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Vollständige Version anzeigen : Grundsteuerformulare


MattF
18.07.2022, 15:11
Hallo,

weiß jemand ob ein EFH mit Einliegerwohnung ein Zweifamilienhaus oder ein Einfamilienhaus gemäß der aktuellen Formulare ist? :Huhu:

Wann ist es denn ein Zweifamilienhaus?

Bei meinen Eltern ist die Einliegerwohnung eine extra Wohneinheit, also über eine Teilungerklärung. War damals steuerlich wohl günstiger.
Ist das dann ein 2 Familienhaus? Oder doch nicht, da die Einliegerwohnung sehr viel kleiner ist als die Hauptwohnung?

Bei uns selbst gibt es 2 (komplett abgetrennte) Wohnungen auf 2 Etagen, die wir aber beide selbst nutzen. Die sind aber nicht über Teilungserklärung getrennt. Ist das dann ein Zweifamilienhaus, Verhältnis der Wohnungen 60/90?

Superpimpf
18.07.2022, 17:01
Zweifamilienhaus ist für mich ein Doppelhaus, also ein Reihenhaus mit nur 2 Einheiten.

Wenn die Einliegerwohnung deutlich kleiner ist ist das für mich ein EFH.

Bei mehreren ähnlichen Wohnungen (auch 2 in einem) - ist es da nicht eher ein MFH?

Super-Muss ich auch noch machen-pimpf

dr_big
18.07.2022, 17:14
Z
Bei mehreren ähnlichen Wohnungen (auch 2 in einem) - ist es da nicht eher ein MFH?


Bei mir ist das ähnlich mit 3 ehemaligen Wohnungen in einem Haus, alles selbst genutzt. Da wir mittlerweile aber nur noch eine Küche im Haus haben werde ich das als EFH deklarieren.

tridinski
18.07.2022, 17:15
wir wohnen in einer Doppelhaushälfte, die andere Hälfte gehört jemand anderem
muss das als Zweifamlienhaus angegeben werden? aus dem Bauch raus würde ich EFH sagen.
(Wenn ich in einem Reihenhaus wohne wo zB 6 Reihenhäuser in einer Reihe stehen würde ich doch auch eher als EFH angeben und nicht als 6-Familienhaus ...)

Stefan
18.07.2022, 17:17
Den Elster-Zugang habe ich seit ein paar Tagen, aber das Ausfüllen der Formulare schiebe ich auf Tage mit tieferen Temperaturen.
Ich lasse Euch üben und komme dann mit den Fragen, wenn Ihr Experten seid ;-)

sybenwurz
18.07.2022, 17:20
Doppelhaushälfte

Doppel...Hälfte.
Den Begriff muss man sich auch mal auf der Zunge zergehen lassen.

Helios
18.07.2022, 17:24
Servus,

bin kein Steuerberater, kann also verkehrt sein, habe aber die BayGrSt2 - Anlage Grundstück - vor ein paar Tagen ausgefüllt.
Auf Seite 2 habe ich die Wohnfläche in der Summe angegeben, hätte sie aber auch aufschlüsseln können.
Bei der Zensusumfrage vor ein paar Wochen haben wir die qm nach Wohnung aufgeschlüsselt und erläutert, daß in jeder Wohnung eine Person lebt.

Die vor Ort ermittelte Wohnfläche ist "etwas" größer als die in den Plänen, nachdem ich aber beide Etagen bereits vor 20 Jahren vermietet hatte und es da schon Aussagen gegenüber dem Finanzamt auf die Fläche gab, wäre es deppert, auf eine andere Fläche zu wechseln.

Mittlerweile wird das Gebäude selbst genutzt, es wurde von meinen Eltern 84 fertigstellt, selbst habe ich damals als 21-jähriger Student die Versklavung erlebt - nein, war die beste Zeit, die ich mit meinem Vater verbringen durfte - haben den ganzen Tag nur dummes Zeug gemacht und viel gelacht, da berichten Andere ganz Anderes.

Damals gab es irgenteine Steuererleichterung bei Einhalten der 156m2 Grenze für das EFH mit untergeordnete Einliegerwohnung - in den Plänen steht bei uns im 1. OG in manchen Räumen die Bezeichnung "Staubfreier Boden" - das war damals Oma`s Reich - nie mehr mit "der" auf der gleichen Etage.... also hab ich mir im Keller den Party-Raum geschnappt, damals wurde für mich extra eine Klingel mit Gegensprech eingerichtet, etwas Privat-Bereich braucht der "Stenz".

Vor 33 Jahren war ich als frischrausgeschauter Haus- und Vermögensverwalter beim Haus und Grund in der Rechtsberatung/Sprechstunde zum Thema Kinderwagen in Hausfluren, die die Fluchtwege zustellen und den Durchgang behindern.
Im Wartebereich alles voller alter Weiber im 2-FamHaus und alle werden von ihren Mietern schikaniert - mir kamen die Kinderwägen unwichtig vor, was ich mir da alles anhören musste.

Also: ins selber bewohnte 2-FamHaus kommt niemals ein Mieter mit rein - niemals, außer du möchtest innerhalb des nächsten halben Jahres an einem Infarkt dahingehen .

Beim Ausfüllen von Formularen darfst Dich ruhig dumm stellen, wenn "denen" was nicht passt, dann fragen sie schon nach.

Steppison
19.07.2022, 08:25
Gegenüber unserer 8-WE-Hauses ist ein Haus mit 3 Wohnungen, was nur von einem Menschen bewohnt wird. Ist das dann ein EFH oder 3-WE-Haus?
Hat 3 Briefkästen und es haben mal 3 Familien drin gewohnt. :-((

Stefan
19.07.2022, 08:31
...Ist das dann ein EFH oder 3-WE-Haus?
Eher ein gesellschaftliches Problem. An anderer Stelle müssen dafür Grünflächen zugebaut werden.
Ich kenne aber auch einen Fall, wo eine inzwischen 96jährige Frau Ärger mit Mietern hatte, deswegen leerwerdende Wohnungen nicht neu vermietete und seit >10 Jahren alleine in eine 3-WE-Haus wohnt. Das Geld braucht sie nicht und Ärger hat sie seither nicht mehr. Verstehen kann ich sie, aber Wohnungsnot wird so nicht gelindert.

MattF
19.07.2022, 08:42
Ich kenne aber auch einen Fall, wo eine inzwischen 96jährige Frau Ärger mit Mietern hatte, deswegen leerwerdende Wohnungen nicht neu vermietete und seit >10 Jahren alleine in eine 3-WE-Haus wohnt. Das Geld braucht sie nicht und Ärger hat sie seither nicht mehr. Verstehen kann ich sie, aber Wohnungsnot wird so nicht gelindert.

Meine Mutter (89) wollte ihre Einliegerwohnung erst auch nicht mehr vermieten aber jetzt ist sie doch froh, dass noch jemand mit im Haus wohnt.

Aber zurück zur Ausgangsfrage ......

Trimichi
19.07.2022, 09:27
Doppel...Hälfte.
Den Begriff muss man sich auch mal auf der Zunge zergehen lassen.

Sowas wie Mehrfamilienhausachtel? Oder eben Mehrfamilienhausviertel, falls es sich um eine Pizza Quattro Stagioni handelt? Wobei ja auch bei einer Doppelhaushälfte jede Partei ein Viertel bekommt, Ehegattensplitting ausgeklammert.



Aber zurück zur Ausgangsfrage ......

Pluto
19.07.2022, 10:07
Moin,

also wenn ich das aus meiner Ausbildung noch richtig zusammen bekomme sind alle Häuser die zur Einzelnutzung, also für eine "Familie", gebaut wurden, als Einfamilienhaus zu bezeichnen. Dabei ist die Bauart (.z.B. freistehend, DHH, RH) oder auch eine Einliegerwohnung nicht relevant.

Ab 3 Wohneinheiten spricht man in der Regel vom MFH. Hierbei ist es aber egal ob die aber die Größen der Wohneinheiten vergleichbar ist.

Dazwischen gibt es dann noch das Zweifamilienhaus, hier spricht der Name für sich. Die Wohneinheiten sind i.d.R. in vergleichbarer Größe...

Grüße,
Jens

Steppison
19.07.2022, 11:07
Interessant wird es, wenn in den "Einfamilienhäusern" keine Familien wohnen. :-)

Ich glaube zurück zum Thema.

sybenwurz
19.07.2022, 11:16
Ich kenne aber auch einen Fall, wo eine inzwischen 96jährige Frau Ärger mit Mietern hatte, deswegen leerwerdende Wohnungen nicht neu vermietete und seit >10 Jahren alleine in eine 3-WE-Haus wohnt. Das Geld braucht sie nicht und Ärger hat sie seither nicht mehr. Verstehen kann ich sie, aber Wohnungsnot wird so nicht gelindert.

Ne Erfahrung, die ich bei meinen letzten Wohnungssuchen auch regelmässig machte.
Grad für mich interessante Objekte stehen leer, weil der/die Eigentümer/in die Kohle nicht braucht, kein Interesse hat, mittlerweile gestiegene Auflagen durch Renovierung zu erfüllen, keinen Ärger mehr will, und es ihm/ihr egal ist, wenn die Immobilie bei Übergang an die Erben nach zig Jahren Leerstand mehr oder weniger abrissreif ist.

hanse987
19.07.2022, 12:28
Ich würde einfach beim Finanzamt anrufen. Sie dürfen dich nicht beraten, sind aber meines Wissens verpflichtet bei Unklarheiten dich zu unterstützen.

dr_big
19.07.2022, 14:30
Grundsätzlich sollen die Objekte bewertet werden und nicht die Nutzung. Zu einer Wohnung gehört, dass es Bad und Küche gibt und dass sie abschliessbar ist. Wenn diese Dinge geben sind, dann sehe ich das als eigenständige Wohneinheiten und würde das auch entsprechend deklarieren.

Helios
19.07.2022, 16:11
Bad und Küche rausreißen?? wird gemacht! :)

es zählen die qm - alles andere ist wurscht.

edit: in die Erläuterungen der Formulare für Bayern nachgeschaut -
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Bezeichnung
Verwenden Sie bitte aussagekräftige Bezeichnungen für Ihr Gebäude bzw. Ihre Gebäudeteile, wie z. B. Einfamilienhaus,
Wohnung Nr. 3, Arztpraxis, Tiefgarage Nr. 5.
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https://www.steuer-wirtschaft-recht.de/wp-content/uploads/2022/05/Vordrucke-und-Ausfuellanleitung-vom-09.03.2022.pdf

danach folgt eine riesige Abhandlung über den Unterschied von Wohn- zu Nutzfläche und was wie in Ansatz kommt.

swimbikerunlifestyle
20.07.2022, 07:43
Ich stehe auch noch vor genau dieser Frage. Unser Haus, aus dem Bauch raus würde ich sagen, ein EFH, in unserem Kaufvertrag den wir erst Mitte April unterschrieben haben, steht aber Mehrfamilienhaus.

Theoretisch ist es gegeben, dass wir (aktuell noch, bauen grade um) zwei komplette Wohneinheiten hätten, beide mit Bad und Küche...

weis man schon, was steuerlich günstiger gestellt sein wird? Darauf würde ich mich dann beziehen.

dherrman
20.07.2022, 11:01
Was ich nicht verstehe ist das der Bürger diese Daten liefern muss.
Eigenich alles vorhanden, nur in unterschiedlichen Systemen.

Im BaWü steckt das im Katasteramt, Liegenschaftswesen was eigentlich digitalisiert ist und die Bodenwerte. Jetzt gibt es da BORIS, was aber keine Bodenwerte gerade anzeigen kann bei mir.

Völliger Schwachsinn das wir das ausfüllen müssen. Mit ein paar Millionen hätte das ein guter IT Laden gewuppt. So tippe ich mal auf mehr unbewusste Falschangaben durch manuelle Eingaben. Und dadurch falsche Berechnungen, was wiederum zu niedrigeren Steuereinkünfte für den Staat führt.

Aber ja, lieber Millionen für alles andere ausgeben.

Bockwuchst
21.07.2022, 08:05
Wir haben außer unserem EFH noch eine Eigentumswohnung, die aber meiner Frau allein gehört, ich stehe nirgends im Grundbuch oder sonst was. Ich mach aber immer sämtliche Steuer komplett für uns. Kann ich dieses Grundsteuergedöns für die Wohnung über mein ELSTER machen oder geht das nicht, wenn sie mir nicht gehört? Dann müsste sich meine Frau erstmal nen ELSTER Zugang zulegen...

kullerich
21.07.2022, 09:33
Wir haben außer unserem EFH noch eine Eigentumswohnung, die aber meiner Frau allein gehört, ich stehe nirgends im Grundbuch oder sonst was. Ich mach aber immer sämtliche Steuer komplett für uns. Kann ich dieses Grundsteuergedöns für die Wohnung über mein ELSTER machen oder geht das nicht, wenn sie mir nicht gehört? Dann müsste sich meine Frau erstmal nen ELSTER Zugang zulegen...

Das halte ich für eine Frage, die das FA beantworten können sollte - ggf spielt da auch eine Rolle, ob ihr eine Zugewinnsgemeinschaft seid (oder einen Ehevertrag habt, der das anders regelt) und wann der Erwerb dieser Wohnung stattfand (vor oder während der Ehe)....

wutzel
21.07.2022, 09:39
Es besteht eine Pflicht, die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts elektronisch abzugeben. Damit soll für alle am Steuerrechtsverhältnis Beteiligten Aufwand gespart werden. Eine so umfassende Neubewertung sämtlicher Grundstücke in Deutschland kann nur gelingen, wenn möglichst viele Bürgerinnen und Bürger ihre Erklärung in elektronsicher Form abgeben. Falls Steuerpflichtige nicht die Möglichkeiten zur elektronischen Abgabe der Erklärung haben, dürfen nahe Angehörige sie hierbei unterstützen. Diese können die eigene Registrierung bei ELSTER nutzen, um die Erklärung für ihre nahen Angehörigen abzugeben. Nur in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen kann eine Erklärung in Papierform abgegeben werden.
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/faq-die-neue-grundsteuer.html

tandem65
21.07.2022, 09:40
Ich mach aber immer sämtliche Steuer komplett für uns. Kann ich dieses Grundsteuergedöns für die Wohnung über mein ELSTER machen oder geht das nicht, wenn sie mir nicht gehört?

Im Anschreiben meiner Frau steht:

Möglich ist auch, daß nahe Anghörige über deren ELSTER-Zugang die Feststellungserklärung für Sie übermitteln.

Edith meint: wutzel war schneller.