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Vollständige Version anzeigen : Kennt sich jemand mit "kalten Betriebskosten" aus?


tobi_nb
20.07.2009, 21:40
Ich muss morgen vor Gericht als Beklagter, der seine Betriebskosten nicht zahlen will.

Soweit hab ich mich gut vorbereitet. Mir bleibt nur noch eine offene Position.

Kaltwasserversorgung und Abwasserentsorgung.

Die Kaltwasserversorgung ist recht einfach.

Der Vermieter bekommt eine Rechnung vom Wasserversorgungsunternehmen in der die gesamten Kosten und der gesamte Verbrauch am Hauptwasserzähler aufgeführt sind.

z.B.: 20.000,00 EUR für 10.000 m³

Demgegenüber steht die Summe des Einzelverbrauchs am Zwischenzähler jeder einzelnen Whg. Der Summenverbrauch der Einzelzähler ist oft ca. 20% geringer als der des Hauptwasserzählers. Dies wird damit begründet, dass die Zwischenzähler langsamer sind und später anspringen. Dadurch geht zwar kein Wasser verloren, aber die Zwischenzähler messen halt nicht alles.

Summe Zwischenzähler = 8.000m³

Um halbwegs gerecht zu bleiben werden die Gesamtkosten durch die Summe der Einzelzähler geteilt.

20.000,00 EUR/8.000m³ = 2,50 EUR/m³ Dieser Wert mutipliziert mit meinem Verbrauch (100m³) sind meine Kosten, also 250EUR.

Soweit sogut alles plausibel, aaaber die Abwasserentsorgung.

Wie wird die ermittelt??

Das Wasserversorgungsunternehmen hat als Gesamtverbrauch zur Entsorgung 9.500m³ berechnet. Gesamtkosten auch 20.000EUR

Normalerweise gibt es doch hier keine 20% Messverluste, oder??

errechnet man nun also meine Kosten:

20.000EUR/ 9.500m³(Summe Wasserversorgungsunternehmen)* 100m³ = 210,00 EUR
oder
20.000EUR/ 8.000m³(Summe Zwischenzähler)* 100m³ = 250,00 EUR

Sollte der Vermieter wieder die Einzelzählersummen annehmen dürfen, warum? Diese Zähler messen doch nicht alles, oder? Der Verbrauch ist doch eigentlich höher, also kann man beim Abwasser doch auch den höheren Wert annehmen?

Ich hoffe die Frage ist nicht so blöd wie meine Dreisatz- Prozent- Berechnungs- Frage :-)

drullse
20.07.2009, 21:49
Lustig - ich darf am 13.8. weil ich nicht zahlen will (in meinem Fall aber nicht Betriebskosten sondern Miete).

Bin zwar vom Fach aber da hätteste mal einen Tag früher kommen sollen...

Normalerweise wird das Abwasser anhand des Frischwasserverbrauchs geschätzt, Zähler für Abwasser gibt es nicht.

trifi70
20.07.2009, 21:50
Zwischenfrage: gibts sowas wie nen Gartenzähler? Die Menge fürs Rasenwässern wird normal abgezogen vom Frischwasser. Dafür sind natürlich keine Abwassergebühren zu berechnen.

Ansonsten hatte ich früher als Mieter jeweils nur die vom Zähler abgelesene Menge auf der Abrechnung. Von wegen "Anlaufproblemen" der Zähler oder so wurde da nichts draufgeschlagen.

Für Deinen Fall müsste aber dann logischerweise auch der höhere Wert genommen werden. Ist allerdings dann teurer für Dich.

the grip
20.07.2009, 21:55
Abwasserentsorgung hängt von der örtlichen Satzung ab.

Viele Gemeinden machen diese (Regenwasser) z.B. vom Anteil der versiegelten Fläche und damit der Belastung der Vorfluter ab.
Also je mehr versickerungsfähige Fläche (belebte Bodenschicht), desto günstiger.

trifi70
20.07.2009, 21:57
Wobei ich davon ausgehe, dass da kein Regenwasser mit drin ist.

10000 Frisch.
9500 Abwasser.

Das spricht für 500 die (geschätzt oder gemessen?) fürs Gartenwässern abgezogen wurden.

Die Umlegung der 9500 erfolgt nach dem Schlüssel, der sich aus den abgelesenen Frischwasserzählern ergibt.

tobi_nb
20.07.2009, 22:03
Zwischenfrage: gibts sowas wie nen Gartenzähler? Die Menge fürs Rasenwässern wird normal abgezogen vom Frischwasser. Dafür sind natürlich keine Abwassergebühren zu berechnen..

Weiss ich nicht, ist aber für meine Fall unerheblich.

Nochmal der wichtigste Punkt:

Das Wasserversorgungsunternehmen rechnet beim Vermieter 2 Dinge ab

Frischwasser 20.000EUR für 10.000m³

und Abwasser 20.000 EUR für 9.500m³

Das ist für mich o.k.

Das Messdienstunternehmen liest die FrischwasserZwischenzähler ab. Die sind i.d.R. 20% geringer als der Hauptwasserzähler. Das ist auch o.k. Denn die Zwischenzähler dienen nicht der Gesamtverbrauchserfassung, sondern lediglich des Vergleiches unter den Mietern.

Um dem Vermieter aber nicht die Differenz zwischen dem tatsächlichen Verbrauch 10.000m³ und dem Meßergebnis der Zwischenzähler 8.000 m³ aufzubürden wird die ganze Sache umgelegt.

20.000 EUR/ 8.000m³

Beim Abwasser gibt es aber keine Messergebnisse der Zwischenzähler. Also müsste doch der Vermieter hier die Gesamtkosten durch den tatsächlichen Abwasserwert teilen und nicht durch die Messergebnisse der Frischwasserzwischenzähler, oder?


Für Deinen Fall müsste aber dann logischerweise auch der höhere Wert genommen werden. Ist allerdings dann teurer für Dich.
Eben nicht

20.000EUR / 9.500m³ tatsächliches Abwasser ist billiger als
20.000EUR / 8.000m³ Ablesewert der Frischwasserzwischenzähler

tobi_nb
20.07.2009, 22:04
Wobei ich davon ausgehe, dass da kein Regenwasser mit drin ist.

10000 Frisch.
9500 Abwasser.

Das spricht für 500 die (geschätzt oder gemessen?) fürs Gartenwässern abgezogen wurden.

Das ist mir erstmal egal



Die Umlegung der 9500 erfolgt nach dem Schlüssel, der sich aus den abgelesenen Frischwasserzählern ergibt.

??? Das ist genau der Punkt den ich nicht verstehe!!

trifi70
20.07.2009, 22:08
Ok, ich sehe jetzt erst, dass ihr keinen fixen Preis pro m³ habt. Insofern sieht es so aus, als würde es einen Unterschied machen. Macht es aber nicht.

20000 Euro müssen unter den Parteien aufgeteilt werden. Hierfür ist es unerheblich, ob mit den Frischwasserzählerständen gerechnet wird, oder mit den KORRIGIERTEN Frischwasserzählerständen. Weil das Verhältnis gleich bleibt.

Sicher wird der Preis je m³ je nach Rechenweise unterschiedlich sein. Aber bei niedrigeren Preis (berechnet mit 9500) wirst Du dafür eine größere Menge bezahlen müssen. Nämlich Deinen Anteil an 9500 und NICHT an 8000.

Ich hoffe ich konnte es verständlich darlegen. Gute Nacht.

LidlRacer
20.07.2009, 22:21
@tobi_nb

Wenn ich Dich recht verstehe, willst Du den Preis für das Abwasser/Kubikmeter billig rechnen, indem Du die hohe Kubikmeterzahl ansetzt.

Tatsächlich bezahlen willst Du dem Vermieter aber nur die geringere Kubikmeterzahl.
Von allen Mietern zusammen würde der Vermieter also nur 8000 Kubikmeter bezahlt bekommen, während er an das Versorgungsunternehmen für 9500 zahlt. Den Rest soll er anscheinend aus eigener Tasche zahlen.

trifi70 scheint mir das gleiche zu meinen.

Da sehe ich bei Dir ein Logikproblem, das Deine Chancen vor Gericht nicht gut aussehen lässt ...

tobi_nb
20.07.2009, 22:24
Ich hoffe ich konnte es verständlich darlegen. Gute Nacht.

Ja konntest du, besten Dank! :-)

Onnomax
20.07.2009, 22:26
Normalerweise gibt es doch hier keine 20% Messverluste, oder??

errechnet man nun also meine Kosten:

20.000EUR/ 9.500m³(Summe Wasserversorgungsunternehmen)* 100m³ = 210,00 EUR
oder
20.000EUR/ 8.000m³(Summe Zwischenzähler)* 100m³ = 250,00 EUR



Ähhh.... wegen 40 Euro strittiger Kosten ist aber der Gerichtstermin nicht, oder?

tobi_nb
20.07.2009, 22:29
@tobi_nb



Da sehe ich bei Dir ein Logikproblem, das Deine Chancen vor Gericht nicht gut aussehen lässt ...

Ich hab's erkannt, aber manchmal braucht man die Sichtweise anderer. Besten Dank.

tobi_nb
20.07.2009, 22:31
Ähhh.... wegen 40 Euro strittiger Kosten ist aber der Gerichtstermin nicht, oder?


Nein natürlich nicht, es geht um die generelle Abrechnung.

War die nachvollziehbar und richtig, ich somit in Zahlungsverzug und die Klage berechtigt, oder eben nicht.

Onnomax
20.07.2009, 22:32
Na dann viel Glück.

Marc