Anmelden

Vollständige Version anzeigen : Freie Fahrt für freie Radler


DieAndy
18.11.2010, 20:19
Endlich ist es offiziell:ab auf die Straße mit uns - wer will schon auf holprige Radwege gezwungen werden? (http://www.tagesschau.de/inland/radwegpflicht102.html) :Huhu:

Colt
18.11.2010, 20:36
Find ich gut! :Blumen:
Es ist schon manchmal wirklich ein Witz, was alles als Fahrradweg dienen soll! :Nee:

roadrunner
18.11.2010, 20:39
Find ich gut! :Blumen:
Es ist schon manchmal wirklich ein Witz, was alles als Fahrradweg dienen soll! :Nee:

DAS müssen wir jetzt nur noch den Autofahren bei bringen:Cheese: :Huhu:

Colt
18.11.2010, 20:51
Nicht nur denen, sondern auch den "Schlafmützen" bei der Stadtverwaltung.

Bei uns ist das echt ne Zumutung.

Ich bin ja für James-Bond-Features am Fahrrad. :Cheese:

roadrunner
18.11.2010, 20:53
den link einfach in die SV mailen, und da an alle:Lachen2:
Dann müssen wirs nur noch schaffen das die das lesen:Cheese: :Cheese: :Cheese:

roadrunner
18.11.2010, 20:53
doppelt...

barbossa
18.11.2010, 20:54
Ausdrucken, einschweißen, mitführen!
Wurde auch Zeit.
"Den" Autofahrern wird man das nie beibringen können.
:Cheese:

FinP
18.11.2010, 21:02
Das Urteil ändert meiner Meinung gar nichts, sondern bestätigt nur die bestehende Rechtslage.

Radwege dürfen nur unter bestimmten Gründen als benutzungspflichtig deklariert werden. Wenn dann aber ein Blauschild vorhanden ist, dann ist dieser benutzungspflichtig.
Wem das nicht passt, muss sich halt mit der Verwaltung anlegen, bis diese das Schild wieder abhängt. Ein Regensburger hat diesen Weg beschritten und evtl. ein (!) Schild entfernen können.
Tropfen auf den heißen Stein.

Dass nicht jeder Asphaltstreifen als benutzungspflichtiger Radweg ausgezeichnet werden darf, wird von den meisten Verwaltungen einfach herzlich ignoriert - die Unterhaltskosten zahlt dann nämlich oft jemand anderes...

Leider gibt es keine echte Radfahrerlobby, die das Fahrrad als Verkehrsmittel und nicht nur als Vergnügungsfahrzeug darstellt.

fitschigogeler
18.11.2010, 21:05
Das Urteil ändert meiner Meinung gar nichts, sondern bestätigt nur die bestehende Rechtslage.



Aha, wusste ich nicht.

Ab heute wird zurückgehupt!

CHA23
18.11.2010, 21:06
Sorry Leute, erst lesen, dann posten!

Das Urteil so ist nicht neu, nur jetzt nochmals bestätigt und sagt nur, dass für eine Benutzungspflicht eine Gefährdung gegeben sein muss.

Das sagt absolut nichts darüber aus, dass gefährliche Radwege nicht benutzt werden müssen! Leider.

Im Klartext: Steht da ein blaues Schild, haben wir das grundsätzlich zu befolgen. Die Städte und Gemeinden müssten (!) sich über das Aufstellen der Schilder Gedanken machen.
Bei einer Verwarnung (die rechtens ist, sofern das blaue Schild steht) könnte man nun aber mit höheren Erfolgsaussichten Einspruch einlegen.
Ich denke aber, dass es hier fast nur um Stadtverkehr gehen wird. Überlandstrassen dürften aufgrund der Geschwindigkeiten nahezu per se als gefährdend eingestuft werden. Blöd!

FinP
18.11.2010, 21:10
Ich bin immer wieder erstaunt, wie wenig Radfahrer wissen, wo sie fahren dürfen/müssen.

1. Es gibt in Deutschland keine Radwegsbenutzungspflicht.
2. Man darf nicht auf Bürgersteigen fahren, es sei denn, man ist ein Kind. Dann muss (!) man auf dem Bürgersteig fahren. Ausnahme: Der Fußweg ist durch ein angehängtes Zusatzschild für Radfahrer freigeben. Es handelt sich dann weiterhin um einen Fußweg und nicht um einen gemeinsamen Fuß- und Radweg!
3. Wenn eine Verwaltung meint, dass eine Straße besonders gefährlich ist, dann darf sie einen BEGLEITENDEN Radweg als benutzungspflichtig ausschildern. Dieser muss von Radfahrer benutzt werden. Ohne wenn und aber (es sei denn extreme Ausnahmen, die dann aber ein Schieben des Rades als ein Ausweichen auf die Fahrbahn erforderlich machen).
4. Wege, die keine Straße begleiten, und dennoch ein blaues "ben.pfl. Fahrradweg"-Schild tragen, sind eigentlich Schwachsinn, da sie nicht benutzungspflichtig sein können. Das Schild soll dann wohl eher Autofahrer abhalten oder irgendwie auf Fahrradfahrer einladend wirken...

[Der scheinbare Widerspruch zwischen 1. und 3. ist bei genauem Lesen nicht vorhanden.]

Das Gericht hat nun nur darüber entschieden, dass die Regensburger einen Weg als benutzungspflichtig gekennzeichnet haben, der die Erfordernisse hierfür nicht erfüllt. Nicht mehr.

HeinB
18.11.2010, 21:23
[Der scheinbare Widerspruch zwischen 1. und 3. ist bei genauem Lesen nicht vorhanden.]

Quatsch, widerspricht sich eindeutig. Erklären, bitte.

FinP
18.11.2010, 21:30
Ein Radweg darfst Du benutzen, musst es aber nicht.

Wenn ein Radweg allerdings ein Blauschild bekommt, dann wird er benutzungspflichtig. Du darfst dann nicht mehr auf der Straße fahren.

"Normaler" Radweg: Nicht benutzungspflichtig.
"Benutzungspflichtiger" Radweg: Benutzungspflichtig.

Leider ist gängige Praxis, alle Radwege mit Blauschild zu versehen und diese dadurch benutzungspflichtig zu machen. Dies ist vom Gesetzgeber und Bundesregierung aber so nicht (offiziell) beabsichtigt.*

* Interessant dazu die Aussage (http://cycleride.de/cms/index.php?page=reaktionen) vom Staatssekträr Kasparick zu Radwegen:


Wir haben in Deutschland keine Radwegebenutzungspflicht.

Das ist offensichtlich noch ein Relikt aus dem alten Stand der alten Straßenverkehrsordnung. Wir haben mit der Novelle ausdrücklich gesagt: Eine Benutzungspflicht muss zwingend begründet werden im Einzelfall.
Also eine Stadt sagt, prinzipiell gibt es keine Benutzungspflicht, aber an bestimmten Straßen, an bestimmten Kreuzungen müssen wir aus Verkehrssicherheitsgründen eine Regelung treffen, die die Verkehre beispielsweise auseinanderzieht so dass der Radfahrer eben auf der Radspur fährt und der motorisierte Verkehr auf der Fahrbahn.

Die Straßenverkehrsordnung sagt: die Benutzungspflicht eines Radweges muss im Einzelfall erfolgen und sie muss zwingend begründet sein. Es reicht also nicht, dass da irgendein Stadtplaner sagt: Ich stell da mal ein blaues Schild hin.

Allmählich spricht sich diese Gesetzeslage herum. Das führt nämlich dazu, was wir beobachten können, dass der ein oder andere Radfahrer vor die Verwaltungsgerichte zieht, und sagt: Ich will aber das blaue Schild hier weg haben. Und dann muss die kommunale Behörde nachweisen, warum das zwingend erforderlich ist - und wir haben eine zunehmende Zahl von Fällen, wo die Verwaltungsgerichte die Benutzungspflicht wieder aufheben.

Also, deswegen sage ich nochmal, in der Zuständigkeit abgeschichtet, was ist Sache des Bundesgesetzgebers: Der Bundesgesetzgeber hat gesagt: es gibt keine Benutzungspflicht - es sei denn, in begründeten Einzelfällen. Zuständig für die Anordnung dieser Einzelfälle ist nicht mehr der Bund, sondern sind die Bundesländer, und die müssen dafür sorgen, im Gespräch mit den Kommunen, dass man zu vernünftigen, zielorientierten Stadtplanungen kommt.

Thorsten
18.11.2010, 21:45
Wie identifiziert man denn einen nicht benutzungspflichtigen Radweg :confused:?

kowolff
18.11.2010, 21:47
Aber ich dachte das gilt nur für Fahrräder und nicht für Rennräder, bei denen es sich per Definition um ein Sportgerät handelt (und daher auch ohne Schutzbleche durch die Gegend gerollt werden darf).

Viele Grüße
Kowolff

FinP
18.11.2010, 21:51
Wie identifiziert man denn einen nicht benutzungspflichtigen Radweg :confused:?
Die Frage ist uninteressant. Interessant ist die Frage:
Wie erkenne ich einen benutzungspflichtigen Radweg?
Antwort: Durch die Verkehrszeichen 237, 240 oder 241.

Nur ein Radweg mit einem dieser Schilder ist benutzungspflichtig.

„Radwege ohne Benutzungspflicht“ sind fahrbahnbegleitend und baulich angelegt und nach außen erkennbar für die Benutzung durch den Radverkehr bestimmt, aber nicht mit einem Verkehrszeichen beschildert. (So formuliert Wiki das schön).

Aber ich dachte das gilt nur für Fahrräder und nicht für Rennräder, bei denen es sich per Definition um ein Sportgerät handelt (und daher auch ohne Schutzbleche durch die Gegend gerollt werden darf).

Es gibt für Rennräder keine Ausnahme von der Benutzungspflicht.
In anderen Ländern wird dies anders gehandhabt.
Schutzbleche sind weder ein Indikator für Rennrad ja/nein, noch überhaupt ein vorgeschriebenes Ausstattungsmerkmal - im Gegensatz zu Klingel, Reflektoren etc..
(Oder war das ein ganz trockener Witz?)

Meik
18.11.2010, 22:03
nicht für Rennräder, bei denen es sich per Definition um ein Sportgerät handelt

Ein Rennrad ist per Definition ein Fahrrad - und sei froh dass es so ist. Sportgeräte haben auf der Straße nicht das geringste verloren, siehe z.B. die langjährige Diskussion wo Inline-Skater fahren dürfen. Nach StVO eigentlich nirgendwo!

Um ein Radwegschild wegzubekommen braucht es keine Klage beim Verwaltungsgericht. Die Benutzungspflicht muss begründet werden, diese Begründung muss eine Stadt auf Anfrage liefern. Kann sie das nicht einfach Widerspruch gegen die Aufstellung des Schildes einreichen.

Die meisten Städte verzichten auf Nachfrage aber darauf die Benutzungspflicht zu kontrollieren, das gibt für die nämlich nur Ärger. Zur Benutzungspflicht gehört nicht nur die zumindest theoretische Gefahr auf der Straße sondern auch das Einhalten der Verwaltungsvorschriften die u.a. Mindestbreiten und eindeutige Führungen verlangen. Mittlerweile ist aber auch da angekommen dass abgesetzte Radwege eher eine zusätzliche Gefahr darstellen und es wird "angeraten" wenn möglich Radwegstreifen am Rand zu markieren und keine baulich getrennten Radwege zu bauen.

drullse
18.11.2010, 22:04
DAS müssen wir jetzt nur noch den Autofahren bei bringen:Cheese: :Huhu:

Tja - genau da ist das Problem. Ich könnte darüber grinsen, wenn ich nicht jeden Tag aufs Neue von irgendeinem benzinverseuchten Idioten so gefährdet werde, dass ich kurz vor dem Exitus bin. Denn diese Leute sind halt der Meinung, einen Radweg zu sehen, wo keiner ist und dann dem Radfahrer, der da dreisterweise auf IHREN Straßen (merke: wer KfZ-Steuer zahlt, dem gehört die Straße!) fährt mittels extrem engem Überholen zu nötigen, doch auf dem eigentlich gar nicht vorhandenen Radweg zu fahren.

Ehrlich gesagt habe ich schon nach den ersten wenigen Radeinheiten diesen Herbst schon keine Lust mehr, mich täglich diesen mutwilligen Gefährdungen meines Lebens auszusetzen und ernsthaft überlegt, mir eine Brille mit Kamera zu kaufen. Aber wer hat schon die Zeit, täglich Anzeigen zu erstatten?

drullse
18.11.2010, 22:05
Aber ich dachte das gilt nur für Fahrräder und nicht für Rennräder, bei denen es sich per Definition um ein Sportgerät handelt (und daher auch ohne Schutzbleche durch die Gegend gerollt werden darf).

Viele Grüße
Kowolff

:Nee:

Geballtes Unwissen. Und wenn Radfahrer (ich unterstelle mal, Du bist einer) schon die Regeln nicht kennen, wie soll man das dann von den Autofahrern verlangen.

Thorsten
18.11.2010, 22:09
„Radwege ohne Benutzungspflicht“ sind fahrbahnbegleitend und baulich angelegt und nach außen erkennbar für die Benutzung durch den Radverkehr bestimmt, aber nicht mit einem Verkehrszeichen beschildert. (So formuliert Wiki das schön).

Also darf ich alles benutzen, was ich theoretisch befahren könnte und es mir nicht durch ein anderes Schild (wie das blaue "Fußweg-Schild") verboten ist und nicht auf den ersten Blick nach einer Straße aussieht. Und die Straße darf ich ja sowieso benutzen, wenn es dort keinen benutzungspflichtigen Radweg gibt.

Letzten Endes bleibt alles beim Alten: Als Radfahrer fährt man da, wo man es für richtig hält und wenn man angehalten wird, versucht man sich rauszureden und kann jetzt noch damit drohen, dass man den Kollegen der Verwaltung eine Runde Feuer unterm Hintern machen werde. Vielleicht gibt dann irgendwann die Verwaltung eine Anweisung raus, dass die Polizei mal damit aufhören solle, weil da soviel unnötige Arbeit rauskommt und am Ende das Schild abgebaut werden muss :Lachen2:.

DieAndy
18.11.2010, 22:25
Ja, is schon klar, dass sich nicht sofort etwas ändern wird. Und dass es das schon länger gibt.

Wenn es aber jetzt durch die Medien geht und verbreitet wird, werden die Gemeinden sich vielleicht doch hier oder da überlegen, ein Schild nicht zu setzen oder sogar zu entfernen.

Ansonsten mache ich es wie Thorsten sagt: wo immer es geht fahre ich auf der Straße und fühle mich im Recht... :Blumen:

Meik
18.11.2010, 22:29
Ansonsten mache ich es wie Thorsten sagt: wo immer es geht fahre ich auf der Straße und fühle mich im Recht... :Blumen:

Ich nicht, was gibt es schöneres als einen guten Radweg? :Huhu:

Guter Radweg, nicht den Müll der da manchmal ein Radwegeschild bekommt. :Nee:

Thorsten
18.11.2010, 22:44
Ansonsten mache ich es wie Thorsten sagt: wo immer es geht fahre ich auf der Straße und fühle mich im Recht... :Blumen:
Nee, so pauschal mache ih es nicht. Wenn der Radweg was taugt, benutze ich ihn gerne. Nur schlechte oder von Fußgängern überfüllte Radwege, die am besten noch plötzlich im Nirwana enden, meide ich lieber.

sNIKE
18.11.2010, 22:51
Vielleicht ganz interessant zu dem Thema:
Risiko Radweg: Auf der Straße fährt es sich am sichersten (http://www.ln-online.de/regional/stormarn/index.php/2883465)

phonofreund
18.11.2010, 23:08
Manchmal benütze ich Radwege, die gut in Schuß sind. Warum auch nicht?? Wenn es ungemütlich wird, fahre ich auf der Straße, dummerweise meist mit dem Ergebniss, was Drullse schon beschrieben hat. Habe aber gelernt zu ignorien. Es gibt nicht nur dumme Autofahrer, sondern auch noch blödere Radfahrer, die z.B. rote Ampeln "nicht sehen". Gar nicht mal so selten.......
Die sind dann der Maßstab und wir baden das eben aus. Sollten wir nicht alle mal locker mit uns umgehen, Autofahrer eingenommen?
Ach, was für ein Traum.............

sybenwurz
19.11.2010, 00:01
Aber ich dachte das gilt nur für Fahrräder und nicht für Rennräder, bei denen es sich per Definition um ein Sportgerät handelt (und daher auch ohne Schutzbleche durch die Gegend gerollt werden darf).

Viele Grüße
Kowolff

Ach du dicke Schwalbe...!
Wo steht (nur ein Beispiel zu diesem von Unkenntnis nur so triefenden Beitrag), dass irgendwelche Räder mit Schutzblechen durch die Gegend gerollt werden müssen?
Also ich an deiner Stelle würde dieses Posting löschen...

merke: wer KfZ-Steuer zahlt, dem gehört die Straße!

Fahr mal bei nem "Critical Mass" mit.
Merke: wir sind kein Verkehrshindernis, wir sind der Verkehr!

hansnorbert
19.11.2010, 00:33
ich hab irgendwas dunkel in erinnerung, das man als linzenzfahrer immer die straße nutzen darf. oder ist das auch nur so ein gerücht? und gilt das dann nur für radfahrer mit ner lizenz?

und noch ein gerücht, das ich mal irgendwo gehört hab, aber von dem ich mir schon dachte das es ein gerücht ist: wenn man schneller als 20km/h fährt ist es auch von gerichtsseite her sicherer den radweg NICHT zu benutzen.

fällt mir noch ne frage ein: was ist ein kombinierter Rad und fußweg? wie muß die abgrenzung aussehen damit es kein kombinierter ist?

aber insgesamt halte ich die diskussion eh für müßig, da ich mich noch nie dran gehalten hab und noch nie probleme hatte (mit dem gesetz meine ich, mit bekloppten autofahrern schon:Cheese: )

dmnk
19.11.2010, 00:34
ich weiss nicht, wie es bei euch so ist - hier in hamburg wurden seit der StVO novelle 2009 schon etliche unzumutbare oder rechtlich nicht zugelassene radwege entschildert.
d.h sie sind zwar baulich noch angelegt (pflasterfarbe / abgesenter bordstein / trennlinie zum gehweg..), aber eben einfach nicht mehr benutzungspflichtig
dummerweise wissen häufig nicht mal die vielradfahrer über das kleine geheimnis der blauen schilder bescheid, und quälen sich nach wie vor über zugeparkte, löchrige, verglaste 'radwege'..

ab auf die strasse mit euch! der radfahrer auf der strasse muss die regel werden, nicht dieausnahme - dann klappts irgendwann vielleicht auch mit den autofahrern..

sybenwurz
19.11.2010, 00:37
ich hab irgendwas dunkel in erinnerung, das man als linzenzfahrer immer die straße nutzen darf. oder ist das auch nur so ein gerücht? und gilt das dann nur für radfahrer mit ner lizenz?

und noch ein gerücht, das ich mal irgendwo gehört hab, aber von dem ich mir schon dachte das es ein gerücht ist: wenn man schneller als 20km/h fährt ist es auch von gerichtsseite her sicherer den radweg NICHT zu benutzen.

Das iss beides vollkommen an den Haaren herbeigezogen.
Weder für das eine noch für das andere gibt oder gab es in Deutschland je ne rechtliche Grundlage.

LidlRacer
19.11.2010, 00:54
ich hab irgendwas dunkel in erinnerung, das man als linzenzfahrer immer die straße nutzen darf. oder ist das auch nur so ein gerücht? und gilt das dann nur für radfahrer mit ner lizenz?

und noch ein gerücht, das ich mal irgendwo gehört hab, aber von dem ich mir schon dachte das es ein gerücht ist: wenn man schneller als 20km/h fährt ist es auch von gerichtsseite her sicherer den radweg NICHT zu benutzen.


Du solltest dringend Deinen Gerüchtelieferanten wechseln!

Und ich sollte mal drauf achten, ob hier schon Schilder verschwunden sind. Normalerweise nehme ich die nicht bewusst wahr ...

hansnorbert
19.11.2010, 01:25
Du solltest dringend Deinen Gerüchtelieferanten wechseln!



:Cheese: wegen euch bekomme ich wieder zu wenig schlaf.

Nach §46 abs1 satz1 kann man wohl eine ausnahmegenehmigung beantragen, dazu soll ich mal beim bdr anfragen. also so ganz an den haaren herbei gezogen ist das VERMUTLICH nicht. :Lachen2: Aber die Erfolgsaussichten sind wohl gleich Null. HIER (http://www.radsport-mfr.de/index.php?option=com_content&view=article&id=75:ausnahmegenehmigung&catid=53:news-strassenverkehr&Itemid=97)
Aber darum ging es ja nicht, es ging ja nur um die haare :Lachanfall:

außerdem fahre ich so wie so immer nur mit meinen ganzen freunden, dann sind wir über 16 Leute und dürfen sogar in zweierreihe fahren. Wenn ich mal 15 Freunde hätte :Cheese:

Mystic
19.11.2010, 07:25
Hi Zusammen,

hat eigentlich jemand schon mal eine Knolle bekommen, weil er den Radweg nicht benutzt hat?
Ich würde mir gerne die Kohle in die Satteltasche stecken. ( bin Barzahler:Cheese: )
während der letzten 25t km habe ich das immer so gehalten, dass ich da fahre, wo ich meinder Meinung nach niemand anderen über die Maßen behindere, aber selber auch sicher und mit meiner Geschwindigkeit fahren kann. Radwegschilder ignoriere ich nicht mal:)
Auf meiner Feierabendrunde habe ich alles: Radweg, Bundesstraße mit Standspur, Stadtverkehr. wenn Radwege sauber sind und nicht zu voll nutze ich die, wenn nicht dann eben nicht.
Wo kann man eigentlich den Straßenplanern in den Arxx treten, die Radwege aus diesen Knochensteinen verlegen lassen? Gibt es tatsächlich für solche Job`s einen max IQ bei der Einstellung?

FuXX
19.11.2010, 07:54
DAS müssen wir jetzt nur noch den Autofahren bei bringen:Cheese: :Huhu:Genau, die werden natuerlich trotzdem wieder hupen und schimpfen. Aber egal, ich bin hier in Aachen eh nie Radwege gefahren, die sind lebensgefaehrlich.

schoppenhauer
19.11.2010, 08:10
und noch ein gerücht, das ich mal irgendwo gehört hab, aber von dem ich mir schon dachte das es ein gerücht ist: wenn man schneller als 20km/h fährt ist es auch von gerichtsseite her sicherer den radweg NICHT zu benutzen.


In A zumindest gibt es für alle RR-Fahrer ein Straßenfahrgebot. Fährt man auf dem Radweg, sollte man sich in angepasster Geschwindigkeit bewegen. So oder so ähnlich....

Triathletin007
19.11.2010, 08:12
Hustekuchen!

Gestern um 20:00 Uhr nach meinem Bahnlauftraining, wurde ich auf einer Landstraße in der Nähe von Krefeld von den netten Kollegen in ihrer nun blauen Dienstbekleidung mittels Megafon darauf aufmerksam gemacht, dass ich auf der Straße unterwegs gewesen bin.

Nach einer hart geführten Diskussion habe ich einen Zahlschein von 10 Euro erhalten.

Und zum Schluss meine die Beamtin, wenn ich sie heute noch mal hier drauf antreffe, entziehe ich ihnen ihre Ventile.

Nette Kollegen halt.

PS: Licht und Warnweste wahr hier nicht das Thema gewesen.

goetzi
19.11.2010, 08:32
"Ab auf die Strasse" ist doch nonsens. Bei der Dichte an autofahrenden Besserwisser habe ich wirklich Angst dass mich Autofahrer übersehen, ignorieren oder meine Geschwindigkeit unterschätzen.

Jede Woche mindestens 1 mal werde ich von Autofahrern ignoriert (und dies liegt wirklich nicht an meiner Beleuchtung). In vielen Fällen unterstelle ich einmal pure Absicht. Ist doch nur ein Radfahrer und somit zählt sein Leben höchstens nur halb so viel.... und außerdem ist auf dem Grünstreifen genügen Platz um auszuweichen.

Autofahrer juckt es doch nicht dass wir keine Knautschzone haben und bei jeder möglichen Feinberührung unser Leben auf dem Spiel steht. Daher bevorzuge ich, vor allem im Winter, einsame Feldwege statt Straßen, welche ich mit Ignoranten teilen muss.

FinP
19.11.2010, 08:39
Solange Radfahrer als Belästigung wahrgenommen werden, wird sich nichts ändern.

Wir stören die Autofahrer, wir stören die Fußgänger.

Für die Verwaltung ist doch hauptsächlich das Kostenargument interessant. Ein benutzungspflichtiger Radweg ist halt subventioniert und damit billiger als ein nicht benutzungspflichtiger. Desweiteren klingen ja "250 km Radweg in unserer Stadt" ja auch schön in der Werbebroschüre.

Leider gibt es mehrere Seiten, die nicht begreifen, dass Radwege nicht für Radfahrer gemacht werden.
Und das schlimmste sind dann meiner Meinung nach Radfahrer, die sich selbst nicht als Teil des Verkehrs sehen sondern schüchtern über Fußwege fahren - um bloß keinen Auto im Weg zu stehen.

Wenn alle - auch die Radfahrer - begreifen würden, dass Radfahrer vollwertige Verkehrsteilnehmer sind und somit auf die Fahrbahn gehören, dann gäbe es auch viele Folgeprobleme, wie Rotlichtverstöße und fehlende Beleuchtung, nicht mehr in diesen Ausmaßen.

FinP
19.11.2010, 08:44
"Ab auf die Strasse" ist doch nonsens. Bei der Dichte an autofahrenden Besserwisser habe ich wirklich Angst dass mich Autofahrer übersehen, ignorieren oder meine Geschwindigkeit unterschätzen.

Es ist nur dann Nonsens, wenn es nur einzelne machen. Wenn alle (oder sehr viele) Radfahrer auf der Straße fahren, dann gewöhnen sich auch die Autofahrer daran, dass es zum normalen Bild gehört.

Ich persönlich habe mehr Angst davor, auf einem Radweg von einem unglücklichem Autofahrer unabsichtlich übersehen zu werden, als auf der Straße absichtlich umgemäht zu werden.

Wohne in einer angeblich radfahrerfreundlichen Stadt (Konstanz) und es gibt eigentlich keine einzige Fahrt mit dem Fahrrad durch die Stadt, in der ich nicht unabsichtlich von irgendwem gefährded werde und dies durch eigenes Verhalten vorausschauend kompensieren muss.

Und für Landstraßen eine kleine Merkregel: Wenn sie hupen, dann haben sie Euch zumindest gesehen...

marlaskate
19.11.2010, 08:48
Wenn alle - auch die Radfahrer - begreifen würden, dass Radfahrer vollwertige Verkehrsteilnehmer sind und somit auf die Fahrbahn gehören, dann gäbe es auch viele Folgeprobleme, wie Rotlichtverstöße und fehlende Beleuchtung, nicht mehr in diesen Ausmaßen.

Da bin ich mir bei manchen Radlern aber nicht so sicher. Habe es diesen Sommer wieder ein paar Mal erlebt: die Ampel ist rot, ich stehe schon (einige Sekunden), Auto steht auch schon, kommt von hinten eine "Hobby-Radlerin" und fährt, ohne mit der Wimper zu zucken, an uns vorbei einfach in die Kreuzung rein. Dass der Querverkehr gerade losfährt, wen interessiert's? Als ich sie an der nächsten Ampel ansprach, wurde sie eher frech. Und das war auf einer Straße ohne Radweg. Solange es solche Radler gibt, kann ich manchen Autofahrer auch verstehen, dass er einen Hass auf die Zweiräder schiebt. Und jetzt dazu, auf dem Uni-Gelände gehäuft auftretend: abends im Dunkeln, völlig unbeleuchtete Räder, Fahrer in dunkler Kleidung, die heizen wie die Bekloppten. Ich frage mich manchmal, ob eigentlich nur ich diejenige bin, die deren Aurenschein nicht wahrnimmt. :Nee:

FinP
19.11.2010, 09:11
Genau das meine ich. Viele Radfahrer fahren so, als hätten sie Narrenfreiheit. Würden sie im Auto oder auf dem Moped sitzen, würden sie sich an die Regeln halten? Ja, wahrscheinlich.
Der Unterschied: Die einen werden als vollwertige Verkehrsteilnehmer auch in die Verantwortung genommen, die anderen nicht.
Wer in Städten mit vielen benutzungspflichtigen Radwegen die Verkehrsregeln nicht "für sich günstig" auslegt, der kommt mit dem Rad nicht an seinem Ziel an. Dies konditioniert halt auf generell etwas lockere Regelinterpretation.

KalleMalle
19.11.2010, 09:55
Meine Meinung dazu:
Für eine ganze Menge Normalfahrer (Familien beim Sonntagsausflug, Schulkinder, Senioren) die nicht mit dem Rennrad unterwegs sind, sind selbst schlechte Radwege u.U. sicherer, als auf der Straße zu fahren. Daher kann ich die Forderung "Radwege generell weg" nicht uneingeschränkt teilen.

Solange die meisten Autofahrer davon ausgehen, daß alle Arten von Radfahrern von der Strraße wegmüssen oder sollen, sobald ein geeignet erscheinender Weg irgendwie parallel verläuft (und sei er nur 100 Meter lang) wird sich für uns nix ändern - Benutzungspflicht hin oder her.

Einzig interessant ist für mich daher die Frage: Wie ist die Rechtslage, wenn ich einen ausgeschilderten Radweg nicht benutze (weil er mir ungeeignet, unsicher oder unzumutbar erscheint) und auf der Staße über den Haufen gefahren werde.
Habe ich dann grundsätzlich eine Schuld/Mitschuld ?

neonhelm
19.11.2010, 10:01
Habe ich dann grundsätzlich eine Schuld/Mitschuld ?

Mitschuld. Schuld nicht, es sei denn, du hättest den Unfall verursacht.

Wenn dich einer von hinten über den Haufen fährt, ist er schuld, weil er auf dich Rücksicht nehmen muss, wenn du da bist. Da du allerdings gar nicht da sein dürftest, halt die Mitschuld.

FinP
19.11.2010, 10:07
Meine Meinung dazu:
Für eine ganze Menge Normalfahrer (Familien beim Sonntagsausflug, Schulkinder, Senioren) die nicht mit dem Rennrad unterwegs sind, sind selbst schlechte Radwege u.U. sicherer, als auf der Straße zu fahren.
Da bin ich vollkommen anderer Meinung. Vor allem da Du Dich explizit auf schlechte Radwege beziehst.

Desweiteren wäre eine Aufhebung der Benutzungspflicht keine Aufhebung des Benutzungsrechts. Wer meint auf einem schlechten Radweg sicherer unterwegs zu sein, der darf dies gerne tun. Ich möchte dann aber die Freiheit haben, für mich selbst die geeignete Wahl zu treffen.

KalleMalle
19.11.2010, 10:19
Da bin ich vollkommen anderer Meinung. Vor allem da Du Dich explizit auf schlechte Radwege beziehst.

Desweiteren wäre eine Aufhebung der Benutzungspflicht keine Aufhebung des Benutzungsrechts. Wer meint auf einem schlechten Radweg sicherer unterwegs zu sein, der darf dies gerne tun. Ich möchte dann aber die Freiheit haben, für mich selbst die geeignete Wahl zu treffen.

Ok. War etwas schwammig formuliert.
Ein mit Schlaglöchern & Co. durchsetzter Weg ist ab einem gewissen Grad natürlich nix mehr.
Aber einer, der um jeden Baum nen riesen Bogen macht und bei dem ich an jeder Kreuzung etliche Meter Umweg fahren und auf die Grünphase für Fußgänger waren muß (was mir auf dem Rennrad natürlich viel zu blöd ist weils den Schnitt versaut) usw. ist mir für Kinder lieber als garnix.
Und das Blaue Schild hat in diesem Fall den "Vorteil", daß Autofahrer wenigstens in der Pflicht sind, Rücksicht zu nehmen - und manche wissen das sogar. Ist glaub' ich anders, wenn ich auf dem geteerten Feldweg nebendranfahre und der Autofahrer biegt ab. Odere stimmt das nicht ?

neonhelm
19.11.2010, 10:38
Ist glaub' ich anders, wenn ich auf dem geteerten Feldweg nebendranfahre und der Autofahrer biegt ab. Odere stimmt das nicht ?

Wer abbiegt, muss aufpassen, egal, ob das als Radweg ausgeschildert ist oder nicht.

sybenwurz
19.11.2010, 10:41
Nach einer hart geführten Diskussion habe ich einen Zahlschein von 10 Euro erhalten.
Was die Ventile angeht: Sollense doch mal die Sclaverand-Ventile mit der Hand rausschrauben...
Wenn die Dame noch die Blitzverntile im Hinterkopf hatte, sollte sie sich jobmässig mal deutlich weiterbilden.
Was die Verwarnung angeht: ich würde mich an den örtlichen ADFC wenden.
Die kennen sich normal am besten aus und wissen, wo man fahren muss und kann (und zahlen...)

Solange Radfahrer als Belästigung wahrgenommen werden, wird sich nichts ändern.

Wir stören die Autofahrer, wir stören die Fußgänger.

Für die Verwaltung ist doch hauptsächlich das Kostenargument interessant. Ein benutzungspflichtiger Radweg ist halt subventioniert und damit billiger als ein nicht benutzungspflichtiger. Desweiteren klingen ja "250 km Radweg in unserer Stadt" ja auch schön in der Werbebroschüre.

Leider gibt es mehrere Seiten, die nicht begreifen, dass Radwege nicht für Radfahrer gemacht werden.
Und das schlimmste sind dann meiner Meinung nach Radfahrer, die sich selbst nicht als Teil des Verkehrs sehen sondern schüchtern über Fußwege fahren - um bloß keinen Auto im Weg zu stehen.

Wenn alle - auch die Radfahrer - begreifen würden, dass Radfahrer vollwertige Verkehrsteilnehmer sind und somit auf die Fahrbahn gehören, dann gäbe es auch viele Folgeprobleme, wie Rotlichtverstöße und fehlende Beleuchtung, nicht mehr in diesen Ausmaßen.
Full ACK.
Im Urteil gehts ja um nen Radler, der gegen die stadt Regensburg geklagt hat.
Ich freue mich ungeheuer, dass die mal eine auf die Nuss gekriegt haben.
Die Radwege hier sind lebensgefährlich und der Radverkehr auch.
Wir haben vorm Laden ne vierspurige Strasse mit Radwegen beiderseits und wenn ich ne Probefahrt mache, ausm Laden rausfahr und nur nach links gucke, ob jemand angeradelt kommt, kann ich in einem von drei Fällen sicher sein, dass mich von rechts jemand umpumpt.
Die Situation wird erschwert, weil Fahrrad- und Fussgängerstreifen durch nen Längsabsatz voneinander getrennt sind. Da mit Kindern längszuradeln, die um Fussgänger und entgegenkommende Radler zirkeln müssen, ist lebensgefährlich.
Den ADFC habens ausm Planungsgremium rausgeworfen, weil die von denen eingebrachten Verbesserungen als Lobbyarbeit abgetan werden und die Cops sichern zwar vorbildlich den Bahnhof hier gegen terrorgefahr ab, stellen sich aber lieber an Fussgängerbrücken, um Radler abzuzocken, die drüberfahren statt zu schieben, als die wirklich gefährlichen Aktionen zu verwarnen.
Hier ne Stunde um Sechs abends im Dunkeln mit 4 Kollegen an ne Kreuzung und der Rubel rollt, aber wahrscheinlich iss das zu aufwendig im Gegensatz zum Rumstehen am Brückenkopf...
War gestern n paar Kilometer quer durch die Stadt mitm Rad unterwegs;- da hat man das Totenhemd an...:Nee:


Wo kann man eigentlich den Straßenplanern in den Arxx treten, die Radwege aus diesen Knochensteinen verlegen lassen? Gibt es tatsächlich für solche Job`s einen max IQ bei der Einstellung?
Sicher nicht, aber es gibt auch keine Massgabe, dass der- oder diejenige Radfahrer sein muss. Leider.

Linus
19.11.2010, 10:54
Vielleicht ganz interessant zu dem Thema:
Risiko Radweg: Auf der Straße fährt es sich am sichersten (http://www.ln-online.de/regional/stormarn/index.php/2883465)

Ähem ...

Angeführt wird die Unfallstatistik von Radfahrern, die den linken Radweg benutzen und dann von abbiegenden Autos übersehen werden.

Rhing
19.11.2010, 11:32
Wobei die Benutzung von Radwegen links sogar verpflichtend ist, wenn es nur einen Radweg gibt und der entsprechend ausgeschildert ist. Das halte ich für hochgradig gefährlich und deshalb fahre ich da (innerorts) nie, auch nicht mit'm Cityrad/MTB, mit denen ich die Radwege öfter als mit dem Rennrad nutze.

drullse
19.11.2010, 11:38
Wobei die Benutzung von Radwegen links sogar verpflichtend ist, wenn es nur einen Radweg gibt und der entsprechend ausgeschildert ist. Das halte ich für hochgradig gefährlich Allerdings. Hier im Umland finde man dann solche Knaller, dass der straßenbegleitende Radweg auf 8 Km 6mal die Straßenseite wechselt, man bei korrekter Fahrweise also 6mal die Bundesstraße queren muss. Da würde ich den Planer schon gerne mal fragen, ob er überhaupt weiß, wie das Wort "Fahrrad" buchstabiert wird. :Nee:

Weichei
19.11.2010, 13:38
§2 StVO: "...Fahrzeuge gehören auf die Fahrbahn..." und nicht auf Radwege!!!

PippiLangstrumpf
19.11.2010, 14:05
Allerdings. Hier im Umland finde man dann solche Knaller, dass der straßenbegleitende Radweg auf 8 Km 6mal die Straßenseite wechselt, man bei korrekter Fahrweise also 6mal die Bundesstraße queren muss. Da würde ich den Planer schon gerne mal fragen, ob er überhaupt weiß, wie das Wort "Fahrrad" buchstabiert wird. :Nee:

Gibt es bei uns auch. Vor allem enden die Radwege auf der einen Seite ohne Vorwarnung. Wenn man sich auskennt, kann man sich zumindst noch vorher origentieren, ob man die Seite wechseln kann, aber wenn man auf neuen Wegen unterwegs ist, ist das echt blöde ...

chris_f
19.11.2010, 14:24
[...]
Leider gibt es mehrere Seiten, die nicht begreifen, dass Radwege nicht für Radfahrer gemacht werden.
Und das schlimmste sind dann meiner Meinung nach Radfahrer, die sich selbst nicht als Teil des Verkehrs sehen sondern schüchtern über Fußwege fahren - um bloß keinen Auto im Weg zu stehen.

Wenn alle - auch die Radfahrer - begreifen würden, dass Radfahrer vollwertige Verkehrsteilnehmer sind und somit auf die Fahrbahn gehören, dann gäbe es auch viele Folgeprobleme, wie Rotlichtverstöße und fehlende Beleuchtung, nicht mehr in diesen Ausmaßen.

Das stimmt! Man darf dabei nicht vergessen, daß Rennradfahrer/Triathleten unterm Strich ein sehr kleiner Haufen sind.

Ich lerne öfter mal Leute z.B. aus Spanien kennen, und ich habe schon sehr oft gehört, daß die Leute hier in München Rad fahren, weil es ja so viele Radwege gibt und die so sicher sind. In Spanien fährt von denen keiner Rad. Lustigerweise war ich im Sommer in Barcelona unterwegs, da habe ich mich sicherer gefühlt als in München (der Verkehr ist so langsam, daß man mitschwimmen kann).

Aber das ist halt mal die Denkweise des Großteils der Leute, inkl. Autofahrer. Bestimmt 95% der Radfahrer fühlen sich auf Radwegen sicherer als auf der Straße, obwohl das nachweislich nicht der Fall ist.

DAS würde ich als eigentliches Problem ansehen. Um das zu lösen, braucht man ganz andere Ansätze als das genannte Gerichtsurteil, weil man quasi die Mentalität der Gesellschaft ändern müßte. So lange noch eine Menge Leute mit dem Auto zum Bäcker fahren, wird sich das wohl mangels Erfahrung nicht ändern...

chris_f
19.11.2010, 14:32
Wobei die Benutzung von Radwegen links sogar verpflichtend ist, wenn es nur einen Radweg gibt und der entsprechend ausgeschildert ist. Das halte ich für hochgradig gefährlich und deshalb fahre ich da (innerorts) nie, auch nicht mit'm Cityrad/MTB, mit denen ich die Radwege öfter als mit dem Rennrad nutze.

Das ist in der Tat extrem gefährlich. Ich mußte eine Zeit lang so einen Weg lang auf dem Weg zur Arbeit, da mußte ich jeden Tag irgendwo anhalten, weil ich sonst umgemäht worden wäre.

Man kann linksabbiegenden Autofahrern in vielen Fällen dann gar keinen Vorwurf machen, weil es echt schwierig ist, den ganzen Verkehr zu erfassen und noch auf Radfahrer zu achten, die aus einer unmöglichen Richtung kommen (toter Winkel linke Seite). Mit dem Rad auf der Straße bin ich noch nie übersehen worden...

FinP
19.11.2010, 14:35
Das stimmt! Man darf dabei nicht vergessen, daß Rennradfahrer/Triathleten unterm Strich ein sehr kleiner Haufen sind.

Danke für die Zustimmung. Es geht mir aber gar nicht um diejenigen, die das Rad als Sportgerät nutzen, sondern um die, die das Rad als Verkehrsmittel nutzen.
Die haben keinerlei Lobby.

Rhing
19.11.2010, 15:46
... Da würde ich den Planer schon gerne mal fragen, ob er überhaupt weiß, wie das Wort "Fahrrad" buchstabiert wird. :Nee:

Ich glaube nicht, dass das nötig ist.

Man kann linksabbiegenden Autofahrern in vielen Fällen dann gar keinen Vorwurf machen, weil es echt schwierig ist, den ganzen Verkehr zu erfassen und noch auf Radfahrer zu achten, die aus einer unmöglichen Richtung kommen (toter Winkel linke Seite). Mit dem Rad auf der Straße bin ich noch nie übersehen worden...

So ist es und deshalb grenzt diese Regelung an versuchte Körperverletzung äh sie ist fehl am Platze.

hansnorbert
19.11.2010, 16:52
Hustekuchen!

Gestern um 20:00 Uhr nach meinem Bahnlauftraining, wurde ich auf einer Landstraße in der Nähe von Krefeld von den netten Kollegen in ihrer nun blauen Dienstbekleidung mittels Megafon darauf aufmerksam gemacht, dass ich auf der Straße unterwegs gewesen bin.

Nach einer hart geführten Diskussion habe ich einen Zahlschein von 10 Euro erhalten.

Und zum Schluss meine die Beamtin, wenn ich sie heute noch mal hier drauf antreffe, entziehe ich ihnen ihre Ventile.

Nette Kollegen halt.

PS: Licht und Warnweste wahr hier nicht das Thema gewesen.

wenn da eins von den blauen Radwegschildern war gilt erstmal grundsätzlich die benutzungspflicht. Du kannst dann höchstens Einspruch erheben, wenn das Schild zu unrecht da steht. Das ist ja auch das eigentliche Thema des Urteils. Die Gemeinden/Städte stellen die Schilder einfach mal so auf ohne sich Gedanken über die Rechtslage zu machen.

In Berlin haben die wohl einige/viele Schilder entfernt, zumindest behaupten die das auf Ihrer Internetseite. (Von 620km auf 150km geändert) hier (http://www.berlin.de/polizei/verkehr/liste/archiv/28671/) (da ist das Thema an sich auch ganz gut erklärt)

Andere Städte/Gemeiden haben sich da wohl noch gar keine Gedanken zu gemacht und die wurden jetzt vielleicht mal wachgerüttelt.

drullse
19.11.2010, 17:47
In Berlin haben die wohl einige/viele Schilder entfernt, zumindest behaupten die das auf Ihrer Internetseite. (Von 620km auf 150km geändert) hier (http://www.berlin.de/polizei/verkehr/liste/archiv/28671/) (da ist das Thema an sich auch ganz gut erklärt)
Schön wäre es, wenn die Pol noch dazuschreiben würde, dass die meisten Schilder aufgrund von Klagen entfernt wurden - nicht freiwillig!

be fast
19.11.2010, 18:27
Wo kann man eigentlich den Straßenplanern in den Arxx treten, die Radwege aus diesen Knochensteinen verlegen lassen? Gibt es tatsächlich für solche Job`s einen max IQ bei der Einstellung?

Kommst du bei misch und dann los, bis de Schuh stecken bleibt. :Cheese: :Cheese:

PippiLangstrumpf
19.11.2010, 18:30
Hier ist übrigens Kölns vermutlich kürzester Radweg - der komplette Radweg ist auf dem Bild - lt. Schild Benutzungspflicht in beide Richtungen :Lachanfall: http://www.radfahren-in-koeln.de/wp-content/uploads/2008/08/2008-08-16-muelheim-hafenstr-01.jpg
und hier aus der anderen Richtung:
http://www.radfahren-in-koeln.de/wp-content/uploads/2008/08/2008-08-16-muelheim-hafenstr-02.jpg

be fast
19.11.2010, 18:40
Hier ist übrigens Kölns vermutlich kürzester Radweg - der komplette Radweg ist auf dem Bild - lt. Schild Benutzungspflicht in beide Richtungen :Lachanfall:
und hier aus der anderen Richtung:


Das der Radweg scheißendreck und zudem noch viel zu schmal ist ist klar, aber sonst .....:confused: :confused: Da wo er für die eine Richtung anfängt hört er für die Gegenrichtung auf, oder?

DerElch
22.11.2010, 09:54
wenn da eins von den blauen Radwegschildern war gilt erstmal grundsätzlich die benutzungspflicht.Meines Wissens müssen auch die mit blauen Schildern gekennzeichneten Radwege nur dann benutzt werden, wenn sie straßenbegleitend und zumutbar sind. Und damit würdest du im Notfall wahrscheinlich sehr oft aus der Sache rauskommen.

Nicht zumutbar ist ein Radweg z.B. dann, wenn er im Winter nicht geräumt ist, oder wenn er mit Glasscherben übersät ist - leider ist es in dem Fall dann meist schon zu spät. Und den Weg vorauseilend nicht nutzen weil dort "oft" Glas liegt, gilt halt nicht.

Um als straßenbegleitend durchzugehen muß der Weg im Sichtbereich der Straße geführt werden, also keine Bäume dazwischen. Außerdem muß an den Kreuzungen die gleiche Vorfahrtsregelung wie für die Straße gelten.

Abgesehen davon, daß ich die folgende Straße nicht unbedingt freiwillig mit dem Rad fahren würde: Hier steht das blaue Radwegzeichen (http://maps.google.de/maps?f=q&source=s_q&hl=de&geocode=&q=M%C3%BCnchener+Stra%C3%9Fe,+N%C3%BCrnberg&sll=51.151786,10.415039&sspn=24.792985,42.363281&ie=UTF8&hq=&hnear=M%C3%BCnchener+Stra%C3%9Fe,+N%C3%BCrnberg,+B ayern&ll=49.429161,11.103369&spn=0.006252,0.010343&t=h&z=17&layer=c&cbll=49.429028,11.103402&panoid=xvvnSYs4VApsYJst8ZKeMQ&cbp=12,193.27,,0,9.16). Benutzungspflicht????





Nein, denn die folgende Kreuzung sieht so aus (http://maps.google.de/maps?f=q&source=s_q&hl=de&geocode=&q=M%C3%BCnchener+Stra%C3%9Fe,+N%C3%BCrnberg&sll=51.151786,10.415039&sspn=24.792985,42.363281&ie=UTF8&hq=&hnear=M%C3%BCnchener+Stra%C3%9Fe,+N%C3%BCrnberg,+B ayern&t=h&layer=c&cbll=49.425319,11.104492&panoid=rZQvrIjcs9Z8aoO_0M4BbA&cbp=12,186.24,,1,1.36&ll=49.425176,11.104528&spn=0.006455,0.010343&z=17).

Darüber hinaus würde ich bezweifeln, daß der Weg im Sichtbereich der Straße geführt ist.

neonhelm
22.11.2010, 11:38
Unabhängig von der Benutzungspflicht ist das bei ordentlichem Belag doch ein prima, räumlich seperater, Radweg.

Nordexpress
22.11.2010, 11:57
Um als straßenbegleitend durchzugehen muß der Weg im Sichtbereich der Straße geführt werden, also keine Bäume dazwischen. Außerdem muß an den Kreuzungen die gleiche Vorfahrtsregelung wie für die Straße gelten.

Abgesehen davon, daß ich die folgende Straße nicht unbedingt freiwillig mit dem Rad fahren würde: Hier steht das blaue Radwegzeichen (http://maps.google.de/maps?f=q&source=s_q&hl=de&geocode=&q=M%C3%BCnchener+Stra%C3%9Fe,+N%C3%BCrnberg&sll=51.151786,10.415039&sspn=24.792985,42.363281&ie=UTF8&hq=&hnear=M%C3%BCnchener+Stra%C3%9Fe,+N%C3%BCrnberg,+B ayern&ll=49.429161,11.103369&spn=0.006252,0.010343&t=h&z=17&layer=c&cbll=49.429028,11.103402&panoid=xvvnSYs4VApsYJst8ZKeMQ&cbp=12,193.27,,0,9.16). Benutzungspflicht????

Nein, denn die folgende Kreuzung sieht so aus (http://maps.google.de/maps?f=q&source=s_q&hl=de&geocode=&q=M%C3%BCnchener+Stra%C3%9Fe,+N%C3%BCrnberg&sll=51.151786,10.415039&sspn=24.792985,42.363281&ie=UTF8&hq=&hnear=M%C3%BCnchener+Stra%C3%9Fe,+N%C3%BCrnberg,+B ayern&t=h&layer=c&cbll=49.425319,11.104492&panoid=rZQvrIjcs9Z8aoO_0M4BbA&cbp=12,186.24,,1,1.36&ll=49.425176,11.104528&spn=0.006455,0.010343&z=17).

Darüber hinaus würde ich bezweifeln, daß der Weg im Sichtbereich der Straße geführt ist.

Meinst echt, so rein juristisch, man könnte sich bei so einem Radweg aus der Benutzungspflicht rauswinden?
Kann ich mir nicht recht vorstellen (ohne jetzt Gesetze gelesen zu haben).

HendrikO
23.11.2010, 13:29
Aber einer, der um jeden Baum nen riesen Bogen macht und bei dem ich an jeder Kreuzung etliche Meter Umweg fahren und auf die Grünphase für Fußgänger waren muß(...)) usw. ist mir für Kinder lieber als garnix.

Leider ist das genau die Art von Wegen, auf denen die meisten - auch Kinder - umgenietet werden.

Noiram
25.11.2010, 18:35
Meines Wissens müssen auch die mit blauen Schildern gekennzeichneten Radwege nur dann benutzt werden, wenn sie straßenbegleitend und zumutbar sind. Und damit würdest du im Notfall wahrscheinlich sehr oft aus der Sache rauskommen.
.

Das ist immer so eine Sache... was ist zumutbar?
Wir haben hier oft Radwege (stückweise), die dann mit Ästen und Zapfen beladen sind und wo man bei schneller Geschwindigkeit kobolz schießen würde.

Gibt es überhaupt Radwege auf denen man z.Bsp. 30km/h fahren könnte? Dort sind dann oft Rollerblader und Rentner mit Tourenrädern unterwegs. Für die ist das sicher ideal. Für Rennradler, die mit Speed ankommen immer ne unsichere Sache.
Im Zweifel nehme ich immer lieber die Straße - und sucher mir dann nicht gerade Hauptverkehrswege aus.

Rechtlich nicht optimal sicher - man wird ja auch oft genug angehupt - auch ohne Radweg.

LG
Marion

HendrikO
26.11.2010, 10:27
Zumutbar bedeutet, daß man den Weg - ggf. mit angepaßter Geschwindigkeit - befahren kann. Unzumutbar ist er also dann, wenn auch angepaßte Geschwindigkeit nichts bringt, weil er zugeparkt, im Winter nicht geräumt, voll mit rutschigem Laub (streitig), voller Fußgänger, Scherben u.s.w. ist.

Außerdem muß er wirklich parallel zu der Straße verlaufen, die man befahren möchte. In Dresden gibt es bspw. Radwege, die dann rechts abbiegen und einem nicht ermöglichen, dem Straßenverlauf geradeaus weiter zu folgen. Hier darf man rechtzeitig vorher - also dort, wo es ohne absteigen möglich ist - auf die Straße wechseln.

Kein Argument zur Straßenbenutzung ist leider, wenn man den Radweg aufgrund seiner Beschaffenheit nur mit 15 km/h befahren kann.

KalleMalle
26.11.2010, 10:59
Zumutbar bedeutet, daß man den Weg - ggf. mit angepaßter Geschwindigkeit - befahren kann. Unzumutbar ist er also dann, wenn auch angepaßte Geschwindigkeit nichts bringt, weil er zugeparkt, im Winter nicht geräumt, voll mit rutschigem Laub (streitig), voller Fußgänger, Scherben u.s.w. ist.

Außerdem muß er wirklich parallel zu der Straße verlaufen, die man befahren möchte. In Dresden gibt es bspw. Radwege, die dann rechts abbiegen und einem nicht ermöglichen, dem Straßenverlauf geradeaus weiter zu folgen. Hier darf man rechtzeitig vorher - also dort, wo es ohne absteigen möglich ist - auf die Straße wechseln.

Kein Argument zur Straßenbenutzung ist leider, wenn man den Radweg aufgrund seiner Beschaffenheit nur mit 15 km/h befahren kann.

Hört sich vernünftig und mit gewissen Einschränkungen selbst für's Rennrad machbar an.
Ist das Deine eigene Auslegung oder gibt's das irgendwo "rechtsverbindlich" - also als Grundsatzurteil oder so nachlesbar ?

HendrikO
26.11.2010, 12:21
Hier kann man sich recht umfassend informieren: http://cycleride.de/cms/index.php?page=recht

HendrikO
26.11.2010, 12:26
Radwege, Radwegebenutzungspflicht

Ebenfalls § 2 Abs. 4 der StVO regelt die Benutzungspflicht von Radwegen. Diese gilt nur, wenn ein Radweg mit einem entsprechenden Schild (blau mit weißem Fahrradsymbol, Z. 237, 240 oder 241) gekennzeichnet ist. Ungekennzeichnete Radwege dürfen benutzt werden, eine Verpflichtung besteht jedoch nicht.
Linke Radwege dürfen nicht benutzt werden, außer sie sind entsprechend beschildert. Die Beschilderung kann entweder mit einem Radwegschild erfolgen, dann besteht eine Benutzungspflicht. Stehen auf dem rechten sowie auf dem linken Radweg blaue Schilder, darf man sich eine Seite aussuchen. Dabei sollte man bedenken, dass das Risiko für einen Unfall auf der linken Seite ungefähr viermal höher ist als auf einem rechten Radweg. Ist der linke Radweg mit einem Zusatzschild "Radfahrer frei" ausgeschildert, darf der Radweg in dieser Richtung benutzt werden, eine Verpflichtung besteht aber nicht.
Natürlich gibt es auch Ausnahmen von der Benutzungspflicht. Ein Radweg, der durch parkende Kfz oder durch Schnee und Eis nicht oder nicht gefahrlos benutzt werden kann, muss auch nicht benutzt werden. In diesem Fall darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Dies hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil von 1994 entschieden und in einem weiteren Beschluss im Jahr 2003 bekräftigt.

Quelle: http://www.pdeleuw.de/fahrrad/stvo.html (Stand: 26.11.10)

Lui
27.11.2010, 22:58
Was macht Ihr eigentlich wenn Ihr mit schnellem Tempo auf'm Radweg unterwegs seid und so ein Arsch auf'm Rad entgegen kommt: zur Seite fahren oder stur gerade aus bis die Person zur Seite fährt? Ich mache das zweite...und das ohne mit der Wimpe zu zucken:Cheese:

Aber Geisterradfahrer ist ein Grund wieso ich Radwege hasse.

HendrikO
28.11.2010, 12:08
Ich mag Geisterradler, sind nämlich meistens so viele, daß die Benutzung des Radwegs unzumutbar wird.