Vollständige Version anzeigen : Führen eines KFZ ohne TÜV?
Guude,
hätte da mal eine Frage an die Rechtsexperten/Polizisten unter euch.
Ein Nachbar von mir, möchte ein KFZ von Spanien nach Deutschland bringen, es hat ein deutsches Kennzeichen und ist versichert.
Aber, es hat seit Jahren keinen deutschen und auch keinen spanischen TÜV mehr gesehen.
Der Fahrer ist nicht der Besitzer, macht die Fahrt als Freundschaftsdienst für einen Bekannten.
Macht er sich strafbar?
Was passiert bei einem evtl Unfall?
Wer haftet?
Kann dem Fahrer da auch eine Strafe drohen?
Habe mal gehört/gelesen das wenn ein KFZ keine gültige Betriebserlaubnis hat, auch der Versicherungsschutz erlischt, stimmt das?
Vielleicht kann da mal jemand Licht ins Dunkel bringen?
Danke für eure Meinungen.
Würde ich sein lassen...
Versicherungsschutz erlischt bei Unfällen, wenn nachgewiesen werden kann, dass technische Probleme am Auto vorliegen, die der TÜV erkannt hätte.
nee, so leicht erlischt die betriebserlaubnis nicht. und damit auch nicht die versicherung. das ist im prinzip nur bei mutwilligen veränderungen am fzg der fall. bei grob fahrlässigem verhalten, kann die versicherung aber u.u. kohle zurück fordern (zahlen wird sie erstmal so oder so).
1. das fahrzeug muss nach zumutbarem erkenntnisstand verkehrssicher sein. d.h. alle mängel die man auch als laie erkennen kann (lichter müssen gehn, bremse muss bremsen, auspuff darf nicht qualmen, lenkung muss tun, reifen nicht abgefahren sein, ect.), müssen beseitigt sein.
2. sobald als möglich muss das fzg. einer prüfstelle zugeführt werden. d.h. im prinzip vor fahrtantritt gucken wo als nächstes nach dem grenzübertritt in deutschland eine prüfstelle von dekra, tüv, etc. ist und dort direkt mal vorbeifahren und das fzg zur HU vorstellen.
beim transit nach deutschland könnte es theoretisch evtl. probleme bei einer verkehrskontrolle geben, da auch von anderen EU staaten eine gültige plakette gefordert wird. da es aber (noch) keine EU einheitliche plakette gibt, muss die HU in jedem land durchgeführt werden wo das fahrzeug angemeldet ist. wenn das fahrzeug nun dauerhaft in einem anderen staat war, geht das logischerweise nicht. darum ist es imo auch nicht möglich das zu verlangen. was da bei einem unfall passiert weiß ich aber auch nicht. könnte interessant werden...
als freundschaftsdienst würde ich das nur mit einer guten privathaftpflicht machen.
...
es hat ein deutsches Kennzeichen und ist versichert.
Aber, es hat seit Jahren keinen deutschen und auch keinen spanischen TÜV mehr gesehen.
...
Versicherungsschutz ohne TÜV?
Versicherungsschutz ohne TÜV?
Ja, das Auto ist in -D- ganz normal bei einer Versicherung versichert, aber es befindet sich schon seit fast 10 Jahren auf spanischem Boden und hat diesen auch nicht verlassen.
Es wurde hier vom Besitzer halt nur im Urlaub gefahren, was rechtlich auch grenzwertig ist, zumindest laut spanischem Recht, da bin ich mir ganz sicher, aber darum geht es ja nicht.
Fakt ist, der TÜV ist seit Jahren abgelaufen.
Sage ich mir, kein TÜV, keine Verkehrstauglichkeit, oder sehe ich das falsch?
Im Grunde kann es mir egal sein, aber da mein Nachbar da eher "betriebsblind" ist, wollte ich ihn zumindest warnen.
Geht aber nur, wenn ich weiß was bei einem evtl Unfall auf ihn zukommt.
Vielleicht weiß das jemand oder weiß wo ich mal schauen könnte.
Danke.
Carlos85
02.07.2015, 16:51
Keine Ahnung wie das rechtlich ist.
Wenn er es aber so oder so macht:
Termin beim TÜV machen, Terminbestätigung ausdrucken und bei einer Kontrolle und "bin grad auf dem Weg dorthin" und auf einen freundlichen Polizisten hoffen ;-)
Kann man den TÜV nicht noch eben in Spanien machen lassen?
Da Du nicht direkt "betroffen" bist:
Einfach mal beim TÜV / DEKRA o.ä. fragen.
Der Fall, Auto ohne TÜV muss zur HU, ist sicher nicht so selten.
Die Strecke ist eben hier nur etwas lang.
Kann man den TÜV nicht noch eben in Spanien machen lassen?
Kann man und er ist auch gültig, aber eben nur auf spanischem Boden. Sobald das KFZ über der Grenze ist, also in Frankreich hat das KFZ keinen Tüv mehr und ich denke nicht das mein Nachbar da noch eine Untersuchung beim spanischen TÜV machen läßt.
Die Strecke ist eben hier nur etwas lang.
Das denke ich mir auch und ehrlich gesagt kann bei über 2000 km Fahrtstrecke ja auch was passieren.
Was macht er wenn es einen Personenschaden gibt? Ich hoffe und wünsche das zwar nicht, könnte aber passieren und dann???
Wer zahlt da? Die deutsche Versicherung zwar erstmal, aber die holt sich dann das Geld zurück und da kann man bei einem entsprechenen Personenschaden ganz schön arm bei werden.
U.U. könnte man dafür sogar strafrechtlich belangt werden und das möchte ich auf jeden Fall verhindern.
Da ich aber was handfestes haben möchte, bevor ich meinen Nachbar darauf anspreche, wäre es schön, wenn ich da mal sachkundigen Rat hier bekommen könnte.
Gruß Stefan
Walfanggegner
03.07.2015, 07:44
Klar, es würde die Sache um einiges umständlicher machen. Aber wären es denn Alternativen, entweder das Auto auf einem Pkw-Anhänger zu überführen oder alternativ wenn ein "Kfzler" im Bekanntenkreis ist dessen Überführungskennzeichen ("rotes Kennzeichen") ab Bundesgrenze BRD zu nutzen?
dasgehtschneller
03.07.2015, 08:53
Ich würd einfach mal beim TÜV nachfragen was die in dem Fall empfehlen ;)
Es hilft auch nicht viel wenn hier Leute darüber mutmassen die zwar eine Ahnung haben wie man sich bei einem Ironman verpflegt aber nicht was die Polizei/Versicherung sagt wenn man mit einem ungeprüften Fahrzeug einen Unfall hat
Mattes87
03.07.2015, 09:03
Hallo! Davon kann ich nur abraten!
Wenn das Fahrzeug von Spanien nach Deutschland gebracht werden soll, muss er ja zwangsläufig durch Frankreich. Und die Franzosen haben diesbezüglich einfach ihre eigenen Gesetze. Da wird man angehalten und wenn der Polizist nicht gut gelaunt ist, legt er das KFZ still und verlangt 1500 EUR Bußgeld.
Solange nicht gezahlt = solange bleibt das Auto stehen
Ich arbeite in einer internationalen Spedition mit viel Verkehr nach FR / ES und da kam es schon zu den kuriosesten Fällen bei unseren Nachbarn.
Also bei mir war als junger Kerl mal das Versicherungskennzeichen von meinem 50er Roller abgelaufen. Geht glaube bis Ende März? Ich wurde dann Anfang April von einer Streife auf der Straße angehalten.
Ich hatte den Termin schlicht weg verpennt.
Um es kurz zu machen:
Glaube 7! Punkte altes System plus Post vom Staatsanwalt.
Der Roller musste an Ort und Stelle stehen bleiben!!
Die Sache wurde eingestellt nachdem ich gelobte das sowas nie wieder geschieht.
Ich denke das wurde sicher nicht besser.
Im Schadensfall kannst Du wohl davon ausgehen das Dich jede Versicherung voll in Regress für Blechschäden plus evtl. Arzt, Krankenhaus bzw. Folgekosten falls jemand nicht mehr Arbeiten kann oder gar stirbt.
Mein Rat
Lass es um Gottes Willen bleiben,und dann noch eine so weite Strecke:confused: .
Verrückte Idee
Just my2cent
maifelder
03.07.2015, 09:36
aktuell sind wir bei 15Euro, wenn man 2 Monate drüber ist,zumindest beim Auto und Mopped.
tandem65
03.07.2015, 09:36
U.U. könnte man dafür sogar strafrechtlich belangt werden und das möchte ich auf jeden Fall verhindern.
Da ich aber was handfestes haben möchte, bevor ich meinen Nachbar darauf anspreche, wäre es schön, wenn ich da mal sachkundigen Rat hier bekommen könnte.
Anscheinend war LidlRacer noch nicht in diesem Thread. :Lachen2: Dann bediene ich mal Tante G.
Für PKW und Krafträder gilt:
Verstoß Punkte Bußgeld Fahr-
verbot
weil Sie als Halter das Fahrzeug zur Hauptuntersuchung
oder zur Sicherheitsprüfung
nicht vorgeführt haben
und dabei die Frist des Vorführtermins nicht einhielten
von 2 bis zu 4 Monaten 0 Punkte 25 Euro nein
von 4 bis zu 8 Monaten 1 Punkt 60 Euro nein
mehr als 8 Monaten 1 Punkt 75 Euro nein (http://bussgeldkatalog.kfz-auskunft.de/untersuchung.html)
Zum Thema Regress durch die Versicherung und Strafrechtlichem belang stelle ich mal die These auf, daß Versicherungen dazu da sind um nur berechtigte Forderungen zu begleichen. Je größer der Schaden ist, desto intensiver werden die Bemühungen diesen Schaden nicht begleichen zu müssen.:Huhu:
Ähnlich sieht es doch auch mit dem Strafrecht aus. So lange nichts passiert kann man ja im Zweifelsfalle noch mit einem Punkt leben.
Bei Personenschäden ermittelt die Staatsanwaltschaft. Da ist es schlicht und ergreifend nicht förderlich mit einem Fahrzeug zu fahren von dem bekannt ist, daß es schon längst beim TÜV hätte vorgeführt werden müssen. ich schätze wir sind hier im Bereich der groben Fahrlässigkeit.
dasgehtschneller
03.07.2015, 10:14
Wenn sich das bei für ein über 10 Jahre altes Auto überhaupt noch lohnt, könnte man es auch einfach per Autotransporter transportieren lassen.
Ist vermutlich nicht ganz günstig aber man spart sich auch den Sprit, Autobahngebühren, einen Flug nach Spanien und viele Stunden auf der Autobahn. Ausserdem ist man rechtlich bestimmt auf der sicheren Seite.
Bei Google ist nicht ganz einfach einen Preis für solche Transporte zu finden da die meisten nur "auf Anfrage" sind. Die zahlen die man so findet liegen aber meist so zwischen 500 und 1500€
Hier z.B. eine Website die auch einen Preis nennt uns sogar vorrechnet dass es billiger kommt als selber zu fahren
http://jungeautos.com/index.php/preiswerte-Autotransporte/beladene-kombis-und-transporter/billiger-und-bequemer-auto-mit-gepaeck-nach-spanien-voraussenden
Die private Haftpflicht zahlt meines Wissens nicht im KFZ-Bereich, denn dafür gibt's ja die KFZ-Haftpflicht. Die wird im Außenverhältnis zahlen, sich aber das Geld wiederholen. Da wird wohl zunächst der Halter in Anspruch genommen. Mit dem Fahrer besteht ja kein Vertrag. Daher würde ich mir als Fahrer den Auftrag auf jeden Fall - mit Haftungsausschluss - schriftlich geben lassen. Wenn's um mehr als "'n paa Maak fuffzisch" geht, kommen die Leute auf die dollsten Ideen, z.B. sie hätten das Auto verliehen oder es sei entwendet und großzügig würde auf Strafantrag verzichtet.
Mal davon abgesehen, dass ich das sowieso nicht machen würde. Was nutzt es, wenn die Franzosen die Karre bei Lyon stilllegen und ich den Ärger am Hals hab. Warum fährt die Schnarchnase von Eigentümer/Halter nicht selbst?
Auf jeden Fall würde ich ne Info vom TÜV einholen, wenn möglich per Email. Nutzt in Frankreich aber gar nix, selbst wenn die im Elsass es lesen könnten.
Hallo! Davon kann ich nur abraten!
Wenn das Fahrzeug von Spanien nach Deutschland gebracht werden soll, muss er ja zwangsläufig durch Frankreich. Und die Franzosen haben diesbezüglich einfach ihre eigenen Gesetze. Da wird man angehalten und wenn der Polizist nicht gut gelaunt ist, legt er das KFZ still und verlangt 1500 EUR Bußgeld.
Solange nicht gezahlt = solange bleibt das Auto stehen
Ich arbeite in einer internationalen Spedition mit viel Verkehr nach FR / ES und da kam es schon zu den kuriosesten Fällen bei unseren Nachbarn.
So etwas dachte ich mir.
Danke für die Info.
aktuell sind wir bei 15Euro, wenn man 2 Monate drüber ist,zumindest beim Auto und Mopped.
Tüv ist bei besagtem PKW mind 6 Jahre schon abgelaufen.
Anscheinend war LidlRacer noch nicht in diesem Thread. :Lachen2: Dann bediene ich mal Tante G.
Für PKW und Krafträder gilt:
Verstoß Punkte Bußgeld Fahr-
verbot
weil Sie als Halter das Fahrzeug zur Hauptuntersuchung
oder zur Sicherheitsprüfung
nicht vorgeführt haben
und dabei die Frist des Vorführtermins nicht einhielten
von 2 bis zu 4 Monaten 0 Punkte 25 Euro nein
von 4 bis zu 8 Monaten 1 Punkt 60 Euro nein
mehr als 8 Monaten 1 Punkt 75 Euro nein (http://bussgeldkatalog.kfz-auskunft.de/untersuchung.html)
Zum Thema Regress durch die Versicherung und Strafrechtlichem belang stelle ich mal die These auf, daß Versicherungen dazu da sind um nur berechtigte Forderungen zu begleichen. Je größer der Schaden ist, desto intensiver werden die Bemühungen diesen Schaden nicht begleichen zu müssen.:Huhu:
Ähnlich sieht es doch auch mit dem Strafrecht aus. So lange nichts passiert kann man ja im Zweifelsfalle noch mit einem Punkt leben.
Bei Personenschäden ermittelt die Staatsanwaltschaft. Da ist es schlicht und ergreifend nicht förderlich mit einem Fahrzeug zu fahren von dem bekannt ist, daß es schon längst beim TÜV hätte vorgeführt werden müssen. ich schätze wir sind hier im Bereich der groben Fahrlässigkeit.
Danke auch für diese Info.
Warum fährt die Schnarchnase von Eigentümer/Halter nicht selbst?
Auf jeden Fall würde ich ne Info vom TÜV einholen, wenn möglich per Email. Nutzt in Frankreich aber gar nix, selbst wenn die im Elsass es lesen könnten.
Weil er ein von sich so überzeugter Mensch ist und mein Nachbar ist so mehr oder weniger der Lakai vom Auftraggeber.
Der halt denkt, mit Geld kann er alle Puppen tanzen lassen.
Also ich werde das mal so gesammelt weitergeben, mal sehen was passiert.
Übrigens der PKW wird dieses Jahr 25 Jahre alt und da möchte der Besitzer das Ding als "Oldtimer" sprich mit -H- Kennzeichen in Deutschland dann fahren.
MatthiasR
03.07.2015, 21:20
Also bei mir war als junger Kerl mal das Versicherungskennzeichen von meinem 50er Roller abgelaufen.
Hier geht's aber nicht um die Versicherung (die ja besteht), sondern um den TÜV (bzw. die Hauptuntersuchung).
Wenn man nur wenig über dem TÜV-Termin ist, ist das relativ harmlos (siehe Link von Tandem). Bei sechs (!) Jahren versteht die Polizei aber wahrscheinlich keinen Spaß mehr.
Gruß Matthias
Thorsten
03.07.2015, 21:45
Übrigens der PKW wird dieses Jahr 25 Jahre alt und da möchte der Besitzer das Ding als "Oldtimer" sprich mit -H- Kennzeichen in Deutschland dann fahren.
Dann hat er ja noch 5 Jahre Zeit darüber nachzudenken, wie er das Teil nach Deutschland schafft.
Dann hat er ja noch 5 Jahre Zeit darüber nachzudenken, wie er das Teil nach Deutschland schafft.
Ehrlich?
Laut Aussage des Nachbran wäre das mittlerweile schon bei
25 Jahren der Fall.
Thorsten
04.07.2015, 09:55
Im Internet steht 30 Jahre und das Internet lügt doch nicht, oder :Lachen2:. Mehrere Stichproben bei Internet-Links geben alle 30 Jahre an. Wenn er einen 25-Jahre-Trick kennt, umso besser für ihn :Blumen:.
https://de.wikipedia.org/wiki/Oldtimer#Oldtimer-H-Kennzeichen
sybenwurz
04.07.2015, 11:01
25Jahre sinds für Motorräder.
Danke für die vielen Antworten, wenn er es jetzt trotzdem macht, kann ich ihm auch nicht helfen.
Bin gespannt, werde heute Nachmittag ihm die frohe Botschaft übermitteln.:Cheese:
vBulletin v3.6.1, Copyright ©2000-2025, Jelsoft Enterprises Ltd.