Vollständige Version anzeigen : Die klassische Autotür, diesmal tödlich
JENS-KLEVE
14.06.2017, 22:59
http://www.spiegel.de/panorama/berlin-radfahrer-stirbt-nach-kollision-mit-autotuer-fahrzeug-hat-diplomatenstatus-a-1152197.html
Es ist nicht witzig, auch wenn manche Internetvideos aus der Situation gerne einen Sketch machen.
Ex-Vereinskollege hatte einen sehr ähnlichen Unfall, knapp am Rollstuhl vorbei.
Da im verlinkten Fall der Verursacher Diplomatenstatus hat, kann das für die Hinterbliebenen doppelt bitter werden.
Ich kann absolut verstehen das Diplomaten für Ihre Arbeit manchmal immun sein müssen.
Aber wieso das einfach für alles gilt, leuchtet mir nicht ein. Warum wird es wegen seinem Status nun kompliziert?
Warum können die ungestraft Rasen, ihre Frau misshandeln usw usw.
Chillkröte
15.06.2017, 00:51
Zitat aus Spiegel-Artikel:
"...
Das Fahrzeug hat laut Polizei Diplomatenstatus.
..."
Donnerwetter, wie weit wir es gebracht haben.
Uns rückt die Staatsmacht auf den Pelz wenn nicht der löchrige Fahrradweg benutzt wird und dieser Täter kommt ungeschoren davon?
Welches Signal geht hier in die Familie und Bevölkerung ?
http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/berlin-neukoelln-nach-unfall-mit-diplomatenauto-mahnwache-fuer-toten-radfahrer/19932982.html
Tja, bitter, bitter. Drücke den Hinterbliebenen die Daumen, dass die Saudis sich adäquat kümmern...
...und dieser Täter kommt ungeschoren davon?
Welches Signal geht hier in die Familie und Bevölkerung?
Welche Strafe würdest du denn als gerecht ansehen?
Was sagt unser Strafgesetzbuch dazu? (Wenn es kein Diplomat wäre)
Ich würde ich mir mit der Bestrafung des Verursachers schwer tun. Er hat unachtsam die Tür geöffnet und einen Radfahrer übersehen. Das kann halt schon mal passieren. Wer hier hat noch nie eine Situation erlebt, bei dem ein Fehler eines anderen beinahe zu einem Unfall geführt hat? Wer hat selbst noch nie einen Fehler gemacht bei dem jemand anderem einem Risiko ausgesetzt war?
Das es in diesem Fall so schlimme Auswirkungen hatte ist übel, macht seinen Fehler aber eigentlich nicht schlimmer.
Ich finde das immer komisch, wenn die Auswirkungen so großen Einfluss auf die Strafe haben. Wenn ich mit 2 Promille im Blut von der Polizei angehalten werde bin ich einige Euro und meinen Führerschein für 6 Monate los. Hält mich die Polizei nicht an und ich überfahre jemand ist die Strafe viel größer obwohl das Vergehen eigentlich gleich ist: Auto fahren in einem Zustand der lebensgefährlich für mich und vor allem andere ist!
http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/berlin-neukoelln-nach-unfall-mit-diplomatenauto-mahnwache-fuer-toten-radfahrer/19932982.html
Tja, bitter, bitter. Drücke den Hinterbliebenen die Daumen, dass die Saudis sich adäquat kümmern...
Tpisch finde ich wieder mal die im Hinblick auf die Schuldfrage neutrale Überschrift im TSG: "Nach dem Verkehrsunfall zwischen einem Radfahrer und einem Autofahrer ist der Radler an den Folgen seiner Verletzungen verstorben."
Die Hermannstr. ist eine starkbefahrene Strasse in Berlin-Neukölln. Wer als Radfahrer dort mit 1/2 m Abstand zu den geparkten Autos fährt, braucht extrem starke Nerven, um die Huperei dahinter auszuhalten. Beide Varianten, zu wenig oder korrekter Abstand ist gefährlich.
basti2108
15.06.2017, 09:04
Das ist sehr traurig. Ich fahre im Moment so rund 200 km pro Woche mit meinem Stadtrad durch Berlin. Primär 16 km zur Arbeit und zurück. Wenn man dann am Feierabend noch was unternimmt kommt man schnell auf 50 km am Tag. Ich kann mich an keinen Tag in den letzten Wochen erinnern, an dem mir gefährliche Situationen erspart worden wären. Die Rücksichtnahme geht gegen null. Teilweise wird man angehupt nur weil man überhaupt auf der Straße ist. Die Radwege sind eine Katastrophe. Die Anzahl der Radler steigt kontinuierlich. Man hat quasi Stellplatzprobleme.
Das Fahren macht mir immernoch sehr viel Spaß aber ich denke über eine GoPro nach. Ich würde hier und da gern Anzeige erstatten. Gestern ist mal wieder eine Rechtsabbiegerin komplett auf den Radweg gerollt, ich musste eine Vollbremsung machen, weil die Situation so gut einsehbar war, dass ich nicht damit gerechnet hatte übersehen zu werden. Die Gute hat nichtmal meine Vollbremsung bemerkt, so vertieft war Sie in ihr Handy.
:(
longtrousers
15.06.2017, 09:16
Ich hatte das mal und war glücklicher: nur geprellte Rippen und einen gebrochenen Lenker. Meinen Beileid an die Hinterbliebene.
Ich fahre täglich in München und halte seitdem immer 1m Abstand zu geparkten Autos. Egal ob die Autos hinter mir deshalb mich nicht überholen können. Habe seitdem auch manche Autotür wieder aufgehen sehen, aber ich fahre jetzt nicht mehr rein.
Welche Strafe würdest du denn als gerecht ansehen?
Was sagt unser Strafgesetzbuch dazu? (Wenn es kein Diplomat wäre)
Ein Radfahrer muss u.U. mit einer Teilschuld rechnen, beträgt sein Seitenabstand beim Vorbeifahren weniger als 30cm.
Ich fahre täglich in München und halte seitdem immer 1m Abstand zu geparkten Autos. Egal ob die Autos hinter mir deshalb mich nicht überholen können. Habe seitdem auch manche Autotür wieder aufgehen sehen, aber ich fahre jetzt nicht mehr rein.
Es muss nicht München sein und auch nicht die Autotür, sondern gefährlich kann es auch auf einer sehr breiten Straße mit genügend Entfernung zu geparkten Autos werden: Ich war nach einer Ausfahrt keinen Kilometer mehr von zuhause weg und bin in mehr als Türbreite Abstand an geparkten Autos sehr zügig vorbeigefahren. Das auf einer der mäßig befahrenen Straße, auf der aber zu den geparkten Fahrzeugen locker noch drei Autos nebeneinander passen.
Womit ich nicht gerechnet hatte, war, dass ein geparktes Fahrzeug ansatzlos, ohne zu blinken, ausschert und zum Wenden ansetzt. Direkt vor mir war also blockiert, rechts konnte ich nicht vorbei, links hätte ich darauf spekulieren müssen, dass das Rindvieh anhält um nicht überrollt zu werden. Ich habe also gebremst und mich entschieden, frontal draufzuhalten.
Ich bin was die Radbeherrschung angeht, ein noch beschissenerer Radfahrer als in Fragen der Ausdauer. Trotzdem ist es mir irgendwie gelungen, das Rennrad seitlich zu stellen, um den Aufprall möglichst mit der Schulter abzufangen. In dem Moment hat aber die Dame ("klar!", dachte ich in einem kurzen Anfall von Sexismus) endlich gemerkt, was da los ist und angehalten. Ich habe die Bremse losgelassen, wieder gerade gestellt und konnte mit keinem Zentimeter Abstand mehr an der vorderen Stoßstange vorbei. Ich kann mich erinnern, wie ich nach unten geschaut habe und es gar nicht fassen konnte, wie nah mein Bein an der Karosserie vorbei rauschte. "Das war knapp" meinte ein entgegenkommender, etwas entgeistert schauender, Autofahrer zutreffend.
Im Endeffekt habe ich wahnsinniges Glück gehabt, dass da überhaupt nichts passiert ist und ich bin heute noch baff erstaunt, dass ich in diesem Moment die Sache soweit es ging unter Kontrolle hatte. Würde ich versuchen, die Szene nachzustellen, würde es mich mit Sicherheit direkt auf die Fresse hauen. Es ist irre, wozu man fähig ist, wenn der Kopf meint, jetzt sei der richtige Moment dafür.
Leider hat nicht jeder so viel Glück. Es ist schlimm, wie viele Leben durch Dummheit, Unachtsamkeit und Rücksichtslosigkeit zerstört oder beendet werden. :(
jannjazz
15.06.2017, 11:12
Welche Strafe würdest du denn als gerecht ansehen?
Was sagt unser Strafgesetzbuch dazu? (Wenn es kein Diplomat wäre)
Ich würde ich mir mit der Bestrafung des Verursachers schwer tun. Er hat unachtsam die Tür geöffnet und einen Radfahrer übersehen.
Starker Beitrag - auch wenn er erstmal weh tut.
grundsätzlich rechne ich immer damit, dass sich eine autotür öffnet.
in holland übrigens lernen die auto-fahrschüler die türe mit der RECHTEN hand zu öffnen (beim aussteigen...).
tut mir sehr leid für den biker plus seinen angehörigen!!
Chillkröte
15.06.2017, 13:35
Welche Strafe würdest du denn als gerecht ansehen?
Was sagt unser Strafgesetzbuch dazu? (Wenn es kein Diplomat wäre)
Ich würde ich mir mit der Bestrafung des Verursachers schwer tun.
...
Es geht mir um den Gleichheitsgrundsatz ("ius respicit aequitatem") nicht um das Strafmass.
Die Staatsanwaltschaft stellt den Fall bei Diplomatenstatus ein; Strafe zum Zwecke der Sanktion oder Verhaltensänderung ist ausser Kraft. Wo ist das Korrektiv?
Die Statistik zeigt für mich ein Muster welche nationale Vertretungen diesen Status "ausleben". Die wilde Fahrt geht weiter.
Weiß einer wie sich der Diplomatenstatus auf die zivilrechtliche Schadensregulierung auswirkt?
Weiß einer wie sich der Diplomatenstatus auf die zivilrechtliche Schadensregulierung auswirkt?
AFAIK gar nicht, wie ich jetzt gelernt habe. Die Fahrzeuge sind ganz normal versichert, so dass die Versicherung erstmal zahlt (im Rahmen dessen, was Versicherungen bereitwillig zahlen, ohne längeres Hin und Her wird es vermutlich nicht abgehen).
AFAIK gar nicht, wie ich jetzt gelernt habe. Die Fahrzeuge sind ganz normal versichert, so dass die Versicherung erstmal zahlt (im Rahmen dessen, was Versicherungen bereitwillig zahlen, ohne längeres Hin und Her wird es vermutlich nicht abgehen).
Na dann ist in diesem Fall doch alles halb so wild, so tragisch das Schicksal der Hinterbliebenen und des Verunglückten auch ist. Ein etwaiges Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung würde eh niemanden etwas bringen außer Aufwand.
Hier hat jemand unachtsam die Autotür geöffnet, wie es täglich unzählige Male passiert. Leider ist in diesem Fall jemand zu Fall gekommen und mit fatalen Folgen gestürzt. In einem etwaigen Strafverfahren müsste natürlich auch geklärt werden, ob der Gestürzte den erforderlichen Seitenabstand zu den parkenden Autos eingehalten hat und ob man dem Aussteigenden tatsächlich nachweisen kann, dass dieser nicht geschaut hat, also ob tatsächliche eine entsprechende schuldhafte Sorgfaltspflichtverletzung vorliegt. Wenn es (bei Nichtvorliegen vom Immunität) zu einer Verurteilung kommen sollte, geht diese über eine kleine Geldstraße oder einem großen DUDUDU nicht hinaus. Viel wichtiger ist die finanzielle und soziale Absicherung der Hinterbliebenen, welche durch das Vorliegen der Versicherung gewahrt sein sollte.
Chillkröte
15.06.2017, 17:19
Um das Thema von der Chronistenebene auf eine Emotionale zu heben dem sei das verlinkte Filmchen nachgereicht.
Achtung: kotzgefahr! ...jedenfalls für mich, die Räder meiner Mutter und Freundin sehen genauso aus.
Der Typ stand genau auf dem Fahrradweg (Korrektur:"Schutzstreifen"). Jetzt wartet er im warmen Auto auf das DUDU-Schreiben des AA.
http://www.bz-berlin.de/berlin/neukoelln/diplomat-verursacht-toedlichen-unfall-was-erwartet-den-fahrer
Vorsicht vor der "0" im Kennzeichen und am Steuer !
Chrispayne
15.06.2017, 19:44
wo ist denn da ein Fahrradweg? Wenn ich sehe wie es nach der Kreuzung weitergeht, da parkt Hinz und Kunz. Hinter dem Porsche steht auch einer. Und dunkel ist es. Genau da würde ich nie mit dem Rad fahren.
Okay, nach dem Video sehe ich, dass da auf einen sogenannten Angebots oder Schutzstreifen steht, erkennbar an der gestrichelten Linie. Das ist kein Radweg.
Nach den aktuellen Infos der Polizei stand das Auto im absoluten Halteverbot und die Tür soll ruckartig schnell geöffnet worden sein, als der Radfahrer vorbeifuhr.
Tür aufmachen ohne zu schauen kann passieren. Schlimmer finde Ich, dass der dort überhaupt anhält. Das "absolute Halteverbot" heisst glaub ich so, weil man da ABSOLUT nicht anhalten soll.
Thorsten
15.06.2017, 21:21
Diese Schutzstreifen sind doch eh der größte Witz. Wenn man darauf fährt, kann man den 1 Meter Seitenabstand zu parkenden Fahrzeugen nicht einhalten. Mit Glück und einem schmalen Lenker, wenn man am ganz, ganz linken Rand des Schutzstreifens fährt. Für Schutzstreifen ist eine Breite von 1,50 m vorgesehen, mindestens müssen es 1,25 m sein. Bei 60 cm Fahrradbreite und 1 m Abstand nach rechts bleiben damit minus 10 bis minus 35 cm Abstand zum linken Rand des Schutzstreifens.
Gleichzeitig denken Autofahrer, dass mit dem linken Ende des Schutzstreifens jegliche Rechte des Radfahrers aufhören und der Schutz damit per se gegeben sei. Scheiß auf den Seitenabstand von 1,5 m beim Überholen.
Also, alles für die Tonne und nichts anderes als die moderne Form der Käfighaltung für Radfahrer :( .
Chrispayne
15.06.2017, 21:38
Diese Schutzstreifen sind doch eh der größte Witz.
das ist wiederum richtig. Radfahrer und Autofahrer sollten physikalisch total getrennt werden. Einfach nicht auf dem selben Weg, sondern gänzlich woanders fahren. Extra Radstraßen, extra Autostraßen. Das wäre mal was.
Diese Schutzstreifen sind doch eh der größte Witz. Wenn man darauf fährt, kann man den 1 Meter Seitenabstand zu parkenden Fahrzeugen nicht einhalten. Mit Glück und einem schmalen Lenker, wenn man am ganz, ganz linken Rand des Schutzstreifens fährt. Für Schutzstreifen ist eine Breite von 1,50 m vorgesehen, mindestens müssen es 1,25 m sein. Bei 60 cm Fahrradbreite und 1 m Abstand nach rechts bleiben damit minus 10 bis minus 35 cm Abstand zum linken Rand des Schutzstreifens.
Gleichzeitig denken Autofahrer, dass mit dem linken Ende des Schutzstreifens jegliche Rechte des Radfahrers aufhören und der Schutz damit per se gegeben sei. Scheiß auf den Seitenabstand von 1,5 m beim Überholen.
Also, alles für die Tonne und nichts anderes als die moderne Form der Käfighaltung für Radfahrer :( .
Neben Parkstreifen ist allerdings noch ein Sicherheitstrennstreifen von 50 cm einzurichten. Die kommen dann noch dazu.
Die 1,25 m Mindestbreite darf allerdings nicht vorgesehen werden, wenn die Kernfahrbahn nur das Mindestmaß von 4,50 m aufweist.
das ist wiederum richtig. Radfahrer und Autofahrer sollten physikalisch total getrennt werden. Einfach nicht auf dem selben Weg, sondern gänzlich woanders fahren. Extra Radstraßen, extra Autostraßen. Das wäre mal was.
Wie soll das denn gehen in unseren gewachsenen Städten mit den schmalen Querschnitten zwischen der Bebauung. In den Kreuzungsbereichen muss es dann wieder eine Vermischung oder ein Kreuzen geben. Das ist entwder sehr gefährlich oder zeitaufwendig wegen Wartezeiten, vor allem wenn eine LSA vorgesehen werden muss. Diese Forderungen machen die ganze Radwegeplanung leider zu einer Katastrophe...:(
Chrispayne
15.06.2017, 22:39
Wie soll das denn gehen in unseren gewachsenen Städten mit den schmalen Querschnitten zwischen der Bebauung. In den Kreuzungsbereichen muss es dann wieder eine Vermischung oder ein Kreuzen geben. Das ist entwder sehr gefährlich oder zeitaufwendig wegen Wartezeiten, vor allem wenn eine LSA vorgesehen werden muss. Diese Forderungen machen die ganze Radwegeplanung leider zu einer Katastrophe...:(
Wie wäre es mit keinen Autos mehr in Umweltzonen, außer Anlieger? Das gibt jede Menge Platz. Pendler nehmen dann das Rad oder den ÖPNV.
Thorsten
15.06.2017, 22:39
Neben Parkstreifen ist allerdings noch ein Sicherheitstrennstreifen von 50 cm einzurichten. Die kommen dann noch dazu.
Damit blieben dann noch ein paar cm im Plus statt im Minus, um als Radler überhaupt komplett auf dem Schutzstreifen zu bleiben. Suggeriert aber dennoch den Autofahrern, dass alles links der Abgrenzung ihnen "gehört" und sie keine 1,5 m Abstand halten müssten (auch wenn es ihnen ansonsten sogar geläufig wäre).
Die 1,25 m Mindestbreite darf allerdings nicht vorgesehen werden, wenn die Kernfahrbahn nur das Mindestmaß von 4,50 m aufweist.
Nicht oder nur?
Dachte, dass man sich nur auf die 1,25 m beschränken dürfte, wenn die Fahrbahn nur 7 m breit ist, damit dann bei beidseitigem Schutzstreifen überhaupt noch die 4,5 m für die Autos übrig bleiben. Ansonsten 1,50 m breit, bei unter 7 m Breite wären Schutzstreifen gar nicht zulässig :confused:.
Damit blieben dann noch ein paar cm im Plus statt im Minus, um als Radler überhaupt komplett auf dem Schutzstreifen zu bleiben. Suggeriert aber dennoch den Autofahrern, dass alles links der Abgrenzung ihnen "gehört" und sie keine 1,5 m Abstand halten müssten (auch wenn es ihnen ansonsten sogar geläufig wäre).
Nicht oder nur?
Dachte, dass man sich nur auf die 1,25 m beschränken dürfte, wenn die Fahrbahn nur 7 m breit ist, damit dann bei beidseitigem Schutzstreifen überhaupt noch die 4,5 m für die Autos übrig bleiben. Ansonsten 1,50 m breit, bei unter 7 m Breite wären Schutzstreifen gar nicht zulässig :confused:.
"Darf" nicht vorgesehen ist falsch formuliert. Deine Erklärung stimmt (wie so oft...;)). Jedoch sollte man 2 x das Mindestmaß (also 2,25 m für den Autofahrer (4,50 m in beide Richtungen)) und 1,25 m für den Schutzstreifen vermeiden... Die Gründe liegen ja auf der Hand.
Zu den 50 cm "Sicherheitstrennstreifen" muss man leider auch noch sagen, dass bei wenig Parkverkehr (weiß die genaue Formulierung gerade nicht) dieser Streifen nicht (!) relevant ist. Das könnte man aber mitten in Berlin wohl kaum als Argument anführen..
In dieser Tabelle der ERA 2010 ist ein "Sicherheitsraum" aufgeführt:
37105
Alles in allem muss man sagen, dass das "Regelwerk"/die "Regelwerke" allgemein sehr unübersichtlich ist/sind und sich teilweise widerspricht/widersprechen. Dann gibt es noch die Verwaltungsvorschrift StVO, die hat noch andere Inhalte. Diese ist für die Beschilderung und Markierung durch die Behörden dann eigentlich das relevante Werk...:O
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