Vollständige Version anzeigen : Nebenkostenabrechnung - wer kennt sich aus?
Keksi2012
17.04.2015, 10:11
Hallo zusammen,
ich habe jetzt für 2013 eine NK-Abrechnung bekommen, die erste meines Lebens ;) Leider gibt es da ein paar Ungereimtheiten - vielleicht kann mir hier jemand helfen.
Das Problem ist, dass ich anfangs oft nach der Abrechnung gefragt habe, der Vermieter aber durch private Probleme etc da einfach nie dazu kam (soll hier auch nicht das Thema sein), jedenfalls habe ich daher jetzt die erste Abrechnung bekommen, obwohl ich schon seit Ende 2010 in der Wohnung wohne.
Da der Vermieter im gleichen Haus wohnt und das Verhältnis eigentlich sehr gut ist, möchte ich das Thema gerne so sanft wie möglich klären.
Die geforderte Nachzahlung beträgt ca. 450 Euro und ich habe folgende Probleme damit:
Gut 80% der Kosten beziehen sich auf die Garage, ein Großteil davon für Reparatur am Rolltor etc. In meinem Mietvertrag sind die Kosten für die Garage als "inklusive" angekreuzt.
Reparaturkosten sind laut meiner Internetrecherche generell nicht abrechenbar.
Was ist mit den anderen NK für die Garage?
Da bin ich mir unsicher. Bezieht sich also das "inkl." im Mietvertrag auf die eigentliche Miete der Garage und kann der Vermieter dann zusätzlich NK für die Garage berechnen oder ist das alles als "inkl." anzusehen?
Da die Rechnung für 2013 ist, ist sie eigentlich ohnehin vejährt, aber ich wäre auch bereit dazu, die ca. 100 Euro für die eigentlichen Nebenkosten zu bezahlen, wenn ich damit einem größeren Ärger aus dem Weg gehen kann.
Danke
Keksi
airsnake
17.04.2015, 10:21
Reparaturkosten sind grundsätzlich nicht auf die Nebenkosten umzulegen es sei denn sie sind unter 75€/Jahr.
Bei defekten ist der Vermieter in der Pflicht dafür erhält er die Miete.
Selbst Beschädigungen die die im normalen Gebrauch verursachst werden sind mit der Miete abgedeckt z. B. defekte Bodenfliesen. Beschädigungen durch falsche Nutzung musst du tragen.
Andere Nebenkosten z. B. Vers., Grundsteuer etc. kann er dir in Rechnung stellen.
Keksi2012
17.04.2015, 10:34
Andere Nebenkosten z. B. Vers., Grundsteuer etc. kann er dir in Rechnung stellen.
Auch nochmal zusätzlich für die Garage?
ich habe immer den eindruck, dass vermieter in der ersten warmmiete die im mietvertrag angeboten wird, davon ausgehen, dass kein wasser und strom verbraucht wird. ich habe nach neuen mietverträgen auch immer horrende nachforderungen und anpassungen an den abschlag, obwohl ich eher wenig von beidem verbrauche.
Keksi2012
17.04.2015, 10:44
ich habe immer den eindruck, dass vermieter in der ersten warmmiete die im mietvertrag angeboten wird, davon ausgehen, dass kein wasser und strom verbraucht wird. ich habe nach neuen mietverträgen auch immer horrende nachforderungen und anpassungen an den abschlag, obwohl ich eher wenig von beidem verbrauche.
Darum geht's ja nicht :)
Konkret ist die Frage, ob die Nebenkosten für die Garage okay sind. Die Reperaturkosten sind nicht okay, aber können Strom etc. auch für die Garage abgerechnet werden, auch wenn diese im Mietvertrag als "inklusive" bezeichnet ist?
Matthias75
17.04.2015, 10:54
Darum geht's ja nicht :)
Konkret ist die Frage, ob die Nebenkosten für die Garage okay sind. Die Reperaturkosten sind nicht okay, aber können Strom etc. auch für die Garage abgerechnet werden, auch wenn diese im Mietvertrag als "inklusive" bezeichnet ist?
Ich würde sagen: Kommt darauf an!
Wie ist es den genau formuliert. Ist die Garage in der Kaltmiete inklusive? Oder steht da einfach nur irgendwo: "Garage in Miete enthalten." Ist irgendwie aufgelistet, welche Kosten in den Nebenkosten enthalten sind?
M.
airsnake
17.04.2015, 10:57
Auch nochmal zusätzlich für die Garage?
Wenn er diese als explizite Kosten der Garage nachweisen kann dann ja.
Keksi2012
17.04.2015, 11:08
Wie ist es den genau formuliert. Ist die Garage in der Kaltmiete inklusive? Oder steht da einfach nur irgendwo: "Garage in Miete enthalten." Ist irgendwie aufgelistet, welche Kosten in den Nebenkosten enthalten sind?
Muss ich nochmal nachsehen.
Es gibt eben irgendwo einen Punkt im Mietvertrag "Garagenstellplatz". Und da steht "inklusive". Ich schaue aber nochmal nach.
Es gibt eben irgendwo einen Punkt im Mietvertrag "Garagenstellplatz". Und da steht "inklusive". Ich schaue aber nochmal nach.
Ja, check das. Wenn die Garage in der Kaltmiete enthalten ist, bedeutet dies noch lange nicht, dass die Nebenkosten für die Garage ebenfalls enthalten sind. Obwohl diese nicht so hoch sein sollten. Mir fallen dabei nur Strom und Kosten für die Garagentorwartung (falls vorhanden) ein.
Walfanggegner
17.04.2015, 11:18
In meinem ehemaligen Mietervertrag stand drin, dass ein Pkw-Stellplatz vor dem Haus auf dem Hof inklusive ist (bzw. war).
Gemeint war damit ja die Nutzung als solche. Das ich also ein Recht auf einen Parkplatz habe und nicht drauf angewiesen bin, ob an der Straße was frei ist. Dieser einfache, unüberdachte Parkplatz verursachte in dem Sinne ja keine Folgekosten.
Ist ggfs. bei deinem "inkl." auch nur die Nutzung als solche gemeint? Vermieter könnte sonst ja die Garage gänzlich für seine Nutzung beanspruchen. Und die Kosten (Strom für Beleuchtung und elektrischen Antrieb des Tor z.B.) sind eben mit dem Wörtchen "inklusive" nicht explizit gemeint?
Edit: Gurus Post geht ja in die gleiche Richtung
Keksi2012
17.04.2015, 12:25
Okay... der größte Anteil fällt auf die Reparaturkosten, die ja definitiv nicht abrechenbar sind.
Den Rest werde ich nochmal anschauen.
Danke für euren Input.
diehummel
17.04.2015, 13:01
Ich hab eine aehnliche Situation,...
Noch keine Abrechnung bekommen...
Wie weit zureck darf der Vermieter denn gehen?
Gruss und danke...
captain hook
17.04.2015, 13:06
Ich hab eine aehnliche Situation,...
Noch keine Abrechnung bekommen...
Wie weit zureck darf der Vermieter denn gehen?
Gruss und danke...
Zitat: http://www.nebenkostenabrechnung.com/nebenkostenabrechnung-fristen/
Abrechnungsfrist
Ein Vermieter, der von seinen Mietern eine monatliche Vorauszahlung von Nebenkosten erhält, muss mit dem Mieter jährlich über die Nebenkosten abrechnen. Die dafür geltende Abrechnungsfrist ist im § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB festgelegt.
Hiernach muss dem Mieter die Nebenkostenabrechnung spätestens mit Ablauf des 12 Monats nach Ende des entsprechenden Abrechnungszeitraums schriftlich zugegangen sein.
Hallo !
Du redest doch von der NebK 2013, richtig ? Und die wurde dir jetzt zugestellt ? Dann würde ich hier http://www.nebenkostenabrechnung.com/nebenkostenabrechnung-fristen/ mal nachlesen ,ggf. Ist diese nämlich bereits verjährt ...:Huhu: -falls ich jetzt nichts überlesen habe... Nur so als Tipp, greetzy
Keksi2012
17.04.2015, 13:09
Hallo !
Du redest doch von der NebK 2013, richtig ? Und die wurde dir jetzt zugestellt ? Dann würde ich hier http://www.nebenkostenabrechnung.com/nebenkostenabrechnung-fristen/ mal nachlesen ,ggf. Ist diese nämlich bereits verjährt ...:Huhu: -falls ich jetzt nichts überlesen habe... Nur so als Tipp, greetzy
Hatte ich im Eingangspost geschrieben.
Ist mir bewusst - will nur nicht für allzu viel Zoff sorgen ;)
Sorry,habe deinen Post nur mit dem Smartphone gelesen...und die entscheidende Stelle überlesen...ich würde aber trotzdem auf die Regelung verweisen und ggf. Dann eine Einigung in der Mitte finden. Denn solltest du anfangen die NebenkostenAb. in die Einzelteile zu zerlegen und ihm Fehler diesbezüglich vorhalten ,dann ärgert sich am Ende jeder, da der jeweils andere sich nicht verstanden fühlt...
captain hook
17.04.2015, 13:20
Hatte ich im Eingangspost geschrieben.
Ist mir bewusst - will nur nicht für allzu viel Zoff sorgen ;)
Aber hier wurde nochmal anderweitig danach gefragt. :Blumen:
Ich hab eine aehnliche Situation,...
Noch keine Abrechnung bekommen...
Wie weit zureck darf der Vermieter denn gehen?
Gruss und danke...
Hippoman
17.04.2015, 13:24
Bist Du im Mieterverein?
Wenn nicht, kann ich Dir diesen nur empfehlen.:)
Als ich noch in Miete wohnen mußte, hab`ich, durch die sehr gute Rechtsabteilung, sehr viele nützliche Ratschläge im Mietrecht bekommen.
Hippoman :cool:
Wenn es um eine "friedliche Regelung" gehen soll, würde ich mir den Mieterverein erstmals schenken.---
Verjährt ist verjährt und Instandhaltungskosten gehören nicht in eine NK Abrechnung, es sei denn es ist besonders geregelt.
Dies würde ich erstmals in einem Gespräch locker vortragen, mal sehen, was passiert.
Gruß
W.
diehummel
17.04.2015, 14:18
ich danke euch!
Wohne seit schon ne Weile in der Wohnung und von Nebenkostenabrechnung keine Spur...ich zahle 100 Euro monatlich...(170 m2 wohnflaeche...)
Liegt das in nem annehmbaren Rahmen?
Moechte mein Risiko bewerten...
:confused: :confused: :confused:
diehummel
17.04.2015, 14:19
ohh ohh
Hab das gerade gefunden...
http://www.geldsparen.de/sparen/Wohnen/wohnen-wie-viel-nebenkosten-sind-normal.php
Wohne seit schon ne Weile in der Wohnung und von Nebenkostenabrechnung keine Spur...ich zahle 100 Euro monatlich...(170 m2 wohnflaeche...)
Liegt das in nem annehmbaren Rahmen?
Moechte mein Risiko bewerten...
:confused: :confused: :confused:
da würde ich mich dann eher ruhig verhalten :Huhu:
captain hook
17.04.2015, 14:21
100 Euro monatlich...(170 m2 wohnflaeche...)
Liegt das in nem annehmbaren Rahmen?
Na da wird aber ein sehr großer Teil verjähren wenn er die Fristen verschläft. :Lachanfall:
Neuer Betriebskostenspiegel für Deutschland
2,20 Euro pro Quadratmeter und Monat im Durchschnitt
Quelle: http://www.mieterbund.de/startseite/news/article/25409-neuer-betriebskostenspiegel-fuer-deutschland.html?cHash=fc284cb055fde1b2aefc7f5dea7 daa0f
Ich reiche meine NK Abrechnungen alle ohne drauf zu schauen beim Mieterbund ein. Sie sollen drauf schauen.
Die NK Abrechnungen sind sowieso immer falsch.
ich danke euch!
Wohne seit schon ne Weile in der Wohnung und von Nebenkostenabrechnung keine Spur...ich zahle 100 Euro monatlich...(170 m2 wohnflaeche...)
Liegt das in nem annehmbaren Rahmen?
Moechte mein Risiko bewerten...
:confused: :confused: :confused:
Ganz schön wenig, würde da still sein, aber du solltest dir bewußt sein, das wenn die Abrechnung rechtzeitig kommt und davon sollte man ausgehen, das du mit Sicherheit ordentlich nachzahlen kannst.
Mir wäre als Mieter lieber, wenn die NK relativ gut angepasst sind und ich bekomme ein paar Euro zurück.
Ich reiche meine NK Abrechnungen alle ohne drauf zu schauen beim Mieterbund ein. Sie sollen drauf schauen.
Die NK Abrechnungen sind sowieso immer falsch.
Uiii, das ist aber sehr pauschal.
Wir sind Vermieter seit 20 Jahren und ich habe höchstens mal bei einem Rechenfehler eine Nachfrage gehabt.
Aber zur Ausgangsfrage:
Reparaturkosten hat der Vermieter zu tragen. Ist zumindest bei uns so.
Wir sind Vermieter seit 20 Jahren und ich habe höchstens mal bei einem Rechenfehler eine Nachfrage gehabt.
Das heißt nur, dass es keine Nachfragen gab, nicht dass keine Fehler in der Abrechnung waren.
Fehlerfreie Nebenkostenabrechnung ist nach meiner Erfahrung fast ein Ding der Unmöglichkeit. Die wenigsten Mieter oder Mietervereine allerdings finden die Fehler wirklich.
Das heißt nur, dass es keine Nachfragen gab, nicht dass keine Fehler in der Abrechnung waren.
Fehlerfreie Nebenkostenabrechnung ist nach meiner Erfahrung fast ein Ding der Unmöglichkeit. Die wenigsten Mieter oder Mietervereine allerdings finden die Fehler wirklich.
Oder so, habe aber einen Mieter der ist mit allen Wassern gewaschen und wenn es dem Recht ist, dann nehme ich das Ganze mal als richtig an.
Bewußt habe ich auf jeden Fall noch keinen übers Ohr gehauen, hätte ich auch garnicht nötig.
Und bei unseren Mietpreisen können die echt zufrieden sein.
Bei 5€/qm kann keiner meckern.;)
MatthiasR
17.04.2015, 17:21
ich danke euch!
Wohne seit schon ne Weile in der Wohnung und von Nebenkostenabrechnung keine Spur...ich zahle 100 Euro monatlich...(170 m2 wohnflaeche...)
Liegt das in nem annehmbaren Rahmen?
Zuerst wäre mal zu klären, ob das eine Nebenkostenvorauszahlung ist (eigentlich der Normalfall), oder eine Pauschale.
Im letztgenannten Fall wäre damit eh schon alles (extrem günstig) abgedeckt.
Falls es nur eine Voraus- bzw. Abschlagszahlung ist, wird das vermutlich eine sehr unangenehme Nachzahlung zur Folge haben - natürlich nur für den Zeitraum der noch nicht verjährt ist.
Gruß Matthias
MatthiasR
17.04.2015, 17:31
Was ist mit den anderen NK für die Garage?
Da bin ich mir unsicher. Bezieht sich also das "inkl." im Mietvertrag auf die eigentliche Miete der Garage und kann der Vermieter dann zusätzlich NK für die Garage berechnen oder ist das alles als "inkl." anzusehen?
Also erstmal können im Prinzip alle hier (http://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html) genannten Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden, ABER NUR, wenn das im Mietvertrag auch festgelegt wurde!
Wenn im Mietvertrag steht, dass die Garage mitvermietet ist und dass u.a. die Stromkosten für das Mietobjekt umgelegt werden, dann betrifft das imho logischerweise auch die Stromkosten für die Garage. Aber das dürften eigentlich nur Cent-Beträge sein - was wird denn in einer Garage an Strom verbraucht, wenn man nicht gerade ein Elektroauto lädt?
Darüber, dass die Reparaturkosten für das Rolltor nicht umgelegt werden dürfen, besteht ja Einigkeit.
Gruß Matthias
Uiii, das ist aber sehr pauschal.
Ich meinte bei mir sind sie immer falsch.
Allerdings habe ich letztens auch einen Bericht gesehen, wonach sehr viele NK Abrechnungen falsch sind.
Hier steht das jede zweite falsch ist:
http://www.welt.de/wirtschaft/article134845555/Jede-zweite-Nebenkostenabrechnung-ist-falsch.html
Es kann nicht schaden, wenn man Mitglied beim Mieterverein ist, bei hohen Nachzahlungen ein Profi drauf schauen zu lassen. Sollte alles i.O. sein, dann ist es zumindest von jemand, der täglich mit solchen Angelegenheiten zu tun hat geklärt.
Bewußt habe ich auf jeden Fall noch keinen übers Ohr gehauen, hätte ich auch garnicht nötig.
Das meine ich auch gar nicht. Es gibt aber einige Nebenkosten, die sind in vielen Fällen kaum rechtsicher abzurechnen. Selbst wenn man will...
Und bei unseren Mietpreisen können die echt zufrieden sein.
Bei 5€/qm kann keiner meckern.;)
Da kennst Du unserer Mieter aber schlecht. Die wohnen teilweise für 3€/qm und gehen gegen jede kleine Mieterhöhung vor. Logisch, wenn man zu zweit auf 150m² wohnt, da darf es ja nix kosten...
Sorry für OT.
Die wohnen teilweise für 3€/qm und gehen gegen jede kleine Mieterhöhung vor.
Das sind dann aber Bruchbuden oder Rattenlöcher!
Das sind dann aber Bruchbuden oder Rattenlöcher!
Weder noch.
Ich zahle 8 Euro/qm. Dazu kommt jährlich eine Staffelmiete von 5 Euro.
Als NK will der Vermieter 60% der Miete drauf schlagen.
Irgendwie stimmt da was nicht...warum ich mich nach ne neue Bude umschaue.
Als NK will der Vermieter 60% der Miete drauf schlagen.
Kann er ja wollen...
Muss er dann aber der Höhe nach auch begründen können.
Kann er ja nicht und das seit Jahren. :Lachen2:
Weder noch.
Echt, das ist aber dann günstig. In FD-Stadtmitte geht unter 7€/qm nichts und das ist ein Provinzstädtchen!!!
Ich zahle 8 Euro/qm.
Und wieviele qm hast du? Lohnt sich da kein Eigentum für dich?
Und wieviele qm hast du? Lohnt sich da kein Eigentum für dich?
Ist 8 Euro/qm teuer? Hier in Köln ist das eher normal/billig. Selbst ein 30qm Apartment in Köln kostet ca. 500 warm.
Ich habe 66qm, aber nur weil ich freiberuflich bin und dadurch ein großes Arbeitszimmer habe. Reichen würden mir 45-50qm, aber wenn meine Bude kleiner und billiger wäre, zahle ich dann umso mehr Steuern. Catch-22.:(
Thorsten
18.04.2015, 15:15
aber wenn meine Bude kleiner und billiger wäre, zahle ich dann umso mehr Steuern. Catch-22.:(
Ich mag diese "wir müssen sparen, koste es was es wolle"-Mentalität :Lachen2:.
Von 100 beruflich aufgewendeten Euros kriegst du zwar im besten Fall 44 € vom Finanzamt zurück bzw. musst die 44 € weniger Steuern zahlen als ohne 100 € berufliche Aufwendungen. Mindestens 56 € bleiben unterm Strich trotzdem als Ausgabe bei dir. Bei Verdienst unterhalb vom Spitzensteuersatz (zieht ab ca. 53.000 €) sieht es noch schlechter aus.
Claudi_tries
19.04.2015, 14:58
In der aktuellen Zeitschrift Finanztest (https://www.test.de/Betriebskostenabrechnung-Der-10-Punkte-Check-fuer-Mieter-4837222-0/) gibt es ein paar Hinweise zur Betriebskostenabrechnung die ganz interessant und gut zu wissen sind.
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