Vollständige Version anzeigen : Teste Dein Fahrradwissen!
Gerade auf Zeit online entdeckt und gemacht:
Fahrrad-Verkehrsregeln-Quiz (http://www.zeit.de/auto/2011-07/fahrrad-verkehrsregeln-quiz)
Ich dachte, ich kenn' mich überdurchschnittlich gut mit den Fahrradvorschriften der StvO aus, aber tatsächlich hab' ich gerade mal 5 von 10 Fragen richtig beantwortet. Peinlich. :Huhu: Wo ich überall falsch lag, schreib ich hier erstmal nicht, sonst wird es für euch witzlos.
Wo liegt ihr? Wer ist der Checker hier im Forum?;)
DeRosa_ITA
08.07.2011, 10:31
7/10... falsch:
Frage 3: Dürfen Radfahrer Musik über Kopfhörer hören?
Richtige Antwort: Ja, aber nur so leise, dass man noch alles mitbekommt, was auf der Straße passiert.
Ihre Antwort: Nein, das ist strikt verboten. falsch
Frage 4: Alkohol ist auch am Fahrradlenker verboten. Ab welcher Promillegrenze ist man absolut fahruntüchtig?
Richtige Antwort: bei 1,6 Promille
Ihre Antwort: bei 0,6 Promille falsch
Frage 8: Welche Sonderregelungen gelten für Gruppen von Radfahrern (mit mehr als 15 Menschen)?
Richtige Antwort: Sie bilden einen sogenannten geschlossenen Verband und gelten als ein Verkehrsteilnehmer. Wenn also die ersten Radfahrer über eine Ampelkreuzung fahren und die Ampel auf rot schaltet, bevor die letzten auf die Kreuzung fahren, dürfen alle weiterfahren.
Ihre Antwort: Keine, für sie gelten dieselben Vorschriften wie für einzelne Fahrradfahrer. falsch
lezteres find ich lustig :-)
Auch nur fünf von zehn, dabei dachte ich, ich wäre schlauer.:Lachen2:
Nordexpress
08.07.2011, 10:34
9/10
die Promillefrage war falsch.
Aber da ich eh nix trink, hab ich eine gute Ausrede für die Wissenslücke
6 von 10 richtig.
Ich dachte auch mehr zu wissen.
maifelder
08.07.2011, 10:35
Ui, 8 von 10, ich habe schon Schlimmstes befürchtet.
Ok, die eine betrifft mich nicht und bei der anderen war ich total überrascht, wusste ich gar nicht.
Nordexpress
08.07.2011, 10:36
Frage 8: Welche Sonderregelungen gelten für Gruppen von Radfahrern (mit mehr als 15 Menschen)?
Richtige Antwort: Sie bilden einen sogenannten geschlossenen Verband und gelten als ein Verkehrsteilnehmer. Wenn also die ersten Radfahrer über eine Ampelkreuzung fahren und die Ampel auf rot schaltet, bevor die letzten auf die Kreuzung fahren, dürfen alle weiterfahren.
Ihre Antwort: Keine, für sie gelten dieselben Vorschriften wie für einzelne Fahrradfahrer. falsch
lezteres find ich lustig :-)
Das ist auch lustig, die blöden Gesichter zu sehen.
Wir hatten im Frühjahr Brevetstart mit 120 Mann in 2er-Reihe voll durch Freiburg.:Cheese:
magicman
08.07.2011, 10:36
4 falsche :Cheese:
6von10 :confused:
Wobei schon die erste Frage falsch gestellt worden ist. Es gibt ja unterschiedliche Radfahrer. Die mit dem sportlichem Gerät und die "Normalos".
Dort gelten ja 2 verschiedene Regeln auf welche der beiden Arten eingegangen wird ist nicht ersichtlich.
Dann hätte ich 7 von 10 :liebe053:
9/10. Aber ich denke, dass die Antworten teilweise unpräzise sind.
Beispiel "Rechtsfahrgebot". Das bedeutet nämlich nicht, dass ich am Randstein entlang muss, sondern die rechte Fahrspur wählen muss. Da darf ich dann auch grds. in der Mitte fahren. Wie Motorräder auch.
7 von 10 - das mit der Gruppe wusste ich nicht. Und ich dachte es gaebe ne Regel zu Taschen am Lenker. Das Kopfhoerer erlaubt sind haette ich auch nicht gedacht. Fuer dumm halte ich es trotzdem mit Kopfhoerern zu fahren.
Nordexpress
08.07.2011, 10:39
6von10 :confused:
Wobei schon die erste Frage falsch gestellt worden ist. Es gibt ja unterschiedliche Radfahrer. Die mit dem sportlichem Gerät und die "Normalos".
Dort gelten ja 2 verschiedene Regeln auf welche der beiden Arten eingegangen wird ist nicht ersichtlich.
Dann hätte ich 7 von 10 :liebe053:
wieso in Antwort 3 wird doch die RR<11kg-Ausnahme angeführt.
Was soll noch anders sein?
6von10 :confused:
Wobei schon die erste Frage falsch gestellt worden ist. Es gibt ja unterschiedliche Radfahrer. Die mit dem sportlichem Gerät und die "Normalos".
Dort gelten ja 2 verschiedene Regeln auf welche der beiden Arten eingegangen wird ist nicht ersichtlich.
Dann hätte ich 7 von 10 :liebe053:Wieso, die erste Frage hat doch genau die passende Antwort. Das ist schon korrekt so.
@Finp: Ne, die Antwort stimm, 80-100cm sind der Richtwert. Und Radfahrer duerfen eben nicht einfach in der Mitte fahren. Allerdings muessen Autos eben auch 150cm Abstand halten wenn sie ueberholen.
KingMabel
08.07.2011, 10:42
10/10 :Cheese:
Waren aber auch Fragen, die zu meist hier schon öfter erörtert worden sind. (Licht, Musik, Gepäcktransport etc.)
Matthias
08.07.2011, 10:47
Eine falsch - die mit dem Allohol. Ist für mich halt irrelevant... :Huhu:
Wieso, die erste Frage hat doch genau die passende Antwort. Das ist schon korrekt so.
@Finp: Ne, die Antwort stimm, 80-100cm sind der Richtwert. Und Radfahrer duerfen eben nicht einfach in der Mitte fahren. Allerdings muessen Autos eben auch 150cm Abstand halten wenn sie ueberholen.
Moment, so einfach ist es nicht. Die 80-100cm kommen daher, dass bei größerer Annäherung an den Randstein eine Mitschuld angenommen wird, wenn einer plötzlich die Tür aufmacht etc..
Daher die "Quasipflicht" diesen Abstand einzuhalten.
Rechtsfahrgebot heißt rechte Fahrspur. Wo Du Dich dann aufhältst ist Dir überlassen - solange Du die sonstigen Regeln (keinen behindern etc.) einhältst.
Edit: Recht hast Du... Zweiter Absatz sagt: Möglichst weit rechts...
LidlRacer
08.07.2011, 10:49
9/10
die Promillefrage war falsch.
Ebenso. Aber ein paar Mal war ich auch nicht ganz sicher, z.B. beim Handy.
DeRosa_ITA
08.07.2011, 10:52
Das ist auch lustig, die blöden Gesichter zu sehen.
Wir hatten im Frühjahr Brevetstart mit 120 Mann in 2er-Reihe voll durch Freiburg.:Cheese:
hehe, geil! ich dachte, wir wären in der Gruppe bei den Radmarathons bei Überrot immer unrechtens :-)
Joerg aus Hattingen
08.07.2011, 10:55
7/10 richtig.
..liquid
08.07.2011, 10:57
7/10 richtig.. (promille,taschen und kopfhörer falsch)
Wo liegt ihr? Wer ist der Checker hier im Forum?;)
9/10 , kannte aber einige der Sonderfälle schon.
7/10, promille, geschwindigkeit -autsch, da hab ich gepennt - und einkaufstaschen.
das mit den kopfhörern versteh ich nicht, ich dachte da gäb's 'ne Regel die besagt, daß ein Ohr frei bleiben muß?
spiderschwein
08.07.2011, 11:12
8/10 Promille u rechts überholen waren falsch.
8/10 richtig,
nachdem hier vorgesagt wurde :Cheese: (Frage3)
falsch waren: Höchstgeschwindigkeit u. rechts Überholen, obwohl ich das immer praktiziere...
ich oute mich dann auchmal:
Bei mir waren's die Musik mit Kopfhörer, Alkohol, Einkaufstaschen am Lenker, Höchstgeschwindigkeit innerorts und der "geschlossene Verband".
Warum z.B, Einkaufstaschen-Transport am Lenker erlaubt sind, erscchließt sich mir auch bei genauem Nachdenken nicht, denn bei den meisten Fahrradtypen (mit Ausnahme vielleicht von Cityrädern mit Vollabdeckung zwischen Gabel und Schutzblech) können aus dieser Transportunsitte kreuzgefährliche Situationen entstehen.
Kopfhörer werde ich meinen Kindern auf dem Rad auch nie erlauben, egal, was die StVo dazu meint.
Das Fahrrädern erlaubte Überschreiten der 50 km/h innerorts ist überraschend, kommt in der Praxis aber wahrscheinlich nicht allzu oft vor.
WOW ich habe 6 falsch also nur 4/10 richtig. Hätte ich nieeee gedacht.
Hab auch nur 5 Richtige....
8/10 richtig...
promille und tempolimit hatte ich falsch..
die höhere promillegrenze finde ich ehrlich gesagt verwirrend bis unmöglich.
das mit dem tempolimit ist natürlich auch insofern sinnvoll, als dass am fahrrad kein tacho vorgeschrieben ist, man es selbst also in der praxis auch gar nicht unbedingt kontrollieren könnte.
Das Fahrrädern erlaubte Überschreiten der 50 km/h innerorts ist überraschend, kommt in der Praxis aber wahrscheinlich nicht allzu oft vor.
Ich glaube, dass dies einfach ein handwerklicher Fehler bei der Gesetzgebung war, es aber zu aufwendig ist, diesen zu beheben für die ganz wenigen Ausnahmen. Da ist es billiger, an manchen bergab-Passagen ein 50er-Schild hinzustellen - wenn es denn da so viele Radfahrer gibt, die es darauf anlegen.
maifelder
08.07.2011, 11:26
Ich glaube, dass dies einfach ein handwerklicher Fehler bei der Gesetzgebung war, es aber zu aufwendig ist, diesen zu beheben für die ganz wenigen Ausnahmen. Da ist es billiger, an manchen bergab-Passagen ein 50er-Schild hinzustellen - wenn es denn da so viele Radfahrer gibt, die es darauf anlegen.
Und jetzt dachte ich, ich hätte einen Tempoverstoß begangen als ich mit 75 nach Königsstein rein bin, naja,wurde leider eh nicht dokumentiert, weil der Blitzer nicht ausgelöst hat. :-(( :Weinen:
8/10 richtig...
promille und tempolimit hatte ich falsch..
die höhere promillegrenze finde ich ehrlich gesagt verwirrend bis unmöglich.
Es geht um die absolute Fahruntauglichkeit. Die müsste ein Gutachter feststellen bzw. die Gerichte pauschal so annehmen.
das mit dem tempolimit ist natürlich auch insofern sinnvoll, als dass am fahrrad kein tacho vorgeschrieben ist, man es selbst also in der praxis auch gar nicht unbedingt kontrollieren könnte.
Sind in Autos Tachos/funktionierende Tachos vorgeschrieben?
zwei falsche Antworten - komischerweise waren die, bei denen ich mir unsicher war, richtig. Die beiden Fragen, die falsch waren habe' ich mit ziemlicher Sicherheit für korrekt gehalten.
Hmm? Und nun? Radfahren aufgeben? :confused:
Oder einfach weiter als Verkehrsrüpel durch die Gegend gondeln? :Cheese:
LG, Nina
PS: Frage 3 und 9 waren bei mir verkehrt.
für mich gibt es im straßenverkehr generell nur zwei regeln:
1. rücksicht nehmen!
und
2. aufpassen, dass mir nix passiert!
oder umgekehrt...:Huhu:
LidlRacer
08.07.2011, 11:34
die höhere promillegrenze finde ich ehrlich gesagt verwirrend bis unmöglich.
Dürfte damit zu tun haben, dass man mit dem Auto sehr leicht andere ernsthaft schädigen kann, mit dem Fahrrad hält sich die Gefährdung i.d.R. in Grenzen.
Warum z.B, Einkaufstaschen-Transport am Lenker erlaubt sind, erscchließt sich mir auch bei genauem Nachdenken nicht, denn bei den meisten Fahrradtypen (mit Ausnahme vielleicht von Cityrädern mit Vollabdeckung zwischen Gabel und Schutzblech) können aus dieser Transportunsitte kreuzgefährliche Situationen entstehen.
Vermutlich ist das einfach nicht ausdrücklich verboten, was ja nicht bedeutet dass man nicht zur Verantwortung gezogen werden kann falls ein Unfall passiert.
Beim Transport mit Fahrzeugen ist wenig ganz genau geregelt, meisten steht ja nur sowas wie "ausreichend gesichtert".
WOW ich habe 6 falsch also nur 4/10 richtig. Hätte ich nieeee gedacht.
Danke!:Blumen: Wenigstens einer hier noch schlechter als ich!;)
(wobei manche wahrscheinlich erst den Thread überfliegen und dann -vorgewarnt- den Test machen). Aber Kompliment denen, die da wirklich 8/10 oder noch besser schaffen.:Blumen:
Joerg aus Hattingen
08.07.2011, 11:38
Sind in Autos Tachos/funktionierende Tachos vorgeschrieben?
Ja, und die dürfen nur Abweichungen nach oben zeigen. Wenn man also 50km/h fährt, darf die Anzeige nicht <50 sein. Die Toleranz ist dann wohl in den 3% enthalten, die von einer Radaranlage automatisch vom gemessenen Wert abgezogen wird.
ironlollo
08.07.2011, 11:40
Und jetzt dachte ich, ich hätte einen Tempoverstoß begangen als ich mit 75 nach Königsstein rein bin, naja,wurde leider eh nicht dokumentiert, weil der Blitzer nicht ausgelöst hat. :-(( :Weinen:
Nicht? Von mir dürften sie an der Stelle schon soviel Bilder geschossen haben, dass es zum Tapezieren der Wand reicht :Cheese:
Joerg aus Hattingen
08.07.2011, 11:41
...
Warum z.B, Einkaufstaschen-Transport am Lenker erlaubt sind, erscchließt sich mir auch bei genauem Nachdenken nicht, denn bei den meisten Fahrradtypen (mit Ausnahme vielleicht von Cityrädern mit Vollabdeckung zwischen Gabel und Schutzblech) können aus dieser Transportunsitte kreuzgefährliche Situationen entstehen.
...
Das denke ich ist ein Relikt aus der Frühzeit der STVO, weil vor wenigen Jahrzehnten die meisten Räder als Transportmittel und weniger als Sportgerät genutzt wurden.
Ich glaube, dass dies einfach ein handwerklicher Fehler bei der Gesetzgebung war, es aber zu aufwendig ist, diesen zu beheben für die ganz wenigen Ausnahmen. Da ist es billiger, an manchen bergab-Passagen ein 50er-Schild hinzustellen - wenn es denn da so viele Radfahrer gibt, die es darauf anlegen.
Vielleicht konnte man sich seinerzeit einfach keine Fahrräder mit 50 km/h vorstellen.
Übrigens muss man diese "Ausnahme" für Radfahrer stark relativieren. Wenn was passiert bekommt der Radler sehr wahrscheinlich eine Mitschuld. Innerhalb von Ortschaften fährt man vorsichtig, weil immer was sein kann, und dazu passen keine Geschwindigkeiten > 50 km/h.
Viele der Fragen im Quiz sind nicht aus der Stvo, sondern von Urteilen entnommen. Andere Richter können das alles anders sehen, oder?
Joerg aus Hattingen
08.07.2011, 11:43
Und jetzt dachte ich, ich hätte einen Tempoverstoß begangen als ich mit 75 nach Königsstein rein bin, naja,wurde leider eh nicht dokumentiert, weil der Blitzer nicht ausgelöst hat. :-(( :Weinen:
Nicht? Von mir dürften sie an der Stelle schon soviel Bilder geschossen haben, dass es zum Tapezieren der Wand reicht :Cheese:
Solange ihr Euch auf 'normalen' Straßen bewegt, kein Problem, in Spielstraßen ist Schrittgeschwindigkeit auch für Radfahrer vorgeschrieben!!
90%.
Bei den Stöpseln im Ohr hatte ich wohl die SpO im Kopf.
malihini
08.07.2011, 11:46
8/10 - Ich trinke halt nix und packe auch keine Taschen an den Lenker:Lachen2:...
ironlollo
08.07.2011, 11:46
Solange ihr Euch auf 'normalen' Straßen bewegt, kein Problem, in Spielstraßen ist Schrittgeschwindigkeit auch für Radfahrer vorgeschrieben!!
Das ist klar und wird natürlich auch eingehalten :)
4SeasonBiker
08.07.2011, 11:49
6/10
Falsch waren Alkohol, Höchstgeschwindigkeit, Einkaufstaschen (sehr abenteuerlich!) und rechts überholen.
Wie darf ich Frage 9 denn verstehen? Darf ich generell an wartenden Fahrzeugen rechts vorbei rollen, also an der roten Ampel genauso wie an Engstellen und Zebrastreifen?
ihr habt aber komische regeln, von denen hatte ich nur drei richtige (und dabei war ich in zürich vor bald zehn jahren der erste, der die damals neu überarbeitete theoretische autofahrprüfung ohne fehler geschafft hat)
...
Wie darf ich Frage 9 denn verstehen? Darf ich generell an wartenden Fahrzeugen rechts vorbei rollen, also an der roten Ampel genauso wie an Engstellen und Zebrastreifen?
Bezieht sich wahrscheinlich eher auf Staus und Ampeln. Ich mach's schon immer, weil man's ja generell eilig hat, aber früher mit latent schlechtem Gewissen. Und wenn eine Polizeistreife in der Schlange steht, hätte ich es mir bisher verkniffen.
...mal sehen, wie ich das in Zukunft handhabe. Ob man bei Polizisten eine detaiilierte Kenntnis sämtlicher Bestimmungen der StvO voraussetzen kann?;)
Ob man bei Polizisten eine detaiilierte Kenntnis sämtlicher Bestimmungen der StvO voraussetzen kann?;)
Nein
Schwarzfahrer
08.07.2011, 12:25
9/10
die Promillefrage war falsch.
Aber da ich eh nix trink, hab ich eine gute Ausrede für die Wissenslücke
Geht mir in jeder Hinsicht genauso.
Ich muß aber ehrlich gestehen, es war nicht alles sicheres Wissen, sondern zum Teil eine vage Erinnerung, z. T. habe ich einfach das angekreuzt, was ich mit gesundem Menschenverstand angenommen habe.
Leider fehlen Fragen zur Radwegnutzungspflicht, das würde die Diskussion gehörig anheizen.
Wie darf ich Frage 9 denn verstehen? Darf ich generell an wartenden Fahrzeugen rechts vorbei rollen, also an der roten Ampel genauso wie an Engstellen und Zebrastreifen?
ja, sofern die autos denn auch wirklich stehen und genügend platz daneben ist.
ja, sofern die autos denn auch wirklich stehen und genügend platz daneben ist.
Naja, genügend Platz ist ja, wenn man durchkommt... :Cheese:
marlaskate
08.07.2011, 14:53
8/10
Alkohol (aber das ist eh nicht relevant :Cheese: ) und Musik 8hätte ich ganz verboten). War mir beim Telefonieren nicht ganz sicher, beruhigt mich aber, dass es mit Freisprech erlaubt ist, weil ich eigentlich immer so fahre. Weniger, weil ich es unbedingt so will, als weil ich es muss - mitten im Fahren etwas aus der Reißverschlusstasche am Rücken ziehen und dann auch noch festhalten müssen, ist nicht so mein Ding.... Ich weiß, das kann man lernen, aber ich denke da habe ich wichtigere Defizite.... :Cheese:
MatthiasR
08.07.2011, 15:07
10/10 :Cheese:
Warum z.B, Einkaufstaschen-Transport am Lenker erlaubt sind, erscchließt sich mir auch bei genauem Nachdenken nicht, denn bei den meisten Fahrradtypen (mit Ausnahme vielleicht von Cityrädern mit Vollabdeckung zwischen Gabel und Schutzblech) können aus dieser Transportunsitte kreuzgefährliche Situationen entstehen.
Alles was nicht explizit verboten ist, ist erlaubt (gilt auch für die Kopfhörer). Auch wenn man das in D manchmal kaum noch glauben kann.
Das Fahrrädern erlaubte Überschreiten der 50 km/h innerorts ist überraschend, kommt in der Praxis aber wahrscheinlich nicht allzu oft vor.
Das wurde aber hier schon öfter mal angesprochen.
Gruß Matthias
Superpimpf
08.07.2011, 16:07
8/10
Alkoholfrage und Höchstgeschwindigkeit falsch.
Gut zu wissen, dass ich jetzt innerorts nicht ständig Rekom fahren muss um nicht zu schnell zu sein :cool:
alpenfex
08.07.2011, 16:10
3/10 ...so what!
ironlollo
08.07.2011, 16:11
8/10
Alkoholfrage und Höchstgeschwindigkeit falsch.
Gut zu wissen, dass ich jetzt innerorts nicht ständig Rekom fahren muss um nicht zu schnell zu sein :cool:
Angeber! :Cheese:
dani ffm
08.07.2011, 16:41
8/10, Alkohol und Höchstgeschwindigkeit waren falsch :)
Ich behaupte mal, dass hier über 50% nicht relevante Fragen beantworten können (die im Test waren ja eher Käse). Wer hält dagegen?
1. Gibt es in Deutschland eine Radwegbenutzungspflicht?
2. Wie muss ein Fahrrad ausgestattet sein?
3. Gibt es Ausnahmen für Sporträder, wenn ja für welche?
4. Gibt es für Fahrräder mit Anhängern Ausnahmen oder muss man immer überall dort fahren, wo auch die normalen Fahrräder fahren?
5. Gibt es eine Helmpflicht?
6. Was für Batterieleuchten sind erlaubt und an welchen Fahrrädern?
7. Dürfen Rennradfahrer mit einer Lizenz immer auf der Straße fahren?
8. Ist Windschattenfahren erlaubt?
9. Ein benutzungspflichtiger Radweg entspricht nicht den Bestimmungen, muss ich ihn dennoch benutzen?
10. Shimano oder Campa?
Nachschlagen zählt natürlich nicht...
Hatte auch nur 6 Richtige... wenn ich die mal im Lotto hätte...:Lachanfall:
Aber die Fragen...? Ich bin von meinem Empfinden mehr auf Nummer sicher gegangen.
LG
Marion
Schwierigere Fragen:
11. Dürfen zwei Radfahrer nebeneinander fahren?
12. Wann muss man anhalten, um andere überholen zu lassen?
13. Muss ich Handzeichen geben, wenn ich die Fahrtrichtung ändern möchte?
14. Darf ich in Einbahnstraßen gegen die vorgesehene Richtung fahren?
15. Muss ich Wege, die mit "Fußgänger + Radfahrer frei" beschildert sind, nutzen?
16. Wie schnell darf ich dort fahren?
17. Darf mein Kind (6 Jahre alt) auf der Straße fahren, wenn ich es begleite? Darf mein Kind auf dem Radweg fahren?
18. Muss ich an meine Klickpedale Katzenaugen montieren?
19. Gibt es Ausnahmen für Speichenreflektoren?
20. Darf ich in der Stadt Autos überholen?
21. Wie schnell darf ich in Fahrradstraßen fahren?
22. Habe ich ein Mitverschulden bei Verletzungen, wenn ich kein Helm trage und umgefahren werde?
23. Wo müssen Inliner fahren? Auf der Straße, auf dem Radweg auf dem Fußweg?
24. Auf welcher Straßenseite müssen Inliner fahren, wenn weder Fußweg noch Radweg vorhanden ist?
25. Wie verhält es sich mit Pedelecs. Sind das Fahrräder?
so mit 7/10 auch eher unwissend. alkohol, höchstgeschwindigkeit und einkaufstaschen falsch beantwortet. :-)
Sir Kesche
08.07.2011, 17:22
nur fünf:(
Mandarine
08.07.2011, 18:18
4/10 http://www.rennrad-news.de/forum/images/smilies/duckuweg.gif
Pankerunner
08.07.2011, 19:17
5 von 10 - allerdings war ich mäkliger als erlaubt :Gruebeln:
Nachdem ich beim Fahrrad-Wissenstest der Zeit vor ein paar Wochen überraschend schlecht abgeschnitten habe:( , konnte ich gerade zum Frühstück mein Selbstbewusstsein im (wohl nicht ganz ernst gemeinten) "Jan-Ullrich-Wissenstest" (http://www.zeit.de/sport/2011-08/quiz-ullrich-radsport-doping?&neu.x=0&neu.y=0) derselben Zeitung aufpolieren;) :
https://lh5.googleusercontent.com/-lYE_-JwQlQw/TlcqCGGZ7HI/AAAAAAAAF8E/zoFnIJPoirQ/s576/Ulle.jpg
maifelder
26.08.2011, 07:21
12von12 (vermutlich ist es auch egal was man angeklickt hat, zumindest bei der einen oder anderen Frage)
Aber Die Zeit habe ich eigentlich immer für eine seriöse Zeitung gehalten. Verkrampft witzig zu sein ist besonders lächerlich.
FroschCH
26.08.2011, 08:37
Schwierigere Fragen:
11. Dürfen zwei Radfahrer nebeneinander fahren?
12. Wann muss man anhalten, um andere überholen zu lassen?
13. Muss ich Handzeichen geben, wenn ich die Fahrtrichtung ändern möchte?
14. Darf ich in Einbahnstraßen gegen die vorgesehene Richtung fahren?
15. Muss ich Wege, die mit "Fußgänger + Radfahrer frei" beschildert sind, nutzen?
16. Wie schnell darf ich dort fahren?
17. Darf mein Kind (6 Jahre alt) auf der Straße fahren, wenn ich es begleite? Darf mein Kind auf dem Radweg fahren?
18. Muss ich an meine Klickpedale Katzenaugen montieren?
19. Gibt es Ausnahmen für Speichenreflektoren?
20. Darf ich in der Stadt Autos überholen?
Hab ich da was ueberlesen, oder schuldest Du uns noch die Antworten???
Die Fragen find ich wirklich interessant!
FroschCH
26.08.2011, 08:38
ihr habt aber komische regeln, von denen hatte ich nur drei richtige (und dabei war ich in zürich vor bald zehn jahren der erste, der die damals neu überarbeitete theoretische autofahrprüfung ohne fehler geschafft hat)
Was ist den bei uns anders? Ich fahr ja sicher 90% meiner Kilometer in der CH und hab offensichtlich keine Ahnung wie regelwidrig....
kaiche82
26.08.2011, 09:07
8/10 Richtig- Werd gleich mal meinen MP3 Player aufsetzten und mit 50 duch die nächste 30er zone brettern..
kaiche82
26.08.2011, 09:13
12/11 Verdammt!!!
Habe gedacht die Regel gibt es schon länger..
Seit dem 1. Januar 2010. Seitdem gilt die neue Verbandsordnung des Radportweltverbandes. In dem Regelwerk werden erstmals bestimmte Dopingpraktiken für alle Profiradsportler erlaubt, darunter auch Epo-Doping.
8 von 10 richtig. Falsch: Promillegrenze und Einkaufstasche.
Wolfgang L.
26.08.2011, 09:27
8 von 10 richtig. Falsch: Promillegrenze und Einkaufstasche.
ich auch. Aber das mit den Lampen weiss ich auch nur wegen meiner Tochter.
das mit den Fahrradtaschen hätte ich nie gedacht!
Grüße
Wolfgang
hawkmarcus
26.08.2011, 09:34
9/10 - Falsch: die Frage mit dem rechts überholen
mfg Marcus
Hab ich da was ueberlesen, oder schuldest Du uns noch die Antworten???
Die Fragen find ich wirklich interessant!
Da darauf keinerlei Reaktion kam, wollte ich nicht nerven. Muss mal bei Gelegenheit die Antworten aufschreiben - solange darf natürlich gerätstelt und hier auch spekuliert werden.
Nachgucken zählt natürlich nicht. :Cheese:
... Beispiel "Rechtsfahrgebot". Das bedeutet nämlich nicht, dass ich am Randstein entlang muss, sondern die rechte Fahrspur wählen muss. Da darf ich dann auch grds. in der Mitte fahren. Wie Motorräder auch.
Sorry,
§ 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.
(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.
D.h., auf der rechten Fahrbahn ist rechts zu fahren (solange das gefahrlos zu machen ist, daher der Sicherheitsabstand).
8 von 10 richtig. Falsch: Promillegrenze und Einkaufstasche.
Exakt das gleiche Ergebnis wie bei mir...
Sorry,
D.h., auf der rechten Fahrbahn ist rechts zu fahren (solange das gefahrlos zu machen ist, daher der Sicherheitsabstand).
Habe mich in #16 schon korrigiert.
Habe mich mal an den Antworten zu den Zusatzfragen versucht. Da ich nur interessierter Laie bin, wäre ich über Ergänzungen/Anmerkungen natürlich dankbar.
1. Gibt es in Deutschland eine Radwegbenutzungspflicht?
Nein, gibt es nicht. Radwege sind grundsätzlich nicht benutzungspflichtig. Die Benutzungspflicht darf nur ausnahmsweise und aufgrund konkret (!) begründeter Einzelfallprüfung angeordnet werden. Leider hält sich kaum eine Behörde daran.
2. Wie muss ein Fahrrad ausgestattet sein?
Das steht in der StVZO:
- helltönende Klingel (§64a – andere Sachen sind nicht zulässig, leider also auch keine AirZound, wenn man die allerdings am Rucksack befestigt...)
- 2 unabhängige Bremsen (§65: Als ausreichende Bremse gilt jede am Fahrzeug fest angebrachte Einrichtung, welche die Geschwindigkeit des Fahrzeugs zu vermindern und das Fahrzeug festzustellen vermag. Manche Gerichte sehen bei Fixies die zweite Bremse durch die starre Nabe als gegeben an.)
- lichttechnische Einrichtungen, jetzt wird es dreckig...
Lichtmaschine für nach vorne gerichteten, weißen Scheinwerfer und rote Schlussleuchte, mindestens 3 W, 6 V. Zustäzlich (!) darf diese mit einer Batterie unterstützt werden (6V). (Damit bekommt man dann Standlichtfunktionen etc. hin.)
Der Lichtkegel ist in der Neigung vorgegeben.
Nach vorne ein weißer Rückstrahler (kann mit Lampe kombiniert sein).
Schlussleuchte muss 25 cm über dem Boden sein.
Hinten ein roter Rückstrahler, nicht höher als 60 cm (kann mit Schlussleuchte kombiniert sein.
Ein weiterer roter Großflächenrückstrahler hinten.
Fahrradpedale müssen nach vorne und hinten gelbe Rückstrahler haben.
Zwei Speichenrückstrahler pro Rad oder Reflektorstreifen auf dem Mantel des Rades. Es dürfen mehr angebracht werden, dann müssen die aber gleichmäßig verteilt werden.
Alle Einrichtungen brauchen eine Zulassung (siehe K-Nummer).
3. Gibt es Ausnahmen für Sporträder, wenn ja für welche?
Ja, gibt es.
Die Lichtmaschine darf durch Batterien ersetzt werden. Scheinwerfer und Rückleuchte müssen nicht fest montiert sein und müssen IMMER mitgeführt werden.
Diese Ausnahme gilt nur für Rennräder unter 11kg Gesamtgewicht. Fraglich ist, erstens was ein Rennrad zu einem Rennrad macht und wie das Gewicht bestimmt wird (mit oder ohne die gesamten, vorgeschriebenen Anbauteile.)
In genehmigten Rennen brauchen keine lichttechnischen Einrichtungen angebracht/mitgeführt werden. Allerdings wieder nur an Rennrädern (diesmal ohne Gewichtsbeschränkung).
4. Gibt es für Fahrräder mit Anhängern Ausnahmen oder muss man immer überall dort fahren, wo auch die normalen Fahrräder fahren?
Ja, es gibt Ausnahmen. Wo man nicht fahren kann, muss man nicht fahren.
ist der Radweg zu schmal, darf die Straße benutzt werden, ist der Radweg nicht erreichbar (beispielsweise bepollert), muss die Straße benutzt werden.
5. Gibt es eine Helmpflicht?
Nein, gibt es nicht. Es gibt aber teilweise bei Unfällen eine Mithaftung, wenn man keinen Helm trägt. Dies ist alles aber noch sehr strittig. Ein Mitverschuldensvorwurf kann eventuell daraus konstruiert werden, wenn man sich als Sportler besonderen Gefahren aussetzt.
6. Was für Batterieleuchten sind erlaubt und an welchen Fahrrädern?
Nur mit sog. K-Nummer zugelassene sind an allen Fahrrädern als zusätzliche Beleuchtung zugelassen.
Als alleinige aktive Beleuchtung nur an Rennrädern unter 11 kg.
7. Dürfen Rennradfahrer mit einer Lizenz immer auf der Straße fahren?
Nein. Benutzungspflichtige Radwege sind auch für Lizenzinhaber benutzungspflichtig. Das Märchen hält sich aber erstaunlich lange...
8. Ist Windschattenfahren erlaubt?
Zunächst gilt §4 StVO: Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug muss groß genug sein, um dahinter sicher bremsen zu können. Wer es trotzdem tut, verzichtet damit simpel ausgedrückt auf Haftungsansprüche.
9. Ein benutzungspflichtiger Radweg entspricht nicht den Bestimmungen, muss ich ihn dennoch benutzen?
Ja, ich darf aber bei der veranlassenden Behörde einen Widerspruch gegen die Anordnung der Benutzungspflicht stellen. Ausnahme nur: unbenutzbare Radwege. Ein Radweg wird aber in der Regel nicht dadurch unbenutzbar, dass man langsam fahren muss.
10. Shimano oder Campa?
Die Antwort ist doch eindeutig... :Cheese:
11. Dürfen zwei Radfahrer nebeneinander fahren?
Nach dem Wortlaut eigentlich fast immer. §2 StVO sagt:
Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird.
Es sind nur wenige Konstellationen denkbar, in denen der Verkehr durch das tatsächliche Nebeneinanderfahren behindert wird. Der wütende Autofahrer sieht das aber sicherlich anders.
12. Wann muss man anhalten, um andere überholen zu lassen?
Anhalten kann nötig sein, um eine nachfolgende Schlange von Fahrzeugen passieren zu lassen. Das ist teilweise z.B. an engen Passstrassen denkbar.
§5 StVO: Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist.
13. Muss ich Handzeichen geben, wenn ich die Fahrtrichtung ändern möchte?
Wer abbiegen möchte, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen. Wie man das macht, ist einem grundsätzlich selbst überlassen. Wenn man den Arm raushält muss man dies natürlich nicht während des gesamten Abbiegevorgangs machen.
Nach dem Wortlaut genügt also eine eindeutige Fahrweise, die implizit den Abbiegewunsch verdeutlicht (also z.B. links einordnen.). Nachts im Dunkeln ist es ja eh zwecklos den Arm rauszuhalten.
14. Darf ich in Einbahnstraßen gegen die vorgesehene Richtung fahren?
Nur dann, wenn dies explizit gekennzeichnet ist.
15. Muss ich Wege, die mit "Fußgänger + Radfahrer frei" beschildert sind, nutzen?
Nein.
16. Wie schnell darf ich dort fahren?
Es handelt sich nicht um einen Radweg, sondern einen Gehweg. Fußgänger haben absoluten Vorrang und dürfen rumspringen wie sie wollen. Die Geschwindigkeit muss an die Fußgänger angepasst werden. Es ist aber keine Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben (seit 2009 nicht mehr).
17. Darf mein Kind (6 Jahre alt) auf der Straße fahren, wenn ich es begleite? Darf mein Kind auf dem Radweg fahren?
Beides nein. Kinder bis zur Altersgrenze von 8 müssen auf dem Gehweg fahren. Zwischen 8 und 10 haben sie dann Wahlfreiheit. Die Kinder auf dem Gehweg müssen bei jeder Straßenüberquerung absteigen und schieben.
18. Muss ich an meine Klickpedale Katzenaugen montieren?
Ja.
19. Gibt es Ausnahmen für Speichenreflektoren?
Man kann auf Speichenreflektoren verzichten, wenn man retroreflektierende Streifen auf dem Mantel hat.
20. Darf ich in der Stadt Autos überholen?
Warum nicht? Allerdings nur links. Es gelten die gleichen Regeln wie sonst bei Überholvorgängen, das bedeutet, dass der Geschwindigkeitsunterschied schon erheblich ist (laut der Gerichtsurteile, die ich gefunden habe etwa 10 km/h).
Rechts darf man nur an wartenden Autos vorbei, dann aber auch nur ganz rechts und nicht zwischen zwei Fahrzeugkolonnen.
21. Wie schnell darf ich in Fahrradstraßen fahren?
Alle Fahrzeuge dürfen nur mit mäßiger Geschwindigkeit fahren.
22. Habe ich ein Mitverschulden bei Verletzungen, wenn ich kein Helm trage und umgefahren werde?
Die Frage ist doppelt.
23. Wo müssen Inliner fahren? Auf der Straße, auf dem Radweg auf dem Fußweg?
Gehweg.
24. Auf welcher Straßenseite müssen Inliner fahren, wenn weder Fußweg noch Radweg vorhanden ist?
Links (!).
25. Wie verhält es sich mit Pedelecs. Sind das Fahrräder?
Gelten als Fahrräder. Es sei denn, sie sind zu leistungsstark, dann gelten sie als Kleinkrafträder.
FroschCH
26.08.2011, 12:47
Da darauf keinerlei Reaktion kam, wollte ich nicht nerven. Muss mal bei Gelegenheit die Antworten aufschreiben - solange darf natürlich gerätstelt und hier auch spekuliert werden.
Nachgucken zählt natürlich nicht. :Cheese:
Na dann lehne ich mich mal aus dem Fenster. Wenn ich weniger als 5 richtig mache, wende ich mich an den Selbshilfeblog...
11. Dürfen zwei Radfahrer nebeneinander fahren? => nein
12. Wann muss man anhalten, um andere überholen zu lassen? => wenn man sie unverhaeltnismaessig stark behindert (glingt nach gutem Verwaltungsdeutsch)
13. Muss ich Handzeichen geben, wenn ich die Fahrtrichtung ändern möchte? => ja
14. Darf ich in Einbahnstraßen gegen die vorgesehene Richtung fahren? => nein – nur wenn ein Fahradweg fuer meine Richtung existiert
15. Muss ich Wege, die mit "Fußgänger + Radfahrer frei" beschildert sind, nutzen? => ja
16. Wie schnell darf ich dort fahren? => Schrittgeschwindigkeit
17. Darf mein Kind (6 Jahre alt) auf der Straße fahren, wenn ich es begleite? Darf mein Kind auf dem Radweg fahren? => nein – bis 8 nur Buergersteig
18. Muss ich an meine Klickpedale Katzenaugen montieren? => nein
19. Gibt es Ausnahmen für Speichenreflektoren? => Rennraeder
20. Darf ich in der Stadt Autos überholen? => ja
21. Wie schnell darf ich in Fahrradstraßen fahren? => so schnell ich kann :Hexe:
22. Habe ich ein Mitverschulden bei Verletzungen, wenn ich kein Helm trage und umgefahren werde? => Mitschuld wohl nicht, aber moeglicherweise einen Teil der Heilungskosten am Bein
23. Wo müssen Inliner fahren? Auf der Straße, auf dem Radweg auf dem Fußweg? => Fussweg
24. Auf welcher Straßenseite müssen Inliner fahren, wenn weder Fußweg noch Radweg vorhanden ist? => links – wie Fussgaenger
25. Wie verhält es sich mit Pedelecs. Sind das Fahrräder? => ja – ausser sie haben ein Versicherungsschild...
Na dann lehne ich mich mal aus dem Fenster. Wenn ich weniger als 5 richtig mache, wende ich mich an den Selbshilfeblog...
Wird knapp... :Cheese:
FroschCH
26.08.2011, 13:14
Nanana.. das waren 8/15. :Blumen:
Dass man dauerhaft nebeneinanderfahren darf - so lange man keinen behindert - ist gut zu wissen fuer das freundliche Gespraech mit dem wild gestikulierenden Automobilisten :Huhu:
Wassertraeger_HAM
26.08.2011, 22:48
Na dann lehne ich mich mal aus dem Fenster. Wenn ich weniger als 5 richtig mache, wende ich mich an den Selbshilfeblog...
*schubs* ;)
11. Dürfen zwei Radfahrer nebeneinander fahren? => nein
Ja, sie dürfen. (Abhängig von der Verkehrssituation)
15. Muss ich Wege, die mit "Fußgänger + Radfahrer frei" beschildert sind, nutzen? => ja
Nein, Fußwege mit einem Fahrzeug zu benutzen ist grundsätzliche verboten. In diesem speziellen Fall muss ich mich den Fußgängern unterordnen und darf mich nur mit Schrittgeschwindigkeit bewegen (siehe 16.).
16. Wie schnell darf ich dort fahren? => Schrittgeschwindigkeit
18. Muss ich an meine Klickpedale Katzenaugen montieren? => nein
und
19. Gibt es Ausnahmen für Speichenreflektoren? => Rennraeder
Nein, solche Ausnahmen für Rennraeder gibt es nicht (siehe 2. und 3.).
Fahrradpedale müssen nach vorne und hinten gelbe Rückstrahler haben ...
20. Darf ich in der Stadt Autos überholen? => ja
Ja, insbesondere, weil Kraftfahrzeuge in geschlossener Ortschaft nur 50 km/h fahren und es für Radfahrer keine grundsätzliche Geschwindigkeitsbegrenzung gibt. ;-)
22. Habe ich ein Mitverschulden bei Verletzungen, wenn ich kein Helm trage und umgefahren werde? => Mitschuld wohl nicht, aber moeglicherweise einen Teil der Heilungskosten am Bein.
Nein!
(Ich liebe es, als Laie meine Meinung zu juristischen Fragen kund zu tun. Besonders gegenüber anderen Halb- und Unwissenden :Lachanfall: )
sbechtel
27.08.2011, 16:13
Die StVO ist ja eine Frechheit! Habt ihr die Begründung zur Höchstgeschwindigkeit gelesen? Da steht, wir wären keine Kraftfahrzeuge?! Ja, wollen die mich den beleidigen? Behaupten einfach, ich hätte keine Kraft! Sollen mal mit zum K2 Training kommen :Cheese:
5/10 richtig. Was soll's, es ist ja kein IQ Test:Cheese:
Ich bin sogar angenehm überrascht, daß ich bei manchen Antworten falsch gelegen habe, da man als Radfahrer wesentlich mehr darf als gedacht:
- ich fühl mich oft unsicher wenn ich Ohrstöpsel drin habe weil ich dachte er sei eigentlich verboten...wohl nicht:)
- ich dachte man dürfte nicht soviel trinken wenn man Rad fährt. Zum wohl
- ich wußte nicht, daß man Einkaufstaschen am Lenker baumeln lassen darf, aber kratzt mich auch nicht wirklich, da ich einen 30 Liter Ortlieb Kuriertasche benutze.
- die Sonderreglungen von Gruppen wußte ich auch nicht, da ich nie in Gruppen fahre...so whatever
- ich wußte nicht, daß man rechts nicht überholen kann wenn ein Auto fährt...hmmmm,
ob sich irgendjemand daran hält?
-
14. Darf ich in Einbahnstraßen gegen die vorgesehene Richtung fahren? => nein – nur wenn ein Fahradweg fuer meine Richtung existiert
Häh?? Ich darf grundsätzlich gegen die vorgesehene Richtung fahren, wenn ein Schild es erlaubt, auch ohne Radweg. In Köln gibt es reichlich Straßen, die so beschildert sind.
DragAttack
27.08.2011, 21:39
9/10 - und bei der zehnten biin ich unsicher, ob die Zeit recht hat
Frage 5: Welche Höchstgeschwindigkeiten gelten für Radfahrer?
Richtige Antwort: Die allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten aus der Straßenverkehrsordnung gelten ausdrücklich nur für Fahrer von Kraftfahrzeugen – Radfahrer dürfen also zum Beispiel generell innerorts schneller als 50 km/h fahren. Schreibt ein Schild an einem bestimmten Straßenabschnitt eine bestimmte Geschwindigkeit vor, müssen sich aber auch Radfahrer daran halten.
Ihre Antwort: Radfahrer müssen sich weder an die in der Straßenverkehrsordnung genannten allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten noch an Schilder mit bestimmten Geschwindigkeiten halten. Es gilt nur eine indirekte Geschwindigkeitsbeschränkung: Radfahrer dürfen nur so schnell fahren, wie sie ihr Fahrzeug auch sicher beherrschen. falsch
Ich meine mich zu erinnern, dass laut gängiger Rechtsprechung Radfahrer nicht an Geschwindigkeitsbeschrenkungen gebunden sind, mit der Begründung, dass sie nicht verpflichtet sind, ein Tacho zu haben und folglich nicht verpflichtet sind die eigenen Geschwindigkeit zu kennen.
Was stimmt nu?
Gruß Torsten
Wassertraeger_HAM
28.08.2011, 01:47
Was stimmt nu?
http://www.gesetze-im-internet.de/normengrafiken/bgbl1_2009/j2631-1_0830.jpg
StVO II. §41, Art. 1: Jeder Verkehrsteilnehmer hat die durch Vorschriftzeichen nach Anlage 2 angeordneten Ge- oder Verbote zu befolgen.
Auch wenn du keinen Tacho hast, darst du mit nicht schnell fahren. Egal ob per Pedes, Velo oder "Automobil".
Thorsten
28.08.2011, 07:44
10/10, wobei ich bei der Kopfhörer-Geschichte bereits die Antwort aus dem 2. Beitrag gesehen hatte und die ansonsten evtl. anders beantwortet hätte.
9/10 - und bei der zehnten biin ich unsicher, ob die Zeit recht hat
Ich meine mich zu erinnern, dass laut gängiger Rechtsprechung Radfahrer nicht an Geschwindigkeitsbeschrenkungen gebunden sind, mit der Begründung, dass sie nicht verpflichtet sind, ein Tacho zu haben und folglich nicht verpflichtet sind die eigenen Geschwindigkeit zu kennen.
Was stimmt nu?
Gruß Torsten
Das mit den gelben Ortseingangsschildern, die für Radler keine "50" bedeuten, ist eine tatsächliche Lücke, von der es mich wundert, das sie noch nicht geschlossen wurde.
Ansonsten sollte ein Radfahrer es zumindest so gut einschätzen können, wie schnell er ist, dass er in einer 30-Zone nicht mit 60 Sachen (bergab) rast oder in einer Spielstraße die Schrittgeschwindigkeit nicht auf 30 km/h ausdehnt. Mit 36 km/h in einer 30-Zone wird man ihm deswegen vermutlich nichts anhaben können.
StVO II. §41, Art. 1: Jeder Verkehrsteilnehmer hat die durch Vorschriftzeichen nach Anlage 2 angeordneten Ge- oder Verbote zu befolgen.
Auch wenn du keinen Tacho hast, darst du mit nicht schnell fahren. Egal ob per Pedes, Velo oder "Automobil".
Warum liest du nicht den Text der bei dem Verkehrsschild steht? "Fahrzeugführer ...", d.h. Radfahrer (Fahrrad = Fahrzeug!) dürfen theoretisch nicht schneller. Fussgänger dürfen aber schneller als 60km/h rennen
Bei Radfahrern theoretisch, sie müssen sich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten. Praktisch kann man ihnen aber nur schwer ein Bußgeld dafür aufdrücken da sie keinen Tacho haben müssen. Ohne die Möglichkeit des Wissens um ein Vergehen ist ein solches nicht vorwerfbar. Gilt aber nicht für 50km/h in einer 30er-Zone, da glaubt keiner dass man nicht gemerkt hat dass man schneller war.
Hab dafür schonmal blechen müssen, irgendwas oberes Ende der 40 bei erlaubten 30. 15€ Verwarngeld, scheisse wenn man per Laser gemessen und sofort angehalten wird. :Lachen2:
Naja, kleine Senke und ich wollte Schwung holen für den Berg danach, genau unten an der tiefsten Stelle war für ca. 200m Tempo 30. Wie Radfahrerunfreundlich :Nee:
Fussgänger dürfen aber schneller als 60km/h rennen
das find ich richtig gefährlich, die habe sich bei der pace ja noch weniger unter kontrolle :cool:
(als skater - die zählen doch zu den fußgängern, oder nich - mit rückenwind, bergab, trainiert gar nicht so unrealistisch)
Wassertraeger_HAM
28.08.2011, 11:18
Warum liest du nicht den Text der bei dem Verkehrsschild steht? "Fahrzeugführer ...", d.h. Radfahrer (Fahrrad = Fahrzeug!) dürfen theoretisch nicht schneller. Fussgänger dürfen aber schneller als 60km/h rennen.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil. :(
Praktisch kann man ihnen aber nur schwer ein Bußgeld dafür aufdrücken da sie keinen Tacho haben müssen. Ohne die Möglichkeit des Wissens um ein Vergehen ist ein solches nicht vorwerfbar.
Ist das wirklich so? Ich dachte immer, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
4 falsche Antworten
Alkohol Kopfhörer Taschen und Geschwindigkeit war ich strenger als der Gesetzgeber :Cheese:
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