehr.
Der Triathlonsport läuft somit Gefahr, durch diese Trittbrettfahrer an Auflagen zu ersticken.
Die Starter bei solchen Veranstaltungen werden dann schimpfen, haben die. Situation jedoch selber mit herbeigeführt.
Triathlon ist Triathlon, wenn er regelkonform durchgeführt wird, dass gilt auch für die Sicherheit der Starter und die Einholung aller Genehmigungen, bereithalten ausreichender Versicherungen sowie Ersthelfer etc.
Nichts anderes soll die Genehmigung des Verbandes ja gewährleisten.
BunterHund
21.07.2014, 23:00
Toll wie günstig:
Disziplin Start Startgeld
600m - 17 km - 5 km 16:00 Uhr Gruppenstart im Hasesee.
Einlass ab 14:00 Uhr. 7,-€ -
Dreikampf: dat nenn ich mal einen klugen Trick .... Und der nicht existierende Verband würde dann Deutscher Dreikampf Verband genannt
Das nenn ich mal ne übersichtliche Ausschreibung
http://www.laufen-os.de/hasesee/Ausschreibung3Hasesee.pdf
Noch einmal zur Klarstellung: Ich bin, wie der Landesverband, ein Verfechter der sportrechtlichen Genehmigung und somit ein Gegner unbelehrbarere Ausrichter von "wilden" Triathlons!
Alexander Gato: Klar kann das Startgeldern günstig sein, wenn ich auf Sicherheitsstandards und Kampfrichter sowie Versicherungen verzichte.
Alleine die Ausschreibung ist ein Witz weil sie wichtige Infos gar nicht bietet.
Hier sind übrigens die Fotos aus 2013 und wer mal durchblickt, stellt fest: nicht nur Breitensportler, keine Wasserrettung, zum Teil keine Helme, .....
http://www.fotowerk-digital.net/2.%20Hasesee%20-%203Kampf%202013/index.html
bittalilli
22.07.2014, 07:12
Dummerweise bist Du gerade zur nächsten Olympischen Distanz verreist und der Postbote kann Dir das Einschreiben gar nicht übergeben. Das lagert dann bei der Post bis Dein Rennen rum ist.
Viel Spass am Wochenende :Cheese:
..hmh mal sehen wahrscheinlich ist eher ein "Einwurfeinschreiben" das gilt als zugestellt wenn es im Briefkasten liegt
bittalilli
22.07.2014, 07:15
Hier in Niedersachsen gibt momentan nur zwei vom zuständigen Landesverband sportrechtlich ungenehmigte Veranstaltungen, früher waren das deutlich mehr, alle anderen könnten jedoch von der Sinnhaftigkeit einer Kooperation mit dem TVN überzeugt werden, die erhebliche Senkung der Abgaben hat dabei auch einen großen Anteil gehabt.
Warum aber ist es wichtig, dass der zuständige Sportverband die Einhaltung der Wettkampf- und Ausrichterordnung bei allen Veranstaltungen überprüft und gewährleistet?
Ein Ausrichter in Bramsche bei Osnabrück z.B. schreibt seit Jahren einen Triathlon aus, nennt ihn mittlerweile "Dreikampf".
Dieser Triathlon findet bei fließendem Verkehr statt (im Landkreis dürfen seit vielen Jahren nur noch komplett gesperrte Straßen für Triathlon genutzt werden).
Es wird keine Helmpflicht ausgesprochen, umgesetzt.
Das Schwimmen erfolgt in einem von der Stadt Bramsche für Schwimmen gesperrten See (Hasesee), für den es sicherlich genau aus dem Grund auch keine Überprüfung auf Badegwässerqualität gibt.
Es gab im letzten Jahr keine Wasserrettung auf der Schwimmstrecke.
Die Altersklassen und Wertungsmodalitäten wurden nicht eingehalten.
Kampf- und Schiedsrichter gab es naturgemäß ebenfalls nicht.
Jetzt kann man meinen: Muss doch nur den interessieren, der daran teilnimmt.
NEIN!
Wenn bei dieser Veranstaltung etwas passiert, dann interessiert die Zeitung, die Behörden oder das Land. Niedersachsen (Verkehrsgenehmigungen, übergeordnete) nicht, ob's ein vom TVN genehmigter oder ungenehmigter Triathlon war, ob er Triathlon oder Dreikampf hieß - in den Augen aller wird's als Triathlon gesehen.
Und alle anderen 100 Ausrichter in. Niedersachsen, die ordentlich arbeiten, bekommen dann höhere Auflagen bzw. keine Genehmigung mehr.
Der Triathlonsport läuft somit Gefahr, durch diese Trittbrettfahrer an Auflagen zu ersticken.
Die Starter bei solchen Veranstaltungen werden dann schimpfen, haben die. Situation jedoch selber mit herbeigeführt.
Triathlon ist Triathlon, wenn er regelkonform durchgeführt wird, dass gilt auch für die Sicherheit der Starter und die Einholung aller Genehmigungen, bereithalten ausreichender Versicherungen sowie Ersthelfer etc.
Nichts anderes soll die Genehmigung des Verbandes ja gewährleisten.
nur 2 in ganz Niedersachsen ?!?
ich werde heute mal recherchieren ich bin der festen Überzeugung dass hier in Bayern an jedem Wochenende irgendwo ein Volkstriathlon stattfindet ohne Genehmigungsnummer - wenn die alle zu prüfen sind haben Sie viel Arbeit vor sich ....
captain hook
22.07.2014, 07:49
Noch einmal zur Klarstellung: Ich bin, wie der Landesverband, ein Verfechter der sportrechtlichen Genehmigung und somit ein Gegner unbelehrbarere Ausrichter von "wilden" Triathlons!
Alexander Gato: Klar kann das Startgeldern günstig sein, wenn ich auf Sicherheitsstandards und Kampfrichter sowie Versicherungen verzichte.
Alleine die Ausschreibung ist ein Witz weil sie wichtige Infos gar nicht bietet.
Hier sind übrigens die Fotos aus 2013 und wer mal durchblickt, stellt fest: nicht nur Breitensportler, keine Wasserrettung, zum Teil keine Helme, .....
http://www.fotowerk-digital.net/2.%20Hasesee%20-%203Kampf%202013/index.html
Es gibt aber auch genug genehmigte Veranstaltungen auf ungesperrten Straßen, mit teilweise abenteuerlichen Laufstrecken fast ohne Streckenposten und mangels ausreichender Kampfrichter Lutscherorgien bis zum umfallen. Es ist halt auch nicht alles Gold was einen offiziellen Stempel hat.
Ich finde die Sperre des Sportlers in diesem Fall eine absolute Unverschämtheit! Ggf sollte mal einer dagegen klagen. Soweit ich weiß hat die DTU in so einem Prozess mit einer unangemeldete Veranstaltung schon einmal nicht so gut ausgesehen. ;-)
cfexistenz
22.07.2014, 08:00
Gibt es denn vom BTV eine offizielle und aktuelle Liste aller genehmigten Triathlons in Bayern?
Auf der Homepage des BTV sind natürlich viele Veranstaltungen unter "Wettkampftermine" eingetragen, aber ist diese Liste auch hochoffiziell in der keine Veranstaltung fehlen sollte?
Ich hab hier in der Region mindestens einen kleineren Triathlon (180 Starter), der schonmal nicht in dieser Liste steht. Allerdings fehlt in der Liste auch die Challenge Roth, und da hab ich meinen Startpass gebraucht.
Klugschnacker
22.07.2014, 08:17
Die sollen die Veranstalter sanktionieren durch Abgaben, Strafen, Verbote...Aber doch nicht den Kunden einer solchen Veranstaltung.
Also ich wäre da konsequent als Kunde und würde dann mit dieser Sportart aufhören. Wir zahlen so viel Geld, da haben wir ein Recht sehr gut und freundlich behandelt zu werden auch von irgendwelchen Verbdansfunktionären.
...Dann sollen sie rechtlich solche Veranstaltungen verbieten lassen. Dann würden wenigstens die Richtigen bestraft....
Die Regeln der DTU gelten halt nur für die Startpassinhaber, weil die sich ihnen freiwillig unterworfen haben. Für den Veranstalter eines Wettkampfes gelten sie nicht. Deshalb werden die Teilnehmer sanktioniert und nicht die Veranstalter.
Die "irgendwelchen Verbandsfunktionäre" sind gewählt und setzen Regeln um, die vom Verband beschlossen wurden. Vielleicht sollte man nicht diese Funktionäre kritisieren, sondern das Zustandekommen der Verbandsregeln im Sinne einer Mitsprache der Athleten überdenken. Letztere haben nur sehr mittelbar Einfluss auf die Bestimmungen der DTU. Verbessert man die Mitsprachemöglichkeiten der Basis, verbreitert sich eventuell der Konsens zu solchen unpopulären Entscheidungen. (Sofern die Athleten diese Möglichkeiten der Mitsprache überhaupt wahrnehmen würden, was ich bezweifle).
Grüße,
Arne
bittalilli
22.07.2014, 08:26
Gibt es denn vom BTV eine offizielle und aktuelle Liste aller genehmigten Triathlons in Bayern?
Auf der Homepage des BTV sind natürlich viele Veranstaltungen unter "Wettkampftermine" eingetragen, aber ist diese Liste auch hochoffiziell in der keine Veranstaltung fehlen sollte?
Ich hab hier in der Region mindestens einen kleineren Triathlon (180 Starter), der schonmal nicht in dieser Liste steht. Allerdings fehlt in der Liste auch die Challenge Roth, und da hab ich meinen Startpass gebraucht.
lt. Aussage BTV gestern ist diese Liste nicht umfassend- aber wenn man die Ausschreibung des Wettkampfes liest steht da eine Lizensnummer drauf , wenn es ein genehmigter Wettkampf ist, wenn keine Nr. dann nicht genehmigt !-
bittalilli
22.07.2014, 08:30
Die Regeln der DTU gelten halt nur für die Startpassinhaber, weil die sich ihnen freiwillig unterworfen haben. Für den Veranstalter eines Wettkampfes gelten sie nicht. Deshalb werden die Teilnehmer sanktioniert und nicht die Veranstalter.
Die "irgendwelchen Verbandsfunktionäre" sind gewählt und setzen Regeln um, die vom Verband beschlossen wurden. Vielleicht sollte man nicht diese Funktionäre kritisieren, sondern das Zustandekommen der Verbandsregeln im Sinne einer Mitsprache der Athleten überdenken. Letztere haben nur sehr mittelbar Einfluss auf die Bestimmungen der DTU. Verbessert man die Mitsprachemöglichkeiten der Basis, verbreitert sich eventuell der Konsens zu solchen unpopulären Entscheidungen. (Sofern die Athleten diese Möglichkeiten der Mitsprache überhaupt wahrnehmen würden, was ich bezweifle).
Grüße,
Arne
Ja das ist richtig ich habe das unterschrieben, keine Frage - es war mir nicht "bewusst" - dass ich hätte auf eine Lizensnummer des BTV achten müssen in der Ausschreibung jetzt weiß ich es.
Fraglich ist für mich aber wieso nun 3 VA herausgepickt werden , kosequenter Weise müssten sie nun alle überprüfen, mir fällt da ganz spontan ne Menge ein !-
Lecker Nudelsalat
22.07.2014, 08:45
..hmh mal sehen wahrscheinlich ist eher ein "Einwurfeinschreiben" das gilt als zugestellt wenn es im Briefkasten liegt
Wer weiß, wie schnell der Verband arbeitet.
Hier in NRW werden die Athleten häufig über den Winter gesperrt. :cool:
Ansonsten, keinen Kopf machen und beim nächsten anstehenden Wettkampf einfach starten, da wird vor Ort niemand prüfen, ob Du gesperrt bist. :Cheese:
Und auch hinterher wird wohl niemand ernsthaft prüfen (irgendwelche Startlisten durchforsten), ob Du gestartet bist. :Huhu:
Franco13
22.07.2014, 09:06
Und auch hinterher wird wohl niemand ernsthaft prüfen (irgendwelche Startlisten durchforsten), ob Du gestartet bist. :Huhu:
Die Aussage ist sehr gewagt und wenn das wirklich jemand prüft, dann wird es eine weitere Sperre geben, die deutlich länger als die jetzige ausfallen wird.
Aber, die Sperre kann natürlich erst gelten, wenn das Einschreiben zugestellt ist, d.h. für dieses Wochenende besteht noch Hoffung.
In der Sache, das der Verband seine eigenen Regeln auch durchsetzt, stehe ich voll dahinter, aber er sollte doch etwas mehr Fingerspitzengefühl zeigen.
Es geht in erster Linie darum den Mitgliedern klar zu machen, das Sie bei nicht genehemigten Veranstaltungen nicht starten dürfen. Das ist vielen gar nicht bewusst, bzw. viele wissen das es in der Vergangenheit i.d.R. nicht bestraft wurde. Ich würde die Betroffenen anschreiben, um Stellungnahme bitten, abwägen und im September eine 2-3 monatige Sperre aussprechen.
Das sollte reichen um den Betroffenen klar zu machen, das es diese Regel gibt und diese auch einzuhalten ist, ohne sie komplett zu verärgern.
Lecker Nudelsalat
22.07.2014, 09:11
Die Aussage ist sehr gewagt und wenn das wirklich jemand prüft, dann wird es eine weitere Sperre geben, die deutlich länger als die jetzige ausfallen wird.
...
Ja und? Startpass zurückgeben und fertig. :Cheese:
Spielt doch keine Rolle bei 08/15 Athleten, die ein paar Euro Gebühren sparen wollen und eventuell die Versicherung im Hintergrund im Auge haben, die sowie erst nachrangig in Kraft tritt.
Ich persönlich würde da einfach differenzieren zwischen "normalen" und "ambitionierten" Athleten, die in irgendwelchen Ligen Starten.
bittalilli
22.07.2014, 09:15
Wer weiß, wie schnell der Verband arbeitet.
Hier in NRW werden die Athleten häufig über den Winter gesperrt. :cool:
Ansonsten, keinen Kopf machen und beim nächsten anstehenden Wettkampf einfach starten, da wird vor Ort niemand prüfen, ob Du gesperrt bist. :Cheese:
Und auch hinterher wird wohl niemand ernsthaft prüfen (irgendwelche Startlisten durchforsten), ob Du gestartet bist. :Huhu:-
hmh na ja also das vor Ort prüfen kann schon sein das es niemand interessiert und ich ne Tages Lizens einfach zahlen kann -
aber wenn ich gesperrt werde , werde ich versuchen die Rechtsmittel die mir zustehen auszuschöpfen- aber gesperrt starten werde ich wohl nicht .
Ich muss mich erst mal schlaulesen was das überhaupt bedeuted , denn man muss ja gar keinen Pass haben um zu starten -gibt ja durchaus Athleten die ohne Startpass antreten und eine Tages Lizens lösen- aber wenn du einen hast und gesperrt wirst ist es sicher schon verboten bei einer BTV / DTU VA zu starten sonst wäre so eine Sperre ja sinnfrei !
bittalilli
22.07.2014, 09:19
Die Aussage ist sehr gewagt und wenn das wirklich jemand prüft, dann wird es eine weitere Sperre geben, die deutlich länger als die jetzige ausfallen wird.
Aber, die Sperre kann natürlich erst gelten, wenn das Einschreiben zugestellt ist, d.h. für dieses Wochenende besteht noch Hoffung.
In der Sache, das der Verband seine eigenen Regeln auch durchsetzt, stehe ich voll dahinter, aber er sollte doch etwas mehr Fingerspitzengefühl zeigen.
Es geht in erster Linie darum den Mitgliedern klar zu machen, das Sie bei nicht genehemigten Veranstaltungen nicht starten dürfen. Das ist vielen gar nicht bewusst, bzw. viele wissen das es in der Vergangenheit i.d.R. nicht bestraft wurde. Ich würde die Betroffenen anschreiben, um Stellungnahme bitten, abwägen und im September eine 2-3 monatige Sperre aussprechen.
Das sollte reichen um den Betroffenen klar zu machen, das es diese Regel gibt und diese auch einzuhalten ist, ohne sie komplett zu verärgern.
JA das genau wäre OK gewesen-
tandem65
22.07.2014, 09:45
Die sollen die Veranstalter sanktionieren durch Abgaben, Strafen, Verbote...Aber doch nicht den Kunden einer solchen Veranstaltung.
Und wie bitte soll das gehen die Veranstalter zu Sanktionieren? Die Veranstalter wilder Veranstaltungen kennzeichnen sich ja gerade dadurch daß sie sich nicht in Verträgen mit den Verbänden begeben wollen. Die Verbände sind hier sicher offen und dankbar für Vorschläge.
Also ich wäre da konsequent als Kunde und würde dann mit dieser Sportart aufhören. Wir zahlen so viel Geld, da haben wir ein Recht sehr gut und freundlich behandelt zu werden auch von irgendwelchen Verbdansfunktionären.
Dann sei doch bitte so konsequent und mach aus dem Konjunktiv Fakten. Augenscheinlich ist es Fakt daß der Verband seine Mitglieder entsprechend behandelt.
tandem65
22.07.2014, 09:57
In der Sache, das der Verband seine eigenen Regeln auch durchsetzt, stehe ich voll dahinter, aber er sollte doch etwas mehr Fingerspitzengefühl zeigen.
Es geht in erster Linie darum den Mitgliedern klar zu machen, das Sie bei nicht genehemigten Veranstaltungen nicht starten dürfen. Das ist vielen gar nicht bewusst, bzw. viele wissen das es in der Vergangenheit i.d.R. nicht bestraft wurde. Ich würde die Betroffenen anschreiben, um Stellungnahme bitten, abwägen und im September eine 2-3 Monatige Sperre aussprechen.
Für mich sehr gut auf den Punkt gebracht.
Franco13
22.07.2014, 10:13
Ja und? Startpass zurückgeben und fertig. :Cheese:
Spielt doch keine Rolle bei 08/15 Athleten, die ein paar Euro Gebühren sparen wollen und eventuell die Versicherung im Hintergrund im Auge haben, die sowie erst nachrangig in Kraft tritt.
Ich persönlich würde da einfach differenzieren zwischen "normalen" und "ambitionierten" Athleten, die in irgendwelchen Ligen Starten.
Es spielt doch eine Rolle. Ein Veranstalter eines genehmigten Triathlons darf einen gesperrten Athleten nicht starten lassen. Egal ob mit Startpass (der ja gesperrt und abzugeben ist) oder mit Tageslizenz oder bei einer Jedermann Distanz, die auch ohne Startpass oder Tageslizenz zulässig ist. Wäre ja auch blöd wenn es nicht so wäre und z.B. ein Doper mit Tageslizenz starten könnte.
gollrich
22.07.2014, 10:19
wenn du eine Rechtschutzversicherung hast... würde ich erst mal einen Anwalt konsultieren.... die Frage ist woher haben sie die Daten die dich 100% eindeutig identifizerbar machen... selbst wenn die Ergebnislisten öffentlich sind, darf man diese nicht ohne weiteres so "auswerten" ... bdsg sei dank...
Dann kommt noch der onlinepranger dazu, dagegen gibt es sicher auch Rechtsmittel...
Und das verschicken von solchen privaten Informationen an irgendwelche Emailadressen nicht verschlüsselt, gibt sicher auch ein paar Angriffspunkte...
Liegt halt an dir, aber wenn du es auf einen Rechtsstreit ankommen lässt, könnte sich ein langer Atem schon dadurch auszahlen, das der BTV schon einmal einen langen Rechtsstreit hinter sich hat und gerade diese Kassen sicher nicht so voll sind wie sie sein müssten...
Ich habe gerade mal bei der ARAG Versicherung in München angerufen und nachgefragt, ob Mitglieder des BLSV (Bayerischer Landessportverband) bei der Teilnahme an einem von der Wasserwacht ausgerichteten Triathlon versichert sind. Antwort: ja. Das bedeutet, dass quasi alle Mitglieder eines bayerischen Sportvereins bei derartigen Triathlonveranstaltungen versichert sind.
Unfallversicherung
Haftpflichtversicherung
Vertrauensschadenversicherung
Rechtsschutzversicherung (Schadenersatz-, Straf-, Ordnungswidrigkeiten-,
Arbeits-, Sozialgerichts- und Vertrags-Rechtsschutz)
Krankenversicherung mit ergänzenden Leistungen
@BunterHund: Ich gebe dir eingeschränkt recht, was die Standards angeht. Der von dir genannte Wettkampf ist aber in dem Zusammenhang sicherlich nicht repräsentativ, zumindest südlich des Weißwurstäquators.
Die letzten mir bekannten Toten bei Triathlons waren alle bei angemeldeten Veranstaltungen, u.a. in Roth und Ingolstadt. In Ingolstadt 2010 (?) wurde durch den Chefkampfrichter ein Neoverbot ausgesprochen, was einigermaßen überraschend kam. Ob ein Zusammenhang zum Tod des Athleten besteht, kann ich nicht beurteilen. Dass bei Massenveranstaltungen im Wasser schneller mal ein Starter "verloren geht" als bspw. in Tirschenreuth bei 70 Figuren, dürfte ebenfalls auf der Hand liegen. Fragwürdige bzw. willkürliche Kampfrichter-Entscheidungen bei vielen DTU-Triathlons sind auch nicht gerade vertrauensbildend.
Ich habe gerade mal bei der ARAG Versicherung in München angerufen und nachgefragt, ob Mitglieder des BLSV (Bayerischer Landessportverband) bei der Teilnahme an einem von der Wasserwacht ausgerichteten Triathlon versichert sind. Antwort: ja. Das bedeutet, dass quasi alle Mitglieder eines bayerischen Sportvereins bei derartigen Triathlonveranstaltungen versichert sind.
Unfallversicherung
Haftpflichtversicherung
Vertrauensschadenversicherung
Rechtsschutzversicherung (Schadenersatz-, Straf-, Ordnungswidrigkeiten-,
Arbeits-, Sozialgerichts- und Vertrags-Rechtsschutz)
Krankenversicherung mit ergänzenden Leistungen
...
Lieber Pioto,
schreibe doch bitte keinen solchen Nonsens hier rein, das glaubt am Ende noch jemand.
Die ARAG-Sportversicherung greift bei "satzungsgemäßer Sportausübung" im Vereinsbetrieb und auf Wettkämpfen.
Die Satzungen geben sich die einzelnen Sportfachverbände und Vereine selbst. Sobald gegen Satzungen verstoßen wird, z.B. bei nicht angemeldeten Veranstaltungen entfällt der Versicherungsschutz.
Wasserwacht und DLRG sind zwar Vereine, aber keine Sportvereine und damit auch keine Mitglieder im BLSV.
Aber selbst wenn ein regulärer Mitgliedsverein eine ungenehmigte Veranstaltung (wie z.b. nächste WE der SV Seeon) ausrichtet, entfällt der ARAG-Versicherungsschutz wegen des Satzungsverstoßes.
Hallo Hafu,
wieso Nonsens? Ich habe folgendes Szenario am Telefon geschildert: einige Spieler unseres Fußballvereins, bei dem ich übrigens seit 8 Jahren Jugendleiter bin, möchten bei einem von einer Wasserwacht veranstalteten Triathlon mitmachen. Frage: ist das versicherungstechnisch abgedeckt?
Dies wurde unter einer der Telefonnummern: Tel: (089) 15702-221 / -222 / -224 / -387 bejaht.
Vielleicht sollte der Vertreter der DTU mal bei der ARAG vorbeischauen, sitzt im selben Haus, und den Versicherungsleuten untersagen, solchen Nonsens zu verbreiten. Wenn es denn Nonsens ist.
Wenn telefonische Anfragen beim zuständigen Versicherungsvertreter noch nicht einmal bindend sind, was denn dann?
Lieber Pioto,
schreibe doch bitte keinen solchen Nonsens hier rein, das glaubt am Ende noch jemand.
Die ARAG-Sportversicherung greift bei "satzungsgemäßer Sportausübung" im Vereinsbetrieb und auf Wettkämpfen.
Die Satzungen geben sich die einzelnen Sportfachverbände und Vereine selbst. Sobald gegen Satzungen verstoßen wird, z.B. bei nicht angemeldeten Veranstaltungen entfällt der Versicherungsschutz.
Wasserwacht und DLRG sind zwar Vereine, aber keine Sportvereine und damit auch keine Mitglieder im BLSV.
Aber selbst wenn ein regulärer Mitgliedsverein eine ungenehmigte Veranstaltung (wie z.b. nächste WE der SV Seeon) ausrichtet, entfällt der ARAG-Versicherungsschutz wegen des Satzungsverstoßes.
Hallo Hafu,
wieso Nonsens? Ich habe folgendes Szenario am Telefon geschildert: einige Spieler unseres Fußballvereins, bei dem ich übrigens seit 8 Jahren Jugendleiter bin, möchten bei einem von einer Wasserwacht veranstalteten Triathlon mitmachen. Frage: ist das versicherungstechnisch abgedeckt?
Dies wurde unter einer der Telefonnummern: Tel: (089) 15702-221 / -222 / -224 / -387 bejaht.
Vielleicht sollte der Vertreter der DTU mal bei der ARAG vorbeischauen, sitzt im selben Haus, und den Versicherungsleuten untersagen, solchen Nonsens zu verbreiten. Wenn es denn Nonsens ist.
Wenn telefonische Anfragen beim zuständigen Versicherungsvertreter noch nicht einmal bindend sind, was denn dann?
Wenn die Wasserwacht ihren Triathlon beim zuständigen Triathlon-Bezirksverband genehmigen lässt, ist das auch kein Problem. Solche regulären Wasserwacht-Veranstaltungen gibt es mehrere in Bayern.
Wenn die betreffende Veranstaltung aber keine Genehmigungsnummer hat, dann liegt ein Satzungsverstoß vor und in diesem Fall entfällt der Versicherungsschutz für Teilnehmer und Betreuer.
Du hast hier im Forum nicht geschrieben, ob es sich bei besagter Veranstaltung um eine sportrechtlich genehmigte Veranstaltung des BTV handelt. Vin daher würde ich vermuten, dass du das dem ARAG-Vertreter (mit dem ich überigens mehrfach vor einigen Monaten telefoniert habe) auch nicht mitgeteilt hast.
Gesetzt den Fall es ist eine ungenehmigte Veranstaltung, einem eurer Spieler passiert etwas bei dem Wettkampf, könntet ihr natürlich in den Unfallbericht schreiben, dass es beim gemeinsamen Trainingsbetrieb passiert ist (eine vom Verein angesetzte Radtour oder ein Waldlauf sind nämlich (genauso wie jede Einheit auf dem Fußballplatz) versichert. Allerdings wäre das eben auch nicht korrekt, denn die Teilnahme an einem satzungswidrigen Wettkampf ist eben kein Trainingsbetrieb.
Die ARAG sitzt übrigens im Haus des Sportes in München, wo auch die BTV-Geschäftsstelle ihren Sitz hat. Die Geschäftsstelle der DTU ist in Frankfurt.
Du hast hier im Forum nicht geschrieben, ob es sich bei besagter Veranstaltung um eine sportrechtlich genehmigte Veranstaltung des BTV handelt. Vin daher würde ich vermuten, dass du das dem ARAG-Vertreter (mit dem ich überigens mehrfach vor einigen Monaten telefoniert habe) auch nicht mitgeteilt hast.
Das stimmt, habe ich nicht erwähnt. Er als Versicherungsfachmann sollte das aber seinerseits wissen und nachfragen, finde ich. Er hat den ganzen Tag damit zu tun. Ich habe für die Fußballer nachgefragt; kann man mir zumuten, die Unterschiede zu kennen?
Einem großen Teil potenzieller Teilnehmer von genehmigten und nicht genehmigten Veranstaltungen ist dieser Unterschied auch in keinster Weise geläufig. Die wollen bei einem Triathlon mitmachen, sonst nix.
Als ich noch einen Startpass hatte, habe ich nie irgendwas bestätigt oder gar unterschrieben. Da kam der Abteilungsleiter in die Umkleidekabine und fragte "Wer will einen Startpass für die nächste Saison". Mir wurde nur gesagt: "Lohnt sich ab zwei Starts". Da habe ich den genommen. Erst viel später erfuhr ich von den Pflichten. Und von den Schikanen des BTV gegen einen vorbildlich veranstalteten Minitriathlon einer Wasserwacht hier in der Nähe, inkl. Einschüchterungsversuchen und Hinweis auf die guten Beziehungen zum Landrat.
Das war weit vor deiner Zeit im Präsidium, nur dass wir uns richtig verstehen.
Warum schreibt der BFV die Veranstalter wilder Triathlons nicht an oder ruft sie an und versucht, sie von den Vorzügen zu überzeugen? Müsste doch ganz einfach ein. Die Zeit ist sicher besser angelegt, als Einschreiben mit Rückschein an die Startpassinhaber rauszusenden und ahnungslose Leute zu sperren.
Die wenigen Unfälle, die wir hier bisher beim Jugendfußball hatten, zahlten ausnahmslos die Krankenkassen, nicht die ARAG. Die drücken sich da schon so gut es geht. Kennt irgendeiner einen Fall, bei dem die ARAG was bezahlt hat? Die Definition des von strwd genannten "nachrangig" würde mich in dem Zusammenhang auch mal interessieren.
tandem65
22.07.2014, 12:52
Hi Pioto,
wieso Nonsens? Ich habe folgendes Szenario am Telefon geschildert: einige Spieler unseres Fußballvereins, bei dem ich übrigens seit 8 Jahren Jugendleiter bin, möchten bei einem von einer Wasserwacht veranstalteten Triathlon mitmachen. Frage: ist das versicherungstechnisch abgedeckt?
es ist daher Nonsens, da wahrscheinlich weder der Fußballverein noch die Wasserwacht Mitglied im BTV ist.
Da es ja ein wildes Rennen ist gibt es keine Tageslizenzen mit der zugehörigen Versicherung.
Somit sind sie wie Du schreibst auch über den Fußballverein versichert.
Ob die Versicherung auch die allgemeine Sportausübung abdeckt, da wäre ich mir nun nicht so sicher.
Wenn dem so ist, so wäre auch ein Geschädigter aus dem Fußballverein der auch noch in Triathlonabteilung des Vereins ist und einen Startpaß besitzt wohl noch als versichert.
Jetzt sind mir Versicherungen im allgemeinen nicht als Hort der Zahlungfreudigkeit bekannt. Insofern zweifele ich an daß die Dame/der Herr Deine Aufgabenstellung umfassend verstanden und korrekt beantwortet hat.
...
Warum schreibt der BFV die Veranstalter wilder Triathlons nicht an oder ruft sie an und versucht, sie von den Vorzügen zu überzeugen? Müsste doch ganz einfach ein. Die Zeit ist sicher besser angelegt, als Einschreiben mit Rückschein an die Startpassinhaber rauszusenden und ahnungslose Leute zu sperren.
....
Im Falle Tegernseetriathlon, Kuhseetriathlon und Tirschenreuth hat es Monate- genaugenommen sogar jahrelange Verhandlungen (Briefwechsel und Telfeongespräche). Ich dachte das hätte ich in dem Tegernseetriathlon-Thread hinreichend beleuchtet?
Bei fünf anderen Veranstlatungen hat es verlgeichbare Gespräche gegeben und die jeweiligen Organisatoren ließen sich überzeugen, so dass die Wettkämpfe doch noch genehmigt wurden.
Bis jetzt sind übrigens nur Verfahren eingeleitet worden und noch kein einziges Urteil der Disziplinarkommission gesprochen worden.
Es ist also vielleicht ein bisschen früh, sich über den Verband zu echauffieren (das gilt nicht für dich, pioto,sondern eher für manch andere, die hier in diesem Thread reichlich verquere Beiträge mit billiger Polemik gegen "Funktionäre" generiert haben).
Dass die Einleitung eines Verfahrens mit einer vorläufigen Sperre verbunden ist, gibt die DTU-Sportordung vor.
Es ist übrigens kein Zufall, dass erst nach der Challenge-Roth, bei der zahlreiche betroffene Startpassinhaber gemeldet waren, Briefe verschickt wurden...
Galaxy_I
22.07.2014, 13:20
(das gilt nicht für dich, pioto,sondern eher für manch andere, die hier in diesem Thread reichlich verquere Beiträge mit billiger Polemik gegen "Funktionäre" generiert haben).
Die Quelle dieser Polemik hilft allerdings den meisten etwas länger mitlesenden Foristen aber sicherlich, die Beiträge einzuordnen. Ärgerlich ist es dennoch immer wieder.
tandem65
22.07.2014, 13:22
Die wenigen Unfälle, die wir hier bisher beim Jugendfußball hatten, zahlten ausnahmslos die Krankenkassen, nicht die ARAG. Die drücken sich da schon so gut es geht. Kennt irgendeiner einen Fall, bei dem die ARAG was bezahlt hat? Die Definition des von strwd genannten "nachrangig" würde mich in dem Zusammenhang auch mal interessieren.
Nachrangig bedeutet daß die Versicherung nur Schäden reguliert die keine andere Versicherung abdeckt.
tandem65
22.07.2014, 13:24
Es ist übrigens kein Zufall, dass erst nach der Challenge-Roth, bei der zahlreiche betroffene Startpassinhaber gemeldet waren, Briefe verschickt wurden...
Scheixx Mauschelei. ;) :bussi:
bittalilli
22.07.2014, 14:28
Im Falle Tegernseetriathlon, Kuhseetriathlon und Tirschenreuth hat es Monate- genaugenommen sogar jahrelange Verhandlungen (Briefwechsel und Telfeongespräche). Ich dachte das hätte ich in dem Tegernseetriathlon-Thread hinreichend beleuchtet?
Die Athleten hingegen wurden nur vor Tegernseer und Kuhsee informiert -
Bis jetzt sind übrigens nur Verfahren eingeleitet worden und noch kein einziges Urteil der Disziplinarkommission gesprochen worden.
was ja jetzt für die Betroffenen keinen Unterschied macht , weil gesperrt ist gesperrt -
Dass die Einleitung eines Verfahrens mit einer vorläufigen Sperre verbunden ist, gibt die DTU-Sportordung vor.
Es ist übrigens kein Zufall, dass erst nach der Challenge-Roth, bei der zahlreiche betroffene Startpassinhaber gemeldet waren, Briefe verschickt wurden...-
.. und das find ich jetzt bodenlos auf die Challenge Teilnehmer (Langdistanzler die bei Volkstriathlons starten wird rücksichtshalber gewartet bis nach der Challenge )
da werden sich drei Veranstaltungen herausgepickt - die Teilnehmer gestraft - die ganzen anderen ohne Genehmigung bleiben verschont, und die Langdistanzler die Roth gemeldet haben bleiben auch geschont bis nach Roth-
ich wäre auch noch gern in Hof und Kitzingen gestartet ...
meine Freundin hat einen Ironman 70.3 in Wiesbaden gemeldet und gezahlt- das hättet ihr dann auch noch abwarten können oder doch vielleicht gleich bis zum September - dann wär mal gleiches Recht für alle gewesen , das kommt mir nun doch stark vor wie sagt man doch gleich ....
Die sollen die Veranstalter sanktionieren durch Abgaben, Strafen, Verbote...Aber doch nicht den Kunden einer solchen Veranstaltung.
Also ich wäre da konsequent als Kunde und würde dann mit dieser Sportart aufhören. Wir zahlen so viel Geld, da haben wir ein Recht sehr gut und freundlich behandelt zu werden auch von irgendwelchen Verbandsfunktionären.
Zudem Typisch Deutsch !
IRONMAN hätten sie hier in Deutschland nie auf die Beine stellen können.
Hier hätte man erstmal Vereine und Verbände gegründet, die nix anderes machen als zu reglementieren und Geld einzusammeln.
Ironman wäre erstickt in Vorschriften, Regularien und sinnentlehrten Entscheidungen.
Sollten diese Art von Deutschen mal drüber nachdenken....
Bestrafung von Kunden die Geld für eine Dienstleistung gezahlt haben bei einem Veranstalter, der wiederum beim Verband keine verbandsinterne Genehmigung eingeholt hat :Nee: :Nee:
Dann sollen sie rechtlich solche Veranstaltungen verbieten lassen. Dann würden wenigstens die Richtigen bestraft....Aber so :Nee: :Nee:
Ich geh Morgen früh mal bei Netto einkaufen.
Hoffentlich sieht mich der Bäcker nicht und belegt mich mit einer Brötchen Sperre für 9 Monate, weil ich nicht bei ihm gekauft habe.
Hallo BTV und DTU -> Der zahlende Kunde ist König !!
Mi'm Lesen hastes nicht so, ne? Oder weshalb schlägst Du diesen Weg vor, von dem inzwischen in mehreren Threads klar ist, dass er nicht funktioniert. Klar, ist ja einfacher, Deine Vorurteile zu verbreiten.
Hallo Hafu,
wieso Nonsens? Ich habe folgendes Szenario am Telefon geschildert: einige Spieler unseres Fußballvereins, bei dem ich übrigens seit 8 Jahren Jugendleiter bin, möchten bei einem von einer Wasserwacht veranstalteten Triathlon mitmachen. Frage: ist das versicherungstechnisch abgedeckt?
Dies wurde unter einer der Telefonnummern: Tel: (089) 15702-221 / -222 / -224 / -387 bejaht.
Vielleicht sollte der Vertreter der DTU mal bei der ARAG vorbeischauen, sitzt im selben Haus, und den Versicherungsleuten untersagen, solchen Nonsens zu verbreiten. Wenn es denn Nonsens ist.
Wenn telefonische Anfragen beim zuständigen Versicherungsvertreter noch nicht einmal bindend sind, was denn dann?
Doch Nonsens! :Huhu: :Blumen: "Deine Fußballer" haben die Regelungen des DFB zu befolgen, aber mit der DTU haben sie nix zu tun. Dementsprechend können sie sich auch nich satzungswidrig bzgl. der DTU verhalten. Ob die DFB-Satzung ein Startverbot enthält, weiß ich nicht. Ich geh aber davon aus, dass dem DFB nicht bekannt ist, dass es noch andere Sportarten außer Fuppes gibt. :Lachen2:
-
.. und das find ich jetzt bodenlos auf die Challenge Teilnehmer (Langdistanzler die bei Volkstriathlons starten wird rücksichtshalber gewartet bis nach der Challenge )
da werden sich drei Veranstaltungen herausgepickt - die Teilnehmer gestraft - die ganzen anderen ohne Genehmigung bleiben verschont, ....
Von welchen Veranstaltungen redest du da? Nenn' doch mal bitte Namen. Nahezu alle Triathlonveranstaltungen in Bayern sind ordentlich genehmigt. Sonst wäre es wirklich ungerecht, da hast du recht.-
In der Zeit in der ihr hier postet, könntet ihr euch auch mal die Rechts- und Verfahrensordnung der DTU durchlesen. Diese gibt vor, dass man innerhalb von vier Wochen ab Kenntnis des Verstoßes tätig werden muss, d.h. man kann nicht beliebig lange warten.
Und dass jemandem, der nur gelegentlich dieses Forum aufgesucht hat, die laufende Problematik im Vorfeld des Tegernseetriathlons komplett entgangen ist und er jetzt von den aktuellen Vorgängen überrascht wird- das glaube ich einfach nicht.
Es gibt sicher ein paar Triathleten die tatsächlich trotz Publikation auf allen möglichen Kanälen von Rundmails an Vereine, über Bekanntmachung auf diversen Verbandswebsites, Zeitungsberichte usw. nichts von den drohenden Sperren wussten.
Aber die User, die einen Account hier auf TS.de haben und auch nur gelegentlich hier auf "Forum heute" klicken, gehören ganz sicher nicht dazu!
Sorry, aber das mit dem "Hab ich nicht gewusst" ist doch vorgeschoben. Das Thema ist hier seit Jahren in der Diskussion, u.B. Im Zusammenhang mit Köln in NRW ja groß und breit getreten worden. Davor war's Hamburg, wo die Agentur nicht zahlen wollte. Ich bin mir ziemlich sicher, dass es da noch reichlich andere Beispiele gibt. Da muß man sich nicht mal hinsetzen und das trockene Regelwerk durchkauen, sondern nur mal hier "mit wachen Augen" lesen. Die meisten sind ja schon länger dabei. Wenn man's natürlich nicht wahrhaben will, ...
Ne alternative Verfahrensweise hab ich bis jetzt noch von keinem "Sperrgegner" gehört. Was von dem "mal ordentliche Überzeugungsarbeit leisten" zu halten ist, macht auch dieser Thread wieder klar: nix, aber auch gar nix, weil die Leute dann lieber anfangen zu tricksen.
Die Stringenz der Argumentation erfordert auch ne Menge an "Differenzierungsvermögen". Die Leute wollen nen Startpaß
A) wegen der Versicherung
B) um die Tageslizenzen zu sparen,
d.h. Sie wollen die Versicherungsleistungen haben, ohne dafür - indirekt - über den Veranstalter nicht genehmigter Wettkämpfe zu zahlen.
KalleMalle
22.07.2014, 16:24
Sorry, aber das mit dem "Hab ich nicht gewusst" ist doch vorgeschoben.
Für die hier (seit Jahren) Anwesenden und Mitlesenden mag das gelten, aber generell läßt sich das IMHO nicht für alle Startpassinhaber so behaupten.
Schließlich hat man verbandsseitig bewußt das Gebührenmodell für Tageslizenzen so angelegt, daß man möglichst viele DTU-Startpässe verkaufen kann. Daß das aus Athletensicht eine ganz simple Rechnung ist, ist allen Beteiligten klar.
Damit ist aber auch klar, daß es genug Leute gibt, die sich einen Startpass schlichtweg deshalb 'bestellen' weil das die günstigere Alternative ist.
Daß man natürlich auch lesen sollte, was man so unterschreibt ist schon klar - insofern gibt es an der Rechtslage wenig zu rumzudeuteln.
Aus den diversen Windschatten&Co Threads ist aber auch klar, daß ein signifikanter Anteil der Athleten z.B. noch nicht einmal weiß, daß es in der DTU-Sportordnung ein Rechtsfahrgebot und ein Verbot in 3. Reihe zu überholen gibt (ich frage mich, ob man von einem Lizenzinhaber nicht erwarten können sollte, daß er wenigstens die Regeln der Sportart kennt, für welche er eine Lizenz (auch wenn diese nur einen Tag lang gilt) hat).
Vor diesem Hintergrund kann man sicherlich nicht pauschal für alle Startpassinhaber annehmen, daß sie die genauen Bedingungen kennen.
Gruß,
KalleMalle - der demnächst an einem genehmigten Triathlon teilnimmt, dessen Veranstalter der Bayerische Triathlon-Verband e.V. ist und für den lt. Auschreibung eine Versicherung 'Im Rahmen der Bedingungen der Deutschen Sporthilfe' besteht. Ich hoffe, daß ich nicht demnächst einen spitzfindigen Juristen darum bitten muß mir zu erklären, an wen genau in einem möglichen Schadensfall der Anspruch zu richten ist.
Wir diskutieren das hier und hier sind die meisten schon länger dabei oder lesen mit. Dann gibts noch'n paar die sind mit ihrem Nick erst kurz hier, wenn sie nicht unter anderem Namen schon länger hier teilnehmen, die wollen es aber nicht wahr haben und hauen immer wieder auf dieselbe Stelle und zwar sehenden Auges. Davon muss ich ausgehen, wenn ich den Leuten nicht etwas unterstellen würde, was nen strengen Verweis von Arne zur Folge hätte. Nach 2 Wochen intensiver Diskussion muss man langsam mal geschnallt haben, dass der Verband unabhängige Veranstalter nicht "abstrafen" kann.
Wenn dann Versicherungsmenschen "zum Nachweis" schiefe Stories aufgetischt werden, die an Kernbereich vorbeigehen, ist das auch "nicht sehen wollen" und ich sehe darin tricksen und nicht ne zielführende Diskussion.
Bei uns im Verein ist die Notwendigkeit von Veranstaltungsgenehmigungen aber generell schon rum. Werd das aber bei Gelegenheit noch checken.
maifelder
22.07.2014, 16:53
Wer weiß, wie schnell der Verband arbeitet.
Hier in NRW werden die Athleten häufig über den Winter gesperrt. :cool:
Ansonsten, keinen Kopf machen und beim nächsten anstehenden Wettkampf einfach starten, da wird vor Ort niemand prüfen, ob Du gesperrt bist. :Cheese:
Und auch hinterher wird wohl niemand ernsthaft prüfen (irgendwelche Startlisten durchforsten), ob Du gestartet bist. :Huhu:
Wenn der Verband dem Einsatzleiter die Liste zur Verfügung stellt, sehr wohl.
Aber, wenn der Athlet die Benachrichtigung erhalten hat, geht auch hier erstmal die Maschenerie des Rechtsstaat in Gang.
- Anhörung des Athleten mit Fristsetzung zu Antworten
- Auswertung der Anhörung
- Sitzung des Verbandgerichts
- Urteil
Das dauert, kann aber auch schnell gehen, wenn es dem Verbandgerichts wichtig ist.
Wird eigentlich rückwirkend ab Verstoß gesperrt? So dass etwaige Roth-Starter ggf. auch aus der DM-Wertung fliegen?
tandem65
22.07.2014, 17:15
Nach 2 Wochen intensiver Diskussion muss man langsam mal geschnallt haben, dass der Verband unabhängige Veranstalter nicht "abstrafen" kann.
Kann man wohl, durch nicht teilnehmen an der Veranstaltung! ;)
Lecker Nudelsalat
22.07.2014, 17:16
Sorry, aber das mit dem "Hab ich nicht gewusst" ist doch vorgeschoben. ...
Nein, ist es nicht. Ein Vereinskollege (Startpassinhaber + Ligastarter), der am 9.11.2013 beim Sythener Cross-Duathlon gestartet ist, wusste nicht, dass dieser Dorfduathlon vom NRWTV nicht genehmigt war. Durch Zufall habe ich seine Sperre dort auf der Homepage gesehen, ist ja gut versteckt und ihn darauf angesprochen. Der wusste noch nicht einmal, dass er gesperrt worden ist. :Lachanfall:
Kann aber sein, dass die Sperre nur an den Verein gegangen und nicht weitergeleitet worden ist (Sammelanmeldung).
Lecker Nudelsalat
22.07.2014, 17:19
Wenn der Verband dem Einsatzleiter die Liste zur Verfügung stellt, sehr wohl.
Aber, wenn der Athlet die Benachrichtigung erhalten hat, geht auch hier erstmal die Maschenerie des Rechtsstaat in Gang.
- Anhörung des Athleten mit Fristsetzung zu Antworten
- Auswertung der Anhörung
- Sitzung des Verbandgerichts
- Urteil
Das dauert, kann aber auch schnell gehen, wenn es dem Verbandgerichts wichtig ist.
Wird eigentlich rückwirkend ab Verstoß gesperrt? So dass etwaige Roth-Starter ggf. auch aus der DM-Wertung fliegen?
Die kann sich auch wohl jeder Einsatzleiter ausdrucken, wenn er sie denn auf der DTU Hompage findet. :Cheese:
Ich habe in meiner langen Karriere aber noch nie erlebt, dass da irgendwas geprüft wurde, wenn ich meinen Startpass auf den Tisch gelegt habe. :Lachen2:
Kann man wohl, durch nicht teilnehmen an der Veranstaltung! ;)
:Gruebeln: :Gruebeln: :-(( :Gruebeln:
Diejenigen nehmen HIER an der Diskussion Teil und kommen dann damit, dass die Verbände doch einfach die verbandsungebunden Veranstalter sanktionieren sollen. Ja worüber haben wir denn die ganze Zeit diskutiert?
Nein, ist es nicht. Ein Vereinskollege (Startpassinhaber + Ligastarter), der am 9.11.2013 beim Sythener Cross-Duathlon gestartet ist, wusste nicht, dass dieser Dorfduathlon vom NRWTV nicht genehmigt war. Durch Zufall habe ich seine Sperre dort auf der Homepage gesehen, ist ja gut versteckt und ihn darauf angesprochen. Der wusste noch nicht einmal, dass er gesperrt worden ist. :Lachanfall:
Kann aber sein, dass die Sperre nur an den Verein gegangen und nicht weitergeleitet worden ist (Sammelanmeldung).
Ja sicher ist es das. Klar wußte er, das man gesperrt werden kann, wenn er "Regel"mäßig nicht total hinterm Mond lebt. Dass er nicht nachgeguckt hat, steht auf nem anderen Blatt. Da offensichtlich die Sperren mit eingeschriebenem Brief kommen, ne Anhörung voran geht, kann ich mir auch nicht vorstellen, dass er davon nix wußte oder zumutbarerweise hätte wissen können. Klar, wenn er die Briefe ungeöffnet wegschmeißt, ...
Es gibt auch Leute, die finden, die Tankstellen hätten E10 "nicht richtig kommuniziert". Klar, ist ja auch verdammt schwierig, in ner Liste nachzugucken. Manche brauchen halt die Kombi aus Email, Inet, Brief und reitendem Boten.
tandem65
22.07.2014, 18:30
:Gruebeln: :Gruebeln: :-(( :Gruebeln:
Diejenigen nehmen HIER an der Diskussion Teil und kommen dann damit, dass die Verbände doch einfach die verbandsungebunden Veranstalter sanktionieren sollen. Ja worüber haben wir denn die ganze Zeit diskutiert?
Ich weiß ja Rhing, Druck ausüben können halt nur die Athleten aber das sollen halt lieber die ungeliebten Verbände machen. :Lachanfall:
Ich weiß ja Rhing, Druck ausüben können halt nur die Athleten aber das sollen halt lieber die ungeliebten Verbände machen. :Lachanfall:
Ok, wer lesen kann ist im Vorteil. :Lachen2: wer konzentriert liest auch. Beim 2. Lesen hab Ichs kapiert.
amontecc
22.07.2014, 19:29
Vielleicht ist ja doch was im Argen, wenn Athleten in einer Liga starten, aber nicht die Regeln des Sports kennen, den sie betreiben.
Aber manche Leute merken wirklich nichts. So etwas zermürbt.
tandem65
22.07.2014, 21:21
Vielleicht ist ja doch was im Argen, wenn Athleten in einer Liga starten, aber nicht die Regeln des Sports kennen, den sie betreiben.
Kennst Du einen Lebensbereich wo das anders ist? :Huhu: :( :confused:
Kennst Du einen Lebensbereich wo das anders ist? :Huhu: :( :confused:
Ähm - Autofahren? :Lachanfall:
maifelder
22.07.2014, 22:35
Die kann sich auch wohl jeder Einsatzleiter ausdrucken, wenn er sie denn auf der DTU Hompage findet. :Cheese:
Ich habe in meiner langen Karriere aber noch nie erlebt, dass da irgendwas geprüft wurde, wenn ich meinen Startpass auf den Tisch gelegt habe. :Lachen2:
Ich meinte nicht die Liste der gesperrten Athleten, sondern die der Startpassinhaber.
Ich habe es in meiner KR- Karriere 2mal gemacht, allerdings nur bei Meisterschaften.
Lecker Nudelsalat
22.07.2014, 23:03
Ja sicher ist es das. Klar wußte er, das man gesperrt werden kann, wenn er "Regel"mäßig nicht total hinterm Mond lebt. Dass er nicht nachgeguckt hat, steht auf nem anderen Blatt. Da offensichtlich die Sperren mit eingeschriebenem Brief kommen, ne Anhörung voran geht, kann ich mir auch nicht vorstellen, dass er davon nix wußte oder zumutbarerweise hätte wissen können. Klar, wenn er die Briefe ungeöffnet wegschmeißt, ...
Es gibt auch Leute, die finden, die Tankstellen hätten E10 "nicht richtig kommuniziert". Klar, ist ja auch verdammt schwierig, in ner Liste nachzugucken. Manche brauchen halt die Kombi aus Email, Inet, Brief und reitendem Boten.
Du kannst mir ruhig glauben, Du kennt die Pappnasen in unserem Verein nicht.
Ich vermute eher, dass wg. der Sperre (4 Monate im Winter) hinter den Kulissen gemauschelt wurde und er gar nix davon mitbekommen hat, ergo auch kein Einschreiben, was auch immer. In NRW ticken die Uhren teilweise noch anders. :Huhu:
longtrousers
23.07.2014, 05:03
Es spielt doch eine Rolle. Ein Veranstalter eines genehmigten Triathlons darf einen gesperrten Athleten nicht starten lassen. Egal ob mit Startpass (der ja gesperrt und abzugeben ist) oder mit Tageslizenz oder bei einer Jedermann Distanz, die auch ohne Startpass oder Tageslizenz zulässig ist. Wäre ja auch blöd wenn es nicht so wäre und z.B. ein Doper mit Tageslizenz starten könnte.
Und ab wann wird ein Triathlon als "nicht genehmigter Triathlon" betrachtet? Im Falle des Tegernseeer Triathlons ist das klar! Aber wenn ich um die Wette mit 3 Nachbarn schwimme, radfahre und laufe?
Wie ist es im Ausland? Darf ich da (vom deutschen Verband) an Wettkämpfe teilnehmen, die nicht von irgendeinem nationalen Verband genehmigt wurden?
Wenn ein Athlet vom Deutschen Verband gesperrt ist, darf er nicht an Veranstaltungen teilnehmen, die im "Machtsgebiet" dieses Vereins teilnehmen. Interessieren andere Verbände im Ausland sich aber dafür? (Ich finde selber im übrigen, dass das in Dopingfällen der Fall sein müsste).
Fragen über Fragen ....
amontecc
23.07.2014, 07:51
Und ab wann wird ein Triathlon als "nicht genehmigter Triathlon" betrachtet? .
Ich rate mal: Wenn er öffentlich stattfindet (also nicht im Freundeskreis und nicht Vereinsintern als Trainingsveranstaltung) und keine Genehmigung hat.
Wie ist es im Ausland?
Da gibt es sicherlich eigene Verbände, die ähnliche Regeln haben. Diese gelten dann
(Ich finde selber im übrigen, dass das in Dopingfällen der Fall sein müsste).
u.a. genau dafür gibt es diesen ganzen Kram mit Genehmigung und Abgaben.
amontecc
23.07.2014, 07:53
Kennst Du einen Lebensbereich wo das anders ist? :Huhu: :( :confused:
Ich glaub du hast es verstanden!:Huhu: :Lachen2:
Das machts aber nicht besser... Dumme Athleten als Spiegel der Gesellschaft.:Lachanfall:
tandem65
23.07.2014, 08:52
Und ab wann wird ein Triathlon als "nicht genehmigter Triathlon" betrachtet? Im Falle des Tegernseeer Triathlons ist das klar! Aber wenn ich um die Wette mit 3 Nachbarn schwimme, radfahre und laufe?
wenn Du eine kommerzielle Absicht hast, also Gewinn erwirtschaften möchtest. Dann ist es prinzipiell so weit.
Wie ist es im Ausland? Darf ich da (vom deutschen Verband) an Wettkämpfe teilnehmen, die nicht von irgendeinem nationalen Verband genehmigt wurden?
Im Prinzip nein.
Wenn ein Athlet vom Deutschen Verband gesperrt ist, darf er nicht an Veranstaltungen teilnehmen, die im "Machtsgebiet" dieses Vereins teilnehmen. Interessieren andere Verbände im Ausland sich aber dafür? (Ich finde selber im übrigen, dass das in Dopingfällen der Fall sein müsste).
Die Sperren gelten im Bereich der ITU. Nicht nur in Dopingfällen.
Und ab wann wird ein Triathlon als "nicht genehmigter Triathlon" betrachtet? . ....
das ist relativ klar zu beantworten und auch nachzulesen. ALLE genehmigten wettkämpfe werden auf den websites der landesverbände aufgeführt. im umkehrschluß bedeutet das, das was dort nicht steht, ist nicht genehmigt.
Moin,
auch ich bin Betroffener des Tirschenreuther Triathlons und wurde auch per Mail über die beabsichtigte Sperre informiert.
Natürlich gibt es Regeln und Gesetze und ich werde eine entsprechende Sanktion akzeptieren (müssen).
Finde es aber irgendwie Schade, das eine solche Veranstaltung die es seit fast 30 Jahren gibt gezwungen wird, sich dem BTV zu "unterwerfen". Vorteile Hin oder Her
Ich habe natürlich im Vorfeld das Gerangel um den Tegernsee Tria mitbekommen, aber ich hatte geglaubt es würde nur Veranstaltungen betreffen die eine Olympische Distanz (also Startpass oder Tageslizenzpflicht) anbieten. Nicht den schönen kleinen Wald und Wiesentriathlon.
Also : Schreiben des BTV abwarten, Urteil abwarten
PS: Startplatz für JEDERMANN Tria in Regensburg abzugeben, bin leider gesperrt !!!
Kasrwatzmuff
23.07.2014, 09:35
...aber ich hatte geglaubt es würde nur Veranstaltungen betreffen die eine Olympische Distanz (also Startpass oder Tageslizenzpflicht) anbieten. Nicht den schönen kleinen Wald und Wiesentriathlon.
Bei den Jedermann-/Volksdistanzen ist die Tageslizenz (noch) nicht notwendig, da man den Teilnehmern neben der Startgebühr nicht noch zusätzlich 16 Euro (HTV) aus der Tasche leiern will.
Schließlich ist die VD auch dafür gedacht, Einsteiger für den Triathlon zu gewinnen. Und die möchte man dann nicht auch noch mit zusätzlichen Gebühren und Lizenzen drangsalieren.
Wenn dann Versicherungsmenschen "zum Nachweis" schiefe Stories aufgetischt werden, die an Kernbereich vorbeigehen, ist das auch "nicht sehen wollen" und ich sehe darin tricksen und nicht ne zielführende Diskussion.
Meinst du damit mich? Falls ja, dann muss ich sagen, dass ich von dir etwas mehr Niveau erwartet hätte.
Das war keine schiefe Story, sondern eine absolut realitätsnahe Anfrage. Ich wollte damit abklären, ob man bei einem wilden Triathlon als Mitglied eines bayerischen Sportvereins versichert ist. Hätte das evtl. mit einer Jugendmannschaft des Fußballvereins gemacht. Das wurde bejaht, kann jeder selber nachprüfen. Zur Lektüre empfehle ich den Versicherungs-Flyer (http://www.blsv.de/fileadmin/user_upload/pdf/versicherung/sportversicherung/versicherung_schutz_im_sportverein_teil1.pdf) des BLSV, das ist der Dachverband von Sportvereinen und Fachsportverbänden in Bayern, in dem sowohl BTV als auch BFV (Triathleten, Fußballer und die meisten sonstigen Sportverbände) Mitglied sind. Genau diese Versicherung ist meines Erachtens Bestandteil des DTU-Startpasses -> zur Klarstellung: diese Versicherung hat man als Mitglied eines Sportvereins sowieso! Auch wenn
Hallo tandem65 :Huhu:
sonstwas behauptet.
Ich weiß allerdings auch nicht, warum ich mich so aufrege. Dass die Urlaubszeit (beginnt in Bayern in ca. 1 Woche) genau auf die Woche vor dem Roth-Termin fällt, und somit die eigentlich gesperrten Athleten verschont werden, dafür aber Einsteiger bzw. Leute, die bei weitem nicht so tief in der Materie stecken wie LD-Starter, gesperrt werden, das kann jeder finden wie er will. Ich finde es zum Kotzen - wenn es denn stimmt und so kommt. Die Challenge Roth steht übrigens nicht bei den genehmigten Termin, wie schon vorher erwähnt.
Ich belaste mich aber mit sowas künftig nicht mehr, werde evtl. noch in Erding OD starten, oder auf einem schönen wilden Triathlon und ansonsten fahre ich Brevets, das ist entspannter.
Habe fertig :liebe053:
Klugschnacker
23.07.2014, 10:25
Zur Lektüre empfehle ich den Versicherungs-Flyer (http://www.blsv.de/fileadmin/user_upload/pdf/versicherung/sportversicherung/versicherung_schutz_im_sportverein_teil1.pdf) des BLSV, das ist der Dachverband von Sportvereinen und Fachsportverbänden in Bayern... Genau diese Versicherung ist meines Erachtens Bestandteil des DTU-Startpasses -> zur Klarstellung: diese Versicherung hat man als Mitglied eines Sportvereins sowieso!
Finde ich einen sehr wesentlichen Punkt, falls sich diese Aussage bestätigt. Danke Pioto!
:Blumen:
übrigens :
soeben das Einwurfeinschreiben des BTV bekommen ;-)
amontecc
23.07.2014, 10:41
Finde ich einen sehr wesentlichen Punkt, falls sich diese Aussage bestätigt. Danke Pioto!
:Blumen:
Trotzdem gibt es da noch eine kleine "Unschärfe", denn da steht:
"Versichert ist
die Durchführung des satzungsgemäßen Verbands- und Vereinsbetriebes."
Was ist denn das nun? Ich würde glauben, darunter fällt das angeordnete Training und ähnliches und nicht z.B. die private Radausfahrt, die man zufällig in Sportklamotten macht.
Aber Versicherung ist ja nur ein Nebenkriegsschauplatz.
Nachtrag: bei der Startpassversicherung steht:
"Der Versicherungsschutz besteht für die Startpassinhaber bei der privaten Ausübung des
Triathlonsports in den Sportarten Schwimmen, Laufen und Radfahren. Mitversichert sind
übliche spezifische Trainingsmethoden wie Nordic-Walking, Nordic-Running, Inlinen,
Skilanglauf.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich jedoch ausdrücklich nicht auf die Ausübung von
weiteren Sportarten, wie z.B. Tennis, Fußball etc.."
Tscharli
23.07.2014, 10:46
Ich wollte damit abklären, ob man bei einem wilden Triathlon als Mitglied eines bayerischen Sportvereins versichert ist. Hätte das evtl. mit einer Jugendmannschaft des Fußballvereins gemacht. Das wurde bejaht, kann jeder selber nachprüfen. Zur Lektüre empfehle ich den Versicherungs-Flyer (http://www.blsv.de/fileadmin/user_upload/pdf/versicherung/sportversicherung/versicherung_schutz_im_sportverein_teil1.pdf) des BLSV, das ist der Dachverband von Sportvereinen und Fachsportverbänden in Bayern, in dem sowohl BTV als auch BFV (Triathleten, Fußballer und die meisten sonstigen Sportverbände) Mitglied sind. Genau diese Versicherung ist meines Erachtens Bestandteil des DTU-Startpasses -> zur Klarstellung: diese Versicherung hat man als Mitglied eines Sportvereins sowieso! Auch wenn
Habe fertig :liebe053:
Wer ist versichert?
Organisationen:
Der Versicherungsschutz gilt für den BLSV, seine Fachverbände und Vereine. Versichert ist
die Durchführung des satzungsgemäßen Verbands- und Vereinsbetriebes.
wie ist das eigentlich genau zu interpretieren?
Matthias75
23.07.2014, 10:49
Zur Lektüre empfehle ich den Versicherungs-Flyer (http://www.blsv.de/fileadmin/user_upload/pdf/versicherung/sportversicherung/versicherung_schutz_im_sportverein_teil1.pdf) des BLSV, das ist der Dachverband von Sportvereinen und Fachsportverbänden in Bayern, in dem sowohl BTV als auch BFV (Triathleten, Fußballer und die meisten sonstigen Sportverbände) Mitglied sind.
Hmmm, der Flyer ist aus meiner Sicht nicht so ganz vollständig bzw. vom Informationsgehalt unvollständig:
Wer ist versichert?
Organisationen:
Der Versicherungsschutz gilt für den BLSV, seine Fachverbände und Vereine. Versichert ist
die Durchführung des satzungsgemäßen Verbands- und Vereinsbetriebes.
Ok, die Frage ist: Ist "satzungsgemäßer Verbandsbetrieb" auf den jeweiligen Verein bezogen? Ist also beim Fußballverein nur Fußballspielen versichert?
Noch schwieriger wird's bei den versicherten Personen.
Personen:
Versicherte Personen sind
- alle aktiven und passiven Mitglieder, die dem BLSV namentlich gemeldet sind;
- alle Mitglieder der Ausschüsse des BLSV, auch dann, wenn sie nicht Mitglied eines
Vereines im BLSV sind;
- alle Funktionäre (soweit sie Mitglied in einem Verein sind);
- alle Übungsleiter, Turn- bzw. Sportlehrer und Trainer, ferner die Schieds-,
Kampf- und Zielrichter (soweit sie Mitglied in einem Verein sind);
- alle Angestellten und Arbeiter, Mitarbeiter gegen Vergütung;
- alle vom BLSV oder einer Organisation im BLSV zur Durchführung versicherter
Veranstaltungen beauftragten Helfer, auch soweit es Nichtmitglieder sind.
Der Personenkreis ist zwar klar, nicht aber die Tätigkeiten, die versichert sind. Gilt für den Personenkreis auch "bei satzungsgemäßer Vereinsarbeit" (Problem: s.o.)?
Ich würde den Flyer so interpretieren, dass ein Versicherungsschutz bei vereinsspezifischer Ausübung des Sportes besteht, aber nicht zwingend bei "fachfremden" Sportarten.
Matthias
@Snipee: Was steht den drin im Einschreiben: Konkrete Strafdrohungen oder erstmal nur Aufforderung zur Stellungnahme?
bittalilli
23.07.2014, 10:49
Moin,
auch ich bin Betroffener des Tirschenreuther Triathlons und wurde auch per Mail über die beabsichtigte Sperre informiert.
Natürlich gibt es Regeln und Gesetze und ich werde eine entsprechende Sanktion akzeptieren (müssen).
Finde es aber irgendwie Schade, das eine solche Veranstaltung die es seit fast 30 Jahren gibt gezwungen wird, sich dem BTV zu "unterwerfen". Vorteile Hin oder Her
Ich habe natürlich im Vorfeld das Gerangel um den Tegernsee Tria mitbekommen, aber ich hatte geglaubt es würde nur Veranstaltungen betreffen die eine Olympische Distanz (also Startpass oder Tageslizenzpflicht) anbieten. Nicht den schönen kleinen Wald und Wiesentriathlon.
Also : Schreiben des BTV abwarten, Urteil abwarten
PS: Startplatz für JEDERMANN Tria in Regensburg abzugeben, bin leider gesperrt !!!
DANKE- wenigstens bin ich nicht die einzige depperte Unwissende- genauso hatte ich auch geglaubt- aber eben glauben ist zu wenig
@Matthias
Nur Aufforderung zur Stellungnahme
bittalilli
23.07.2014, 10:58
@Matthias
Nur Aufforderung zur Stellungnahme
war noch nicht am Briefkasten-
keine Sperre wegen Verfahren ist eröffnet und Aufforderung den Pass zurückzuschicken??
So wurde es mir am Montag telefonisch erklärt - die Sperre ab eröffnetem Verfahren und das ist mit Erhalt des Einschreibens, so haben sie es gestern auch einer Kollegin am Telefon erklärt auf Nachfrage-
Ich interpretiere das so:
Organisationen sind versichert für die Durchführung des satzungsgemäßen Verbands- und Vereinsbetriebes.
Beispiel: Tor kippt um und fällt Fußballer auf den Fuß.
Fußballverein ist abgesichert.
Personen sind versichert so wie es drin steht. Sehe keinen versicherungstechnischen Bezug zwischen Personen und Organisationen. Falls der doch besteht, ist das schlecht formuliert.
Dass die ARAG jemals was zahlt, glaube ich eh nicht. Ich sage nur "nachrangig".
Jetzt bin ich aber wirklich fertig :Huhu:
Tscharli
23.07.2014, 11:43
Ich interpretiere das so:
Organisationen sind versichert für die Durchführung des satzungsgemäßen Verbands- und Vereinsbetriebes.
Beispiel: Tor kippt um und fällt Fußballer auf den Fuß.
Fußballverein ist abgesichert.
Personen sind versichert so wie es drin steht. Sehe keinen versicherungstechnischen Bezug zwischen Personen und Organisationen. Falls der doch besteht, ist das schlecht formuliert.
:Huhu:
das sehe ich auch so, aber wenn ein Verein eine Veranstaltung anbietet die nicht in der Satzung steht?
z.B. Fussballverein macht mal so nebenbei einen Triathlon
tandem65
23.07.2014, 12:27
wie ist das eigentlich genau zu interpretieren?
Im zweifelsfalle zugunsten der Versicherung.;) :Huhu:
Weil diese kann die Schadensregulierung erst einmal ablehnen und dann muß der Geschädigte im Zweifelsfalle vor Gericht die Regulierung erstreiten.
Lieber Pioto, ich habe keine Ahnung wie viel Erfahrung Du mit Versicherungen hast. Meine sind jedenfalls auf einer relativ breiten Basis und eben nicht sonderlich positiv. :(
Sie halten sich in aller Regel sehr genau an das vertraglich vereinbarte.;)
Luke Footwalker
23.07.2014, 14:21
Ich fasse mal zusammen wie ich das Thema verstanden habe:
Als Startpassinhaber bin ich verpflichtet vor einem Start zu überprüfen, ob die Veranstaltung genehmigt ist und auch eine entsprechende Genehmigungsnummer hat. Bei meinen gebuchten Wald- und Wiesentriathlons steht maximal drin dass diese genehmigt sind bzw. nach viel Sucherei finde ich ein Logo "Genehmigt TVN 2014". Jetzt muss ich noch auf der DTU- oder Landesverbandseite im Wettkampfkalender nachsehen ob dort ein Eintrag für die Veranstaltung zu finden ist. Diese Einträge kommen manchmal jedoch erst nach dem Frühbuchertermin in die Liste. Es ist also mein Risiko was ich damit eingehe.
Oder betrifft die Problematik nur einzelne, dem jeweiligen Landesverband gut und lange vorher bekannte Veranstaltungen und wie komme ich an diese Informationen? Reicht da ein aktueller Blick auf die jeweilige Landesverbandseite mit den aktuellen Hinweisen?
oh, bei uns im Verein (Hessen) wurde vorher (vor Startpass beantragen) geklärt und erklärt, was ein Startpass bedeutet, und daß genehmigte Veranstaltungen immer auf der ersten Seite der Ausschreibung eine Genehmigungsnummer haben müssen.
Nur mit dieser Nummer ist es dann auch genehmigt :) ...
Wenn ich das ernst nehmen würde dürfte ich mich nicht für Roth anmelden. Ich finde keine Wort zur Genehmigung in der Ausschreibung (http://www.challenge-roth.com/files/challenge/content/downloads/Ausschreibungen%202015deutsch%20%20PDF.pdf)und die diesjährige Veranstaltung ist auch nicht im DTU-Wettkampfkalender aufgeführt. Oder übersehe ich da nur irgendwas?
cfexistenz
23.07.2014, 14:53
Wenn ich das ernst nehmen würde dürfte ich mich nicht für Roth anmelden. Ich finde keine Wort zur Genehmigung in der Ausschreibung (http://www.challenge-roth.com/files/challenge/content/downloads/Ausschreibungen%202015deutsch%20%20PDF.pdf)und die diesjährige Veranstaltung ist auch nicht im DTU-Wettkampfkalender aufgeführt. Oder übersehe ich da nur irgendwas?
Steht doch mittendrin:
Teilnahme:
Es kann nur teilnehmen, wer im Besitz
a) einer Lizenz seines nationalen Triathlon-Verbandes oder
b) einer Tageslizenz ist.
Eine Tageslizenz kann für Euro 30,- mit der Anmeldung angefordert werden.
Allein aus der Angabe der Tageslizenz kann man meines erachtens schon ableiten, dass die Veranstaltung genehmigt ist oder wird. Da die Liste auf der BTV Seite auch nicht bindend ist, kannst du natürlich auch gern den jeweiligen Veranstalter vor der Anmeldung kontaktieren und nachfragen.
I...nach viel Sucherei finde ich ein Logo "Genehmigt TVN 2014". Jetzt muss ich noch auf der DTU- oder Landesverbandseite im Wettkampfkalender nachsehen ob dort ein Eintrag für die Veranstaltung zu finden ist. Diese Einträge kommen manchmal jedoch erst nach dem Frühbuchertermin in die Liste. Es ist also mein Risiko was ich damit eingehe....?
Wenn dieses Logo (in Bayern müsste da auch noch eine Genehmigungsnummer mit dabei stehen) in der Ausschreibung enthalten ist, dann ist deine "Bringschuld" als Startpassinhaber erledigt und du kannst dir weitere Recherchen ersparen.
Die Veranstaltung ist dann aus Athletensicht regulär. Natürlich könnte man so ein Logo auch fälschen, aber im Bereich der DTU sind mir solche Fälle bislang nicht bekannt geworden.
Wir haben in der BTV-Satzung bislang nur den Passus drin, dass die Ausschreibung die sportrechtliche Genehmigungsnummer "enthalten muss", wo genau in der Ausschreibung war bislang nicht präzisiert. Um das für die Zukunft übersichtlicher zu gestalten gibt es ab nächstem Jahr eine Art Verbands-Gütesiegel, dass mit der Genehmigungsnummer auf die allererste Seite der Ausschreibung in der Kopfzeile oben gedruckt werden muss.
Wir versuchen also durchaus an der Unterscheidbarkeit reglärer von "wilden" Veranstaltungen und den allgemeinen Kommunikationsprozessen zu arbeiten.
maifelder
23.07.2014, 15:12
Wenn ich das ernst nehmen würde dürfte ich mich nicht für Roth anmelden. Ich finde keine Wort zur Genehmigung in der Ausschreibung (http://www.challenge-roth.com/files/challenge/content/downloads/Ausschreibungen%202015deutsch%20%20PDF.pdf)und die diesjährige Veranstaltung ist auch nicht im DTU-Wettkampfkalender aufgeführt. Oder übersehe ich da nur irgendwas?
Das impliziert wohl die Ausrichtung der Deutschen Meisterschaft, mit Anwesenheit des Präsidenten, der Bundeskampfrichter und Mitglieder der Technischen Kommission.
Matthias75
23.07.2014, 15:14
Allein aus der Angabe der Tageslizenz kann man meines erachtens schon ableiten, dass die Veranstaltung genehmigt ist oder wird. Da die Liste auf der BTV Seite auch nicht bindend ist, kannst du natürlich auch gern den jeweiligen Veranstalter vor der Anmeldung kontaktieren und nachfragen.
Die Argumentation Tageslizenz = Genehmigung greift aber z.B. bei Volksdistanzen nicht.
Hab' übrigens mal in die Abgaben- und Gebührenordnung (http://www.triathlon-bayern.de/uploads/media/Abgaben-_und_Geb%C3%BChrenordnung_2014_1.pdf) geschaut:
Bis zum 26. Juni 2014 gab's da noch folgenden Zusatz, der aber ab diesem Datum ungültig ist:
6.3. Alle Mitglieder ohne Startpass können eine Zusatzversicherung in Höhe von 5 € pro Jahr abschließen. Die Meldung über die abzuschließenden Zusatzversicherungen sind durch die Mitgliedsvereine mit Namen und Anschrift der zu Versichernden an den BTV zu senden. Für Versicherungen die im Laufe eines Jahres abgeschlossen werden, wird immer der komplette Jahresbeitrag fällig.
Es hat also in der Vergangenheit die Möglichkeit gegeben, eine Versicherung ohne Startpass abzuschließen, womit ja ein Hauptargument des Startpasses weggefallen wäre. Gibt es da Gründe, warum diese Option nicht mehr besteht?
Matthias
Luke Footwalker
23.07.2014, 16:33
Das impliziert wohl die Ausrichtung der Deutschen Meisterschaft, mit Anwesenheit des Präsidenten, der Bundeskampfrichter und Mitglieder der Technischen Kommission.
Andere Ausrichter schaffen es locker den Satz "Die Veranstaltung ist vom BTV genehmigt" in die Ausschreibung zu bringen. Und ein Eintrag für diese Flaggschiffveranstaltung in den Wettkampfkalender zu bringen ist auch einfach. Wenn man denn wollte.
Die Argumentation Tageslizenz = Genehmigung greift aber z.B. bei Volksdistanzen nicht.
Hab' übrigens mal in die Abgaben- und Gebührenordnung (http://www.triathlon-bayern.de/uploads/media/Abgaben-_und_Geb%C3%BChrenordnung_2014_1.pdf) geschaut:
Bis zum 26. Juni 2014 gab's da noch folgenden Zusatz, der aber ab diesem Datum ungültig ist:
Es hat also in der Vergangenheit die Möglichkeit gegeben, eine Versicherung ohne Startpass abzuschließen, womit ja ein Hauptargument des Startpasses weggefallen wäre. Gibt es da Gründe, warum diese Option nicht mehr besteht?
Matthias
Ja, die Option besteht nicht mehr, da die 5 € nicht annähernd kostendeckend sind (keine Ahnung, wann das mal in grauer Vorzeit vom alten Präsidium kalkuliert worden ist) und wir den Verwaltungsaufwand für unsere mit nur einer Teilzeitkraft besetzte Geschäftsstelle überschaubar halten müssen.
Ein grundsätzlicher Versicherungsschutz für Vereinstraining usw. besteht für gemeldete BLSV-Miglieder ohnehin.
Wer darüberhinaus einen Versicherungsschutz auch für z.B. privates Training benötigt, dem steht die Möglichkeit zu, diesen über den Startpass zu erwerben
Andere Ausrichter schaffen es locker den Satz "Die Veranstaltung ist vom BTV genehmigt" in die Ausschreibung zu bringen. Und ein Eintrag für diese Flaggschiffveranstaltung in den Wettkampfkalender zu bringen ist auch einfach. Wenn man denn wollte.
Das ist bei der Challenge wirklich ein Problem, das aber auch darin begründet ist, dass die Anmeldung in Roth derart früh öffnet, dass zum Zeitpunkt, wenn der Wettkampf ausgebucht ist, noch gar keine Genehmigungsnummer vom Bezirksverband Mittlelfranken vergeben ist und auch noch nicht vergeben werden kann.
Es gilt eigentlich für alle Veranstalter die Regel, dass neue Genehmigungsnummern für das Folgejahr erst vergeben werden, wenn die korrekte Abrechnung des Wettkampfes (Veranstalterabgaben, Tageslizenzen) für das laufende Jahr vorliegt
Die Challenge Roth ist immer genehmigt gewesen, aber die Genehmigung erfolgte in der Vergangenheit meist erst im Nachhinein im Februar oder März des Austragungsjahres, wenn es ohnehin keine freien Plätze mehr gab.
Da macht es auch nicht mehr so viel Sinn, die Ausschreibung zu ergänzen, soll aber in Zukunft zwecks Einheitlichkeit aller Veranstaltungen trotzdem geändert/ optimiert werden.
Luke Footwalker
23.07.2014, 17:35
Hafu,
sei bedankt für deine Beiträge und den ansatzweise damit verbundenen Blick hinter die Kulissen. Es weckt Verständnis in mir.
Na da macht ja der kleine Volkstriathlon meiner Heimatstatt ganz schön Schlagzeilen.
Den Triathlon gibt es seit 29 Jahren und war 1988 mein allererster sportlicher Wettkampf.
Von einem Triathlonverband war die Veranstaltung noch nie genehmigt und die Teilnehmer sind schon immer meistens reine Hobbysportler aus der Gegend hier die keine Lizenz haben.
Vor ca. 15 Jahren war es aber schon mal so das 3 oder 4 Athleten die einen Startpass hatten wegen der Teilnahme gesperrt wurden.:(
Etwas neues zum Thema:
http://www.faz.net/aktuell/sport/mehr-sport/triathlon-wilde-13-13144503.html
Da hat man m.Mn. nach jedes Augenmaß verloren. Die Athleten sind übrigens für 5 Monate, also bis zum 17.01.2015 gesperrt.
Es handelt sich dabei um unseren kleinen Dorftriathlon. Offenbar will man ein Exempel statuieren und uns dazu zwingen, den Triathlon anzumelden und dann die Abgaben zu entrichten, die aufgrund der Streckenlänge (0,3, 13, 4,1 km) schon für einen Kurztriathlon gelten. Und für welche Gegenleistung? Es werden keine Kampfrichter entsandt und versichert sind die Teilnehmer ohnehin über unseren Gemeindesportverband.
rookie2003
23.09.2014, 09:05
Das sieht für mich eher nach einem Exempel aus, wie die guten alten Dopingsperren im Radsport über den Winter.
Man wollte das Gesicht nicht verlieren (weil man strenges Vorgehen angekündigt hat) und sperrt dann Athleten in der Tri-Hochsaison über die Wintermonate.
Tempo 1 wäre bei mir Aufklärung:
- Offensiv darauf hinweisen, dass Startpassinhaber nicht startberechtigt sind bzw. mit Strafen rechnen müssen (wenn das Argument mit Jedermantriathlon wirklich stichhaltig ist, dann werden Starter mit Startpass wohl an einer Hand abzuzählen sein)
- ev. doch eine Lösung mit dem Verband finden.
Man wollte das Gesicht nicht verlieren (weil man strenges Vorgehen angekündigt hat) und sperrt dann Athleten in der Tri-Hochsaison über die Wintermonate.
Da könnte was dran sein. Die ursprüngliche Dauer der Sperre betrug nämlich ein Jahr.
amontecc
23.09.2014, 09:12
Auf jeden Fall ein super recherchierter und fundierter Zeitungsartikel. Weiter so, das bringt Licht ins Dunkle!
Alteisen
23.09.2014, 09:30
Diese Sperren werden ja auch vehement überprüft. Bei einem Rennen in der Domstadt Anfang September gab es von der DTU eine schlecht kopierte Liste bei der man schon Schwierigkeiten hat, die Namen zu lesen. Ich denke, so muss sich niemand Sorgen machen, dass man nicht mehr an den Start kommt.
Diese Sperren werden ja auch vehement überprüft. Bei einem Rennen in der Domstadt Anfang September gab es von der DTU eine schlecht kopierte Liste bei der man schon Schwierigkeiten hat, die Namen zu lesen. Ich denke, so muss sich niemand Sorgen machen, dass man nicht mehr an den Start kommt.
Die Kleinen "hängen" sie, die großen lassen sie laufen!:(
Scheinbar haben Verbände keine Probleme damit kleine Veranstaltungen (die vermutlich nicht prozessieren) zu sanktionieren. Wohin gegen man bei großen Veranstaltern vor diesen und der Vielzahl der startenden Athleten zurückschreckt...
bittalilli
23.09.2014, 10:16
Also bei uns in Bayern- TIR und Tegernsee war die Sperre nach einer Woche wieder aufgehoben, der Verband hat Einsicht gezeigt und den Athleten zu Gute gehalten , dass die ganze Sache mit "genehmigt" und ungenehmigt etwas sagen wir mal undurchsichtig nach außen kommt, sprich es ist einfach, nicht einfach ersichtlich ob genehmigt oder nicht. Da sollte sich in Zukunft etwas ändern.
MatthiasM
23.09.2014, 11:07
Nur ganz kurze Frage für mich zum Verständnis als reiner, vereins- und verbandsloser Amateurschwimmer, sorry, wenn das für Euch langjährige Triathleten möglicherweise selbstverständliches Grundlagenwisen ist.
Wo finde ich schön laienmäßig erklärt Kriterien, welche Arten von Sportveranstaltungen "genehmigte Veranstaltung" im Sinne der Verbände sein müssen, damit es keinen Ärger gibt? Und bei welcher Art von "Jedermann"-/Breitensportevents mit Disziplinen, die dem Triathlon verwandt sind, kann ein Startpassinhaber bedenkenlos einfach just for fun teilnehmen, ohne Ärger zu bekommen? Ich denke da z.B. an 24h-Schwimmen, Langstreckenschwimmen, Volksläufe etc. - ich meine, ich will ja nicht, daß ein BTV-Triathlet ins Messer läuft, weil er z.B. am Starnberger Seeschwimmen oder am 24h-Schwimmen eines DLRG-OV oder an einem Sponsorenlauf für irgendeinem wohltätigen Zweck teilnimmt und nachher namentlich auf den Ergebnislisten auftaucht?
Gerne auch einfach ein Link auf einen Forumsbeitrag hier, wo das erklärt ist. Für mich, der ich mich bisher noch nie mit dem ganzen Verbands- und Vereinszeugs beschäftigen mußte, wäre das wohl Suche nach Nadel im Heuhaufen.
lG Matthias
Nur ganz kurze Frage für mich zum Verständnis als reiner, vereins- und verbandsloser Amateurschwimmer, sorry, wenn das für Euch langjährige Triathleten möglicherweise selbstverständliches Grundlagenwisen ist.
Wo finde ich schön laienmäßig erklärt Kriterien, welche Arten von Sportveranstaltungen "genehmigte Veranstaltung" im Sinne der Verbände sein müssen, damit es keinen Ärger gibt? Und bei welcher Art von "Jedermann"-/Breitensportevents mit Disziplinen, die dem Triathlon verwandt sind, kann ein Startpassinhaber bedenkenlos einfach just for fun teilnehmen, ohne Ärger zu bekommen? Ich denke da z.B. an 24h-Schwimmen, Langstreckenschwimmen, Volksläufe etc. - ich meine, ich will ja nicht, daß ein BTV-Triathlet ins Messer läuft, weil er z.B. am Starnberger Seeschwimmen oder am 24h-Schwimmen eines DLRG-OV oder an einem Sponsorenlauf für irgendeinem wohltätigen Zweck teilnimmt und nachher namentlich auf den Ergebnislisten auftaucht?
Gerne auch einfach ein Link auf einen Forumsbeitrag hier, wo das erklärt ist. Für mich, der ich mich bisher noch nie mit dem ganzen Verbands- und Vereinszeugs beschäftigen mußte, wäre das wohl Suche nach Nadel im Heuhaufen.
lG Matthias
http://www.dtu-info.de/ordnungen.html .. Sportordnung .. A1.
Triathlon, Duathlon, Aquathlon, Swim&Run und verwandte Multisportarten.
MatthiasM
23.09.2014, 12:15
http://www.dtu-info.de/ordnungen.html .. Sportordnung .. A1.
Triathlon, Duathlon, Aquathlon, Swim&Run und verwandte Multisportarten.
"Multisportart" als Schlüsselwort = Also alles, wo mindestens zwei der Disziplinen Laufen, Rad, Schwimmen zusammen in einem Event stattfinden, heißt im Umkehrschluß, ein Verbandstriathlet kann problemlos bei jeder beliebigen Veranstaltung starten, wo aus den genannten Disziplinen genau eine dabei ist, und die von mir genannten Veranstaltungstypen sind immer problemlos. Hab ich das demnach richtig verstanden?
lG Matthias
PS.: Wäre ein Benefiz-Hüpfathlon (2km Schwimmen, 200m Sackhüpfen) dann problemlos oder eine "verwandte Multisportart" :cool:
Etwas neues zum Thema:
http://www.faz.net/aktuell/sport/mehr-sport/triathlon-wilde-13-13144503.html
Da hat man m.Mn. nach jedes Augenmaß verloren. Die Athleten sind übrigens für 5 Monate, also bis zum 17.01.2015 gesperrt.
Es handelt sich dabei um unseren kleinen Dorftriathlon. Offenbar will man ein Exempel statuieren und uns dazu zwingen, den Triathlon anzumelden und dann die Abgaben zu entrichten, die aufgrund der Streckenlänge (0,3, 13, 4,1 km) schon für einen Kurztriathlon gelten. Und für welche Gegenleistung? Es werden keine Kampfrichter entsandt und versichert sind die Teilnehmer ohnehin über unseren Gemeindesportverband.
Sind denn die anderen Dorftriathlons in Hessen auch alle ungenehmigt?
Wenn ihr die Veranstaltung anmeldet wird natürlich auch ein Kampfrichter entsandt (oder mehrere; hängt von der Gesamtzahl der Teilnehmer ab).
Würde mich wundern, wenn das in Hessen, die natürlich ihre eigene Gebührenordnung und Wettkampfordnung haben, komplett anders als in Bayern wäre.
runningmaus
23.09.2014, 14:37
Sind denn die anderen Dorftriathlons in Hessen auch alle ungenehmigt? ...
Das ist unterschiedlich, die meisten sind meiner Ansicht nach mit Genehmigungsnummer :) .
Das ist unterschiedlich, die meisten sind meiner Ansicht nach mit Genehmigungsnummer :) .
Dann ist es ja sehr ähnlich der Situation in Bayern. Wenn ein Landesverband da gerecht sein will, muss er schon um die Veranstalter zu schützen, die ihre Veranstaltung brav anmelden und die paar Euro Gebühren entrichten, von denen Kampfrichter und Übungsleiter asugebildet werden und die Aufwandsentschädigungen des Landestrainers usw. bezahlt werden, darauf hinwirken, dass Veranstalter, die sich der Abgabenpflicht versuchen zu entziehen, zurück in die Solidargemeinschaft Triathlon kommen.
Reken ist in NRW, nicht in Hessen. Frag mich bitte nicht, warum der Artikel in der FAZ erschienen ist.
Soweit mir bekannt ist werden, wenn die Veranstaltung nur angemeldet ist, noch keine Kampfrichter entsandt. Die Rede war nur von einer Versicherung, die wir aber nicht benötigen. Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
..., dass Veranstalter, die sich der Abgabenpflicht versuchen zu entziehen, ...
Du tust ja gerade so, als wollten wir den Verband nicht an unserem exorbitant-hohen Gewinn teilhaben lassen. :Cheese:
Alteisen
23.09.2014, 16:45
Die Kleinen "hängen" sie, die großen lassen sie laufen!:(
Scheinbar haben Verbände keine Probleme damit kleine Veranstaltungen (die vermutlich nicht prozessieren) zu sanktionieren. Wohin gegen man bei großen Veranstaltern vor diesen und der Vielzahl der startenden Athleten zurückschreckt...
Ich sage ja nicht, dass es gar nicht überprüft wird. Wenn man es allerdings richtig ernst meint, dann kommt man nicht mit einem Zettel, der teilweise handschriftliche Informationen enthält sondern mit einer Excel Datei oder ähnlichem. Dann ist der Abgleich mit den Startern schnell erledigt.
Thorsten
23.09.2014, 16:51
Hessen ist personell nicht in der Lage, alle Veranstaltungen mit KR zu besetzen. Daher werden neben Landesmeisterschaften, Landesligen (es gibt hier auch nur 5 Männer-, 2 Frauen-, 3 Senioren-/Masters-Ligen sowie 2 Regionalligen mit RLP und Veranstaltungen der 2. BL Süd ;)) und HTV-Nachwuchscup nur noch einige größere Veranstaltungen beschickt.
Matthias75
23.09.2014, 17:23
Veranstalter, die sich der Abgabenpflicht versuchen zu entziehen, zurück in die Solidargemeinschaft Triathlon kommen.
Der Begriff Abgabenpflicht stört mich in dem Zusammenhang gewaltig. Das klingt so als müssen die Veranstalter die abgaben entrichten, was einfach nicht so ist. Jeder kann und darf weiterhin Dreikämpfe oder andere MUltisportevents veranstalten ohne irgendwelche Abgaben entrichten zu müssen. Gibt nur leider entsprechende Konsequenzen (s.o.) für einige Teilnehmer.
Ansonsten hab' ich schon an anderer Stelle meine ausführliche Meinung dazu gesagt...
Matthias
Reken ist in NRW, nicht in Hessen....
Soweit mir bekannt ist werden, wenn die Veranstaltung nur angemeldet ist, noch keine Kampfrichter entsandt. Die Rede war nur von einer Versicherung, die wir aber nicht benötigen. Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
Entschuldige meine mangelnden Geografiekenntnisse. Hätte ich auch vorher mal googlen können, aber wegen der FAZ schien mir die Lage eindeutig.
In Bayern bekommen auch die kleinen Veranstaltungen wenigstens einen Kampfrichter/ Einsatzleiter zugeteilt und der ist den Veranstaltern in der Regel eine echte Hilfe, weil er hilft, Ärger der Teilnehmer, der sonst bei Regelstreitereien ungefiltert an den Veranstalter durchgereicht werden, abzupuffern und mit entsprechender Erfahrung beizulegen.
Du tust ja gerade so, als wollten wir den Verband nicht an unserem exorbitant-hohen Gewinn teilhaben lassen. :Cheese:
Ist mir schon bewusst, dass ihr keine Veranstaltung mit Gewinnerzielungsabsicht betreibt, aber wir haben bei uns im Verein auch eine Veranstaltung mit rund 150 Teilnehmern, die gerade mal so ihre Kosten trägt. Natürlich ist diese auch angemeldet (bin ja diesbezüglich befangen). Kleine Veranstaltung, wenige Teilnehmer bedeutet ja auch wenige abgaben (in Bayern bei Volkdistanzen 1,50€ pro Teilnehmer, die letztlich weder den Teilnehmern noch den Veranstaltern wirklich weh tun, wenn sie erhoben werden, selbst bei einem moderatem Startgeld von 25€.
Hessen ist personell nicht in der Lage, alle Veranstaltungen mit KR zu besetzen. Daher werden neben Landesmeisterschaften, Landesligen (es gibt hier auch nur 5 Männer-, 2 Frauen-, 3 Senioren-/Masters-Ligen sowie 2 Regionalligen mit RLP und Veranstaltungen der 2. BL Süd ;)) und HTV-Nachwuchscup nur noch einige größere Veranstaltungen beschickt.
Baden-Württemberg hat ganz gute Erfahrungen mit einer Kampfrichterfehlabgabe gemacht für Vereine mit größerer Triathlonabteilung, die keine oder zu wenige Kampfrichter stellen. Deshalb haben wir diese vor einem Jahr zur Erhöhung der Gesamtzahl der aktiven Kampfrichter auch eingeführt. Bisher wurde die Abgabe noch von keinem einzigen Verein tatsächlich kassiert, aber alleine die Ankündigung hat schon geholfen, dass manche Vereine vermehrt Kampfrichter ausbilden lassen.
Viele Kampfrichter in einem Bundesland bedeuten auch bei der Beschickung von Wettkämpfen geringere Kosten für die Veranstalter, weil die Fahrtzeiten kürzer werden.
Der Begriff Abgabenpflicht stört mich in dem Zusammenhang gewaltig. Das klingt so als müssen die Veranstalter die abgaben entrichten, was einfach nicht so ist. Jeder kann und darf weiterhin Dreikämpfe oder andere MUltisportevents veranstalten ohne irgendwelche Abgaben entrichten zu müssen. Gibt nur leider entsprechende Konsequenzen (s.o.) für einige Teilnehmer.
Ansonsten hab' ich schon an anderer Stelle meine ausführliche Meinung dazu gesagt...
Matthias
Ich weiß, dass dich der Begriff stört und ich kenne deine und du kennst meine Meinung dazu, aber ich halte den Begriff im moralischen Sinne für absolut gerechtfertigt.
Und auch im juristischen Sinne ist er wohl gerechtfertigt, denn sonst wäre seinerzeit Jeschke mit seiner Klage gegen den NRW-Triathlonverband, dem er eine Monopolstellung und unzulässige Erhebung von Gebühren vorwarf, nicht vor dem OLG Düsseldorf gescheitert.
http://www.nrwtv.de/files/Beschluss_OLG_Ddorf.pdf
Der Richter sprach damals den Sportverbänden explizit eine wichtige Rolle bei der algemeinen Sportförderung und Nachwuchsförderung zu, wies daraufhin, dass von dieser allgemeinen Föderung auch jeder kommerzielle Veranstalter profitiert und dass es legitim ist, wenn offiziell anerkannte Sportfachverbände, eine der Höhe nach im Vergleich zu den Startgeldern geringe Abgabe erheben, die sämtliche Veranstalter zu zahlen haben.
Klugschnacker
23.09.2014, 18:36
Dass die DTU nach wie vor nicht über die Gründe einer Sperre informiert und sich damit eine Prangerwirkung zunutze macht, finde ich nicht richtig.
LidlRacer
23.09.2014, 18:48
Dass die DTU nach wie vor nicht über die Gründe einer Sperre informiert und sich damit eine Prangerwirkung zunutze macht, finde ich nicht richtig.
Immerhin wissen wir jetzt aus der Zeitung (http://www.faz.net/aktuell/sport/mehr-sport/triathlon-wilde-13-13144503.html), was die beiden unbefristet Gesperrten ausgefressen haben (sollen):
... zwei haben sich in der Erregung über beckmesserische (http://www.duden.de/rechtschreibung/beckmesserisch)Kampfrichter an diesen vergriffen. Sie treten nun wohl lebenslang ins Leere, wenn sie bei Verbandsrennen starten wollen.
Entschuldige meine mangelnden Geografiekenntnisse. Hätte ich auch vorher mal googlen können, aber wegen der FAZ schien mir die Lage eindeutig.
Ist ja nicht schlimm. Ich schrieb ja, dass ich nicht weiß warum der Artikel in der FAZ erschienen ist.
Ist mir schon bewusst, dass ihr keine Veranstaltung mit Gewinnerzielungsabsicht betreibt, aber wir haben bei uns im Verein auch eine Veranstaltung mit rund 150 Teilnehmern, die gerade mal so ihre Kosten trägt. Natürlich ist diese auch angemeldet (bin ja diesbezüglich befangen). Kleine Veranstaltung, wenige Teilnehmer bedeutet ja auch wenige abgaben (in Bayern bei Volkdistanzen 1,50€ pro Teilnehmer, die letztlich weder den Teilnehmern noch den Veranstaltern wirklich weh tun, wenn sie erhoben werden, selbst bei einem moderatem Startgeld von 25€.
Wenn es nur 1,50 € pro Teilnehmer wären, würden wir es uns ja überlegen aber da wir wegen der Streckenlänge schon als Kurztriathlon gelten (frag mich nicht, warum), sollen wir 5 € pro Teilnehmer zahlen, was wir wieder auf das Startgeld aufschlagen müssten. Das wollen wir aber nicht.
Da gehen wir lieber hin und schreiben groß in die Ausschreibung, dass Startpass-Inhaber eine Sperre riskieren, wenn sie bei uns starten. Bisher hatten wir "nur" den Hinweis, dass wir keine DTU-Veranstaltung sind. Wie dem auch sei - verantwortlich ist der Athlet. Nur wirft es natürlich kein gutes Licht auf die Veranstaltung.
Dass die DTU nach wie vor nicht über die Gründe einer Sperre informiert und sich damit eine Prangerwirkung zunutze macht, finde ich nicht richtig.
Die Problematik der Veröffentlichung und der Eindruck den diese Liste erwecken kann, sehe ich auch (und auch in unserem Verband gab es vor einigen Monaten wegen einer vergleichbaren Situation hitzige Diskussionen), aber die DTU verhält sich nach meiner Erfahrung in dieser Hinsichr neutral und ist diesbezüglich nur Dienstleister der Landesverbände, denn die Sperren wurden ja nicht von der DTU sondern von den Landesverbands- Disziplinarkommisionen ausgesprochen, die letztlich entscheiden müssen ob und was veröffentlicht wird.
Im übrigen:
In rund 6 Wochen ist DTU-Verbandstag in Braunschweig, und zuvor sind die diversen Landesverbandstage der einzelnen LV's. Wer klare Defizite in der Sportordnung erkennt, der sollte versuchen, diese abzustellen, bzw. die Sportordnung weiterzuentwickeln. Alles immer nur eine Frage der Überzeugungskraft und der Fähigkeit Mehrheiten zu finden.
...
Wenn es nur 1,50 € pro Teilnehmer wären, würden wir es uns ja überlegen aber da wir wegen der Streckenlänge schon als Kurztriathlon gelten (frag mich nicht, warum), sollen wir 5 € pro Teilnehmer zahlen, was wir wieder auf das Startgeld aufschlagen müssten. Das wollen wir aber nicht.
Da gehen wir lieber hin und schreiben groß in die Ausschreibung, dass Startpass-Inhaber eine Sperre riskieren, wenn sie bei uns starten. Bisher hatten wir "nur" den Hinweis, dass wir keine DTU-Veranstaltung sind. Wie dem auch sei - verantwortlich ist der Athlet. Nur wirft es natürlich kein gutes Licht auf die Veranstaltung.
Hab' mal kurz die Gebührenordnung von NRWTV gegoogelt. 4€ wären es für Kurzdistanzen, 2€ für Volksdistanzen/ Sprintdistanzen.
Auch 4 € Abgabe fände ich auch für eine Veranstaltung dieser Größenordnung unverhältnismäßig, wenn der Sieger in 40 minuten im Ziel ist (also zeitlich früher als bei einer üblichen Sprintdistanz)und das Startgeld wirklich so niedrig ist, wie im FAZ-Artikel erwähnt (5€ Startgeld für einen Erwachsenen: kann das wirklich sein? ), aber ich habe auch keine genaue Definition für Sprint-, Kurz oder Mitteldistanz in der NRW-Gebührenordnung gefunden und würde vermuten, dass hierfür letztlich die Sportordnung der DTU zuständig ist.
Es geht mich ja nichts an und ich will mich auch nicht einmischen, aber versucht doch einfach auf dieser Argumentationslinie (Einstufung des Rekener Triathlons als Volksdistanz und damit niedrigste Abgabenstufe) einen Kompromiss zu finden. Oder eben das Regelwerk/ die Gebührenordnung per Antrag entsprechend anzupassen, dass die Abgabenhöhe eine für euch akzeptable Höhe hat.
Alteisen
23.09.2014, 20:02
In BaWü gibt es auch eine interessante Abgabenordnung
http://baden-wuerttembergischer-triathlonverband.de/fileadmin/_bwtv/pdfs/formulare/Beitraege_abgaben_gebuehren_ab_2014.pdf
Langdistanz 2 Euro, Volkstriathlon 0,5 Euro aber dann noch eine Jedermann-Abgabe von 3 Euro. Liegt wohl daran, dass Björn S. in der Vergangenheit das Sagen hatte und im Kraichgau und Roth wenig Jedermänner waren
Ist ja nicht schlimm. Ich schrieb ja, dass ich nicht weiß warum der Artikel in der FAZ erschienen ist.
Wenn es nur 1,50 € pro Teilnehmer wären, würden wir es uns ja überlegen aber da wir wegen der Streckenlänge schon als Kurztriathlon gelten (frag mich nicht, warum), sollen wir 5 € pro Teilnehmer zahlen, was wir wieder auf das Startgeld aufschlagen müssten. Das wollen wir aber nicht.
Da gehen wir lieber hin und schreiben groß in die Ausschreibung, dass Startpass-Inhaber eine Sperre riskieren, wenn sie bei uns starten. Bisher hatten wir "nur" den Hinweis, dass wir keine DTU-Veranstaltung sind. Wie dem auch sei - verantwortlich ist der Athlet. Nur wirft es natürlich kein gutes Licht auf die Veranstaltung.
Das kann irgendwie nicht sein. Für die Distanzen in Reken fallen bei einem Startgeld < 20 EUR und ohne Kari 1 EUR / Starter + (ich meine) 50 EUR an. Für eure Veranstaltung also rund 150,- EUR. Wenn dafür ein paar Startpassinhaber mehr kommen, kostet euch das mehr oder weniger gar nichts.
Wäre schön, wenn sich das regeln würde, es war immer ganz nett in Reken.
tandem65
23.09.2014, 22:05
In BaWü gibt es auch eine interessante Abgabenordnung
http://baden-wuerttembergischer-triathlonverband.de/fileadmin/_bwtv/pdfs/formulare/Beitraege_abgaben_gebuehren_ab_2014.pdf
Langdistanz 2 Euro, Volkstriathlon 0,5 Euro aber dann noch eine Jedermann-Abgabe von 3 Euro. Liegt wohl daran, dass Björn S. in der Vergangenheit das Sagen hatte und im Kraichgau und Roth wenig Jedermänner waren
Na ja, bei der LD/MD/KD sind es eben noch 30,-/25,-/20,-€ Tageslizenz die hinzukommen. Ist jetzt nicht so daß LDler oder MDler weniger zahlen als die Jedermänner.;)
BunterHund
24.09.2014, 07:30
/.../Im übrigen:
In rund 6 Wochen ist DTU-Verbandstag in Braunschweig, /.../
Der Verbandstag der DTU findet, dass mit voller Absicht (siehe positive Entwicklung der letzten vier Jahre), in der Stadt des westfälischen Friedens, in Osnabrück (!), statt. @Harald: nicht dass ihr in der falschen Stadt landet ;-)
Zum eigentlichen Thema:
In der Regel kann man, wenn man möchte, als Ausrichter eine perspektivische Lösung gemeinsam (!) mit dem Verband finden.
Will heißen, dass dem Verband daran gelegen ist, die letzten "schwarzen Schäfchen" unter den Ausrichtern einzufangen, jedoch mittlerweile gemerkt hat, mit der Brechstange geht es nicht....
Triathlon ist mittlerweile ein etablierter Sport mit Regeln und einer Struktur. Zu dieser Struktur gehört auch eine Nachwuchsförderung die erhebliches Geld kostet (darein fließt ein großer Teil der Abgaben) aber auch gewisse Standards wie genehmigte Strecken, Wasserrrettung, Helmpflicht, Etc.
Diejenigen, die also darüber schimpfen, dass der Verband Startpassinhaber sperrt, die auf "wilden" Veranstaltungen starten, dürfen sich sich nicht darüber beschweren, dass irgendwann die Zahl der von den Behörden genehmigten Veranstaltungen sinkt, diese dafür aber teurer werden:
Es gibt unter den wilden Ausrichtern einige, die wichtige Sicherheitsstandards missachten, genau mit der Begründung: "einfacher Einstieg, günstige Startgelder und außerdem haben wir das immer so gemacht!"
Das sieht dann z.B. so aus, dass Helfer an Kreuzungen fehlen, schlecht eingewiesen sind, auf dem Wasser keine Retter zu finden sind, die Strecke nicht korrekt genehmigt und abgesperrt ist oder ohne Helm gefahren wird.
Ob das nun vorher als "Hase-Dreikampf in Bramsche" ausgeschrieben war - Für die Behörde ist das ein "Triathlon", egal ob er vorher durch den Verband genehmigt war oder nicht, für die Presse auch, ebenso für alle anderen Bürger.
Folge:
Strengere, damit teurere Auflagen für alle anderen Veranstaltungen die als "Triathlon" gelten.
Das ist ein Grund mit, warum die Verbände handeln - weniger aus Geldgier denn mit den Geldern werden weiß Gott keine dicken Funktionärsautos finanziert oder Urlaubsreisen für Vorstandsmitglieder!
Alles fließt in den Sport zurück - und die Ausrichter freust dann auch wenn gute Leistungssportler, die aus den Kaderstrukturen stammen, unterwegs sind.
Alteisen
24.09.2014, 08:24
Na ja, bei der LD/MD/KD sind es eben noch 30,-/25,-/20,-€ Tageslizenz die hinzukommen. Ist jetzt nicht so daß LDler oder MDler weniger zahlen als die Jedermänner.;)
Wäre mal eine interessante Frage wie das kontrolliert wird. Für einen Startpassinhaber beim Jedermannrennen fallen dann die 3 Euro nicht an? Seit wann wird beim Jedermann nach Startpässen gefragt?
tandem65
24.09.2014, 08:46
Wäre mal eine interessante Frage wie das kontrolliert wird. Für einen Startpassinhaber beim Jedermannrennen fallen dann die 3 Euro nicht an? Seit wann wird beim Jedermann nach Startpässen gefragt?
Ich verstehe es so, daß auch Startpaßinhaber die Abgabe zahlen dürfen. Ist ja schliessliche eine Jedermann Abgabe.;)
Der Verbandstag der DTU findet, dass mit voller Absicht (siehe positive Entwicklung der letzten vier Jahre), in der Stadt des westfälischen Friedens, in Osnabrück (!), statt. @Harald: nicht dass ihr in der falschen Stadt landet ;-)
....
Danke für den Hinweis!;)
Hoffentlich hätte ich mir (vor der Buchung) die Einladung nochmal etwas genauer angesehen. Klingt irgendwie aus meiner extrem südlichen Perspektive alles so ähnlich und ganz weit weg! :Maso:
Was den Rest deines Posts anbelangt, gebe ich dir natürlich hundertprozentig recht.
MatthiasR
24.09.2014, 09:10
"Multisportart" als Schlüsselwort = Also alles, wo mindestens zwei der Disziplinen Laufen, Rad, Schwimmen zusammen in einem Event stattfinden, heißt im Umkehrschluß, ein Verbandstriathlet kann problemlos bei jeder beliebigen Veranstaltung starten, wo aus den genannten Disziplinen genau eine dabei ist, und die von mir genannten Veranstaltungstypen sind immer problemlos. Hab ich das demnach richtig verstanden?
In der Veranstalterordnung fehlt das mit den 'verwandten Multisportarten', da sind nur folgende Disziplinen explizit aufgeführt:
- Triathlon
- Duathlon
- Paratriathlon
- Wintertriathlon
- Aquathlon
- Swim and Run
Für alles andere scheint sich die DTU nicht zuständig zu fühlen, insbesondere auch nicht für Quadrathlon (Triathlon + Kanu) und Gigathlon (Triathlon + MTB + Inline, in DE z.B. bei der Highlander-Challenge).
PS.: Wäre ein Benefiz-Hüpfathlon (2km Schwimmen, 200m Sackhüpfen) dann problemlos oder eine "verwandte Multisportart" :cool:
Ich würde mal auf 'problemlos' tippen :Lachanfall:
Gruß Matthias
MatthiasM
24.09.2014, 10:24
PS.: Wäre ein Benefiz-Hüpfathlon (2km Schwimmen, 200m Sackhüpfen) dann problemlos oder eine "verwandte Multisportart" :cool:
Ich würde mal auf 'problemlos' tippen :Lachanfall:
Gruß Matthias
Na dann bin ich beruhigt. Immerhin ist Sackhüpfen fast eine olympische Disziplin (klick (http://de.wikipedia.org/wiki/Sackh%C3%BCpfen)):Lachen2:
lG Matthias
...
Für alles andere scheint sich die DTU nicht zuständig zu fühlen, insbesondere auch nicht für Quadrathlon (Triathlon + Kanu) und Gigathlon (Triathlon + MTB + Inline, in DE z.B. bei der Highlander-Challenge).
Nicht "zuständig fühlen" ist mit Sicherheit der verkehrte Ausdruck, denn jeder Sportverband freut sich, wenn er möglichst viele organisierte Sportler vertritt, denn damit steigt die eigene Bedeutung und auch die Durchsetzungsfähigkeit z.B. beim Kampf um Fördergelder.
Der Anspruch der DTU ist es , auch die genannten Ausdauersportarten mit zu vertreten, allerdings wollen das gerade die Quadrathleten nicht, die aus diesem Grund einen eigenen Verband und auch eigenen Weltverband gegründet haben, was auch mit dem schillernden Prinzen Sergio Ferrera zusammenhängt, der jahrelang Quadrathlon selbst betrieben hat und auch Präsident des Weltverbandes war (oder ist?).
Soweit ich weiß ist der Verband aber nicht vom DOSB anerkannt, so dass die legitime Interessensvertretung auch für Quadrathlon eher bei der DTU zu suchen ist.
Und was so Sachen wie Gigathlon anbelangt: die wollen auch deswegen nicht von der DTU vertreten sein, um sonst fällige Abgaben zu vermeiden.
Übrigens gab es in der Anfangszeit des Triathlons in den 80ern einen ähnlichen Konflikt, als nämlich der Deutsche Verband für modernen Fünfkampf der Meinung war, dass Triathlon nur eine neue Variante des modernen Fünfkampfes sei und deshalb bei ihm angesiedelt sein müsste und es deshalb gar keinen eigenen Triathlonverband bräuchte. Die allerersten Präsidenten der DTU, Hans-Joachim Fischer und später Martin Engelhardt hatten da noch viel Überzeugungsarbeit beim DOSB (bzw. damals noch DSB und NOK) zu leisten, dass es für Triathlon/ Duathlon überhaupt eines eigenen Verbandes bedarf.
MatthiasM
24.09.2014, 11:23
Die Frage ist doch, wie kann man sauber und ohne Probleme mit "Jedermann"-Veranstaltungen umgehen, die in Bereiche fallen, wo sich ein Verband zuständig fühlt (bzw. schlimmstenfalls mehrere konkurrierende Verbände sich um die Zuständigkeit prügeln)? 24h-Schwimmen beispielsweise oder Freiwasserschwimmen werden ganz gern nicht von "klassischen" Sportvereinen gemacht, sondern durchaus hochprofessionell z.B. von DLRG-Gliederungen, die ansonsten mit BTV, DTV etc. nix am Hut hat, aus deren Sicht dann vielleicht "wilde Veranstalter" sind?
Die Frage ist doch, wie kann man sauber und ohne Probleme mit "Jedermann"-Veranstaltungen umgehen, die in Bereiche fallen, wo sich ein Verband zuständig fühlt (bzw. schlimmstenfalls mehrere konkurrierende Verbände sich um die Zuständigkeit prügeln)? 24h-Schwimmen beispielsweise oder Freiwasserschwimmen werden ganz gern nicht von "klassischen" Sportvereinen gemacht, sondern durchaus hochprofessionell z.B. von DLRG-Gliederungen, die ansonsten mit BTV, DTV etc. nix am Hut hat, aus deren Sicht dann vielleicht "wilde Veranstalter" sind?
24h-Schwimmen und Freiwasserschwimmen gehören ganz klar zum DSV und unterliegen damit derem Regelwerk.
Da gibt es keine zwei Meinungen.
Was kleine Dorfveranstaltungen (Triathlon, Duathlon usw.) anbelangt; wir haben die Grenze hinsichtlich Genehmigungspflicht dahingehend gezogen, dass es entscheidend ist, ob die Veranstaltung öffentlich ausgeschrieben und für jeden Zugänglich ist. Eine reine interne Vereinsmeisterschaft ist Trainingsbetrieb und damit versichert; wenn es aber sowas wie eine Ausschreibung gibt und auch Nicht-Vereinsmitglieder teilnehmen dürfen, besteht die Notwendigkeit einer sportrechtlich. Genehmigung. Und auf jeder Traithlon-Ausschreibung hat ab 2015 auf der ersten Seite eine Art "Siegel", d.h. ein BTV-Banner mit Genehmigungsnummer zu stehen. Fehlt dieses sollte zumindest bei Startpassbesitzern die Alarmglocken schrillen, da es sich höchstwahrscheinlich um eine ungenehmigte Veranstaltung handelt.
MatthiasM
24.09.2014, 14:00
24h-Schwimmen und Freiwasserschwimmen gehören ganz klar zum DSV und unterliegen damit derem Regelwerk.
Aber für Teilnahme entsprechend einer Ausschreibung an einer solchen JEDERMANN!!-Veranstaltung sollte letztlich völlig egal sein, ob und wenn ja, welche Startpässe, Vereins-/Verbandsmitgliedschaften für welche Disziplinen der Sportler hat....
Hmm, mir ist bei den Jedermann-Veranstaltungen wie 24h-Schwimmen und den Freiwasserschwimmen, die ich kenne, nicht aufgefallen, ob hier analog zu der DTU/BTV-Vorgehensweise zwischen "genehmigten" und "nicht genehmigten" unterschieden wird. Verein + Qualifikation als Voraussetzung an Teilnahme bei Meisterschaften ansonsten klar (DLRG konkret). Muß ich da auf DSV-Ebene weiterfragen (ohne schlafende Hunde zu wecken)....
lG Matthias
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