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Vollständige Version anzeigen : DTU Genehmigung oder nicht?


runningElsch
04.02.2026, 18:17
Moin,

wie haltet Ihr es mit Veranstaltungen die nicht bei der DTU angemeldet werden um Kosten zu sparen ?

Hier im Nordosten gibt es einen kleinen VErein der einen etwas größeren Triathlon veranstaltet diesen aber nicht bei der DTU anmeldet.

Nun ists es ja so das
A) Startpassinhaber Ihren Startpass gefährden aber es wird ja nie wirklich bestraft wird
B) allen anderen Startern ist das Wumpe.
C) Dem Veranstalter ist das Wumpe nach dem er drei Jahre vom Verband KR bekam die Ihn "geschult" haben.

Würdet Ihr mit eurem Verein bei so einem Triathlon starten wollen ?
Wie geht euer Verein damit um ?

triduma
04.02.2026, 21:31
Ich weis nicht wie das jetzt gehandhabt wird.
Ich bin vor ca. 15 Jahren bei einen kleinen Volkstriathlon hier in meiner Nähe gestartet der nicht beim BTV angemeldet war.
Samstag war der Triathlon und schon am Dienstag darauf hatte ich und auch andere Vereinskollegen von mir einen Brief vom BTV im Briefkasten.
Ich weis nicht mehr genau aber soviel ich mich erinnere waren wir damals für 4 Monate gesperrt und auch eine Geldstrafe wurde angedroht.

merz
06.02.2026, 00:33
Wie funktioniert das eigentlich: wenn Du einen DTU Startpass hast und dann eben keine Tageslizenz buchen musst, kannst Du ohne Sanktionsgefahr nur bei Triathlons starten in DE, die bei der DTU angemeldet sind und deswegen im DTU-Abgabensystem sind, ja?

m., ich meine das ausdrücklich weder zynisch noch kritisch, ich mag es nur verstehen (ich versteh auch, warum man vll soetwas etabliert….)

Racoon
06.02.2026, 09:04
Moin zusammen,

wir standen letztes Jahr vor einem ganz ähnlichen „Problem“.
Als Startpassinhaber und Ligastarter in Rheinland-Pfalz wollte ich in Hessen bei einem Wettkampf starten, der zu dem Zeitpunkt noch nicht genehmigt war.

Ich habe das damals offen mit unserem Vereins-/Abteilungsleiter besprochen und mich anschließend per Mail an den DTU-Landesverband Rheinland-Pfalz gewandt, mit der Bitte um eine Ausnahme.

Rückmeldung war, dass der HTV (Hessischer Triathlonverband) bereits an der Genehmigung für den Wettkampf arbeitet. Diese kam dann auch kurz vor dem Start – und damit war das Thema erledigt 😊

Meine persönliche Strategie war einfach: offen kommunizieren und keine Spielchen.

Wie eine mögliche Sanktionierung ausgesehen hätte, kann ich ehrlich gesagt nicht sagen. Dafür hätte schon jemand Ergebnislisten mit Namen/Vereinen abgleichen und zusätzlich prüfen müssen, ob es sich um Ligastarter handelt. :dresche

Ich wäre natürlich auch nicht im Vereins- bzw. Liga-Einteiler gestartet.

Viele Grüße :Huhu:

Siebenschwein
06.02.2026, 10:06
Wie verträgt sich diese Ausschliesslichkeit eigentlich mit (europäischem) Wettbewerbsrecht?
Setzen die das eventuell gar nicht durch, weil sie Angst haben, dass mal einer das vor Gericht klärt?

Matthias75
06.02.2026, 10:28
Wie verträgt sich diese Ausschliesslichkeit eigentlich mit (europäischem) Wettbewerbsrecht?
Setzen die das eventuell gar nicht durch, weil sie Angst haben, dass mal einer das vor Gericht klärt?

Vor ca. 15 Jahren wurde hier schinmql eine recht ausführliche Diskussion zu dem Thema geführt. Da sich das Regelwerk diesbezüglich nicht geändert hat, dürfte das meiste davon noch halbwegs aktuell sein, sofern es nicht neuere Stellungnahmen der DTU oder der Landesverbände gibt.

Ich meine, dass damals auch ein Veranstalter gegen die DTU vor Gericht gezogen ist, aber verloren hat. Ob mal ein Sportler geklagt hat, weiß ich nicht.

Ich finde es immer noch seltsam, dass es Verband seine zahlenden Startpass-Inhaber derart einschränkt, während Nichtstartpassinhaber - außer der Tageslizenz - keine Einschränkungen bei der Auswahl ihrer Wettkämpfe haben. Und ja ich weiß, ich habe noch die Versicherung, fördere Nachwuchs und Verbandsarbeit etc…. Trotzdem stehe ich mit Startpass bei der Auswahl der Wettkämpfe schlechter da.

M.

Meik
06.02.2026, 19:01
Würdet Ihr mit eurem Verein bei so einem Triathlon starten wollen ?

So gefragt würde ich da klar "nein" drauf antworten. Wenn ein Athlet bei einer nicht genehmigten Veranstaltung starten will soll er das auf eigene Kappe machen, ich würde dann aber nicht im Namen eines offiziellen Triathlon-Vereines dort starten. Es ist per se meine Entscheidung als Starter, den Verein da reinziehen muss nicht sein.

welfe
06.02.2026, 19:40
Vor ca. 15 Jahren wurde hier schinmql eine recht ausführliche Diskussion zu dem Thema geführt. Da sich das Regelwerk diesbezüglich nicht geändert hat, dürfte das meiste davon noch halbwegs aktuell sein, sofern es nicht neuere Stellungnahmen der DTU oder der Landesverbände gibt.

Ich meine, dass damals auch ein Veranstalter gegen die DTU vor Gericht gezogen ist, aber verloren hat. Ob mal ein Sportler geklagt hat, weiß ich nicht.

Ich finde es immer noch seltsam, dass es Verband seine zahlenden Startpass-Inhaber derart einschränkt, während Nichtstartpassinhaber - außer der Tageslizenz - keine Einschränkungen bei der Auswahl ihrer Wettkämpfe haben. Und ja ich weiß, ich habe noch die Versicherung, fördere Nachwuchs und Verbandsarbeit etc…. Trotzdem stehe ich mit Startpass bei der Auswahl der Wettkämpfe schlechter da.

M.

Waren doch die Kölner, oder? Jeske and Friends oder wie auch immer. Wir hatten uns angemeldet und bekamen dann Drohbriefe von wegen Sperrung und so. Passiert ist nichts.

jannjazz
07.02.2026, 14:05
Ohne Genehmigung gibt es kein Reglement und keine Kampfrichter. Auch Streckensperrung ist dann fragwürdig.

Andreundseinkombi
09.02.2026, 09:15
Als Veranstalter kann ich in keinster Weise nachvollziehen, warum man seine Veranstaltung nicht vom Verband genehmigen lassen sollte. Was nicht heißen soll, dass die Zusammenarbeit oftmals keine ist, sondern ehr nur ein einseitiges Fordern.

Matthias75
09.02.2026, 14:09
Ohne Genehmigung gibt es kein Reglement und keine Kampfrichter. Auch Streckensperrung ist dann fragwürdig.

Ich würde es etwas anders formulieren: Ohne Genehmigung gibt es keine Garantie auf ein Reglement .....

Das ist aber auch der Punkt, auf den ich in der damaligen Diskussion hingewiesen habe: Warum wird die Genehmigung nicht mehr als Qualitätssiegel beworben und weniger als Zwang. Ironman macht das mit mehr oder weniger Erfolg, Challenge auch. Wenn Ironman/Challenge drauf steht, weiß der Sportler was er bekommt.

Wenn ich als Sportler faire Wettkämpfe mit einem organisatorischen Mindeststandard will, muss ich zu einem DTU-genehmigten Wettkampf gehen. Alles andere ist dann mein persönliches Risiko.

Ich finde aber, ich als Sportler sollte diese Wahlmöglichkeit haben. Diese sollte mir nicht vom Verband per Zwang vorgegeben werden.

Als Veranstalter kann ich in keinster Weise nachvollziehen, warum man seine Veranstaltung nicht vom Verband genehmigen lassen sollte. Was nicht heißen soll, dass die Zusammenarbeit oftmals keine ist, sondern ehr nur ein einseitiges Fordern.

Grundsätzlich ja, diese durchaus bestehenden Vorteile könnte man auch offensiver beworben werden. Gründe dagegen könnten z.B. der Aufwand für die Genehmigung sowie geg. Kosten sein, gerade bei kleinen Veranstaltungen.

Ich bin z.B. früher mal bei einem kleinen Triathlon an der Ostsee gestartet (bei dem in meiner Erinnerung damals auch ein gewisser Arnd Schomburg mit seinem damals 11/12-jährigen Sohn aufgetaucht ist). Das war eine kleine Veranstaltung mit 30-40 Teilnehmer. Streckensicherung wurde mit den zwei beteiligten Gemeinden organisiert, Wasserrettung durch die örtliche DLRG, Kampfrichter brauchte es bei der Teilnehmeranzahl nicht... Kleine Veranstaltung für die Kurgäste für <10€ Startgeld, die super funktioniert hat. Wieso sollen die sich den Aufwand machen und eine Genehmigung vom Verband einholen?

M.

Flower
09.02.2026, 18:36
Wie verträgt sich diese Ausschliesslichkeit eigentlich mit (europäischem) Wettbewerbsrecht?
Setzen die das eventuell gar nicht durch, weil sie Angst haben, dass mal einer das vor Gericht klärt?

Es verträgt sich natürlich NICHT mit europäischem Wettbewerbsrecht !

Des weiteren sehe ich keinen Grund, warum ein Veranstalter nicht auch ohne den Verband, einen gut gesicherten und mit eigenen Kampfrichtern ausgeführten Wettkampf hinbekommen sollte ?!

Ich habe mir sagen lassen, das da der eine oder andere dieser Veranstalter sogar Kids für einen Minimalbeitrag haben starten lassen und Sozialtarife für Einkommensschwache angeboten haben.

Zeugt eigentlich nicht davon das die sehr Pöse sind ;-).

Und die Jugendarbeit wird dann gar eigenständig noch zusätzlich gefördert.

Duamax
09.02.2026, 19:59
Ich denke die Konsequenzen für einen Startpassinhaber sind minimal.

Wie bereits geschrieben wurde, müsste der Verband ja die Ergebnisliste durchforsten und abgleichen, wer davon einen Startpass hat und diese dann sperren. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich jemand diese Mühe macht.

Als Vereinsoffizieller/Vorstand musst du das im Prinzip deinen Athleten offiziell verbieten, wenn sie dich fragen.
Am Ende muss es jeder selbst entscheiden.

Die Frage die wohl am ehesten im Raum steht, ist die:
Sollte bei so einem Rennen tatsächlich ein Unfall passieren, wird schnell die Frage der Fahrlässigkeit des Teilnehmers gestellt. Das wäre als Teilnehmer für mich der einzige Grund nicht an so einem Rennen teilzunehmen.

jannjazz
09.02.2026, 20:59
…und die KRs haben dann was für eine Qualifikation? Und die Strckensperrungen beantragt wer? Wo?

Andreundseinkombi
09.02.2026, 21:14
Für die Anordnung der Straßenverkehrsbehörde ist es vollkommen egal ob die Veranstaltung von einem Verband genehmigt is oder nicht.

StefanW.
10.02.2026, 08:43
Ich denke die Konsequenzen für einen Startpassinhaber sind minimal.
Falls Du ein FAZ-Abo hast: https://www.faz.net/aktuell/sport/mehr-sport/triathlon-wilde-13-13144503.html
Die Starter waren dann für 5 Monate gesperrt (ich erinnere mich nicht mehr, ob es dabei blieb oder ob die Sperre verkürzt/aufgehoben wurde.

Matthias75
10.02.2026, 13:51
…und die KRs haben dann was für eine Qualifikation? Und die Strckensperrungen beantragt wer? Wo?

Wenn der Verband letzteres übernehmen würde, wäre das natürlich ein unschätzbarer Vorteil. :Huhu: In der Veranstaltungsordnung gibt es übrigens keine genauen Vorgaben zu Streckensperrung o.ä.. Da ist also durch die DTU-Genehmigung nicht garantiert. ich vermute, hier sind die behördlichen Vorgaben der problematischere Teil.

Aber sonst, wie schon geschrieben. Wenn ich Wert auf bestimmte Mindeststandard lege, z.B. Kampfrichter & Regelwerkeinhaltung, suche ich einen Wettkampf mit DTU-Logo. Der Rest ist mein eigenes Risiko. Wieso muss mir der Verband vorschreiben wo ich nicht starten darf?

Gibt es das auch in anderen Verbänden? Also nicht nur für Profisportler oder Lizenzstarter, sondern für normale Wettkampfteilnehmer?

Ich denke die Konsequenzen für einen Startpassinhaber sind minimal.

Wie bereits geschrieben wurde, müsste der Verband ja die Ergebnisliste durchforsten und abgleichen, wer davon einen Startpass hat und diese dann sperren. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich jemand diese Mühe macht.

Dann wäre diese Regel vollkommen sinnlos und sollte aus dem Regelwerk gestrichen werden. Womit ich nicht sagen will, dass man sie umsetzen sollte.:Huhu:

M.

Andreundseinkombi
10.02.2026, 14:45
Beim Fussball zB benötigt man auch einen Spielerpass um am Ligageschehen teilnehmen zu können.
Straßensperrungen für den Wettkampf beantragt der Veranstalter, hat also in der Theorie die Möglichkeit seinen Wettkampf "im laufenden Verkehr" zu planen. Aus meiner Erfahrung benötigt das allerdings schon ein sehr großes Interesse der Genehmigungsbehörde, da die eigentlich lieber die Straße für den öffentlichen Verkehr sperren.
In Hennef war zB die Radstrecke seinerzeit teilweise nicht gesperrt, einfach aus dem Grund, weil es dort "in den Bergen" keine Ausweichrouten gab.

Ehrlich gesagt würde ich als Veranstalter dem Verband eine solche Aufgabe gar nicht übertragen wollen (die bekommen ja das was sie tun sollen schon nicht fertig) zumal ich so die Möglichkeit habe mit der Genehmigungsbehörde alle möglichen Dinge auf kürzestem Weg zu besprechen und zu planen.

Meik
10.02.2026, 15:35
Ehrlich gesagt würde ich als Veranstalter dem Verband eine solche Aufgabe gar nicht übertragen wollen

Würde ich schon gerne wenn das funktioniert. Je nach Örtlichkeit sind das schon einige Behörden die da mit im Boot sind, manche sind da schnell und unbürokratisch, manche vorsichtig ausgedrückt auch eher weniger.

Der Verband ist nötig wenn es um Meisterschaften, Ligen etc.. geht. Dass das System auch mit Kaderförderung etc.. Geld kostet ist den Verbänden natürlich gelegen dass möglichst alle Veranstaltungen zahlen. Irgendwo richtig und sinnvoll, auch wenn ich sicher nicht alles was der Verband treibt richtig finde.

Diverse Ultra-Wettkämpfe wo ich starte sind auch nicht von der DTU genehmigt, da gilt aber auch ein anderes Regelwerk eines anderen Verbandes. Je nach Landesverband sieht man das recht entspannt oder versucht solche WK zu unterbinden.

Ist halt so ... ich hab aber auch keinen DTU-Startpass, Sperren der DTU würden mich nicht tangieren und ich starte wo ich möchte. Auch wenn ich unseren Verein, unsere Veranstaltung und damit auch den Landesverband unterstütze. :Blumen:

Matthias75
10.02.2026, 15:37
Beim Fussball zB benötigt man auch einen Spielerpass um am Ligageschehen teilnehmen zu können.


Ok. Frage unklar gestellt. Klar gibt es auch in andere Sportarten Start- oder Spielerpässe. Habe ich auch hier von andere Vereinen rumliegen. Was ich aber von keinem andere Verein kenne, ist, dass ich gesperrt werde, wenn ich an einer"Konkurrenzveranstaltung" teilnehme. Oder werde ich z.B. als Fussballer gesperrt, wenn ich an einem Grümpelturnier (heißen die außerhalb von Baden auch so?) teilnehme oder sind diese Turniere alle DFB-zertifiziert?

M.

NBer
10.02.2026, 21:19
Bei dem im Ausgangsposting gemeinten Wettkampf wurden zb durch den Veranstalter eigene Altersklassenregelungen festgelegt. Die Deutsche Vizemeisterin der Jugend A 2025 durfte nicht in der JugA starten (allein da wäre ich als Veranstalter stutzig geworden), weil sie am Tag des Wettkampfes noch nicht 16 war. Die DTU Sportordnung regelt aber ganz klar, dass nicht das konkrete Geburtsdatum zählt, sondern nur das Jahr, in dem man 16 wird. Diese DTU Regelung wurde auch auf Hinweis der Heimtrainerin ignoriert.
Mit der Konsequenz, dass ua auch hier im Forum gelästert wurde, dass eine Kaderathletin doch gefälligst ihre Altersklasse zu kennen hätte und die Trainerin 3 Tage mit Pressearbeit (bis hin nach Amerika) zu tun hatte, um die Athletin wieder aus der ungerechtfertigten Schusslinie zu nehmen.

NBer
10.02.2026, 21:27
..... Oder werde ich z.B. als Fussballer gesperrt, wenn ich an einem Grümpelturnier (heißen die außerhalb von Baden auch so?) teilnehme oder sind diese Turniere alle DFB-zertifiziert?....

Ich erinnere mich an die Idee der European Super League, angestoßen glaube ich von Real Madrid. Das fand die UEFA nicht lustig.

Meik
10.02.2026, 21:42
Mit der Konsequenz, dass ua auch hier im Forum gelästert wurde,

Würde ich auch, bei einer nichtgenehmigten Veranstaltung als Kaderathletin (!!) auf die Einhaltung der DTU-Regularien zu verweisen ist schon ziemlich lächerlich. Und ob man sich ausgerechnet als Athlet der in einer Kaderförderung des Verbandes ist einen Gefallen tut bei nichtgenehmigten Veranstaltungen zu starten muss mit dem eigenen Verband ausdiskutiert werden. ;)

Matthias75
11.02.2026, 10:25
Ich erinnere mich an die Idee der European Super League, angestoßen glaube ich von Real Madrid. Das fand die UEFA nicht lustig.

Ob man jetzt die angedachte European Super League mit einem regionalen Freizeitturnier gleichsetzen sollte…:Huhu: :Cheese:

In meiner Vorstellung kommt diese Regel im DTU-Regelwerk aber genau aus einer solchen Ecke, als man damals die potentiell Ironman-abtrünnigen Kaderathleten einzufangen versuchte. Ob eine solche Regel aber für den Freizeitathleten Sinn macht, sollte man durchaus hinterfragen…

M.