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Vollständige Version anzeigen : Wem gehören die Ergebnislisten?


läuVer
13.05.2015, 13:59
Hi, mich wuerde mal interessieren, was man, rechtlich, mit den Ergebnislisten machen darf.
Also wenn ich z.B. eine Internetseite habe, darf ich ja wohl mein Ergebnis von einem Rennen aus der Ergebnisliste herauslesen und hinschreiben (auch ohne Quellenangabe). Dazu vielleicht noch die Ergebnisse meiner Vereinskollegen. Oder z.B. die Top 10 von einem Profi-Rennen. Aber duerfte ich auch die gesamte Ergebnisliste reinkopieren und evtl. in einem anderen Format sozusagen nochmals veroeffentlichen (gegebenenfalls mit Quellenangabe)? Wo ist die Grenze? Wer muss einverstanden sein, der Veranstalter, der Zeitnehmer, jeder Athlet?
Fuer Frankreich habe ich z.B. kikourou.net (http://www.kikourou.net/resultats/resultat-82242-10_km_de_lyon-2014.html) gefunden, man drueckt auf einen Namen und findet alle gespeicherten Lauf-Ergebnisse zu diesem Namen. Ich weiss natuerlich nicht, ob diese Seite irgendwelche Vereinbarungen mit den entsprechenden Veranstaltern hat oder so.
Vielleicht kennt sich ja jemand aus.
Danke :Huhu:

Godi68
13.05.2015, 14:42
Fuer Frankreich habe ich z.B. kikourou.net (http://www.kikourou.net/resultats/resultat-82242-10_km_de_lyon-2014.html) gefunden, man drueckt auf einen Namen und findet alle gespeicherten Lauf-Ergebnisse zu diesem Namen.
Ich kenn eher das da (http://www.athlinks.com/)

Matthias75
13.05.2015, 14:49
Die gleiche Frage hatten wir vor ca. 3 Jahren schonmal (http://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=20527&highlight=ergebnislisten).

M.

läuVer
13.05.2015, 15:00
oh ok danke sorry. Dort wird (einigermassen) geklaert, dass anscheinend meine Daten etc. weitergegeben werden duerfen.
Bleibt meine Frage, was ich mit den oeffentlich zugaenglichen Ergebnissen machen darf, in wie weit ich da was kopieren darf.

Ich kenn eher das da (http://www.athlinks.com/)

ok kannt ich nicht. Aber haben solche Datenbanken dann Vereinbarungen mit den Zeitnehmern oder Veranstaltern?

NBer
13.05.2015, 16:55
.....Bleibt meine Frage, was ich mit den oeffentlich zugaenglichen Ergebnissen machen darf, in wie weit ich da was kopieren darf.......

wer etwas öffentlich macht, gibt damit ja nicht seinen besitz daran auf. er macht es nur zugänglich. insofern bleibt der zeitnehmer bzw der veranstalter besitzer. und den müsste man bei einer kopie fragen. es gibt 2 möglichkeiten......auf die ergebnisliste verlinken, oder sie abschreiben. wobei man natürlich eine kopie nur in ein anderes format bringen müsste, um es nicht mehr als kopie darzustellen :-)

qbz
13.05.2015, 17:00
oh ok danke sorry. Dort wird (einigermassen) geklaert, dass anscheinend meine Daten etc. weitergegeben werden duerfen.
Bleibt meine Frage, was ich mit den oeffentlich zugaenglichen Ergebnissen machen darf, in wie weit ich da was kopieren darf.



ok kannt ich nicht. Aber haben solche Datenbanken dann Vereinbarungen mit den Zeitnehmern oder Veranstaltern?


Lese die Website, auf der die interessierende Ergebnisliste publiziert ist. Meistens steht dort, dass die Website (meint natürlich auch die Inhalte) nicht kopiert werden darf. Aber auch wenn das dort nicht steht, solange die Ergebnisliste nicht explizit als Open Source oder vergleichbar angeboten wird, dürfen die Inhalte einer Datenbank nicht kopiert werden. Sie gelten als "schöpferisches Werk", auf das der Urheber alle Rechte hat. Bei Verstössen muss man u.U. mit Abmahnungen von windigen Rechtsanwälten rechnen. Die Einwilligung des Urhebers für Kopien ist somit ausser bei Open Source und vergleichbaren Produkten erforderlich.

Weshalb setzt Du nicht einfach Links? Das ist gestattet, solange der Link die Liste nicht in einen eigenen Frame einbindet.

kullerich
13.05.2015, 17:22
Lese die Website, auf der die interessierende Ergebnisliste publiziert ist. Meistens steht dort, dass die Website (meint natürlich auch die Inhalte) nicht kopiert werden darf. Aber auch wenn das dort nicht steht, solange die Ergebnisliste nicht explizit als Open Source oder vergleichbar angeboten wird, dürfen die Inhalte einer Datenbank nicht kopiert werden. Sie gelten als "schöpferisches Werk", auf das der Urheber alle Rechte hat. Bei Verstössen muss man u.U. mit Abmahnungen von windigen Rechtsanwälten rechnen. Die Einwilligung des Urhebers für Kopien ist somit ausser bei Open Source und vergleichbaren Produkten erforderlich.

Weshalb setzt Du nicht einfach Links? Das ist gestattet, solange der Link die Liste nicht in einen eigenen Frame einbindet.

Links sind keine Lösung, da einige Anbieter keine Hardlinks anbieten und ihre Webseiten zyklisch umsortieren.....

Und ich weiß nicht, ob die Diskussion bisher genügend berücksichtigt, dass man die Daten in einer Ergebnisliste ja durchaus auch als "Zeitgeschichtliche Dokumente" ansehen kann, oder?

qbz
13.05.2015, 18:48
Links sind keine Lösung, da einige Anbieter keine Hardlinks anbieten und ihre Webseiten zyklisch umsortieren.....

Und ich weiß nicht, ob die Diskussion bisher genügend berücksichtigt, dass man die Daten in einer Ergebnisliste ja durchaus auch als "Zeitgeschichtliche Dokumente" ansehen kann, oder?

Bei den "zeitgeschichtlichen Dokumenten" handelt es sich meines Wissens um Bilder.
Möchtest Du deswegen prozessieren, ob es sich bei Ergebnislisten um "zeitgeschichtliche Dokumente" oder "um eine Datenbank" im Sinne des Urheberrechtsgesetzes, § 87a handelt?

Hier steht es eindeutig:
http://www.urheberrecht.justlaw.de/urheberrechtsgesetz/87a-urhg.htm
sowie
http://www.urheberrecht.justlaw.de/urheberrechtsgesetz/87b-urhg.htm

Und die Liste anders Anzuordnen scheint demnach auch nicht gestattet zu sein:

UrhGBGH, Urteil vom 21.07.2005, Az. I ZR 290/02 HIT BILANZ
Ein Verstoß gegen das ausschließliche Recht eines Datenbankherstellers, die Datenbank insgesamt oder in einem nach Art oder Umfang wesentlichen Teil der Datenbank zu vervielfältigen, kann auch gegeben sein, wenn Daten entnommen und auf andere Weise zusammengefaßt werden. Auf die Übernahme der Anordnung der Daten in der Datenbank des Herstellers kommt es für den Schutz nach § 87b Abs. 1 Satz 1 UrhG nicht an. Die andersartige Anordnung der entnommenen Daten durch den Verwender hat nicht zur Folge, daß diese ihre Eigenschaft als wesentlicher Teil der Datenbank verlieren.

Es bleiben juristisch nur Links oder falls die Liste bei Google katalogisiert ist, Links mit Google Abfragen.

Persönlich bin ich ein Kritiker und Gegner vieler Teile des Urheberrechtegesetzes und Befürworter von Open Source, deswegen kenne ich es aus Gründen der Kritik recht gut. :-) .

läuVer
15.05.2015, 16:41
...

vielen Dank für die ausführliche Antwort und Erklärung!
Auch wenn das natürlich nicht die Antwort, die ich erhofft hatte, ist.