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Vollständige Version anzeigen : Ärger mit Inkasso-Büro


Falko
17.01.2010, 20:49
Hallo Zusammen,
meine Liebste hat im Netz etwas per Vorkasse (Warenwert ca. 100€, keine speziell angefertigte Ware) bestellt. Am selben Abend hat sie das bereits Bestellte irgendwo zu einem günstigeren Preis gefunden. Sie hat die Vorkasse dann nicht bezahlt, da sie der Meinung war, wenn sie nicht zahlt kommt die Ware nicht und die Sache sei damit erledigt. Dann kam ein Brief vom Inkassobüro mit Bitte um Zahlung zzgl. Inkassogebühren. Wir haben daraufhin per Telefon zu dem Inkassobüro Kontakt aufgenommen und ihnen erklärt wir wollen die Ware nicht mehr und werden darum nicht zahlen. Das Inkassobüro meinte dann wir sollen bezahlen und wenn die Ware da ist einfach zurückschicken. Dies haben wir abgelehnt. Dem Inkassobüro haben wir daraufhin den Vorschlag gemacht 20€ Inkassogebühren zu zahlen um die Sache aus der Welt zu schaffen...wurde auch abgelehnt.

Welche Chance haben wir aus der Sache zukommen?
Bezahlen und uns freuen, dass wir um eine Erfahrung reicher sind?
Nicht zahlen und darauf ankommen lassen?

Ich glaube, da ein Vertrag durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande gekommen ist müssen wir zahlen.
Auf der anderen Seit kann man doch kein Geld für eine nicht erbrachte Leistung einfordern?

NBer
17.01.2010, 20:57
hmmmm, ich weiß nicht ob ihr im recht seid, da ihr ja nie offiziell vom kauf zurückgetreten seid. woher soll die firma wissen, dass ihr das produkt nicht mehr wollt? eventuell halten die das extra für euch zurück, um auf die bezahlung zu warten. das verursacht alles kosten. einen rechtgültigen kaufvertrag eingehen und danne infach nicht bezahlen geht halt nicht. und das macht auch den kaufvertrag nicht ungültig.

topre
17.01.2010, 21:07
Auch wenn Inkassobüros in den meisten Fällen die letzten Betrüger sind, so ist die Aussage in diesem Falle wohl richtig.
Widerruft erst einmal die Ware bei der Firma und dann schaut wieter...

Falko
17.01.2010, 21:09
hmmmm, ich weiß nicht ob ihr im recht seid, da ihr ja nie offiziell vom kauf zurückgetreten seid. woher soll die firma wissen, dass ihr das produkt nicht mehr wollt? eventuell halten die das extra für euch zurück, um auf die bezahlung zu warten. das verursacht alles kosten. einen rechtgültigen kaufvertrag eingehen und danne infach nicht bezahlen geht halt nicht. und das macht auch den kaufvertrag nicht ungültig.

So sehe ich das auch. :(
Aber könnte ja sein, dass wir aus der Sache rauskommen ohne die Ware dann doppelt daheim zu haben. :Gruebeln:
Dass wir die bestellte Ware nicht mehr möchten (wie bereits geschrieben, keine spezielle Ware; eher "Massenware" und leider kein Verbrauchsgut was man regelmäßig benötigt) haben wir dem Händler und dem Inkassobüro bereits mitgeteilt....aber wohl leider deutlich zu spät.

Steppison
17.01.2010, 21:17
Ganz einfach:
Ihr habt einen Kaufvertrag abgeschlossen. Der Verkäufer ist in der Lage die Bezahlung durchzusetzen. Denn als Käufer bist du in der Pflicht, deinen Teil des Kaufvertrags zu erfüllen. Wenn die das Geld haben, sind die in der Pflicht, ihren Teil der KV zu erfüllen.
Am Einfachsten wäre es, den Artikel zu bezahlen, zu euch liefern zu lassen und dann nach 1-2 Tagen zurückzuschicken. Wenn ihr Versandkosten zahlen müsst, dann könnt ihr bei einem Warenwert über 40 Euro das kostenfrei zurückschicken.

Thorsten
17.01.2010, 21:20
Schreiben da nicht manche Versender sogar, dass der Kaufvertrag erst durch die Lieferung der Ware zustande kommt? Die Bestellung ist doch erst mal nur dein Angebot, dass du deren Angebot zum Kaufen annehmen möchtest. Es muss von deren Seite auch eine Willenserklärung bei dir eigegangen sein. Bestellbestätigung mit Zahlungsaufforderung dürfte aber vermutlich ausreichend sein. Die Konstellation würde ich erst mal prüfen (lassen, denn als Laie ist das wie Hütchenspielerei). Unsere Juristen wie Jahangir oder dude (die sind in der Beziehung die Hütchenspieler ;)) können das sicher in einem Satz korrekt darlegen.

Nicht bezahlen und schweigen ist aber auf jeden Fall der falsche Weg. In so einem Fall hätte ich mit dem Verkäufer Kontakt aufgenommen und ihm dargelegt, dass du die Ware sowieso nur auf seine Kosten (da > 40 Euro) zurückschicken wirst und er sich lieber seine Rückportokosten sparen sollte und das Geschäft sofort annullieren sollte. Ein schlauer Verkäufer geht drauf ein, ein dummer zahlt den Rückversand und macht sich Arbeit, die ihn nur was kostet.

Ähm - wie lange ist die Nichtbezahlung denn her? Seid ihr im Verzug?

Falko
17.01.2010, 21:20
Eben noch mal nachgeschaut: Warenwert 40€// Inkasso will insges. 109€ von uns

Edith sagt eine Bestellbestätigung mit Zahlungsaufforderung per Mail liegt vor.


@Thorsten: Der Tipp wg. zurückschicken ist gut. Wir werden morgen mal den Shop anrufen.

jogi_Frankreich
17.01.2010, 21:33
Hallo Falko,

ich denke du hast beim Versandhaus schon angerufen und gefragt ob die es nicht belassen können. Denn das ist reine abzocke. Soweit sind die im recht, doch weiß ich nicht mehr ob du die inkasso bezahlen musst. Sie müssen dich nicht anmahnen, also 1,2,3 Mahnung. Doch würde ich mich nochmal erkundiegen ob das so rechtens ist mit der Inkasso. Hatte da mal so ein fall gehabt die wollten 1200 euro von mir haben. Ich zur Verbraucherschutzzentrale gegangen 7 euro gezahlt damit die den schriftverkehr und somit die Arbeit für mich machen. Und du wirst sehr gut beraten. 4 wochen später war wieder alles gut :)
Die Verbraucherschutzzentrale hilft in solchen dingen sehr gut.

Laß dich nicht vereppeln.

Gruß jogi

Thorsten
17.01.2010, 21:50
Denke auch, dass Mahngebühren in der 5-Euro-Klasse angemessen sind, sofern du in Verzug geraten bist. Sowas brummt dir ein Energieversorger o. ä. auch auf und das halte ich auch für den Verwaltungskosten angemessen.

Wenn die Bestellung erst eine Woche her ist, würde ich das als zu früh empfinden, bei 4 Wochen bist du sicherlich in Verzug geraten. Also wie lange ist es her?

LidlRacer
17.01.2010, 22:04
Wann war denn die Bestellung?
Wenn ich das Gesetz
http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html
richtig verstehe, beginnt die Widerrufsfrist normalerweise nicht, bevor die Ware eingetroffen ist.

Aber:
"(3) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss."
http://dejure.org/gesetze/BGB/355.html

Thorsten
17.01.2010, 22:12
Aber die Zahlungsverpflichtung könnte schon bestanden haben und darauf stützt sich das Inkassobüro.

Wenn man sich beiderseitig auf einen kostensparenden Weg einigt, den gleichen Endzustand zu erzielen, erscheint mir das durchaus sinnvoll. Dafür kann man es auch vermeiden, eine Ware zweimal sinnlos zu versenden, nur um das Widerrufsrecht zu "aktivieren".

Falko
17.01.2010, 22:27
Die Bestellung ist neun Monate her....
Dass wir bzw. meine Liebste sich da nicht ganz korrekt verhalten hat steht außer Frage.

Also haben wir wohl momentan die Wahl zwischen Sch*** & Sch***. Und die Sache wird ausgehen wie das "Hornberger Schießen":(

Thorsten
17.01.2010, 22:55
Dass ihr bislang nicht zum Überweisen gekommen seid, klingt unglaubwürdig :Cheese:.

Ich würde vielleicht wirklich mal zur Verbraucherzentrale/-beratung oder wie die Jungs genau heißen, marschieren. Das klingt für mich nach Geldmacherei, 9 Monate stillzuhalten und dann die Hand aufzuhalten.

Liefern die versandkostenfrei? Dann würde ich in Zukunft sehr häufig bei denen was für mehr als 40 Euro bestellen und es dann wieder zurückschicken, damit es sie richtig Geld kostet. Bis die 109 Euro aufgebraucht sind :Lachen2:. Wenn sie nur einen Bruchteil der tatsächlich anfallenden Verdsandkosten berechnen (Globetrotter nimmt z.B. nur 2,45 Euro für ein DHL-Paket, das den Privatkunden 6,90 Euro kostet), kannst du sie mit 40 Euro Aufwand für 100 Euro schädigen ;).

Jahangir
17.01.2010, 22:57
Wann war denn die Bestellung?
Wenn ich das Gesetz
http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html
richtig verstehe, beginnt die Widerrufsfrist normalerweise nicht, bevor die Ware eingetroffen ist.

Aber:
"(3) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss."
http://dejure.org/gesetze/BGB/355.html

Sehr guter Hinweis. Echt erstaunlich, was manche Nichtjuristen hier alles an richtigen Gesichtspunkten erkennen.

Was die Inkassokosten betrifft, so sollten diese bei einem Warenwert von Euro 40,00 nicht höher als Euro 10,00 sein. Die Gerichte lehnen in der Regel (eigentlich immer) Inkassokosten, die sich an den Anwaltsgebühren orientieren, ab.

Stefan
17.01.2010, 22:59
Ich finde es seltsam, dass ein Inkassobüro eingeschaltet und vorher keine Mahnung verschickt wurde.

Sollte eine Mahnung gekommen sein, dann wäre das der richtige Moment gewesen, die Sachlage mit dem Versender zu klären.

Stefan

Falko
17.01.2010, 23:02
Sehr guter Hinweis. Echt erstaunlich, was manche Nichtjuristen hier alles an richtigen Gesichtspunkten erkennen.

Was die Inkassokosten betrifft, so sollten diese bei einem Warenwert von Euro 40,00 nicht höher als Euro 10,00 sein. Die Gerichte lehnen in der Regel (eigentlich immer) Inkassokosten, die sich an den Anwaltsgebühren orientieren, ab.

Wie bringe ich die Burschen vom Inkasso-Büro dazu ihre überhöhten Gebühren noch einmal zu überdenken?
Bzw. sind bei Einigung mit dem Versandhändler die Inkassogebühren hinfällig?
Rechtsschutzvers. ist leider nicht vorhanden....

Falko
17.01.2010, 23:04
Ich finde es seltsam, dass ein Inkassobüro eingeschaltet und vorher keine Mahnung verschickt wurde.

Sollte eine Mahnung gekommen sein, dann wäre das der richtige Moment gewesen, die Sachlage mit dem Versender zu klären.

Stefan

Es kam keine Mahnung. Der Händler ist anscheinend sofort zum Inkassobüro gegangen. Dieses Büro (Bürgel-Inkasso) scheint auch kein wirklich seriöses Büro zu sein, zumindest habe ich bei Recherchen im Netz ausschließlich Negatives gefunden.
Wobei ich allerdings auch noch nie etwas Positives über Inkassounternehmen gelesen habe....

Stefan
17.01.2010, 23:08
Es kam keine Mahnung. Der Händler ist anscheinend sofort zum Inkassobüro gegangen.

Das finde ich nicht seriös vom Händler.

Stefan

Thorsten
17.01.2010, 23:08
Ich finde es seltsam, dass ein Inkassobüro eingeschaltet und vorher keine Mahnung verschickt wurde.

Sollte eine Mahnung gekommen sein, dann wäre das der richtige Moment gewesen, die Sachlage mit dem Versender zu klären.

Stefan
Die Welt ist nun mal nicht lieb ;).

Ist es nicht so, dass man mit Geldschulden mittlerweile "automatisch" in Verzug kommt und eine Mahnung nicht erforderlich ist? Die Arie mit 1., 2., 3. Mahnung ist eh Mumpitz, eine korrekte Mahnung reicht für Verzug aus.

Stefan
17.01.2010, 23:08
Bzw. sind bei Einigung mit dem Versandhändler die Inkassogebühren hinfällig?

Glaube ich nicht. Der Inkassotyp will ja von irgendwem seinen Aufwand bezahlt bekommen.

Stefan

Jahangir
17.01.2010, 23:23
Wie bringe ich die Burschen vom Inkasso-Büro dazu ihre überhöhten Gebühren noch einmal zu überdenken?
Bzw. sind bei Einigung mit dem Versandhändler die Inkassogebühren hinfällig?
Rechtsschutzvers. ist leider nicht vorhanden....

Indem du die Inkassokosten einfach nicht zahlst und darauf hinweist, dass du keine Mahnung bekommen hast. In Notfall zahlst du halt 10 Euro Inkassokosten.
Aber erst noch prüfen, ob sich der Vetrag nicht noch irgendwie widerrufen lässt. Ich schau morgen mal nach und sag morgen Abend Bescheid.

Jahangir
17.01.2010, 23:28
§ 355 Abs. 3 BGB. (3) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger. Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist, bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen ferner nicht, wenn der Unternehmer seine Mitteilungspflichten gemäß § 312c Abs. 2 Nr. 1 nicht ordnungsgemäß erfüllt hat.

Weisste was, ich würde einfach gegenüber dem Verkäufer widerrufen, dass dem Inkassobüro mitteilen und es dann mal darauf ankommen lassen. Das Widerrufsrecht müsste dir noch zustehen, dann können die auch keine Kosten auferlegt werden. Anspruchsgrundlage wäre Verzug, dieser liegt aber nicht vor, wenn du wirksam widerrufst.

Falko
17.01.2010, 23:31
Indem du die Inkassokosten einfach nicht zahlst und darauf hinweist, dass du keine Mahnung bekommen hast. In Notfall zahlst du halt 10 Euro Inkassokosten.
Aber erst noch prüfen, ob sich der Vetrag nicht noch irgendwie widerrufen lässt. Ich schau morgen mal nach und sag morgen Abend Bescheid.

Dankeschön. :Blumen:

LidlRacer
17.01.2010, 23:54
Weisste was, ich würde einfach gegenüber dem Verkäufer widerrufen, dass dem Inkassobüro mitteilen und es dann mal darauf ankommen lassen. Das Widerrufsrecht müsste dir noch zustehen, dann können die auch keine Kosten auferlegt werden.

Verstehe ich nicht. Warum sollte er jetzt noch widerrufen können, nachdem die 6 Monate um sind? Es sei denn, er wäre nicht richtig über sein Widerrufsrecht aufgeklärt worden.

Rhing
18.01.2010, 07:51
Eben noch mal nachgeschaut: Warenwert 40€// Inkasso will insges. 109€ von uns

Edith sagt eine Bestellbestätigung mit Zahlungsaufforderung per Mail liegt vor.


@Thorsten: Der Tipp wg. zurückschicken ist gut. Wir werden morgen mal den Shop anrufen.

Zum Telefonieren: Spar Dir die Mühe und die Kosten, nur Erklärungen in Textform sind wirksam, d.h. Brief, Fax, Email. Du bist beweispflichtig dafür, dass der Unternehmer den Widerruf in Textform empfangen hat.
Zu spä? Wer sagt das, bei Fernabsatzgeschäften beginnt die Frist erst dann, wenn Du die Ware hast, und Du hast sie ja noch nicht.
Kaufpreis: Wenn Du unbedingt telefonieren willst, laß Dir die Faxnr. geben, die sollte aber bei den Vertragsunterlagen / -Mail stehen. Widerrufe und der Vertrag ist nicht gültig.
Der Verkäufer kann auch nicht zunächst Vorkasse verlangen, wenn Du widerrufen hast, denn arglistig handelt, wer verlangt, was er sofort zurückzuerstatten hat. Und das hätte er ja bei Widerruf. Das gilt erst recht, wenn die einzige Folge wäre, dass Du Portokosten zu zahlen hättest.
Die 6-Monatsfrist greift nicht, weil die Sache noch nicht geliefert ist. Sie setzt im Übrigen ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung voraus.
Inkassokostenanspruch setzt Verzug voraus. Das ist nicht die bloße Nichtzahlung. Entweder muß gemahnt worden sein oder Dir muß ne Rechnung zugegangen sein, auf der auf die Folge, das Du 30 Tage nach Zugang in Verzug gerätst, hingewiesen wird. Ob und wann die Rechnung zugegangen ist, muß der Unternehmer im Streit beweisen.
Außerdem können Inkassokosten nur verlangt werden, wenn der Unternehmer damit rechnen konnte, dass Du durch die aufgrund der Einschaltung zahlst, was z.B. nicht der Fall ist, wenn Du die Zahlung abgelehnt hast. Die Rechtsprechung dazu ist allerdings örtlich unterschiedlich.
Ich würde jedenfalls dem Verkäufer gegenüber widerufen, ggfls. dem Inkassobüro ne Kopie von dem Widerruf schicken und nix zahlen.

Jahangir
18.01.2010, 10:26
Verstehe ich nicht. Warum sollte er jetzt noch widerrufen können, nachdem die 6 Monate um sind? Es sei denn, er wäre nicht richtig über sein Widerrufsrecht aufgeklärt worden.

§ 355 Abs. 3 S. 2 BGB: Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger.

Da die Ware bisher nicht beim Besteller eingegangen ist, besteht das Widerrufsrecht weiterhin.

Falko
18.01.2010, 12:47
Dem Onlineshop haben wir soeben per Einschreiben den Widerruf - mit dem Verweis auf die von Euch genannten § im BGB -geschickt. Den Jungens vom Inkassobüro haben wir die Kopie geschickt.
Dann warten wir mal ab.


Danke für Eure Hilfe!

kupferle
18.01.2010, 12:56
Und schließ ne Rechtsschutz ab!

Die braucht man nicht oft, aber in so nem Fall ist sie ganz praktisch.
Kostet auch nicht viel...

Jahangir
18.01.2010, 13:14
Und schließ ne Rechtsschutz ab!

Die braucht man nicht oft, aber in so nem Fall ist sie ganz praktisch.
Kostet auch nicht viel...

Jawoll!

Falko
18.01.2010, 13:24
Und schließ ne Rechtsschutz ab!

Die braucht man nicht oft, aber in so nem Fall ist sie ganz praktisch.
Kostet auch nicht viel...

Wird schnellstens gemacht.

Wingman
18.01.2010, 13:25
rechtschutz ist anwalts liebling, oder wie war das? :Lachen2:

be fast
18.01.2010, 13:38
Und schließ ne Rechtsschutz ab!

Die braucht man nicht oft, aber in so nem Fall ist sie ganz praktisch.
Kostet auch nicht viel...

Die Kohle spar ich mir uns lass mich lieber für Umme im Forum beraten... :Lachen2:

JF1000
18.01.2010, 13:44
Bei welchen Shop habt Ihr denn bestellt? Denn bei dem möchte ich nicht unbedingt bestellen...

Falko
18.01.2010, 13:51
Bei welchen Shop habt Ihr denn bestellt? Denn bei dem möchte ich nicht unbedingt bestellen...

Hat nichts mit Triathlon zu tun. ;)

LidlRacer
18.01.2010, 13:54
Und schließ ne Rechtsschutz ab!

Die braucht man nicht oft, aber in so nem Fall ist sie ganz praktisch.
Kostet auch nicht viel...

Für den aktuellen Fall kann man die aber nicht mehr einsetzen, oder?
Sonst könnte man ja immer erst dann ne Versicherung abschließen, wenn man schon ein Problem hat ...

Jahangir
18.01.2010, 13:59
Für den aktuellen Fall kann man die aber nicht mehr einsetzen, oder?
Sonst könnte man ja immer erst dann ne Versicherung abschließen, wenn man schon ein Problem hat ...

Da gilt meist eine Wartefrist von 3-Monaten. Ausgenommen sind wohl Unfälle oder andere plötzliche Ereignisse.

eintrachthaiger
18.01.2010, 13:59
Für den aktuellen Fall kann man die aber nicht mehr einsetzen, oder?
Nein. Du darfst nichts einreichen, was sich vor Abschluß der Versicherung ereignet hat. Soweit ich mich erinnere sind davon sogar die ersten drei Monate nach Abschluß der Versicherung betroffen.

Mystic
18.01.2010, 17:08
Bei welchen Shop habt Ihr denn bestellt? Denn bei dem möchte ich nicht unbedingt bestellen...

ich gehe mal davon aus, dass auch der Shop gerne auf eine Bestellung verzichtet, bei der dann weder eine Zahlung noch ein Storno oder wenigstens ein Mail zur Schadensbegrenzung eingeht. Preisvergleiche macht man üblicherweise vor der Bestellung.

Nicht, dass ich auf der Seite eines Inkassobüros stehe, aber das Problem liegt IMO in dem Fall nicht beim Anbieter....

Falko
18.01.2010, 18:16
@ mystic
Dass wir uns nicht ganz korrekt verhalten haben ist uns durchaus bewusst.

Jedoch bin ich der Meinung, dass es Schwachsinn ist bei einer geplatzten Bestellung per Vorkasse sofort ein Inkassounternehmen zu beauftragen...oder sehe ich das falsch?

Mystic
18.01.2010, 18:35
Hi Falco,

das war nicht persönlich gemeint... ich kenne weder den Anbieter noch dessen Befindlichkeiten, hoffe aber dass es für Euch gut ausgeht.
Ich fürchte nur, dass auch diese Onlineshops bedingt durch den Preisdruck mit jedem Cent rechnen müssen. Ich würde mich nicht wundern, wenn da Provisionen zwischen Inkasso und Shop fließen würden.

Mir fällt einfach nur auf, dass immer wieder auf der einen Seite recht restriktiv nach Preislage agiert wird, aber andererseits das kulanzverhalten eínes Tante Emma Ladens vor Ort erwartet wird, ( damit bis jetzt nicht Du gemeint)

Falko
20.01.2010, 17:07
Heute kam die Antwort vom Händler, er verweist auf seine AGB in denen steht, dass die Widerrufsfrist nur zwei Wochen beträgt & wir sollen alles weitere mit seinem Inkassobüro klären, an welches er den Vorgang abgegeben hat.

Was zählt nun, AGB oder BGB? :confused:

FuXX
20.01.2010, 17:20
Ganz einfach:
Ihr habt einen Kaufvertrag abgeschlossen. Der Verkäufer ist in der Lage die Bezahlung durchzusetzen. Denn als Käufer bist du in der Pflicht, deinen Teil des Kaufvertrags zu erfüllen. Wenn die das Geld haben, sind die in der Pflicht, ihren Teil der KV zu erfüllen.
Am Einfachsten wäre es, den Artikel zu bezahlen, zu euch liefern zu lassen und dann nach 1-2 Tagen zurückzuschicken. Wenn ihr Versandkosten zahlen müsst, dann könnt ihr bei einem Warenwert über 40 Euro das kostenfrei zurückschicken.Er hat aber nach Eingang der Ware mindestens 2 Wochen Widerrufsrecht ;)

Ich glaube der Verkaeufer bewegt sich da auf ganz duennem Eis.
Heute kam die Antwort vom Händler, er verweist auf seine AGB in denen steht, dass die Widerrufsfrist nur zwei Wochen beträgt & wir sollen alles weitere mit seinem Inkassobüro klären, an welches er den Vorgang abgegeben hat.

Was zählt nun, AGB oder BGB? :confused:

Widerruf sollte 2 Wochen nach Rechnungsdatum sein. Rechnung bekommst du erst bei Eingang der Ware. 100% sicher bin ich mir nicht, aber ich wuerd das an deiner Stelle mal checken.

Gibt's hier nen Anwalt der das genau weiss?

FuXX

Falko
20.01.2010, 17:42
Rechnung kam nur per Mail...wie will er beweisen, dass wir sie erhalten haben?

Falko
20.01.2010, 17:48
Hab mir grad die AGB`s noch mal reingezogen:

a) Widerrufsrecht:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Sehe ich das verkehrt oder bin ich sogar laut seinen AGB im Recht?

Jahangir
20.01.2010, 17:55
Ich habe es gar nicht mehr gelesen. Ich denke aber, dass es sich hier um ein Triathlonforum handelt und man es mit off topic Juraproblemen nicht übertreiben sollte.
Du hast bisher immer recht gute Hinweise, auch von mir, bekommen. Niemand hier ist aber in der Lage deine rechtlichen Probleme bis ins letzte Detail zu lösen und es dann auch noch dem Verkäufer zu erklären. Es ist alles Wesentliche gesagt worden. Dabei sollte man es belassen. Was der Verkäufer schreibt ist uninteressant. Bei weiteren Fragen, die es nicht mehr gibt, empfehle ich echt einen Rechtsanwalt - nicht micht, sondern einen vor Ort - zu raten zu ziehen.
Cengiz

Falko
20.01.2010, 18:01
@jahangir

Wenn ich im Recht bin, brauch ich doch keinen Anwalt...oder? ;)

Aber ich hab verstanden worauf du hinaus willst... :Blumen:

Joerg aus Hattingen
20.01.2010, 18:40
@jahangir

Wenn ich im Recht bin, brauch ich doch keinen Anwalt...oder? ;)



Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei, auch hier in D.
Insofern ist ein Anwalt die richtige Anlaufstelle. Bei einem Streitwert um die 100 Euro sollten die Kosten erträglich sein.

Jahangir
20.01.2010, 19:31
Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei, auch hier in D.
Insofern ist ein Anwalt die richtige Anlaufstelle. Bei einem Streitwert um die 100 Euro sollten die Kosten erträglich sein.

Naa, wenn du von dir was wollen und du bist im Recht, dann kannst du es ruhig darauf ankommen lassen. Das Inkassounternehmen blässt doch nur heiße Luft raus. Da ist nichts dahinter.
Ich würde erst dann reagieren, wenn ein Mahnbescheid oder ein Klage ins Haus flattert. Da hin und her zu schreiben ist unsinng. Bei so einem Fall schreibe ich zur Abwehr maximal 2 Briefe. Dann sage ich mir 'leck mich am A..' und ignoriere den Rest, nicht aber ohne darauf hinzuweisen, dass Klage und Mahnbescheide bitteschön mir zugestellt werden. Leider halten sich nicht viele daran.

TriVet
24.01.2010, 11:51
Und, wie ist der Stand?

Falko
24.01.2010, 12:40
Und, wie ist der Stand?

Warten auf Antwort....