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Vollständige Version anzeigen : Nutzung Radwege


Paule rennt
16.04.2011, 22:40
Hallo,

in der Suche habe ich nichts gefunden, vielleicht hattet ihr diese Info schon, aber vielleicht ist sie auch interessant.

Es geht um das Thema Nutzung von Radwegen und dem immer wieder zusammenhängenden Diskussionen mit Autofahrern. Ich habe dazu mal einen Bericht der Berliner Zeitung eingescannt.

Falls das Thema unerwünscht ist, bitte einfach löschen.

Gruß
der Paule

https://picasaweb.google.com/meinefotos8484/KurzlichAktualisiert?feat=directlink

FinP
16.04.2011, 22:43
Dem Reporter gehört der Stift entzogen. So eine Flunse.

Bitte: Nicht diesem Geschreibsel glauben. Das ist einfach falsch bzw. irreführend!

Thorsten
16.04.2011, 22:50
Hatten wir schon öfter, dies habe ich bei der Suche nach "Benutzungspflicht" auf die Schnelle gefunden: http://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=16642&highlight=benutzungspflicht

Die Sau wird alle Woche wieder durchs Dorf getrieben. Du kannst die Schilder wegklagen, bis dahin musst du dich aber dran halten.

Ansonten hat FinP des treffend ausgedrückt.

Paule rennt
16.04.2011, 22:55
upps
Tschuldigung für das Doppelpost (hab das andere Thema dazu leider nicht gefunden) und noch dazu mit falschen Infos von mir bzw. Infos die ich nicht richtig ausgewertet habe. :Nee: :Maso:

Also am besten das Thema gleich wieder vergraben und löschen..

FinP
16.04.2011, 22:59
Du kannst da nichts dafür - es ist aber immer wieder erschreckend, wie unreflektiert Reporter ihre Meinungs- und Informationsmacht ausnutzen, weil sie zu faul für eine anständige Recherche sind.

Wenn die Artikel gut recherchiert wären, dann würden die meisten Zeitungen nur eine Seite pro Ausgabe benötigen. Und die würde zur Hälfte aus Gegendarstellungen bestehen.

Flow
16.04.2011, 23:32
Du kannst die Schilder wegklagen, bis dahin musst du dich aber dran halten.
Ist das alles, was man zum Thema wissen muß ?
Hatte mich letzte Woche auch mal wieder gefragt, wie der aktuelle Stand ist.
War etwas unterinformiert ...

Flow
16.04.2011, 23:41
Du kannst da nichts dafür - es ist aber immer wieder erschreckend, wie unreflektiert Reporter ihre Meinungs- und Informationsmacht ausnutzen, weil sie zu faul für eine anständige Recherche sind.

Wenn die Artikel gut recherchiert wären, dann würden die meisten Zeitungen nur eine Seite pro Ausgabe benötigen. Und die würde zur Hälfte aus Gegendarstellungen bestehen.
Du hast den Eintritt ins dritte Jahrtausend verpaßt ... :Huhu:

:Cheese:

Ich hatte letztes Jahr mal einen Artikel aufgeschnappt, inkl. Statistik wieviel Prozent der Arbeitszeit der Durchschnittsjournalist noch für Recherche aufwenden kann.
Ich hab' die genaue Zahl gerade nicht parat ... aber falls du jetzt einfach mal "ins Blaue hinein schätzt", kannste die Zahl im Anschluß wahrscheinlich etwa durch zehn oder zwanzig teilen ... :Lachen2:

Das Zeit-Magazin (http://www.zeit.de/zeit-magazin/index) titelt aktuell auch gerade mit "Was wir Journalisten anrichten" ...
Hab allerdings nicht mehr als den Titel im Vorbeigehen gelesen ...

JF1000
17.04.2011, 08:51
Ich entdecke immer Schilder an Radwegen: Radwegschäden. Den Radweg muss ich doch dann nicht benutzen?!

FinP
17.04.2011, 09:55
Doch, aber halt angepasst und dementsprechend langsamer fahren.

Immer daran denken:
Fahrradwege sind nicht Wege für Fahrräder, sondern Wege für Autos, damit das "Fahrrad weg" ist.
Das erklärt, warum das meiste so ist, wie es ist.

Dolly-2k
17.04.2011, 10:43
Hab da mal ne Frage, wenns die Diskussion gerade schon gibt.

Sind Vorfahrt-Achten-Schilder an einem Radweg zulässig, der parallel zu einer Vorfahrtsstraße entlang führt.
Also konkret: Die Autos neben dir haben an der Einmündung Vorfahrt, du als Radfahrere allerdings net, weil am Radweg ein Vorfahrt Achten Schild montiert ist.

Grüße Dolly-2k

frechdachs
17.04.2011, 10:50
Doch, aber halt angepasst und dementsprechend langsamer fahren.

Immer daran denken:
Fahrradwege sind nicht Wege für Fahrräder, sondern Wege für Autos, damit das "Fahrrad weg" ist.
Das erklärt, warum das meiste so ist, wie es ist.

Es ist 2 Jahre her ...... schönes Sommerwetter ..... ich auf dem TT ....... leicht abschüssige Strecke aus dem Wald heraus in ein Wohngebiet, deswegen mit über 40 unterwegs ....... hinter mir schon einige Zeit ein "gehörter/gefühlter" Lieferwagen oder Kleinbus ........ Fahrradweg beginnt, das Auto schreit mich von hinten an "Achtung, der Fahradfahrer vor uns sofort rechts ranfahren und anhalten" .... 5 Minuten die üblichen Vorwürfe und Diskussionen ....... kommt eine wackelige Oma mit Taschen am Lenker entgegen der Fahrtrichtung vorbei, sage ich "wenn die Oma einen Schreck bekommt beim vorbeifahren und hinfällt, ohne Helm, bin ich der Dumme, genau deswegen fahr ich auf der Strasse!" Sagt so ein Dicker von denen "Sie können hier nicht rumrasen, wie Sie wollen, auf dem Radweg haben Sie 6km/h zu fahren" .... ich fange an zu :Lachanfall: da musste ein Kollege von diesem auch :Cheese: und wir haben uns im Guten getrennt :liebe053:

Soviel zum Thema " halt angepasst und dementsprechend langsamer fahren"

Antischwimmer
17.04.2011, 11:11
Ich entdecke immer Schilder an Radwegen: Radwegschäden. Den Radweg muss ich doch dann nicht benutzen?!
Laut Polizist der mich mal angehalten hat weil wir zu Zweit nebeneinander auf der Straße mit Rennrädern fuhren, obwohl ein mit blaues Radschild gekennzeichneter Radweg vorhanden war: "Egal ob Radschild oder nicht, wenn man Radweg für unzumutbar erachtet, darf man in jedem Fall die Straße nutzen. Wenn ein blaues Radschild vorhanden ist und der Radweg in Ordnung ist, MÜSST ihr den Radweg nutzten, wenn KEIN Radschild vorhanden ist, ein Radweg aber schon, dürft ihr euch aussuchen ob Straße oder Radweg. Als Rennradfahrer lassen wir euch aber auch bei blauen Rad-Schildern die Straße nutzen, aber NICHT nebeneinander, aber wenn ihr schon die Straße nutzt!!!" ;)

Flow
17.04.2011, 11:16
Laut Polizist [...] "Egal ob Radschild oder nicht, wenn man Radweg für unzumutbar erachtet, darf man in jedem Fall die Straße nutzen."
Ist das so ?

Antischwimmer
17.04.2011, 11:25
Ist das so ?

Ich weiß es nicht. Laut dem Polizisten ist das so. Wenn zu viele Dellen auf dem Radweg sind, dann ist das schlecht für mein Bike, darum darf man dann die Straße nutzten.

Auch hat ein Kumpel sich mal mit einem Polizisten gestritten, ob der Radweg nun mit einem blauen Schild gekennzeichnet ist oder nicht. Ja, wenn ein Schild da steht, dann steht da ein Schild. Wann wird die Kennzeichnung aber aufgehoben??? Mein Kumpel fuhr auf der Straße, Radweg war vorhanden, und ein paar Meter weiter hinten auch ein blaues Radschild. In dem Teil wo er "erwischt" wurde, hat er aber eine Seitenstraße, also eine T-Kreuzung passiert und ist weiter gerade aus gefahren, und war darum der Meinung, dass das blaue Schild aufgehoben wurde, da nach der T-Kreuzung keine weiteres Schild aufgestellt wurde. Zwar ging das nicht vor Gericht, aber letzten Endes hat der Polizist keine Lust mehr auf die Diskussion gehabt, und hat meinen Kumpel auf der Straße weiter fahren lassen. Mit anderen Worten: selbst die Polizei weißt das nicht so genau! :Cheese:

FinP
17.04.2011, 12:15
Ob ein Radweg unzumutbar ist, entscheidest nicht Du oder der Polizist, sondern im Zweifelsfall der Richter.

FinP
17.04.2011, 12:20
Ich weiß es nicht. Laut dem Polizisten ist das so. Wenn zu viele Dellen auf dem Radweg sind, dann ist das schlecht für mein Bike, darum darf man dann die Straße nutzten.

Normale Argumentation: Dann fahr halt langsamer.

Mit anderen Worten: selbst die Polizei weißt das nicht so genau! :Cheese:
Die Polizei hat das auch nicht zu entscheiden. Sie beobachtet und stellt Verwarnungen aus, wenn Du damit nicht einverstanden bist, dann musst Du es vor Gericht bringen und dort bekommst Du dann eine (nur für Dich und für diesen einen Fall) verbindliche Antwort. Der nächste Richter könnte es in kritischen Fällen wieder anders sehen.

Es gibt im Endeffekt nur vier Lösungmöglichkeiten:
1. Es vor Gericht bringen, sollte man von der Rennleitung angehalten werden.
2. Gegen die konkrete Radwegsbeschilderung vorgehen.
3. Gegen die aktuelle Gesetzeslage demokratisch vorgehen. dies halte ich für unmöglich, da die meisten Fahrradwegnutzer es einfach anders sehen ("Was, Du bist gegen Radwege?")
4. Es sportlich nehmen und die 10 Euro zahlen, wenn man erwischt wird.

Flow
17.04.2011, 12:27
1. Es vor Gericht bringen, sollte man von der Rennleitung angehalten werden.
Kriege ich im Falle meines Rechtes dann das Startgeld zurück, wenn mir unberechtigterweise das Rennen durch Anhalten versaut wurde ... ? :cool:

Aber nun nochmal im Ernst :
Muß ich ausgeschilderte, aber unzumutbare Radwege benutzen ?
Daß bzgl. der Zumutbarkeit erst im Nachhinein der Richter entscheidet, ist klar.
Der "gangbare Weg", vor (Nicht-)Benutzung die richterliche Entscheidung zu provozieren, ist auch klar ...

Was ist, wenn ich einen ausgeschilderten Radweg nicht benutze, der Richter bestätigt (im Nachhinein) die Unzumutbarkeit.
Hab' ich den rechtens gehandelt oder nicht ?
Ist ein Radweg also auf Grund seines Zustandes unzumutbar oder wird er es erst durch richterliche Entscheidung ?

Meik
17.04.2011, 12:30
Ob ein Radweg unzumutbar ist, entscheidest nicht Du oder der Polizist, sondern im Zweifelsfall der Richter.

Das "Zumutbar" ist aber immer auch der Knackpunkt. Was ist nicht zumutbar?

Und klar entscheidet man das auch selber und der Polizist. Man selber ob man den Radweg nutzt oder nicht und der Polizist ob er dir für die Nichtbenutzung ein Knöllchen verpasst oder nicht. Oder die Behörde wenn du Widerspruch gegen die Aufstellung des Schildes einreichst oder Einspruch gegen ein Bußgeld.

Die lieben Autofahr... äh Richter kommen später wenn man sich vorher nicht einig wird.

Meik
17.04.2011, 12:32
Hab' ich den rechtens gehandelt oder nicht ?


Tja, wieder so eine Auslegungssache. Die Aufstellung des Schildes ist ein Verwaltungsakt. Offensichtlich rechtswidrige Verwaltungsakte müssen nicht befolgt werden.

Aber was ist wieder "offensichtlich"? :Maso:

Vor Gericht und auf hoher See ...

Flow
17.04.2011, 12:37
Tja, wieder so eine Auslegungssache. Die Aufstellung des Schildes ist ein Verwaltungsakt. Offensichtlich rechtswidrige Verwaltungsakte müssen nicht befolgt werden.

Aber was ist wieder "offensichtlich"? :Maso:

Vor Gericht und auf hoher See ...
"Sie hatten zwar Recht, aber das konnten Sie nicht wissen, also werden sie trotzdem bestraft !"
:Lachen2:

FinP
17.04.2011, 12:38
Ist ein Radweg also auf Grund seines Zustandes unzumutbar oder wird er es erst durch richterliche Entscheidung ?

Der Radweg ist auf Grund seines Zustandes unzumutbar - allerdings hat halt der Richter das letzte Wort.

Wenn Du Dir mit der Exekutive einig wirst, dann gibt es ja kein Problem.

Beispiel:
Polizist: Warum fahren sie nicht auf dem Radweg?
Radfahrer: Ist unzumutbar, weil ...
Polizist: Ok, das sehe ich ein. Ich werde sofort mit Blaulicht zur Verwaltung düsen und für eine Beseitigung der Unzumutbarkeit sorgen.

So wäre es natürlich ideal. Realistischer ist aber:

Polizist: Ey, Du Hippie: Für Leute wie Dich haben wir in Deutschland Radwege!
Radfahrer: Da kann ich mit meinen dünnen Reifen aber nicht 40 fahren!
Polizist: Dann musst Du halt langsamer auf den Radweg.
Radfahrer: Das geht aber auch nicht! Außerdem Duze ich Sie auch nicht!
Polizist: Dann musst Du schieben! Auf die Straße darfst Du nicht. Das macht 10 Euro!
Radfahrer: Oh, das ist gemein! Sie Nazi!
.
.
.
Polizist: Wo sind eigentlich ihre Pedalreflektoren und die Klingel?
:Cheese:

Meik
17.04.2011, 12:44
Meine Erfahrung sah bisher so aus:

Polizeiauto fährt neben mir, Fenster geht runter:
Polizist "Sie sind aber fix unterwegs"
Ich "ja, schon, Training halt"
Polizist "Für was trainieren sie?"
*schonlangeschlangehinterunsundkeinerhupt*
...
Polizist "Ah, schön, viel Erfolg dann noch"
...
:Lachen2:

In den meisten Fällen wissen die Herren in den blau-silber Autos selber dass die meisten Radwege gar nicht ausgeschildert werden dürften und ahnden Verstöße gegen die Nutzungspflicht gar nicht erst. Wie viele Polizeiautos schon an mir vorbeifuhren obwohl ich nicht auf dem Radweg war ... :)

Flow
17.04.2011, 12:51
Der Radweg ist auf Grund seines Zustandes unzumutbar - allerdings hat halt der Richter das letzte Wort.
Ok, das heißt, es gibt ausgeschilderte Radwege, die ich nicht benutzen muß !

Die Aussage "Wenn ein Schild da ist, muß ich ihn auch benutzen" ist also falsch !

Flow
17.04.2011, 13:00
Wenn Du Dir mit der Exekutive einig wirst, dann gibt es ja kein Problem.
Der Exekutive begegne ich eher innerhalb der Stadt ...
Da würde ich es im Zweifel eher auf 45er-Intervalle durch die Seitenstraßen anlegen ... :cool:
An diese sinnlosen Frühlings-Schikanier-Geldeintreiber-Radkontrollen will ich gerade gar nicht denken ... :Kotz:

Schlimmer sind ja die selbsternannten Hilfsheriffs im Umland.
Da würde ich gerne nüchtern auf die Gesetzeslage verweisen können ...

Und dann gibt es da noch diese anderen ... :-(( ... für die ich mir jedes Jahr wieder fest vornehme, eine Knarre in die Aerobars zu bauen ... http://www.cosgan.de/images/midi/teufel/a020.gif

FinP
17.04.2011, 13:01
Die Aussage "Wenn ein Schild da ist, muß ich ihn auch benutzen" ist also falsch !

Die Aussage müsste korrekt heißen:
"Wenn ein Schild da ist, muss ich ihn auch benutzen. Es sei denn, dass
1. der Weg nicht straßenbegleitend ist.
2. der Weg nicht zumutbar ist."

Sowohl über 1. als auch 2. lässt sich an konkreten Fällen jeweils trefflich streiten. Entscheiden tut bei Uneinigkeit der Richter. Für mich ist die Zumutbarkeitsgrenze eine ganz andere als für einen normalen Radfahrer, der mal zum Brötchenholen sein Baumarktfahrrad unaufgepumpt über die Bordsteine prügelt.

Dieses Urteil, das immer wieder durch die Gazetten wabert, hat diese obige Punkte allerdings nicht zum Thema, sondern folgendes:
Wann darf die Verwaltung einen Radweg benutzungspflichtig machen.
Dafür sind allerdings andere Kriterien zu berücksichtigen als eine reine Zumutbarkeitserwägung.

Flow
17.04.2011, 14:42
Danke für die Infos ... :Huhu:

chris.fall
17.04.2011, 14:45
Moin,

bei diesen ganzen Radwegdiskussionen mache ich mir eigentlich
um die Ordnungshüter die geringsten Sorgen: Die sind auch "nur"
Menschen, d,h. man kann mit ihnen freundlich und vernünftig
reden. Und sie haben i.d.R. wichtigeres zu tun, als außerhalb
geschlossener Ortschaften widerrechtlich auf der Straße fahrende
Rennradler zu jagen.

Sorgen mache ich mir um um die selbsternannten Hilfssherriffe,
die einen durch Abdrängmanöver u.ä. mal zeigen wollen wo's
lang geht. Und um den Fall der Fälle: Wenns dann doch mal
gekracht hat, womöglich mit Verletzungen bei mir, stehe ich sicher
ganz schön blöd da, wenn ich nicht auf dem Radweg gefahren
bin!...

Für die Gegenden mit viel Verkehr und miesen Radwegen, wo ich
jetzt öfter lang muss, habe ich neuerdings eine LRS mit einem
Satz Schwalbe Marathon Plus in 25mm Breite (@neonhelm: Super Tipp (http://www.triathlon-szene.de/forum/showpost.php?p=555960&postcount=35),
Danke! :Huhu: ). Die rollen auch bei sehr besch.. eidenem
Untergrund noch richtig gut (OK, das würden viele ander 25mm
Reifen wahrscheinlich auch;-) aber ich habe da eben keine Sorge
mehr, dass ich mir die Reifen perforiere, auch wenn ich mal
über den einen oder anderen Feldweg abkürze.

Die Dinger sind natürlich richtig massiv, aber fürs Training ist
das ja eigentlich nur gut ;)


Viele Grüße,

Christian

matwot
17.04.2011, 16:20
Sind Vorfahrt-Achten-Schilder an einem Radweg zulässig, der parallel zu einer Vorfahrtsstraße entlang führt.
Also konkret: Die Autos neben dir haben an der Einmündung Vorfahrt, du als Radfahrere allerdings net, weil am Radweg ein Vorfahrt Achten Schild montiert ist.
Diese Konstellation könnten eine Argumentation gegen die konkrete Benutzungspflicht an dieser Stelle verbessern, denn eine der Voraussetzungen hierfür ist, dass Straße und begleitender Radweg dieselben Vorfahrtsregeln haben müssen.
Ob Du damit durchkommst...

FinP
17.04.2011, 16:32
Man muss vor allem präzise formulieren:

Sind diese Schilder an einem Radweg zulässig? Ja! Warum auch nicht?
Muss ich diesen Radweg benutzen? Nein!

Zur Benutzungspflicht:
Ist der Radweg straßenbegleitend? Das hängt vom Einzelfall ab, die Vorfahrtsregelung kann ein Hinweis für oder gegen dies sein.
Ist der Radweg benutzungspflichtig? Wenn ein blaues Schild hängt und die zweite Frage mit "ja" beantwortet wurde.

Muss ich den als benutzungspflichtig gekennzeichneten Radweg benutzen? Ja, es sei denn, er ist unzumutbar.