Vollständige Version anzeigen : Vorsicht Privatkauf? - Rechtliche Schritte!
Servus an die Gemeinde,
ich habe mir für einen nicht unerheblichen Betrag eine digitale Unterwasser-HD Cam' über einen Privat Käufer geleistet.
Problem an der Sache - der Typ meldet sich nach Überweisung nicht mehr, auch wurde offiziell kein Kaufvertrag abgeschlossen.
Mir steht lediglich der Nachrichten-Verlauf über das Forum zur Verfügung. Welche rechtlichen Schritte kann ich einleiten? Der Verkaufs-Thread von ihm wurde mittlerweile gelöscht, der Benutzer Account auch.
Toll. Ggf. kann man ja seine Adresse herausfinden, und dann?
WavesNo23
10.12.2011, 09:12
Mit den Daten und dem Nachrichtenverlauf die du hast (vor allem ja wohl Bankdaten, ich hoffe "normale" deutsche und nichts aller Western Union) zur Polizei und Anzeige erstatten. Wenn der Account und der Verkaufsthread inzwischen gelöscht ist, dann ist die ganze Sache ja scheinbar recht deutlich, dass da Betrug vorliegen wird.
Servus an die Gemeinde,
ich habe mir für einen nicht unerheblichen Betrag eine digitale Unterwasser-HD Cam' über einen Privat Käufer geleistet.
Problem an der Sache - der Typ meldet sich nach Überweisung nicht mehr, auch wurde offiziell kein Kaufvertrag abgeschlossen.
Mir steht lediglich der Nachrichten-Verlauf über das Forum zur Verfügung. Welche rechtlichen Schritte kann ich einleiten? Der Verkaufs-Thread von ihm wurde mittlerweile gelöscht, der Benutzer Account auch.
Toll. Ggf. kann man ja seine Adresse herausfinden, und dann?
Sowas hatte ich auch schon, aber gottseidank nur mit nem 20 Euro-Tupper- Teil.
Mein damaliger Mann war Anwalt und hat irgendwie über Einwohnermeldeamt oder so die Adresse versucht rauszufinden. Selbst die war nicht richtig.
War dann alles ohne Erfolg.
Passiert nicht so oft, aber passiert scheinbar.
Teure Dinge kaufe ich daher nur bei Händlern oder mit Barzahlung bei Selbstabholung.
Ich wünsche Dir trotzdem viel Erfolg!
LG
Marion
Hallo,
wie lange hat sich der VK schon nicht gemeldet?
Hast du eine Nachricht die ganz eindeutig zeigt worum es geht und in der der KP festgehalten wird?
Was viele oft vergessen ist das dem VK gewisse fristen gegeben werden müssen bevor die Polizei eingreifen kann. Wie diese in D sind weis ich aber nicht.
Hast du eine andere Kontaktadresse als die im Forum?
Am besten ist du gehst mit allen verfügbaren Daten zur Polizei und machst eine Anzeige. Die klären dich dann auch darüber auf was du am besten machst und was erfolg verspricht.
Informiere wenn möglich aber vorher den VK darüber vielleicht meldet er sich ja dann von selbst.
Gruß
was soll das Einwohnermeldeamt da auch machen???
Du hast doch etwas:
Seine Bankverbindung mit Namen.
Dort ist das Geld ja auch gelandet (wobei der Name nicht stimmen muss).
Die Polizei macht aber ausfindig (bei Anzeige), wer der Kontoinhaber ist, inkl. natürlich der Anschrift.
Damit ist derjenige, der Kontobesitzer ist, in der Beweislage, nicht der zu sein, der den Betrug vollzogen hat. Dann aber müsste er ja auch erklären, wie das Geld auf sein Konto gekommen ist. Und es zurückzahlen.
Natürlich ist der Kontoinhaber deine Kontaktperson.
Daraufhin gibt es eine Anzeige.
Problem ist nur in Deutschland: Recht haben, Recht bekommen, Leistung zurückerhalten (die Sache mit dem nackten Mann und seiner Tasche, in die man greift).
Außerdem: Wo eine Anzeige, da vielleicht schon zwei oder drei.
Na und?
Ich würde den Käufer, wenn du eine E_Mail-Adresse hast, eine Frist setzen, danach Anzeige bei der Polizei.
Und dem Admin würde ich eine Mail schicken. Vielleicht hat er die IP noch (wenn nicht ein I-net-Cafe?). Muss aber nichts bewirken.
Ich hoffe mal dass er demnächst feuchte Finger bekommt...seine Amygdala sollte sich langsam zu Wort melden.
Ich hoffe mal dass er demnächst feuchte Finger bekommt...seine Amygdala sollte sich langsam zu Wort melden.
Glaubst Du, wer sowas macht, hat eine funktionstüchtige Amygdala ? :Nee:
flotter3er
12.12.2011, 06:59
Ich hoffe mal dass er demnächst feuchte Finger bekommt...seine Amygdala sollte sich langsam zu Wort melden.
Sprich doch mal mit deiner Bank.
Vielleicht kannst du das Geld ja wieder zurückholen lassen.
Wenn du denen das erzählst, dann machen die das vllt. , is halt ne' Gebühr glaub ich fällig.
Würde aber vorher den Verkäufer nochmal schriftlich darüber informieren.
Thorsten
12.12.2011, 08:07
Nein, deine Bank wird das Geld nicht zurückholen. Du magst einen Anspruch darauf haben, das Geld zurück zu bekommen, da dein Vertragspartner seinen Teil nicht erfüllt hat, aber die Bank ist daran völlig unbeteiligt, können nichts machen und werden sich auch hüten, etwas zu machen.
Selbst bei Fehlüberweisungen (Kontonummerndreher, der zufällig die Prüfsumme erfüllt, aber einen abweichenden Kontoinhaber hat) im Onlinebanking ist dir deine Bank keine Hilfe.
Du wirst vermutlich um eine Anzeige und alles darauf folgende nicht herumkommen. Auch Arne als Forenbereiber wird dir vermutlich nicht mit der Herausgabe der IP-Adresse helfen müssen/dürfen. Die muss er später dem Staatsanwalt mitteilen.
flotter3er
12.12.2011, 08:12
Nein, deine Bank wird das Geld nicht zurückholen. Du magst einen Anspruch darauf haben, das Geld zurück zu bekommen, da dein Vertragspartner seinen Teil nicht erfüllt hat, aber die Bank ist daran völlig unbeteiligt, können nichts machen und werden sich auch hüten, etwas zu machen.
Selbst bei Fehlüberweisungen (Kontonummerndreher, der zufällig die Prüfsumme erfüllt, aber einen abweichenden Kontoinhaber hat) im Onlinebanking ist dir deine Bank keine Hilfe.
Du wirst vermutlich um eine Anzeige und alles darauf folgende nicht herumkommen. Auch Arne als Forenbereiber wird dir vermutlich nicht mit der Herausgabe der IP-Adresse helfen müssen/dürfen. Die muss er später dem Staatsanwalt mitteilen.
:Danke: for this Information
Nein, deine Bank wird das Geld nicht zurückholen.
Ich dachte das geht. Ein Kumpel von mir hat mal vor Jahren freiberuflich Weihnachtsglückwunschkarten für eine Firma gezeichnet. Die Firma hatte das Geld überwiesen, aber es gab wohl irgendein Problem, worauf die Firma die Überweisung wieder Rückgängig gemacht hat. Mein Kumpel meinte das Geld war auf dem Konto und zwei Tage später auf einmal wieder weg.
Ist aber schon über 10 Jahre her.
Ich persönlich würde sowieso nie privat im Vorraus das Geld überweisen. Bei Firmen, die mir unbekannt sind, bestelle ich online nur zahlen per Nachname. Die Paar Euro Gebühr ist mir die Sicherheit wert.
Thorsten
13.12.2011, 18:15
Eigentlich nicht, vielleicht lagen da andere Umstände vor (Wertstellungsdatum noch nicht erreicht oder so was?).
Eigentlich nicht, vielleicht lagen da andere Umstände vor (Wertstellungsdatum noch nicht erreicht oder so was?).
Nein, fehlerhafte Zahlungen dürfen nur vor Gutschrift auf dem Empfängerkonto aufgehalten werden, danach muss man um Rücküberweisung bitten bzw. klagen falls das nicht passiert.
Rückholbar sind nur Lastschriften...
Es soll wohl Banken/ Sachbearbeiter geben die das tun, diese könnten dann aber ein Problem bekommen.
Nordexpress
14.12.2011, 09:24
Nein, fehlerhafte Zahlungen dürfen nur vor Gutschrift auf dem Empfängerkonto aufgehalten werden, danach muss man um Rücküberweisung bitten bzw. klagen falls das nicht passiert.
Ich hab mal Bankkaufmann gelernt (1996). Damals hieß es korrekt so: Die Fehlbuchung auf dem Empfängerkonto kann rückgängig gemacht werden, solange der Kontoinhaber noch keinen Kontoauszug darüber erhalten hat. Sprich: was er nicht weiß, macht ihn nicht heiß. Erst danach, durfte nicht mehr rückgebucht werden. Online-Banking gab's aber damals noch nicht so verbreitet. Hat sich bestimmt was geändert zwischenzeitlich.
Ich hab mal Bankkaufmann gelernt (1996). Damals hieß es korrekt so: Die Fehlbuchung auf dem Empfängerkonto kann rückgängig gemacht werden, solange der Kontoinhaber noch keinen Kontoauszug darüber erhalten hat. Sprich: was er nicht weiß, macht ihn nicht heiß. Erst danach, durfte nicht mehr rückgebucht werden. Online-Banking gab's aber damals noch nicht so verbreitet. Hat sich bestimmt was geändert zwischenzeitlich.
Na ja, streng genommen handelt es sich hierbei ja nicht um eine "Fehlbuchung", auch wenn der Auftraggeber einen Fehler gemacht hat.
Klassische Fehlbuchungen sind von der Bank verschuldet...
Ach ja, habe auch bei der Bank gelernt, obwohl man das in der heutigen Zeit ja nicht mehr so laut sagen darf. :Lachen2:
Der Punkt ist aber das der Zahlungsempfänger zustimmen/ rücküberweisen muss; erfolgt die Stornierung vor Kenntnisnahme durch ihn merkt er ja eh nichts, ansonsten kann es Probleme geben.
Nordexpress
14.12.2011, 12:19
Ach ja, habe auch bei der Bank gelernt, obwohl man das in der heutigen Zeit ja nicht mehr so laut sagen darf. :Lachen2:
Gut, dass ich auf Ing. umgeschult hab :Cheese:
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