Vollständige Version anzeigen : Frage Staffel
Ich hab eine kleine frage zum thema staffel - müssen das 3 leute sein, oder geht es, dass ein teilnehmer 2 disziplinen absolviert und dann an den 2ten teilnehmer übergibt??
danke für antworten
lg ferdinand
Mandarine
14.01.2010, 11:06
Ist auch machbar, ich würde aber beim Veranstalter nachfragen.
Ist sicher abhängig von der Veranstaltung an sich. Wobei bei einem "Dorftria" sicher weniger reglementiert ist als bei einem Ironman.
Hatte bei meinem ersten Tria als Staffelteilnehmer auch diese Frage und da es sich damals um einen kleinen Volkstriathlon handelte war es nach Rücksprache mit dem Veranstalter kein Problem, dass 2 Personen eine Staffel bilden.
DTU-Sportordnung
§ T Staffelwettkämpfe
Staffelwettkämpfe können über die jeweiligen Wettkampfstrecken aller Altersklassen durchgeführt werden. Die maximalen Streckenlängen der Einzeldisziplinen ergeben sich aus den einschlägigen Tabellen der Fachverbände.
Bei einer Staffel muss für jede Teildisziplin ein Teilnehmer an den Start gehen.
voiture_balai
14.01.2010, 14:21
Also vom Ironman in Roth 2009 weiß ich, das es geht. Allerdings hat sich der Betreffende auch unter zwei verschiedenen Namen als Schwimmer und Radfahrer angemeldet.
Gruß
vb
Thorsten
14.01.2010, 14:59
Gehen tut viel (bis auf Ironman in Roth 2009), das Umgehen von Regeln ist eben grenzenlos. Ich bin für einen Helfer, der beim Staffelwechsel die Identität des Athleten feststellt. Das volle Programm inkl. Nackscanner-Übertragung auf die Großbildleinwand am Zieleinlauf ;).
Mandarine
14.01.2010, 15:00
Roth ist kein Ironman ;)
In Köln geht das auch, ich glaube Nicole hat das vor einem Jahr bei der LD so gemacht.
Wie schon gesagt, es wird von VA zu VA unterschiedlich sein, einfach nachfragen.
Ich bin für einen Helfer, der beim Staffelwechsel die Identität des Athleten feststellt. Das volle Programm inkl. Nackscanner-Übertragung auf die Großbildleinwand am Zieleinlauf ;).
Ist notiert!
:Cheese:
DTU-Sportordnung
Uschi,
das heißt nach dem Wortlaut nicht zwingend, dass das drei unterschiedliche Teilnehmer sein müssen, lediglich, dass jede Teildisziplin tatsächlich auch absolviert werden muss.
Wäre dies von den Schöpfern der DTU beabsichtigt gewesen, hätten sie entsprechend präzisieren können. Ham se aba nich.
Thorsten
14.01.2010, 15:54
Dass jede Disziplin überhaupt absolviert werden muss oder dass jede Teildisziplin von genau einem Athleten absolviert werden muss? Also keine Verteilung des Radparts auf 2 Athleten zu je 90 km möglich ist.
Ich habe manchmal den Eindruck, die TK möchte keine eindeutigen Regeln ohne Interpretationsspielraum aufstellen. Wäre ein weiterer Satz - manchmal würde bereits ein weiteres Wort ausreichen - zur Verdeutlichung und Eindeutigkeit denn zuviel? Oder ist das von Juristen aufgestellt, die sich durch vages Formulieren ihre eigene Daseinsberechtigung erhalten wollen ;)?
Dass jede Disziplin überhaupt absolviert werden muss oder dass jede Teildisziplin von genau einem Athleten absolviert werden muss? Also keine Verteilung des Radparts auf 2 Athleten zu je 90 km möglich ist.
Nö, Thorsten, die Interpretation ginge mir zu weit. Da steht nicht "von ungefähr einem" sondern von "einem" Teilnehmer.
Das dann auf zwei oder mehrere zu verteilen, :Nee: :Nee:
Aber das ist hier schon wieder Sophisterei auf hohem Niveau.
Thorsten
14.01.2010, 16:15
Dass das mit dem Aufteilen der Teildisziplin nicht geht, war mir schon klar ;).
Einer der Sätze "Ein Teilnehmer kann nur jeweils eine Teildisziplin absolvieren." oder "Ein Teilnehmer kann auch mehrere Teidisziplinen absolvieren." oder "Ein Teilnehmer kann maximal x Teildisziplinen absolvieren." fehlt mir und der hätte diesen Fred hier völlig überflüssig gemacht.
Es ist diese unabgesicherte "man-könnte-es-vielleicht-richtig-auslegen"-Mentalität, die mich an unserem Regelwerk so stört. Hinterfragt da denn niemand bei der Erstellung/Überarbeitung, ob man es auch anders verstehen könnte und versucht das dann durch sinnvolle Formulierung auszuschließen.
Thorsten,
ist das nicht eines der Hauptunterschiede zwischen dem deutschen Rechtssystem, das auf der Abstraktion von Sachverhalten basiert und dem angelsächsischen, bei dem jede Fallkonstellation im Vertrag mit abgehandelt werden muss?
Ich habe hier an meinem Arbeitsplatz fast täglich das Vergnügen, mich mit (Darlehens-)Verträgen auseinander zu setzen. Unsere ehedem nach deutschem Recht erstellten Verträge empfand ich mit durchschnittlich 10 Seiten schon als eine Zumutung, inzwischen sind jedoch angelsächsische mit bis zu 100 Seiten en vogue.
In der Praxis stelle ich dann aber immer wieder fest, dass man im Fall der Fälle Jahre später doch wieder nicht an genau diese Konstellation gedacht hat und sich eine Regelungslücke auftut.
Wieviel schöner war es doch, als sich Kaufleute tief in die Augen blickten und dann per Handschlag ein Geschäft besiegelten.
(so, dass musste mal raus)
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