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Vollständige Version anzeigen : Schlecht gesicherte Wettkampfstecke....


docpower
02.06.2015, 16:08
https://vimeo.com/129418373?fb_action_ids=872919739440694&fb_action_types=og.shares&fb_source=other_multiline&action_object_map=%5B969352853085459%5D&action_type_map=%5B%22og.shares%22%5D&action_ref_map=%5B%5D

kromos
02.06.2015, 16:19
Happy Birthday an den Athleten, das hätte weitaus übler ausgehen können. :(

Mattes87
02.06.2015, 16:24
uih.... Das hätte auch wesentlich schlimmer ausgehen können.
Siehe Löwentriahtlon am vergangenen Wochenende in Hachenburg:

http://www.loewentriathlon.de/news/

Michael Skjoldborg
02.06.2015, 16:36
Nicht "schlecht gesichert", sondern eindeutig Schuld des Athleten.
Und mir hätte das möglicherweise auch so gehen können...
Wie es aussieht, ist man eh schon mit einem Bein im Gefängnis, wenn man sich nicht 100% mit der Gesetz/der Strassenverkehrsordnung auskennt. So z.B. auch einem dänischen Athleten 2014 in Roth (http://challengerothaccident2014.blogspot.dk/2015/03/challenge-roth-race-of-lifetime.html) passiert. Die Strafverfolgung läuft.

Bis denne, Michael

docpower
02.06.2015, 16:49
Mag sein, dass den Athleten eine Mitschuld trifft.
Aus meiner Sicht hätte der Veranstalter aber in jedem Fall Posten an solche Querstraßen zu stellen (ich habe selber veranstaltet und das hätte ich so nicht durchgelassen).
Vollgepumpt mit Adrenalin "vergisst" man zu schnell die STVO, und davon sollte der Veranstalter ausgehen!

Matthias75
02.06.2015, 17:08
Nicht "schlecht gesichert", sondern eindeutig Schuld des Athleten.

Ja klar, falsche Straßenseite. Aber wenn man das Video weiter anschaut, sieht man auch keine Absperrungen, Warnhinweise o.ä., die dem Autofahrer signalisieren, dass das ein Rennen läuft. Man sieht z.B. auf den Bildern auch ,dass kurz vorher rechts eine Straße weg geht. Der Fahrer hätte also genausogut die Straße queren können, um dort einzubiegen und wäre somit direkt auf die Strecke gekommen.

Wie es aussieht, ist man eh schon mit einem Bein im Gefängnis, wenn man sich nicht 100% mit der Gesetz/der Strassenverkehrsordnung auskennt. So z.B. auch einem dänischen Athleten 2014 in Roth (http://challengerothaccident2014.blogspot.dk/2015/03/challenge-roth-race-of-lifetime.html) passiert. Die Strafverfolgung läuft.

Wenn die Dame ihm ins Hinterrad gecrasht ist und ein Race-Marshall das bezeugen kann, sollte sich der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung doch relativ schnell ausräumen lassen. Was bleibt ist die Fahrerflucht. Ich weiß nicht, wie es in Roth in, aber z.B. in Erlangen wird mehrsprachig darauf aufmerksam gemacht, dass man, wenn man in einen Unfall involviert ist, stehenzubleiben und auf die Polizei zu warten hat. Wäre sicher sinnvoll, dass bei allen Wettkämpfen in der Ausschreibung oder im Race-Book zu erwähnen und auch die Race-Marshalls entsprechend zu unterweisen.

M.

noam
02.06.2015, 20:40
Interessant wird zumindest in Roth die Auslegung des öffentlichen Verkehrsraums, ohne den ja nun ein Verkehrsunfall im strafrechtlichen Sinn gar nicht stattfinden kann.

Ist die Radstrecke nicht gesperrt und nur eine bestimmte Anzahl an Leuten hat Zugang hierzu? Und diese Leute sind doch auch noch namentlich durch Startnummer und Meldung bekannt. Demnach kann es eigentlich kein öffentlicher Verkehrsraum sein

Nordhein
02.06.2015, 23:03
Mag sein, dass den Athleten eine Mitschuld trifft.
Aus meiner Sicht hätte der Veranstalter aber in jedem Fall Posten an solche Querstraßen zu stellen (ich habe selber veranstaltet und das hätte ich so nicht durchgelassen).
Vollgepumpt mit Adrenalin "vergisst" man zu schnell die STVO, und davon sollte der Veranstalter ausgehen!

Genau so sehe ich das auch. Unabhängig davon denke ich, dass der Unfall ähnlich abgelaufen wäre, selbst wenn der Kollege sich mittig/rechts gehalten hätte. Der Autofahrer kam ohne große Verzögerung ganz schön um die Ecke gerauscht. Horror.

lonerunner
02.06.2015, 23:15
Mag sein, dass den Athleten eine Mitschuld trifft.
Aus meiner Sicht hätte der Veranstalter aber in jedem Fall Posten an solche Querstraßen zu stellen (ich habe selber veranstaltet und das hätte ich so nicht durchgelassen).
Vollgepumpt mit Adrenalin "vergisst" man zu schnell die STVO, und davon sollte der Veranstalter ausgehen!

+1

Interessant finde ich auch die Reaktion des Autofahrers, der sich nur um sein Auto sorgt:(

tandem65
03.06.2015, 08:03
Nicht "schlecht gesichert", sondern eindeutig Schuld des Athleten.

Sehe ich auch so.

Vollgepumpt mit Adrenalin "vergisst" man zu schnell die STVO, und davon sollte der Veranstalter ausgehen!

Genau deshalb wird es in D immer schwerer Rennen zu veranstalten. Weil wir als Athleten solches fordern und im Zweifelsfalle auch gegen die Behörden klagen anstatt auch im Wettkampf bei Bewusstsein zu bleiben. Vielen Dank!
Offensichtlich war die Strecke nicht voll gesperrt und daher war mit Gegenverkehr zu rechnen.

Michael Skjoldborg
03.06.2015, 08:12
Unabhängig davon denke ich, dass der Unfall ähnlich abgelaufen wäre, selbst wenn der Kollege sich mittig/rechts gehalten hätte. Der Autofahrer kam ohne große Verzögerung ganz schön um die Ecke gerauscht. Horror.

Øøøøh, was? "Rauschen scheint ein subjektiver Eindruck zu sein. Als Autofahrer wäre ich mit ziemlicher Sicherheit ähnlich dort gefahren. Wenn das Auto steht kannst du sehen, dass es sich ungefähr einen Meter von der Fahrbahn des Radfahrers weg befindet. Hätte dieser sich auf seiner Spur gehalten, wäre das so nicht passiert.

Interessant finde ich auch die Reaktion des Autofahrers, der sich nur um sein Auto sorgt:(

Øøøøh, was? Ich kann leider nicht verstehen, was dort auf Französisch gesagt wird - aber die Reaktion des Sportlers ist ja nun auch nicht gerade so, dass er sich um seinen Unfallgegner kümmert, sondern ausschliesslich auf sein Rad konzentriert. Sicher sind BEIDE erstmal geschockt, und ihre Reaktion entspricht nicht der, die mal als Beobachter hinter dem Computerschirm hat.
Ich hätte sicherlich ähnlich reagiert - sowohl als Autofahrer, als auch als Rennteilnehmer.

Für die, die in Dänemark an Wettkämpfen teilnehmen, linke ich hier mal zu einer der Regeln (https://www.retsinformation.dk/Forms/R0710.aspx?id=2134), die u.a. bei der Teilnahme an Wettkämpfen in Dänemark zu beachten sind.
Nichts verstanden? Tja, dein Problem. Da steht nämlich nicht zu in der Ausschreibung, erst recht nicht auf Englisch oder Deutsch.
Problematik (und das würde möglicherweise auch in anderen Ländern gelten - oder eben auch nicht...): In Dänemark dürfen nur "Repräsentanten" des Veranstalters (also abgesehen von der Polizei und der "Heimwehr") den Verkehr regeln, sofern diese auf einem entsprechenden Kursus des Verbandes gewesen sind und sich entsprechend ausweisen können. Ausserdem müssen sie Warnwesten mit einer bestimmten Aufschrift tragen. In diesem Fall müssen sich die Verkehrsteilnehmer nach den Anweisungen richten. Steht also nur ein freiwilliger Helfer ohne Kursus und Warnjacke mit Aufschrift dort, brauchen sich die Verkehrsteilnehmer nicht danach zu richten. Wie in aller Welt soll ich das als Wettkampfteilnehmer erkenne können, ob sich der Verkehr danach richten kann oder muss?
Mir ist es gerade erst am Samstag passiert, dass ich in einer Linkskurve beinahe von einem Wagen torpediert worden wäre, der nicht warten wollte, obwohl dort 2 Helfer versuchten, den Verkehr zu regeln und ihn am Weiterfahren zu hindern. Die waren auf keinem Kursus, also mein Problem...
Die Regeln und Sicherheitsbestimmungen sollten einfach mehr zum Schutz von ALLEN Teilnehmern umgesetzt werden. Bei der Challenge Danmark in ein paar Tagen wird die Radstrecke nicht abgesperrt sein. Zum Glück kenne ich den Kurs einigermassen, auch mögliche Gefahrenstellen...

Bis denne, Michael

deirflu
03.06.2015, 08:12
Keine Ahnung was in der Ausschreibung steht, schaut aber so aus als ob die Straße nicht gesperrt ist?!

Wenn dem so ist sehe ich die Schuld fast ausschließlich beim Athleten. Was dem VA vorhalten kann ist das die Kreuzung nicht durch einen Streckenposten oder Schilder die die Athleten auf die Gefahrenstelle aufmerksam machen gesichert ist. Ein einfacher A Aufsteller mit der aufschrift rechts halten hätte den Unfall wohl verhindert.

Die Reaktion des Autofahrers fand ich zu erst auch seltsam, IMHO steht dieser aber unter Schock und es sind ja auch noch andere Personen die sich gleich um den Athleten kümmern vor Ort.

CatchMeIfYouCanBLN
03.06.2015, 08:17
+1

Interessant finde ich auch die Reaktion des Autofahrers, der sich nur um sein Auto sorgt:(

Eine ähnliche Begegnung/Reaktion eines Autofahrers durfte ich auch schon erfahren...ich war mit Inlinern unterwegs...leicht abschüssiger Weg...konnte nicht bremsen und rollerte auf die Straße, geradewegs in den Kotflügel eines Autos...

Der Fahrer steigt aus und fragt ob was passiert sei. Ich erwiderte: Nein scheint alles gut zu sein.

Er entgegnete mir dann nur mit: Schwachsinn, der Kotflügel ist doch verbeult!!!

Schönen Dank aber auch...

Auch wenn der Radfahrer die Kurve ziemlich geschnitten hat, der Autofahrer kam da mit einigem Zug rum. Sieht nicht danach aus, dass der da erst angefahren ist.

Abgesperrt war die Strecke ja offensichtlich nicht, der Athlet trägt aber mindestens eine Mitschuld. Den Auszug aus der Ausschreibung "Respecter le code de la route" übersetze ich mir mal frei als "Straßenverkehrsordnung beachten".

Das hat der Athlet durch befahren der linken und somit Spur des Gegenverkehrs nicht getan.

deirflu
03.06.2015, 08:25
Der Autofahrer kam ohne große Verzögerung ganz schön um die Ecke gerauscht. Horror.


Das Auto kommt zwar recht plötzlich und unvermutet daher. Das täuscht aber glaube ich da man nicht damit rechnet das ein Auto kommt. Wäre es eine ganz normal Verkehrssituation fährt das Auto ganz normal und alltäglich um die Kurve.

Schau dir das Video mal in Einzelbildern an, dann wirst du sehen dass das Auto beim Aufprall so gut wie steht. Der Autofahrer also sogar auf Sicht gefahren ist und sein Fahrzeug rechtzeitig zum stehen gebracht hat, was man vom Radfahrer nicht behaupten kann.

So gesehen ist der Radfahrer in ein "stehendes" Hindernis geprallt, wie man da die Schuld bei anderen suchen kann verstehe ich nicht ganz?!

Neoprenmiteingriff
03.06.2015, 08:27
Zu dem Fall in Roth nochmal :

Wenn hinter(!!) mir es knallt ich absteigen und helfe warum werde ich dann als Verursacher geführt?!

Sorry aber da stimmt doch was nicht,oder!?

tandem65
03.06.2015, 08:28
Øøøøh, was? Ich kann leider nicht verstehen, was dort auf Französisch gesagt wird

Die Kampfrichterin blafft den Autofahrer an, daß da ein Wettkampf stattfindet. Ich habe nicht den Eindruck daß er sich um sein Auto sorgt sondern er fragt eher was er denn hätte anders machen können/sollen. Weil er ja wie gut zu sehen ist auf seiner Fahrbahnseite steht und gefahren ist.
In diesem Falle für mich gut nachvollziehbar.

tandem65
03.06.2015, 08:32
Zu dem Fall in Roth nochmal :

Wenn hinter(!!) mir es knallt ich absteigen und helfe warum werde ich dann als Verursacher geführt?!

Wenn beide verletzt sind wird gegen beide Ermittelt. Da er nicht verletzt war wird nur gegen ihn ermittelt ob er Verursacher ist.:Huhu:

Neoprenmiteingriff
03.06.2015, 08:52
Das meine ich doch: hier geht doch erstmal um die Klärung des Sachverhalt.

Seyan
03.06.2015, 08:53
Zum Video:
Wir kennen die Wettkampfordnung jetzt nicht. Ich kann jetzt aber nur von meinen bisherigen Wettkämpfen. In Höchstadt wurde in der Ausschreibung explizit auf die Einhaltung der STVO hingewiesen ( http://www.medwork-triathlon.de/wettkampf/ausschreibung/ ) und in Gera war die Radstrecke komplett abgesperrt (eine Autospur der B2). Okay, habe eben geguckt, in Roth wird auch darauf hingewiesen ( http://www.challenge-roth.com/files/challenge/content/Dateien%20zum%20Download/140610_Letzte%20Mitteilungen%20DCR%202014_Deutsch_ vFINAL.pdf auf dt.). Sieht also erstmal nach Hauptschuld beim Radfahrer aus, der die Strecke durch das Schneiden der Kurve verkürzen wollte und damit aufs Auto draufgeknallt ist. Allerdings fehlen uns für genauere Einschätzungen zuviele Infos.

Zu der Roth-Geschichte: ich bin mir nicht sicher, ob ich die Story richtig verstehe. Eine andere Teilnehmer ist ihm ans Hinterrad gefahren und sie ist deswegen gestürzt? Er hat dann angehalten und ihr geholfen? Das ist wirklich ein interessanter Punkt, wie sich da die STVO verhält. Allerdings müsste man auch hier die Umstände genauer kennen. Da ja Windschattenfahren nicht erlaubt ist, stellt sich die Frage, wie konnte die Fahrerin hinter ihm überhaupt auf sein Hinterrad auffahren? Zeugen gibt es ja offenbar genug. Hat er unerwartet gebremst? Falls ja, Schuld der Auffahrerin, denn sie muss entsprechend fahren, um ausweichen oder bremsen zu können. War sie einfach unachtsam und ist aufgefahren? Auch ihre Schuld. Dass die Polizei das untersucht, okay. Das muss sie auch. Aber dass die Frau - die dem ersten Anschein nach die Hauptschuld trägt - ihn auch noch belangen will, ist lächerlich. Aber vermutlich muss sie es aus eigenem finanziellen Interesse tun. Was dann wiederum traurig ist, denn genau aus dem Grund hat man ja seine Versicherung...

ASG6666
03.06.2015, 09:00
Wenn beide verletzt sind wird gegen beide Ermittelt. Da er nicht verletzt war wird nur gegen ihn ermittelt ob er Verursacher ist.:Huhu:

In Polizei-Sprache oder Juristendeutsch ist das aber dann schon direkt mit dem Vorwurf einer Straftat verknüpft. Das klingt dann für juristische Laien in keinem Fall mehr nach "in dubio pro reo". Emotional ist das alles andere als lustig.

popolski
03.06.2015, 10:01
Es ist ausserhalb von Deutschland völlig üblich, dass die WK Strecke nicht (komplett) gesperrt ist und das Rennen im Strassenverkehr läuft. Das schlägt sich teilweise direkt in recht günstigen Startgebühren nieder. Sieht aus als hätte der bedauernswerte Kamerad bei der Wettkampfbesprechung geschlafen.
Hierzulande gilt in der Regel bei Strecken mit Begegnungsverkehr.
"Überfahren der Fahrbahnmitte" - "Rote Karte"

CatchMeIfYouCanBLN
03.06.2015, 10:19
Es ist ausserhalb von Deutschland völlig üblich, dass die WK Strecke nicht (komplett) gesperrt ist und das Rennen im Strassenverkehr läuft. Das schlägt sich teilweise direkt in recht günstigen Startgebühren nieder. Sieht aus als hätte der bedauernswerte Kamerad bei der Wettkampfbesprechung geschlafen.
Hierzulande gilt in der Regel bei Strecken mit Begegnungsverkehr.
"Überfahren der Fahrbahnmitte" - "Rote Karte"

Bei der WK-Besprechung aufzupassen wäre schon wichtig...
Es handelt sich ja auch nicht um irgendeinen AK-Starter...

Der Knabe heißt Gaël Le Bellec...der startet nicht zum ersten Mal bei einem Duathlon...Duathlon-Langdistanz-Weltmeister 2014 beim Powerman in Zofingen

Duafüxin
03.06.2015, 10:37
In Zofingen darf man die Fahrbahnmitte auch nicht überqueren, aber macht man ja doch schon mal. ;)
Viel komischer finde ich warum er die Kurve schneiden will, obwohl es gerade aus geht :confused:

Nordhein
03.06.2015, 10:51
Das Auto kommt zwar recht plötzlich und unvermutet daher. Das täuscht aber glaube ich da man nicht damit rechnet das ein Auto kommt. Wäre es eine ganz normal Verkehrssituation fährt das Auto ganz normal und alltäglich um die Kurve.

Schau dir das Video mal in Einzelbildern an, dann wirst du sehen dass das Auto beim Aufprall so gut wie steht. Der Autofahrer also sogar auf Sicht gefahren ist und sein Fahrzeug rechtzeitig zum stehen gebracht hat, was man vom Radfahrer nicht behaupten kann.

So gesehen ist der Radfahrer in ein "stehendes" Hindernis geprallt, wie man da die Schuld bei anderen suchen kann verstehe ich nicht ganz?!

Ich behaupte nicht, dass der Radfahrer unschuldig an der Situation ist, meine aber dennoch, der Autofahrer hätte umsichtiger sein können. Aus Sicht des Radfahrers handelt es sich eben nicht um eine normale Verkehssituation, sondern um Wettkampf. Oder soll ich jetzt tatsächlich glauben, dass die Mehrzahl der Zeitfahrer stets brems-und reaktionsbereit in jede Kreuzung oder Kurve bügelt. Dann würden wir ja alle ständig aufrecht fahren. Mein Erleben ist ein anderes. Ich zähle mich als mehrfacher Familienvater zu den eher vorsichtigen Fahrern. Im Training riskiere ich nichts und rechne immer mit Fehlern anderer Verkehsteilnehmer. Im Wettkampf aber bremse ich nicht an jeder Kreuzung und schaue, ob von rechts jemand kommt. Und wenn ich mich so umsehe, verhalten sich die Protagonisten um mich herum im Wettkampf sehr ähnlich.
Noch mal zum Video. Der Autofahrer fährt sicher nicht verkehswidrig in den Verlauf der Straße, allerdings hat er doch sicher vorher den Motorradfahrer und den vorausfahrenden Radfahrer gesehen. Die sind ja kurz vor dem Unfall ebenfalls durch die Kurve gefahren. Ein vorausschauender Fahrer hätte ggf. vorher auf der Bremse gestanden und hätte sich vergewissert, dass nichts mehr nachkommt.

Aber wie auch immer, formal gesehen trägt der Radfahrer die Hauptschuld. Ich persönlich mag mich aber nicht davon freisprechen, dass mir das nicht passiert wäre. Allerdings wäre ich lange nicht so schnell gewesen :-)

Matthias75
03.06.2015, 11:02
Ich behaupte nicht, dass der Radfahrer unschuldig an der Situation ist, meine aber dennoch, der Autofahrer hätte umsichtiger sein können. Aus Sicht des Radfahrers handelt es sich eben nicht um eine normale Verkehssituation, sondern um Wettkampf. Oder soll ich jetzt tatsächlich glauben, dass die Mehrzahl der Zeitfahrer stets brems-und reaktionsbereit in jede Kreuzung oder Kurve bügelt. Dann würden wir ja alle ständig aufrecht fahren. Mein Erleben ist ein anderes. Ich zähle mich als mehrfacher Familienvater zu den eher vorsichtigen Fahrern. Im Training riskiere ich nichts und rechne immer mit Fehlern anderer Verkehsteilnehmer. Im Wettkampf aber bremse ich nicht an jeder Kreuzung und schaue, ob von rechts jemand kommt. Und wenn ich mich so umsehe, verhalten sich die Protagonisten um mich herum im Wettkampf sehr ähnlich.
Noch mal zum Video. Der Autofahrer fährt sicher nicht verkehswidrig in den Verlauf der Straße, allerdings hat er doch sicher vorher den Motorradfahrer und den vorausfahrenden Radfahrer gesehen. Die sind ja kurz vor dem Unfall ebenfalls durch die Kurve gefahren. Ein vorausschauender Fahrer hätte ggf. vorher auf der Bremse gestanden und hätte sich vergewissert, dass nichts mehr nachkommt.

Wie schon angemerkt, stand das Fahrzeug beim Zusammenstoß, der Fahrer war wohl entweder bremsbereit oder ist aus anderen Gründen langsam um die Ecke gefahren. wenn der ungebremst um die Ecke gefahren wäre, hätte der Radfahrer wohl auch keine Möglichkeit gehabt, sein Rad halbwegs runterzubremsen.

Dem Autofahrer kann man aus meiner Sicht kaum einen Vorwurf machen. Woher soll er wissen, dass da ein Radrennen stattfindet, deren Teilnehmer sich nicht an die Verkehrsegeln halten? Schau mal in die Straße rein, aus der der Autofahrer kam. Da steht kein Hinweisschild, kein Ordner, nichts. Und ob er aus der Perspektive vorher sehen konnte, dass die Radfahrer und der Motorradfahrer zusammengehören und da ein Rennen läuft, wage ich zu bezweifeln.

Sicherer wäre es gewesen, wenn

1. ein Streckenposten an der Ecke gestanden hätte und/oder
2. ein deutliches Hinweisschild auf ein Radrennen aufgestellt worden wäre
3. an einem solch unübersichtlichen Punkt die Streckenführung bspw. mit Pylonen in der Fahrbahnmitte auf die rechte Fahrbahnseite beschränkt worden wäre.

Aus meiner Sicht eine sehr unglückliche Streckensicherung und natürlich ein Fehlverhalten des Teilnehmers. Der Streckenposten wäre aus meiner Sicht unbedingt nötig, weil die Straße sehr eng ist. Ein größeres Fahrzeug hätte vielleicht vor der Kurve soweit ausgeholt, dass es auf die Gegenfahrbahn gekommen wäre und auch die regelgerecht fahrenden Teilnehmer gefährdet hätte.

M.

MattF
03.06.2015, 11:09
Im Wettkampf aber bremse ich nicht an jeder Kreuzung und schaue, ob von rechts jemand kommt.


Ach, also ist bei nicht abgesperrter Strecke im WK die STVO trotzdem aufgehoben?

Ich beobachte das Verhalten in WK zwar auch ,allerdings ist es schon sehr merkwürdig und auch lebensmüde in meinen Augen.

Wenn man schnell fahren will ohne zu schauen, muss man nicht absgesperrte WK meiden, alles andere ist letztlich Selbstmord oder man muss zu dem Risiko was man eingeht stehen und nicht hinterher meckern.

tandem65
03.06.2015, 11:27
In Polizei-Sprache oder Juristendeutsch ist das aber dann schon direkt mit dem Vorwurf einer Straftat verknüpft.

Na ja, die Geschichte mit der Körperveletzung ist ja leider wahrscheinlich rechtlich betrachtet das kleinere Übel. Auch hier muß die Staatsanawaltschaft ermitteln!
Das unerlaubte entfernen vom Unfallort ist sicher das weitaus interessantere. Wobei ich denke daß die Startnr. ja offensichtlich bekannt war und daher die Personalien bekannt waren. Insofern dürfte auch das unerlaubte entfernen vom Unfallort nicht zu schwer gewichtet worden sein.

Ich frage mich gerade ob der Triathlet Staffelradfahrer und die Unfallbeteiligte zufällig Anja Beranek (http://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=33415) war?

Nordhein
03.06.2015, 11:31
Ach, also ist bei nicht abgesperrter Strecke im WK die STVO trotzdem aufgehoben?


Behaupte ich nicht! Wo hast Du das gelesen?

Ich beobachte das Verhalten in WK zwar auch ,allerdings ist es schon sehr merkwürdig und auch lebensmüde in meinen Augen.


Da bin ich nicht anderer Meinung.

Wenn man schnell fahren will ohne zu schauen, muss man nicht absgesperrte WK meiden, alles andere ist letztlich Selbstmord oder man muss zu dem Risiko was man eingeht stehen und nicht hinterher meckern.

Auch das ist korrekt, auch wenn man sich den Umgang mit dieser Thematik damit sehr leicht macht.

Aber gut, hinterher sind immer alle schlauer und kommen mit "hätte,wäre,wenn". Da nehme ich mich gar nicht raus. Unfälle passieren, weil eben nicht alles perfekt und vorhersehbar läuft. Gut, dass im konkreten Fall nicht mehr geschehen ist.
In diesem Sinne bin ich nun vorerst hier raus.
Unfallfreie Fahrt wünscht N.

tandem65
03.06.2015, 11:33
Hi Nordhein,

Im Wettkampf aber bremse ich nicht an jeder Kreuzung und schaue, ob von rechts jemand kommt.

Äpfel & Birnen sind beides Obst. Das Problem ist doch nicht Kreuzung sondern falsche Fahrbahnseite und das halt in einer Linkskurve. Die Kreuzungen sind ja wohl gesichert gewesen. Dort würde ich dann auch den Veranstalter in die Pflicht nehmen.

tandem65
03.06.2015, 11:38
Ach, also ist bei nicht abgesperrter Strecke im WK die STVO trotzdem aufgehoben?

Das suggeriert das bei abgesperrten Strecken die StVO nicht gültig ist. Das Gegenteil steht doch in jeder Ausschreibung und zumindest in der Sportordnung der DTU.;)

Hafu
03.06.2015, 11:54
Nicht "schlecht gesichert", sondern eindeutig Schuld des Athleten.
Und mir hätte das möglicherweise auch so gehen können...
Wie es aussieht, ist man eh schon mit einem Bein im Gefängnis, wenn man sich nicht 100% mit der Gesetz/der Strassenverkehrsordnung auskennt. So z.B. auch einem dänischen Athleten 2014 in Roth (http://challengerothaccident2014.blogspot.dk/2015/03/challenge-roth-race-of-lifetime.html) passiert. Die Strafverfolgung läuft.

Bis denne, Michael

Sehr interessanter Fall, Michael, von deinem Landsmann.

Dieser Fall würde fast einen eigenen Thread verdienen.

Hab' mir gerade den Link durchgelesen und wenn der Unfall tatsächlich so abgelaufen ist, wie es beschrieben wurde (insbesondere wenn es klar durch Zeugen belegt werden kann, dass dein Landsamnn tatsächlich angehalten hat, sich um das Opfer gekümmert hat und vergewissert hat, dass Hilfe von externer Seite organisiert ist und er die Erlaubnis eines kampfrichters hatte, das Rennen fortzusetzen, dann hat er eigentlich (aus meiner juristischen Laiensicht) nicht viel zu befürchten.

Die staatsanwaltlchen Ermittlungen werden vermutlich eingestellt werden; allerdings kann es nachdem sich das Unfallopfer ja anwaltlich vertreten lässt zu zivilrechtlichen Forderungen kommen wie Erstattung von Behandlungskosten und Schmerzensgeld.

Die Frage ist halt, ob das wirklich so wie geschildert abgelaufen ist oder ob das nur seine persönliche Wahrnehmung der Ereignisse im Rückblick war und ob er nicht doch nach Einschätzung von Unfallzeugen ziemlich schnell weitergefahren ist, ohne sich richtig um das Unfallopfer zu kümmern. Aber ich will hier eigentlich nicht spekulieren. Gehen wir einfach mal davon aus, dass sich der Unfall so zugetragen hat, wie wie es seitens deines Landsmannes im obigen Link geschildert wurde.

Was ich grundsätzlich bedauerlich finde, ist dass deinem Landsmann nicht wenigstens mitgeteilt wurde, dass alle Teilnehmer der challenge Roth über ihren Startpass oder über ihre bezahlte Tageslizenz Verkehrsrechtschutz, Haftpflicht- und Krankenversicherungsschutz über die ARAG-Sportversicherung haben. Die ARAG würde in diesem geschilderten Fall die Anwaltskosten des deutschen Anwalts und höchstwahrscheinlich, wenn es zur Zusprechung einer Schadensersatzzahlung an das Unfallopfer kommt auch diese Zahlung übernehmen (zumindest wenn das damit befasste GEricht keine grobe Fahrlässigkeit feststellt).

Auf diesen inkludierten Versicherungsschutz durch die ARAG hätte das Team Challenge deinen Landsmann eigentlich hinweisen sollen, denn die Challenge Roth ist ja keine wilde Sportveranstaltung sondern offiziell genehmigt und mit umfassenden Versicherungsschutz für alle Teilnehmer und Helfer ausgestattet.

Ich weiß nicht wie die Fristen für die Meldung eines solchen Unfalls liegen, aber vielleicht ist es noch nicht zu spät. Schreib doch deinem Landsmann, er soll den Unfall von 2014 auch jetzt noch an die ARAG melden und sich umfassend über seine Rechte beraten lassen. Zwecks besserer Kommunikation kann das ja evt. auch sein deutscher Anwalt übernehmen.

MattF
03.06.2015, 12:02
Das suggeriert das bei abgesperrten Strecken die StVO nicht gültig ist. Das Gegenteil steht doch in jeder Ausschreibung und zumindest in der Sportordnung der DTU.;)

Das kommt noch dazu ;)

Selbst bei abgesperrter Strecke darf man eigentlich nicht fahren wie es viel tun.

Eigenes Risiko dann aber. :(

drullse
03.06.2015, 12:19
Ich frage mich gerade ob der Triathlet Staffelradfahrer und die Unfallbeteiligte zufällig Anja Beranek (http://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=33415) war?
Zweimal nein.


Hab' mir gerade den Link durchgelesen und wenn der Unfall tatsächlich so abgelaufen ist, wie es beschrieben wurde (insbesondere wenn es klar durch Zeugen belegt werden kann, dass dein Landsamnn tatsächlich angehalten hat, sich um das Opfer gekümmert hat und vergewissert hat, dass Hilfe von externer Seite organisiert ist und er die Erlaubnis eines kampfrichters hatte, das Rennen fortzusetzen, dann hat er eigentlich (aus meiner juristischen Laiensicht) nicht viel zu befürchten.

Dem ist nach anderer Aussage nicht so. Der Blog ist halt die Darstellung des Athleten.

JENS-KLEVE
03.06.2015, 12:27
Der Titel ist "schlecht gesicherte Wettkampfstrecke" und diese Strecke ist schlecht gesichert. Wir können dies also verurteilen und gleichzeitig es uns als Warnung einbrennen.

Wer jetzt wie schuld hat, wie das Fahrrad und das Wetter war finde ich eher nebensächlich.

Matthias75
03.06.2015, 12:31
Hab' mir gerade den Link durchgelesen und wenn der Unfall tatsächlich so abgelaufen ist, wie es beschrieben wurde (insbesondere wenn es klar durch Zeugen belegt werden kann, dass dein Landsamnn tatsächlich angehalten hat, sich um das Opfer gekümmert hat und vergewissert hat, dass Hilfe von externer Seite organisiert ist und er die Erlaubnis eines kampfrichters hatte, das Rennen fortzusetzen, dann hat er eigentlich (aus meiner juristischen Laiensicht) nicht viel zu befürchten.

Fraglich, ob ein Kampfrichter in solchen Fällen die Kompetenz hat, diese Erlaubnis zu erteilen. Wenn es sich bei der Wettkampfstrecke um allgemeinen Verkehrsraum (oder wie man das juristisch korrekt auch immer nennt) handelt, hat der Kampfrichter eine solche Befugnis nicht. Dann muss tatsächlich auf die Unfallaufnahme bzw. Polizei gewartet werden.

Aber wie schon geschrieben, wäre in dem Fall die Sicht beider Seiten interessant. Die Fahrerin wird ihm ja nicht stumpf ins Hinterrad gefahren sein. Ich vermute eher, dass es sich um eine seitliche Berührung handelte, verursacht durch einen Schlenker einer der beiden Beteiligten. Fraglich auch, wie sich zwei Radfahrer bei halbwegs guten Willen windschattenfrei fahren zu wollen, derart nah kommen können. gut, er schreibt, dass es am Anfang der Radstrecke war und er in einer Gruppe (!) gefahren ist. Gehört aber nicht in diese Diskussion, da in Roth die Strecke eigentlich gut gesichert ist.

M.

FelixW.
03.06.2015, 13:14
Hallo allerseits,

ohne jetzt auf alle Einzelheiten eingehen zu wollen nur folgende Gedanken:

Die Darstellung des Athleten ist seine persönliche Darstellung, die verletzte Athletin schwebte tagelang in Lebensgefahr und musste mit dem Helikopter nach Nürnberg geflogen werden, sie kann sich bis heute nicht an den Hergang erinnern. Wer von beiden wen berührt hat und es dann zum Sturz kam ist demnach, zumindest für mich, ungeklärt. Es gibt bis heute keinen Wettkampfrichter, der sich erinnern kann, von einem Athleten an der Unfallstelle angesprochen worden zu sein. Persönlich ist es zumindest verwunderlich, weil ein Wettkampfrichter sich garantiert die Startnummer aufgeschrieben hätte, bevor man dem Athleten erlaubt hätte weiterzufahren. Die Veranstaltung unterliegt der STVO und dies schon die letzten 30 Jahre, dies geht sowohl aus den Anmeldeunterlagen, letzten Informationen und dem Briefing am Samstag hervor. Sich dahinter zu verstecken, man kenne die STVO nicht, ist für mich fadenscheinig. Wenn ich über die Grenze fahre werde ich auch nicht explizit von einem Zöllner über die zugrunde liegende Ordnung aufgeklärt, gleichwohl unterliege ich Ihr automatisch. Was ich damit sagen möchte: Bei der ganzen Geschichte gibt es eine Darstellungsweise, aber keine Zeugen. Stutzig macht mich allerdings, dass ich vor wenigen Wochen von besagtem Athleten angerufen werde und mir der Vorschlag unterbreitet wird, wir sollen für alle seine Kosten aufkommen oder er geht an die Presse, ein paar Tage später bekommen wir dann noch eine Zahlungsaufforderung von seinem Anwalt. Dies lasse ich jetzt einfach unkommentiert.

LG Felix

Thorsten
03.06.2015, 14:06
Hierzulande gilt in der Regel bei Strecken mit Begegnungsverkehr.
"Überfahren der Fahrbahnmitte" - "Rote Karte"
Wo ist dein "hierzulande" und falls es in Deutschland ist: Wegen der Übertretung welcher Regel gibt es dafür die rote Karte?

Matthias75
03.06.2015, 14:19
Hallo allerseits,

ohne jetzt auf alle Einzelheiten eingehen zu wollen nur folgende Gedanken:

Danke für die Darstellung der "Gegenseite".

Ich habe mir den Beitrag des Athleten jetzt nochmal komplett durchgelesen. Im Kern geht es doch gar nicht um die StVO, sondern um die Ermittlung wegen fahrlässiger Körperverletzung. Um das Entfernen vom Unfallort geht es nur am Rande. Insofern ist seine Argumentation auch etwas dünn. Er reitet z.B. auf dem Rechtsfahrgebot herum, ohne dass dies einen direkten Zusammenhang mit dem Unfall hat.

Wenn ich seine Darstellung richtig verstehe, passieren Unfälle im Wettkampf einfach bzw. gehören bei der Maße an Athleten dazu und sollten nicht strafrechtlich verfolgt werden. also ein rechtsfreier Raum, in dem maximal die Triathlonregeln gelten. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass auch in jedem anderen Land entsprechende Ermittlungen angestellt werden würden. Das verfahren wäre ja auch eingeleitet worden, wenn er stehen geblieben wäre. Außerdem steht nirgends, dass ermittelt wird, weil er nicht rechts gefahren ist. Also viel Aufregung seinerseits ohne dass es direkt mit dem Thema zu tun hat.

Wenn, könnte man allenfalls anmerken, dass das Thema "Fahrerflucht" bzw. "bei Unfall auf Polizei warten" vielleicht in das Racebook gehört.

M.

Hafu
03.06.2015, 14:25
...

Die Frage ist halt, ob das wirklich so wie geschildert abgelaufen ist oder ob das nur seine persönliche Wahrnehmung der Ereignisse im Rückblick war und ob er nicht doch nach Einschätzung von Unfallzeugen ziemlich schnell weitergefahren ist, ohne sich richtig um das Unfallopfer zu kümmern. Aber ich will hier eigentlich nicht spekulieren. ...

Zweimal nein....

Dem ist nach anderer Aussage nicht so. Der Blog ist halt die Darstellung des Athleten.

Hallo allerseits,

ohne jetzt auf alle Einzelheiten eingehen zu wollen nur folgende Gedanken:

.. Bei der ganzen Geschichte gibt es eine Darstellungsweise, aber keine Zeugen. Stutzig macht mich allerdings, dass ich vor wenigen Wochen von besagtem Athleten angerufen werde und mir der Vorschlag unterbreitet wird, wir sollen für alle seine Kosten aufkommen oder er geht an die Presse, ein paar Tage später bekommen wir dann noch eine Zahlungsaufforderung von seinem Anwalt. Dies lasse ich jetzt einfach unkommentiert.

..

Aha. Danke für die Infos, Drullse und FelixW. Möglicherweise lag ich mit meiner ersten noch unbegründeten Spekulation aus einem Bauchgefühl heraus, ohne irgendwelche Details zu kennen, nicht ganz verkehrt.

Was mich auch in dem Blog-Eintrag des dänischen Athleten störte und weshalb ich vermute, dass der Unfall sich nicht so zugetragen hat, wie seitens des Athleten geschildert, war der fehlende Hinweis, dass er sich nach Beendigung des Wettkampfes nach dem weiteren Schicksal der Athletin erkundigt und sie im Krankenhaus besucht hat: das ist -komplett unabhängig von einer Schuldfrage- eigentlich ein Muss, wenn man in einen Crash verwickelt war, von dem man weitere Folgen nicht mitbekommen hat.
Und was natürlich fast schon den Charakter einer Posse hat, ist die Aussage des dänischen Athleten, dass die Polizei sich im Telefongespräch seine e-mail-Adresse nur mit einem "Trick" erschlichen hat (wenn Telefonnummer und Name bekannt sind, dann ist Ermittlung der Postanschrift für eine Ermittlungs-Behörde auch ohne Hilfe des Betroffenen kein Problem) und dann auch noch die Frechheit besessen hat, ihm eine mail auf Deutsch zu schreiben.:( :confused:
Bei jedem Auslandsvergehen bekommt man offizielle Schreiben der Staatsanwaltschaft oder Polizei in der jeweiligen Amtssprache (und gerade in Dänemark dürfte es besonders leicht sein, sich das übersetzen zu lassen, wo vermutlich jeder zweite ohnehin gut deutsch kann).

Michael Skjoldborg
03.06.2015, 14:25
ohne jetzt auf alle Einzelheiten eingehen zu wollen nur folgende Gedanken:


Danke, gut auch "die andere Seite" zuhören. In Bezug auf die STVO: Ich bin mal gespannt, wie viele der teilnehmenden deutschen Athleten sich mit den dänischen Ausgabe vertraut machen werden.
Was ich sagen will: Es wäre in meinen Augen einfacher, mehr im Racemanual zu erklären, z.B. inwieweit die "Verkehrsteilnehmer" verpflichtet sind, den Anweisungen derer, die den Verkehr regulieren, folgen müssen. Und hierbei denke ich nicht nur an Challenge-Veranstaltung, sondern alle Triathlonveranstaltungen.

Bis denne, Michael

FelixW.
03.06.2015, 14:51
Was mich auch in dem Blog-Eintrag des dänischen Athleten störte und weshalb ich vermute, dass der Unfall sich nicht so zugetragen hat, wie seitens des Athleten geschildert, war der fehlende Hinweis, dass er sich nach Beendigung des Wettkampfes nach dem weiteren Schicksal der Athletin erkundigt und sie im Krankenhaus besucht hat: das ist -komplett unabhängig von einer Schuldfrage- eigentlich ein Muss, wenn man in einen Crash verwickelt war, von dem man weitere Folgen nicht mitbekommen hat.

Bei jedem Auslandsvergehen bekommt man offizielle Schreiben der Staatsanwaltschaft oder Polizei in der jeweiligen Amtssprache (und gerade in Dänemark dürfte es besonders leicht sein, sich das übersetzen zu lassen, wo vermutlich jeder zweite ohnehin gut deutsch kann).


Er hat sich bei der verletzten Athletin nicht gemeldet, die darüber einfach endtäuscht war. Ob er es getan hat, nachdem ich Ihn darauf hingewiesen habe, weiß ich nicht. Auch bei uns oder der Polizei hat er sich nach Beendigung seines Wettkampfes nicht gemeldet und die Polizei musste Ihn durch Auswertung der Zeitmatten und Bilder des Fotodienstes erst ermitteln.


Er spricht perfekt deutsch, wir haben auf deutsch telefoniert.

JENS-KLEVE
03.06.2015, 15:33
In Roth ist das alles gut geregelt. Die Strecke ist abgesperrt, es gibt nur ganz selten durchgewunkene Autos (die fahren auch nur in Fahrtrichtung). Bei der Wettkampfbesprechung wird (mindestens seit 2004) exakt mit Fotos und Karten erklärt wo mit Gegenverkehr zu rechnen ist, wo man Stoppschilder überfahren kann, wo man die Linkskurve schneiden darf etc.

Es wird klar daran erinnert, dass trotz der Absperrungen immer Krankenwagen oder verwirrte Anwohner entgegenkommen könnten. Also fährt man ganz normal rechts.

Andere Veranstalter machend das genauso, und so ist es vernünftig.

Wäre im gezeigten Beispiel die Kurve ordentlich abgesperrt für Autoverkehr und der Athlet wäre rechts gefahren, dann wäre gar nichts passiert.

Neoprenmiteingriff
03.06.2015, 15:38
Leben und Gesundheit aller Teilnehmet sowie der gegenseitige Respekt voreinander steht immer(!) über irgendwelchen blöden End- oder Zwischenzeiten.

Wenn es rappelt und einer braucht Hilfe dann hält man an und fragt bzw wenn keine Antwort zu bekommen ist leistet man entsprechend seiner Möglichkeiten Hilfe!

basti2108
03.06.2015, 15:44
Bei der Wettkampfbesprechung wird (mindestens seit 2004) exakt mit Fotos und Karten erklärt wo mit Gegenverkehr zu rechnen ist, wo man Stoppschilder überfahren kann, wo man die Linkskurve schneiden darf etc.


Unabhängig vom Veranstalter darf man meiner Meinung nach - da ja die STVO gilt - nie Stoppschilder überfahren oder Linkskurven schneiden. Das würde ein Rennen natürlich ad absurdum führen.

STVO-Verstöße sind somit im Wettkampf vorprogrammiert. Für die Veranstalter ist es natürlich bequem auf die STVO zu verweisen und sich so der Haftung zu entledigen. Realitätsnah ist das allerdings nicht.

Ich wünsche der Ahtletin alles Gute!

MattF
03.06.2015, 16:44
Bei der Wettkampfbesprechung wird (mindestens seit 2004) exakt mit Fotos und Karten erklärt wo mit Gegenverkehr zu rechnen ist, wo man Stoppschilder überfahren kann, wo man die Linkskurve schneiden darf etc.


Ich hab das Gefühl viele sparen sich die WK-Besprechung und im Rennen setzt das Rudelverhalten ein: "Ich machs einfach wie alle anderen, wenn der die linke Spur scheiden darf, wieso ich nicht?"

Das ist dann so ähnlich wie wenn man im Ausland Auto fährt und gar nicht so genau weiß, was die lokalen Besonderheiten sind, also fährt man wie die Einheimischen. Das Dumme ist nur die Einheimischen wissen wo die Blitzer stehen und machen dort langsam :Cheese:

Rhing
03.06.2015, 16:47
Der alleinige Verweis des Veranstalters auf die StVO ist auch nicht ausreichend.
Bei den Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters eines Triathlon-Wettbewerbs können im Hinblick auf die Radstrecke nicht dieselben Maßstäbe angelegt werden wie bei einem klassischen Straßenradrennen. Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass bei einem Triathlon - anders als bei einem Straßenradrennen - das Windschattenfahren verboten ist,

Kurz: Der Veranstalter darf nicht einfach auf die "Tempo-30-Zone" im Verlauf der Wettkampfstrecke verweisen, sondern muss auf Gefahrenpunkte hinweisen und damit rechnen, dass die Teilnehmer schneller als 30 fahren. Daraus folgt, dass die StVO und Wettkampfspezifika zu beachten sind. So kann z.B. auch der Windschattengeber (bei der Radgruppe, also ohne Windschattenverbot) nicht auf die Pflichtverletzung durch fehlenden Abstand hinweisen. Es ist ja rein zufällig so, das er nun vorn fährt. 2 km weiter wäre er hinten gewesen. Bei nem Wettkampf muss man immer damit rechnen, dass Adrenalin die Rationalität des Handelns einschränkt.
Unabhängig davon trifft jeden Beteiligten ein Wartepflicht.
(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
1.zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
2.eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Der Verpflichtung ist der dänische Triathlet nicht nachgekommen. Das er über seine Startnr. ermittelbar ist, ist irrelevant. Über Nrn-schilder sind die Fahrzeughalter und -Fahrer auch ermittelbar. Name, Anschrift etc. müssen angegeben werden. Selbst wenn er dem Kampfrichter Angaben gemacht hat, dürfte das nicht ausreichend sein, mal abgesehen davon, dass sich da keiner dran erinnern kann.

Auch wenn die WK-Strecke überwiegend gesperrt ist, so ist sie doch für Verkehrsteilnehmer zugänglich und damit Straßenverkehr. Das gilt für Privatstraßen und Plätze, soweit sie nicht durch ein Tor oder ähnliches abgeschlossen sind.

Unabhängig davon ist es natürlich klar, dass bei einer offensichtlich schweren Verletzung wegen fahrlässiger Körperverletzung ERMITTELT wird. Das ist auch nix spezifisches der StVO und wohl in jedem Land so. Eine Wettkampfbesprechung muss nicht die StVO, das StGB und was weiß ich noch alles erklären.

In D dürfen Ordner nach meiner Kenntnis keinen Verkehr regeln. Dazu muss Polizei eingesetzt werden. In D hilft da auch kein Kurs für Ordner und die "Ernennung zum Hilfsherif". Deshalb musste in BN auf eine andere Strecke ausgewichen werden, weil nicht genügend Polizisten bereitgestellt wurden/werden können. Natürlich sollte jeder Verkehrsteilnehmer da Rücksicht nehmen. Im Falle eines Unfalls wäre ein Hinweis eines Ordners auch sicherlich bei der Frage zu berücksichtigen, ob die im Verkehr erforderliche Sorgfalt eingehalten wurde. Wenn ein Ordner sagt, das findet ein Rennen statt. muss er sicherlich mit "gewagtem Fahren" rechnen und sich im Falle eines Unfalls fahrlässiges Handeln vorwerfen lassen. Ich habe aber im Video weder Ordner noch Schilder o.ä. gesehen. Natürlich durfte der Athlet im Wettkampf nicht auf der linken Seite fahren.

sandmen
03.06.2015, 17:08
Was ich grundsätzlich bedauerlich finde, ist dass deinem Landsmann nicht wenigstens mitgeteilt wurde, dass alle Teilnehmer der challenge Roth über ihren Startpass oder über ihre bezahlte Tageslizenz Verkehrsrechtschutz, Haftpflicht- und Krankenversicherungsschutz über die ARAG-Sportversicherung haben. Die ARAG würde in diesem geschilderten Fall die Anwaltskosten des deutschen Anwalts und höchstwahrscheinlich, wenn es zur Zusprechung einer Schadensersatzzahlung an das Unfallopfer kommt auch diese Zahlung übernehmen (zumindest wenn das damit befasste GEricht keine grobe Fahrlässigkeit feststellt).


Nachdem ja sehr vieles dafür spricht, dass sich Kollege unerlaubt vom Unfallort entfernt hat, dürfte sich der Verkehrsrechtsschutz der ARAG wohl erledigt haben, da eine Inanspruchnahme bei vorsätzlichem Handeln sicherlich nicht in Betracht kommt.

sandmen
03.06.2015, 17:20
Das Video illustriert m.E. sehr gut, dass man auch bei einem Triathlonwettkampf sein Gehirn nicht in T1 lassen sollte und sich "lactatgeschwängert" auf freie Straßen verlassen sollte, egal ob Teilsperrung einer Strecke oder nicht.

Sicherlich ist es auch fehl am Platz, hier irgendeine Verantwortung bei den Veranstaltern abzuladen. Denkt man dies zu Ende gibt es am Ende in Deutschland nur noch einige wenige hochprofessionelle Rennen auf zumindest teilweise abgesperrten Strecken für wegen aufwändiger Sicherungsmaßnahmen nach oben hin angepassten Startgeldern. Ich denke der Veranstalter trägt in erster Linie für die Ausschilderung der Strecke die Verantwortung, damit alle Athleten die Möglichkeit haben, wieder in die Wechselzone zu finden.

Eine Diskussion weg von einer erhöhten Eigenverantwortung der Triahtleten dürfte im Übrigen auch den Genehmigungsbehörden in die Hände spielen, welche in den letzten Jahren ohnehin schon zurückhaltender bei der Genehmigung von Triathlons reagieren.

Rhing
03.06.2015, 17:21
Nachdem ja sehr vieles dafür spricht, dass sich Kollege unerlaubt vom Unfallort entfernt hat, dürfte sich der Verkehrsrechtsschutz der ARAG wohl erledigt haben, da eine Inanspruchnahme bei vorsätzlichem Handeln sicherlich nicht in Betracht kommt.

Unfallflucht ist Vorsatztat und wird daher nicht von ner Rechtschutzversicherung übernommen, mal abgesehen davon, dass ich nicht weiß, ob die hier bestehende Strafrechtschutz überhaupt abdeckt. Aber wegen der Körperverletzung, die ja auch fahrlässig möglich ist, würde die natürlich greifen. Wenn sie nicht nur Zivil- sondern auch Strafrecht umfasst. Was dann zu der seltsamen Konstellation führt, dass die verletzte Athletin die Rechtschutzversicherung ebenfalls in Anspruch nehmen könnte.
Es gibt Rechtschutzversicherungen, die die Abwehr von SE-Ansprüchen ausgeschossen haben, weil das Sache der Haftpflicht wäre. Das könnten sogar alle sein. Dann wäre "der Däne" raus. Er selbst ist ja nicht geschädigt.