Anmelden

Vollständige Version anzeigen : Schuldfrage bei Auffahrunfall?


fastrainer
14.03.2010, 13:18
Irgendwann trifft´s jeden mal...

Blöder Spruch mit viel Wahrheit drin.

Heute eben mich.

Bin heute einem stehenden Auto hinten drauf gefahren. Jetzt ist die Frage wer Schuld hat. Wirklich immer nur der, der dem anderen auffährt.

Abgespielt hat sich alles auf einer Bundesstraße. Kurz vor einer
Abzweigung hat ein Autofahrer, mit blinkender Warnlichtanlage,
angehalten um die Aufsteller eines Rockkonzertes einzusammeln.
Ich hab das Fahrzeug nicht wahrgenommen und bin eben geradewegs hinten aufgefahren. Sicherlich auch von mir etwas blöd, aber der Wind war stark und der Kopf ziemlich tief.

Passiert ist mir außer einigen Prellungen und einem geprellten Kiefer (muß ich noch röntgen lassen ) nichts. Am Fahrrad ist wohl die Gabel im Eimer.

Das Auto hat ein kaputtes Rücklicht und zwei Dellen im Kofferraumdeckel.

Meine Frage ist aber, darf man für obengenannten Zweck auf einer Bundesstrße halten? Bin ich als Auffahrender automatisch schuld, laut Polizeiaussage ist dem nämlich so?

FinP
14.03.2010, 13:32
Spontane Bauchgefühlsmeinung:

Das Argument "Kopf war unten" macht es eher schlimmer für Dich als besser. Ist vergleichbar mit: "Habe gerade was auf der Rückbank gesucht, daher konnte ich den Fußgänger nicht sehen".

Ich vermute, dass Du dran bist, aber es wird hier Leute geben, die Dir kompetener sagen können, was Sache ist.

Wünsche Dir gute Besserung.

NBer
14.03.2010, 13:43
denke auch, dass da die schuld leider nur dich trifft. was der da am strassenrand getrieben hat, ist erst mal zweitrangig. wenn er einen schaden gehabt hätte und notgedrungen dort gestanden hätte, wärst du ihm ja auch reingefahren. zumal er sich ja auch noch bestmöglich mit der warnblinkanlage gesichert hat. das aufstellen eines warnkreuzes kann bei einer standzeit von vll 30 sekunden (oder wie lang das schilderabbasteln so dauert) wohl nicht zugemutet werden.
die frage die sich mir auch stellt: wie unübersichtlich war die stelle, dass du ihn trotz warnblinkanlage nicht rechtzeitig erkannt hast, oder um wieviel warst du zu schnell dazu? auf gerader strecke musst du den kopf ja ziemlich lange unten gehabt haben, und auf kurviger strecke wohl deutlich zu shcnell gewesen sein, um rehctzeitig af ein unerwartetes hindernis reagieren zu können.

gute besserung.

kury
14.03.2010, 14:02
Guckst Du hier (http://www.anwaltseiten24.de/auffahrunfall.html) Ferndiagnosen sind schwer, aber ich fürchte Du hast Schuld. Gute Besserung

uwe1603
14.03.2010, 14:49
Guckst Du hier ("http://www.anwaltseiten24.de/auffahrunfall.html) Ferndiagnosen sind schwer, aber ich fürchte Du hast Schuld. Gute Besserung

Der Link funktioniert irgendwie nicht.

uwe1603
14.03.2010, 14:51
Der Fall sieht wirklich schlecht für dich aus! Was anderes wäre, wenn dich jemand absichtlich ausbremst und du ihm auffährst. So eine üble Sache ist meinem Vereinskollegen passiert. Der Autofahrer wurde in diesem Fall mächtig zur Kasse gebeten.

kury
14.03.2010, 14:54
Der Link funktioniert irgendwie nicht.

so jetzt aber :Huhu:

Zeven5
14.03.2010, 14:58
Da ich beruflich Schadenregulierer bei einer Versicherung bin kann ich Dir hier sicherlich helfen. Da es sich hier um KEINEN Auffahrunfall zwischen 2 Kraftfahrzeugen handelt ist die Aussage"wer auffährt ist der Verursacher" sowieso falsch. Diese Aussage ist übrigens leider in den Köpfen der Autofahrer immer noch fest verbreitet. Es ist immer auch das Verhalten desjeningen zu prüfen auf den man aufgefahren ist! In deinem Fall ist auf jeden Fall zu klären, ob Du das Fahrzeug rechtzeitig erkennen konntest. Auch ist hier wichtig das das Fahrzeug nach Straßenverkehrsgesetzt aus der Betriebsgefahr des Fahrzeuges haftet. Diese Betriebsgefahr hat ein Radfahrer und/oder Fußgänger nicht. Hier ist also gegenüber zu stellen Dein Verschulden und die vom Fahrzeug ausgehende Betriebsgefahr. Eine Haftungsquote hier zu beurteilen ist schwierig. Ich würde ohne die Einzelheiten zu kennen eine Mitfaftung von mindestens 30% berücksichtigen. Vielleicht konnte ich Dir ein wenig helfen.

fastrainer
14.03.2010, 15:45
Vielen Dank für die Antworten und Genesungswünsche.

Komme gerade aus dem Krankenhaus zurück.

Handgelenk und Kiefer sind zum Glück nur geprellt.

Der Unfall hat sich auf einer eigentlich sehr übersichtlichen Stelle ereignet und wenn ich den Kopf oben gehabt hätte, wäre sicher nichts passiert. Ich trage sicherlich auch eine gewisse Schuld.

Was mich interessiert ist, ob man auf einer Bundesstraße sein Auto anhalten darf um Schilder einzuladen. Es gab ca 100m weiter eine Abzweigung mit Parkmöglichkeit (keine Bundestraße) mehr. Ob ich selber als Fahrer diese Möglichkeit genutzt hätte sei dahingestellt.

Unterm Strich bin ich froh gesundheitlich so glimpflich davon gekommen zu sein.

Gemäß "Das Leben des Brian"

"Always look at the bright sight of life "

sybenwurz
14.03.2010, 15:48
Was mich interessiert ist, ob man auf einer Bundesstraße sein Auto anhalten darf um Schilder einzuladen.
Eigentlich nicht, aber wenns einer dennoch tut, darfst du ihm deswegen nicht gleich drauffahren.

NBer
14.03.2010, 15:56
....Der Unfall hat sich auf einer eigentlich sehr übersichtlichen Stelle ereignet und wenn ich den Kopf oben gehabt hätte, wäre sicher nichts passiert. Ich trage sicherlich auch eine gewisse Schuld.....

sorry, wenns für dich nicht so ernst wäre, müsste man über diesen absatz lachen.

.......Was mich interessiert ist, ob man auf einer Bundesstraße sein Auto anhalten darf um Schilder einzuladen.......

wenn es erlaubt ist, die schilder dort anzubringen, bin ich mir sehr sicher, dass man sie auch an- und abbauen darf, ohne bei jedem schild hundert meter, hunderte meter oder, wenn kein parkplatz in der nähe wäre, auch kilometerweit laufen zu müssen.

Raimund
14.03.2010, 16:15
Eigentlich nicht, aber wenns einer dennoch tut, darfst du ihm deswegen nicht gleich drauffahren.

Ich denke, das trifftst mal wieder!

Trotzdem, am einfachsten wäre vielleicht, wenn man das ohne viel Ärger (vielleicht durfte der Autofahrer gar keine Schilder aufhängen) so regelt:

Jeder bezahlt seinen Schaden.:Huhu:

kury
14.03.2010, 16:27
Richtet keiner RTF`s aus? Da werden ja alle paar Meter Schilder aufgehangen. Schön so einen Radmarathon ausschildern Freitags 210km mit einem Sack auf dem Rücken ablaufen und anbringen Montag wieder reture. :Cheese:

Thorsten
14.03.2010, 16:33
Was mich interessiert ist, ob man auf einer Bundesstraße sein Auto anhalten darf um Schilder einzuladen.
Die StVO führt kein Halteverbot außerorts auf. Obwohl ich mich auch dunkel an was erinnern kann, was mit Parken außerorts zu tun hatte. Kann aber auch eine der Erinnerungen an typische Fehleinschätzungen sein.

Ganz ehrlich kann ich mir nicht vorstellen, warum man keine oder nur geringe Schuld haben sollte, wenn man an überichtlicher Stelle jemandem, der dort hält, stumpf hinten rein fährt. Wenn ich als Autofahrer 70% schuld dafür bekommen sollte, könnte ich nur mit dem Kopf schütteln, das erinnert an "in die Faust gelaufen".

§12 Halten und Parken

(1) Das Halten ist unzulässig

1. an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,
2. im Bereich von scharfen Kurven,
3. auf Einfädelungsstreifen und auf Ausfädelungsstreifen,
4. auf Bahnübergängen,
5. vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten.

(2) Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.

(3) Das Parken ist unzulässig

1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,
3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
4. über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (Anlage 2 laufende Nummer 74) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,
5. vor Bordsteinabsenkungen.

Straik
14.03.2010, 17:16
Der Unfall hat sich auf einer eigentlich sehr übersichtlichen Stelle ereignet und wenn ich den Kopf oben gehabt hätte, wäre sicher nichts passiert. Ich trage sicherlich auch eine gewisse Schuld.



Du trägst nicht eine gewisse, sondern gewiss die vollständige Schuld. Das sagt mir mein gesunder Menschenverstand.
Vielleicht gelingt es dir, durch juristische Rumfurzerei dem Opfer eine Teilschuld reinzudrücken, an deiner Schuld wird das nichts ändern.

Rhing
14.03.2010, 17:23
Ich glaub, er meinte, 30 % Anteil am Schaden zahlt der Autofahrer. Das hat nix mit Verschulden zu tun. Wer bestimmte Gefahrenquellen eröffnet bzw. dafür verantwortlich ist, haftet unabhängig vom Verschulden automatisch, wenn dadurch ein Schaden eintritt, auch wenn er alles richtig gemacht hat und der Gesetzgeber das so festgelegt hat. Das ist z.B. der Fall bei der Tierhalterhaftung, bei Eisenbahnen und eben praktisch von größter Bedeutung, bei Autos.
Das heißt nun natürlich nicht, daß der Andere nicht mehr haftet, es ist abzuwägen, wobei natürlich der Grad des gegenseitigen Verschuldens besonders zu berücksichtigen ist. Und da muß man einfach mal sehen, dass das Fahrzeug gut zu sehen war, war wohl keine unübersichtliche Stelle, er hatte immerhin die Warnblinkanlage eingeschaltet. Was hätte er denn noch machen sollen? Ein Halteverbot gibt es nach meiner Kenntnis weder auf Bundes- noch auf Landstraßen, auch bei mir "spukt" ein Parkverbot außerhalb geschlossener Ortschaften auf der Fahrbahn im Kopf rum, aber geparkt hat er wohl nicht, wenn er nur'n paar Schilder eingepackt hat. Im übrigen: stellt Euch mal vor, der Threadersteller hätte die Radstrecke von nem Tria ausgeschildert und ein Kfz wär ihm reingerauscht. Wie hätte Eure Antwort denn da ausgesehen, wenn der "Aufsteller" die Frage gestellt hätte?
Also, wenn der andere ne Quote von 30 % kriegt, mach nen Haken dran, dann bist Du gut bedient und sei froh, dass Dir nix ernstliches passiert ist. Das Auto ist gestanden. Das ist ja nun nicht die Situation, in der von ihm eine besondere Gefahr ausgeht. Die Situation ist ja nicht anders, als wenn da ein Pferdewagen ohne Pferde gestanden hätte, nur das der keine Warnblinkanlage gehabt hätte. Deswegen würde ich eher damit rechnen, dass der andere zum geringeren Teil haftet. Hätt mir übrigens auch passieren können, hab bis jetzt in solchen Situationen immer Glück gehabt.

sybenwurz
14.03.2010, 18:09
Ausserhalb geschlossener Ortschaften ist das Parken auf Land-, Kreis- und Bundesstrassen verboten (http://www.gutefrage.net/frage/ist-das-halten-parken-ausserhalb-geschlossener-ortschaften-auf-land-kreis-und-bundesstr-erlaubt).
Halten ist erlaubt und solange der Pursche nebenan Schilder auf- oder abgehängt hat, hat er gehalten, nicht geparkt.
Dem Wagen ungespitzt ins Heck zu bumsen und ihm ne Teilschuld (die theoretisch rechtlich vorliegen könnte) zuzurechnen empfinde ich ähnlich, wie jemandem an ner Kreuzung die Vorfahrt zu nehmen und ihm ne Teilschuld anzurechnen, weil der Crash nicht passiert wäre, wenn er früher oder später losgefahren und an die Kreuzung gekommen wäre.


Ich frage mich aber generell, wie man blindlings und ungespitzt einem hintendraufrauschen und die Schuld woanders als bei der eigenen Blödheit suchen kann.
Bitte nicht falsch verstehen, aber da hat vom Kopf nicht nur der Kiefer was abgekriegt.

TomX
14.03.2010, 18:24
Da ich beruflich Schadenregulierer bei einer Versicherung bin kann ich Dir hier sicherlich helfen. Da es sich hier um KEINEN Auffahrunfall zwischen 2 Kraftfahrzeugen handelt ist die Aussage"wer auffährt ist der Verursacher" sowieso falsch. Diese Aussage ist übrigens leider in den Köpfen der Autofahrer immer noch fest verbreitet. Es ist immer auch das Verhalten desjeningen zu prüfen auf den man aufgefahren ist! In deinem Fall ist auf jeden Fall zu klären, ob Du das Fahrzeug rechtzeitig erkennen konntest. Auch ist hier wichtig das das Fahrzeug nach Straßenverkehrsgesetzt aus der Betriebsgefahr des Fahrzeuges haftet. Diese Betriebsgefahr hat ein Radfahrer und/oder Fußgänger nicht. Hier ist also gegenüber zu stellen Dein Verschulden und die vom Fahrzeug ausgehende Betriebsgefahr. Eine Haftungsquote hier zu beurteilen ist schwierig. Ich würde ohne die Einzelheiten zu kennen eine Mitfaftung von mindestens 30% berücksichtigen. Vielleicht konnte ich Dir ein wenig helfen.

Du wärst mein Traum-Schadensregulierer :)

Der Rechtsanwalt sagt, es gibt nichts, da der Unfall für den PKW-Fahrer unvermeidbar war.

Der PKW durfte halten und hat auch richtig gehalten, nämlich die Warnblinkanlage angeschaltet.

Leider keine Chance, außer der PKW wäre bei der Versicherung, für die Zeven5 arbeitet versichert.

Rhing
14.03.2010, 18:28
Ne, Sybi, die Sache mit der Kreuzung ist kein Problem, sogar, wenn der Nicht-Verursacher vorher mit "normal" überhöhter Geschwindigkeit gefahren ist und er ja eigentlich später angekommen wäre. Ein Argument hast Du ja schon gesagt: Wär er statt 30 zu schnell 100 zu schnell gewesen, wär er an der Kreuzung schon durch gewesen. Da geht's aber Auto gegen Auto. Hier kommt die Mithaftung ggfls. ja nur dadurch zustande, dass ein Auto (mit Betriebsgefahr) und ein Fahrrad (ohne gesetzlich festgelegte Betriebsgefahr) in den Unfall verwickelt sind. Und da hat der Autohalter per se erst mal ne Mithaftung, das hat der Gesetzgeber so festgelegt. Da käme er nur mit dem Argument raus: "Was hätte ich denn anders machen sollen" und das er gestanden hat. Die besondere Gefährlichkeit des Autoverkehrs ergibt sich ja aus der Geschwindigkeit von Autos und dem Massenverkehr, bei dem immer wieder Unfälle passieren, auch wenn sich alle mehr oder weniger vernünftig verhalten (würden). Verbieten kann man ihn aber praktisch nicht, dann soll wenigstens über die Haftung die Gefährlichkeit kompensiert werden. Das steckt wohl hinter der verschuldensunabhängigen Haftung. Ob's hier aber ne Quote gibt, ist hööööchst fraglich. Wenn, dann aber nur mit dem Argument.

Zeven5
14.03.2010, 18:55
Es sollte vielleicht für die sogenannten "Halbweisheiten" die sich in den Köpfen von 99,9% aller Autofahrer festgesetzt hat mal festgestellt werden:
Haftpflichtversicherer prüfen die VERURSACHUNGSANTEILE an einem Schaden bzw. Verkehrsunfall. Da das Auto sich im Betrieb (hat NICHTS damit zu tun, ob das Auto steht oder fährt) befunden hat, haftet der Fahrzeughalter aus der Betriebsgefahr seines Fahrzeuges. Es ist zu prüfen, ob der Unfall für den Halter unvermeidbar (bei größtmöglichster Sorgfalt zu verhindern gewese wäre? Ist dies der Fall handelt es sich um ein unabwendbares Ereignis. DAS GILT ABER NUR BEI UNFÄLLEN zwischen KRAFTFAHRZEUGEN, ABER NICHT zwischen Radfahrern und Fußgängern. Wie bereits im ersten Bericht angegeben ist der Einzelfall zu prüfen und ob hier ein Mitverursachungsanteil des Kfz Halters gegeben ist muß natürlich durch weitere Ermittlungen geklärt werden. Zum Schluß, ob den Fahrzeuglenker des Kfz ein strafrechtliches VERSCHULDEN trifft klärt der Gesetzgeber. Versicherungen bestrafen nicht sondern regulieren berechtigte Schadenersatzansprüche und wehren für den Versicherten unberechtigte ab!

TomX
14.03.2010, 19:55
DAS GILT ABER NUR BEI UNFÄLLEN zwischen KRAFTFAHRZEUGEN, ABER NICHT zwischen Radfahrern und Fußgängern.

Das ist nicht so.

Die Haftung aus Betriebsgefahr gilt immer für den Kraftfahrer. Es ist egal, ob der Unfallgegner Fußgänger, Radfahrer oder Dreiradfahrer war.

Klar ist der Einzelfall zu prüfen.

Vorliegend: Auto hält berechtigter Weise. Schaltet Warnblinkanlage an. Radfahrer hat den Kopf unten und sieht das Auto deshalb nicht, obwohl es die Warnblinkanlage anhatte.

Da müssten jetzt schon einige Umstände dazukommen, um sagen zu können, der Unfall wäre für den Autofahrer nicht unvermeidbar gewesen.

rhoihesse
14.03.2010, 20:34
Ich frage mich aber generell, wie man blindlings und ungespitzt einem hintendraufrauschen und die Schuld woanders als bei der eigenen Blödheit suchen kann.
Bitte nicht falsch verstehen, aber da hat vom Kopf nicht nur der Kiefer was abgekriegt.

Genau so ist es.

Straik
14.03.2010, 20:53
... VERURSACHUNGSANTEILE an einem Schaden bzw. Verkehrsunfall. .. Betriebsgefahr seines Fahrzeuges. Es ist zu prüfen,...unvermeidbar....VERSCHULDEN...Schadeners atzansprüche



...Haftung aus Betriebsgefahr ...Unfallgegner...unvermeidbar

redet ihr eigentlich noch über diesen Fall oder nur so allgemein?

Die korrekte Lösung findet sich in der gesamten Diskussion bisher nicht wieder.

Also:
Man entschuldigt sich für die entstandenen Unannehmlichkeiten und ersetzt selbstverständlich den entstandenen Schaden, und das natürlich vollständig.
Weil Rockplakatabhänger in der Regel angenehme und umgängliche Menschen sind, bittet man den Unfallgegner, die Reparaturen selbst vornehmen lassen zu dürfen, um nicht von einer Werkstatt abgezockt zu werden.

Erst wenn das nicht klappt, darf in die obige Diskussion eingestiegen werden.