Vollständige Version anzeigen : Grenzwerte für Importe aus Japan erhöht
Die Regierung hat per Verordnung (http://bit.ly/hgjgE9) die Grenzwerte für Importware aus Japan erhöht.
Kein Schreibfehler, die haben die Werte tatsächlich erhöht!
Mehr dazu hier (http://www.lawblog.de/index.php/archives/2011/03/29/eu-erhht-grenzwerte-fr-japanische-lebensmittel/).
Die haben ja echt einen Vogel. Ich glaube, da wollen einige mit Gewalt, dass Mutti die Legislaturperiode nicht überlebt.
Badekaeppchen
29.03.2011, 21:10
Kann ich jetzt aus der Verordnung nicht direkt rauslesen, aber das ist wahrscheinlich das Juristendeutsch.
Das hat aber nix mit Mutti und der Regierung zu tun, sondern das ist eine EU-Verordnung.
Habs vorhin auch im Radio gehört und konnts nicht glauben.
Langfristige Konfliktstrategie oder was soll das sein?
Überspitzt anscheinend wieder etwas in Richtung Dezimierung der zu großen Weltbevölkerung.
:Nee:
maifelder
29.03.2011, 21:25
Ich habe heute mit meinem Distri telefoniert.
Canon (Kamera-Sparte) und Nikon werden auf nicht absehbare Zeit keine Produkte (hier wohl die Linsen für die Kameras) mehr liefern können. Die Werke lagen in unmittelbarer Nähe zu Fukushima.
Western Digital und Seagate werden auch äußerst knapp am Markt. Da wird wohl erstmal nur noch verkauft und ab Ende April ist man schlauer.
Ab 1. April wird es wohl in der kompletten EDV-Branche eine spürbare Preiserhöhung geben, soviel ist mal sicher.
Wer mit dem Gedanken spielt, sich was anzuschaffen, dann noch in den nächsten 2 Tagen.
Das hat aber nix mit Mutti und der Regierung zu tun, sondern das ist eine EU-Verordnung.
Sorry, war zu schnell in meiner Entrüstung. Dann hat halt ausnahmsweise die EU einen Vogel... :Cheese:
War kurz fassungslos, dass die wieder so einen Bock schießen.
Ab 1. April wird es wohl in der kompletten EDV-Branche eine spürbare Preiserhöhung geben, soviel ist mal sicher.
Das find ich jetzt wieder gut. Kleiner Impuls gegen den Billigwahn und die dadurch verusachte Müllproduktion.
Die Regierung hat per Verordnung (http://bit.ly/hgjgE9) die Grenzwerte für Importware aus Japan erhöht.
Nicht schön, aber das war schon immer so. Grenzwerte unterliegen in erster Linie wirtschaftlichen Interessen.
Würden die alten Grenzwerte noch gelten, dürfte bei uns kein Kabeljau verkauft werden, weil die Dioxinbelastung zu hoch ist.
Nach der Anpassung der Grenzwerte durch die EU ist dann alles wieder in Ordnung.
Und Ende der 80er gab es regelmäßig Smogalarm mit Fahrverboten und allem Pipapo. Von einem Tag auf den Anderen gab es keinen Smog mehr. Alles sauber:Cheese:.
Im Radio hieß es, dass normal gar keine fixen Grenzwerte da seien und erst durch die Verordnung gezielt getestet würde. Das war die Erwiederung der EU Kommission auf denn Aufschrei von Foodwatch etc.
Was davon jetzt stimmt weiß ich nicht.
pinkpoison
30.03.2011, 07:41
Ein Grund mehr gezielt und bewußt einheimische, in der Region produzierte Produkte zu kaufen, sofern es hier Alternativen zu den japanischen Produkten gibt.
Für die japanische Wirtschaft und die Menschen die dort ihren Lebensunterhalt verdienen ist das natürlich höchst bedauerlich, denn nolens volens werden wir Ausländer wohl alle Lebensmittel die aus Japan kommen in einen Topf werfen, egal ob belastet oder nicht.
Jeder der birher seiner Regierung vertraute, dass die Grenzwerte nach besten Wissen und Gewissen, orientiert an der Gesundheit der Bevölkerung angesetzt werden, wacht häufig aus seinem himmelblauen Traum auf. Bin mal gespannt, wie Greenpeace, Foodwatch usw. Opposition gestalten werden.
denn nolens volens werden wir Ausländer wohl alle Lebensmittel die aus Japan kommen in einen Topf werfen, egal ob belastet oder nicht.
Es bleibt einem ja nicht viel anderes übrig.
Japans Informationspolitik der kleinen Scheibchen ist nicht dazu angetan Vertrauen in irgendwelche Aussagen Japans aufzubauen.:Nee:
Unseren Politikgöttern glaube ich momentan auch nicht viel.:(
Vielleicht brauchen wir einen "großen Umbruch", wie immer der auch aussehen mag. Dauert noch ein wenig bis dahin.
Kann ich jetzt aus der Verordnung nicht direkt rauslesen, aber das ist wahrscheinlich das Juristendeutsch.In der Verordnung stehen auch nicht direkt die höheren Grenzwerte (als Zahlen) drin.
Vielmehr gibt es eben eine Verordnung, die die bisherigen Grenzwerte regelt. In dieser (VERORDNUNG 733/2008 DES RATES) stehen die 370 Bq/kg (600 Bq/kg) drin.
Daneben gibt es einen Plan B, der einen höheren Grenzwert beinhaltet, Diese Verordnung (VERORDNUNG 2218/89 DES RATES) enthält den höheren Grenzwert von 400 Bq/kg (1000 bzw. 1250 Bq/kg).
Beide Verordnungen wurden in der Nach-Tschernoby-Zeit erlassen. Plan B dient eigentlich dazu, daß wir nicht verhungern, wenn nicht mehr genug Nahrungsmittel zur Verfügung stehen, die die Grenzwerte von Plan A einhalten.
Die jetzt erlassene Verordnung (DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG 297/2011 DER KOMMISSION) gibt keine neuen Grenzwerte vor, sondern beschließt lediglich das Umschalten von den alten Grenzwerte auf den ebenso alten Plan B.
Ohne in dem Beitrag meine Meinung äußern zu wollen, ob dieser Beschluß gerechtfertigt war oder nicht, hoffe ich, daß nun zumindest klar ist, warum es in der von dir referenzierten Verordnung eben nicht so einfach rauszulesen war.
Badekaeppchen
30.03.2011, 08:42
In der Verordnung stehen auch nicht direkt die höheren Grenzwerte (als Zahlen) drin.
Vielmehr gibt es eben eine Verordnung, die die bisherigen Grenzwerte regelt. In dieser (VERORDNUNG 733/2008 DES RATES) stehen die 370 Bq/kg (600 Bq/kg) drin.
Daneben gibt es einen Plan B, der einen höheren Grenzwert beinhaltet, Diese Verordnung (VERORDNUNG 2218/89 DES RATES) enthält den höheren Grenzwert von 400 Bq/kg (1000 bzw. 1250 Bq/kg).
Beide Verordnungen wurden in der Nach-Tschernoby-Zeit erlassen. Plan B dient eigentlich dazu, daß wir nicht verhungern, wenn nicht mehr genug Nahrungsmittel zur Verfügung stehen, die die Grenzwerte von Plan A einhalten.
Die jetzt erlassene Verordnung (DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG 297/2011 DER KOMMISSION) gibt keine neuen Grenzwerte vor, sondern beschließt lediglich das Umschalten von den alten Grenzwerte auf den ebenso alten Plan B.
Ohne in dem Beitrag meine Meinung äußern zu wollen, ob dieser Beschluß gerechtfertigt war oder nicht, hoffe ich, daß nun zumindest klar ist, warum es in der von dir referenzierten Verordnung eben nicht so einfach rauszulesen war.
Sag ich doch: Juristendeutsch :Cheese:
denn nolens volens werden wir Ausländer wohl alle Lebensmittel die aus Japan kommen in einen Topf werfen, egal ob belastet oder nicht.Die Lebensmittelindustrie hat auch hier ein Patentrezept, und daß heißt Umlabeln. Is ja leider nix neues.
Danke für die Aufklärung Elch.
roadrunner
30.03.2011, 09:17
Welche lebensmittel sollte man den jetzt stehen lassen?
kuestentanne
30.03.2011, 09:22
Die Lebensmittelindustrie hat auch hier ein Patentrezept, und daß heißt Umlabeln. Is ja leider nix neues.
Umlabeln ja. Kann mich noch erinnern, wie nach Tschernobyl aus türkischen plötzlich kalifornische Walnüsse wurden ...
pinkpoison
30.03.2011, 09:40
Welche lebensmittel sollte man den jetzt stehen lassen?
Ohne mich genau damit beschäftigt zu haben, was wir aus Japan an Lebensmitteln beziehen, würde ich mal vermuten:
Sushi-Zutaten wie
Nori-Blätter
Sushi-Reis
Wasabi
Eingelegter Ingwer
jap. Sojasauce
jap. Pilze u.w.m.
Fisch, der im nördlichen Pazifik gefangen wurde
Wie sich aber das radioaktive Dreckszeug über die verschlungenen Wege der Nahrungsketten weiter verbreiten wird, darüber will ich erstmal gar nicht nachdenken...
Ich denke, dass die aktuellen bestände an (haltbaren) Sushi-Zutaten in unseren Asia-Shops noch aus Chargen stammen, die unbelastet sind. Wenn jemand also gerne Sushi macht, dann kann er sich ja Vorräte kaufen.
Ohne in dem Beitrag meine Meinung äußern zu wollen, ob dieser Beschluß gerechtfertigt war oder nicht, hoffe ich, daß nun zumindest klar ist, warum es in der von dir referenzierten Verordnung eben nicht so einfach rauszulesen war.
Danke !
Die neuen, tatsächlich höheren Werte finde ich in der COUNCIL REGULATION (EURATOM) No 3954/87, die auch in der verlinkten Durchführungsverordnung genannt ist.
Die "in Erwägung gezogenen Gründe" :
(1) [...] um die öffentliche Gesundheit, die Tiergesundheit oder die Umwelt zu schützen, wenn dem Risiko durch Maßnahmen der einzelnen Mitgleiadstaaten nicht auf zufriedenstellende Weise begegnet werden kann.
(4) [...] können diese Höchstwerte mit der Begründung zur Anwendung gebracht werden, dass die zulässigen Höchstwerte an Radioaktivität in Lebens- und Futtermitteln wahrscheinlich erreicht werden oder wurden. Bis dahin sollten diese im Voraus festgelegten Höchstwerte als Referenzwerte bei der Beurteilung der Frage verwendet werden, ob das Inverkehrbringen von Lebens- und Futtermitteln akzeptabel ist.... klingen natürlich erstmal sehr schlüssig ... :)
Ich glaube, dass tatsächlich sehr wenige Lebensmittel aus Japan importiert werden. Vorsichtig wäre ich z.Z. nur bei pazifischem Fisch.
http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/art4,585206
Mal doof gefragt: Kann ich das "sicher" mit Technik testen?
Ist die Nahrung z.B. sauber, wenn ein Geigerzähler nicht ausschlägt? Oder erfasst der Geiegerzähler nicht alle Teilchen?
Ist die Nahrung z.B. sauber, wenn ein Geigerzähler nicht ausschlägt?
Sofern das Zählrohr funktioniert (:Cheese:) sollte damit die ionisierende Strahlung eindeutig gemessen werden können.
Wenn es nicht "ausschlägt", bsteht also keine Radioaktivität.
"Sauber" ist natürlich ein dehnbarer Begriff ...
Oder erfasst der Geiegerzähler nicht alle Teilchen?Um auch Alpha- und Beta-Strahlung zu erfassen bedarf es wohl "besonderer" Zähler.
Diese Strahlung ist aber gerade relevant, wenn sie mit der Nahrung aufgenommen wird.
(Sie läßt sich relativ leicht abschirmen, aber eben nicht mehr, wenn man "sie" runtergeschluckt hat)
Sofern das Zählrohr funktioniert (:Cheese:) sollte damit die ionisierende Strahlung eindeutig gemessen werden können.
Wenn es nicht "ausschlägt", bsteht also keine Radioaktivität.
"Sauber" ist natürlich ein dehnbarer Begriff ...
Um auch Alpha- und Beta-Strahlung zu erfassen bedarf es wohl "besonderer" Zähler.
Diese Strahlung ist aber gerade relevant, wenn sie mit der Nahrung aufgenommen wird.
(Sie läßt sich relativ leicht abschirmen, aber eben nicht mehr, wenn man "sie" runtergeschluckt hat)
Danke, so ähnlich habe ich das befürchtet...
Danke, so ähnlich habe ich das befürchtet...
Ach, ich denke ein passendes Zählrohr könnte radioaktive Kontamination schon brauchbar feststellen (oder ausschließen).
Bzgl. "besondere Zählrohre" hier mal von Wiki (http://de.wikipedia.org/wiki/Geigerz%C3%A4hler) :
Einfache Zählrohre bestehen aus einem an beiden Seiten abgedichteten Hohlzylinder aus Metall [...]
Solche Zählrohre sind nur zur Detektion von Gammastrahlung geeignet, die eine relativ hohe Reichweite selbst in Metall hat. Soll mit den Zählrohren auch Alpha- und Betastrahlung detektiert werden, müssen diese an einem Ende mit einem möglichst massearmen Fenster (z. B. aus Glimmer oder biaxial orientierter PET-Folie) versehen werden(Zufällig hätte ich hier gerade ein, zwei günstig abzugeben ... :Cheese:
Gegen geringen Aufpreis auch mit Dioxin-Gehalt-Analysator.)
Mal aus der Halblaien-Perspektive:
Der Grenzwert wird in Becquerel/kg angegeben. Man könnte auch sagen Zerfälle pro Sekunde pro Kilogramm.
1. Kurzlebiges Zeug zerfällt recht schnell in stabile oder quasistabile Zustände, wahrscheinlich wäre nach dem Transportweg schon alles unter der Nachweisgrenze.
2. Langlebiges Zeug zerfällt sehr langsam, daher gibt es halt auch pro Zeiteinheit nur wenige Zerfallsprozesse. Das bedeutet, dass schon eine immense Kontamination vorliegen muss, um die Strahlung vom Hintergrundrauschen und sonstiger auftretender Strahlung als Laie zu detektieren.
Hast Du jetzt 1 kg Pazifikfisch vor Dir, dann dürftest dieser einen bestimmten Grenzwert nicht überschreiten. Das Problem ist nun zunächst festzustellen, ob dieser Fisch mehr strahlt als die Umgebung.
Wenn er dies tun sollte, dann muss diese Strahlung auch noch auf Cäsium-134 (Hw-Zeit etwa 2 Jahre) oder 137 (Hw-Zeit etwa 30 Jahre) beruhen. Dafür darf man den Geiger-Zähler nicht nur auf "Klack-Klack-Klack" stellen, sondern muss das Spektrum der Strahlen analysieren.
Also auf die Frage:
Kann man als Laie testen, ob etwas über dem Grenzwert liegt? Klare Antwort: NEIN.
Nun zur Frage, ob ein Geiger-Zähler alle Teilchen zählt.
Zunächst zur Präzesierung, Du meintest wahrscheinlich alle Strahlungsarten (alpha, beta, gamma). Dies hängt vom konkreten Gerät ab - da alpha und beta-Strahlung keine große Eindringtiefe in Material haben. Daher müssen die Geiger-Zähler spezielle sein. Eine Marktübersicht habe ich da allerdings nicht.
Grundsätzlich funktioniert ein Geiger-Zähler grob so:
Zwischen einem Rohr und einem mittig befindlichem Draht befindet sich sin Gas. Zwischen Rohr und Draht wird eine hohe Spannung angelegt. Wenn jetzt nun ein Strahlungsteilchen in das Gas reinrauscht, dann werden Gasteilchen ionisiert und wandern zu Draht oder Rohr und wandern dann in die Spannungsquelle. Bewegte Ladung bedeutet Stromfluss und dieser kann detektiert werden. Daher spricht man auch von ionisierender Strahlung.
Das Zählrohr kann in zwei Modi betrieben werden, einmal werden nur die Strom-Impulse gezählt (Geiger-Modus, der dann häufig Klack-Klack-Klack macht), beim anderen kann noch abgelesen werden, welche Energie die auftreffende Strahlung hatte (je höher die Energie, desto schneller das reinfliegende Teilchen, desto mehr ionisierte Teilchen, desto größer der Strompuls -> je höher die Energie desto höher der Strompuls).
Wenn man diese Grobfunktion kennt, dann wird auch eine Gefahr des Zählrohrs deutlich: Wenn es nichts anzeigt, dann kann das drei Gründe haben:
1. Es ist keine Strahlungsquelle vorhanden.
2. Es trifft keine Strahlung ins Zählrohr.
3. Es trifft soviel Strahlung ins Zählrohr, dass keine Einzelimpulse mehr aufgelöst werden und daher keine Anzeige mehr vorhanden ist (das war wohl in Tschernobyl ein Riesenproblem, dass da Stellen für sauber erklärt wurden, die heftigst verseucht waren).
@FinP
Danke für die ausführliche, verständliche Erklärung :Blumen:
Klasse.
Wenn ich das alles lese, kriegt man es echt mit der Angst zu tun.
Was da auf uns zurollt, ist noch gar nicht abzuseh.
http://nachrichten.t-online.de/atomkatastrophe-in-japan-verzweifelte-rettungsversuche-in-fukushima-strahlung-nimmt-zu/id_45346126/index
Also auf die Frage:
Kann man als Laie testen, ob etwas über dem Grenzwert liegt? Klare Antwort: NEIN.
Na, die Grenzwerte sind in becquerel (= Zerfälle pro Sekunde) angegeben.
Diese sind doch mit einem passendem Zählrohr und entsprechender Einstellung (und Hadhabe) meßbar.
Die offiziellen (Grenzwert-)Messungen werden wohl auch nicht anders ablaufen, oder doch ?
Das Problem der Langzeitbelastungen (hohe HWZ), passiert die Grenzwertkontrollen doch sowieso, da die Aktivität nicht unbedingt hoch, sondern eben lange anhaltend ist.
Zusätzlich zu den Grenzwerten für Aktivität wären also noch weitere angebracht.
Ebenso wie beispielsweise für Schwermetalle, Dioxin etc.
Na, die Grenzwerte sind in becquerel (= Zerfälle pro Sekunde) angegeben.
Diese sind doch mit einem passendem Zählrohr und entsprechender Einstellung (und Hadhabe) meßbar.
Die offiziellen (Grenzwert-)Messungen werden wohl auch nicht anders ablaufen, oder doch ?
Du kannst testen, ob etwas strahlt. Klar.
Aber das Problem ist: Der Grenzwert bezieht sich rein auf zwei Cäsium-Isotope. Wie willst Du die von andern Strahlungsquellen unterscheiden?
Das Problem der Langzeitbelastungen (hohe HWZ), passiert die Grenzwertkontrollen doch sowieso, da die Aktivität nicht unbedingt hoch, sondern eben lange anhaltend ist.
Wie ich auch gesagt habe.
Zusätzlich zu den Grenzwerten für Aktivität wären also noch weitere angebracht.
Ebenso wie beispielsweise für Schwermetalle, Dioxin etc.
Da habe ich keine Ahnung von.
Aber das Problem ist: Der Grenzwert bezieht sich rein auf zwei Cäsium-Isotope. Wie willst Du die von andern Strahlungsquellen unterscheiden?
Stand das so in der Verordnung drin ?
So genau habe ich sie nicht studiert ...
Wie ich auch gesagt habe.Klar ... die Frage ist eben, ob bei offiziellen Messungen etwas anderes als die bloße Aktivität gemessen wird.
Das weiß ich allerdings auch nicht, nach obiger Deutung der Verordnung scheint allerdings irgendwie zwischen Cäsium und Plutonium unterschieden werden zu müssen ...
Da habe ich keine Ahnung von.Naja, es liegt aber auf der Hand.
Es müßte gegebenenfalls - unabhängig von oder zusätzlich zu der Aktivität - ein "Gehalt an Langzeitstrahlern" festgestellt werden.
Gesundheitlich ist es dabei wiederum relevant, ob diese sich nach Einnahme im Körper ansammeln oder schnell wieder ausgeschieden werden.
Stand das so in der Verordnung drin ?
So genau habe ich sie nicht studiert ...
Habe ich zumindest so verstanden.
Klar ... die Frage ist eben, ob bei offiziellen Messungen etwas anderes als die bloße Aktivität gemessen wird.
Das weiß ich allerdings auch nicht, nach obiger Deutung der Verordnung scheint allerdings irgendwie zwischen Cäsium und Plutonium unterschieden werden zu müssen ...
Es geht da ja auch im Endeffekt nicht darum, dass es etwas draußen bleiben muss, sondern, dass etwas trotz Kontaminierung rein darf. Der Sinn dieser Verordnungsrochade war bei Tschernobyl doch, dass ein Mangelversorgung mit Lebensmitteln der Bevölkerung ausgeschlossen wurde.
Naja, es liegt aber auf der Hand.
Es müßte gegebenenfalls - unabhängig von oder zusätzlich zu der Aktivität - ein "Gehalt an Langzeitstrahlern" festgestellt werden.
Gesundheitlich ist es dabei wiederum relevant, ob diese sich nach Einnahme im Körper ansammeln oder schnell wieder ausgeschieden werden.
Ja, und da ist es schwierig. Es dann im Endeffekt egal, ob etwas strahlt oder nicht, sondern man müsste Grenzwerte festlegen wie:
Salz <5%
Weizenkleie <60%
Plutonium <5%
etc.
Und das ist für den Verbraucher wieder genauso wenig nachprüfbar.
Es geht da ja auch im Endeffekt nicht darum, dass es etwas draußen bleiben muss, sondern, dass etwas trotz Kontaminierung rein darf. Der Sinn dieser Verordnungsrochade war bei Tschernobyl doch, dass ein Mangelversorgung mit Lebensmitteln der Bevölkerung ausgeschlossen wurde.
Ja, womit wir wieder beim zentralen Thema des Threads sind.
Die Höchstwerte wurden hochgesetzt.
Ich habe ein Weile gebraucht, bis ich es geglaubt habe.
Es fällt mir schwer andere als ökonomische Gründe zusammenzureimen.
"Mangelversorgung" ist in diesem Fall wohl völlig absurd ...
Zumindest theoretisch und offiziell sollte es ja um den "Schutz von Gesundheit und Umwelt" gehen ... :Lachen2:
Dazu meine obigen Gedanken.
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