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Vollständige Version anzeigen : Schlüsseldienst


Joerg aus Hattingen
10.06.2014, 19:02
Mir (uns) ist etwas Blödes passiert, ich habe Samstag die Haustür geschlossen, ohne mich zu vergewissern, dass ein anderer einen Schlüssel mitgenommen hatte.
Ich musste einen Schlüsseldienst anrufen, vom Festnetztelephon (mit Wählscheibe!!) unserer über 80-jährigen Nachbarin.
Ich fühtle mich, nachdem ich die Rechnung beglichen hatte, die Summe verrate ich erst später, leicht über den Tisch gezogen und hätte nicht wenig Lust, meine Anwältin zu kontaktieren und dann :dresche
Machtt das Eurer Ansicht nach Sinn oder werfe ich einfach nur Geld hinterher?

Carlos85
10.06.2014, 19:04
Bei mir wars Sonntags mal 285€ für 1min Zeitaufwand.

Kannste toppen?

Seitdem haben 3 vertrauensvolle Personen Schlüssel ;-)

Keine Ahnung ob da was zu machen ist, kanntest du den Preis vorher?

Joerg aus Hattingen
10.06.2014, 19:12
Kannste toppen?


Aber locker :)

noam
10.06.2014, 19:20
Da hab ich ja Glück, dass nen bekannter bei der Feuerwehr professioneller Schlossknacker is :)

Klugschnacker
10.06.2014, 19:37
Bei mir kürzlich 45 Euro für ca. 5min inklusive Anfahrt, sonntags.

PirateBen
10.06.2014, 19:48
Ich kenne jetzt deine genaue Situation nicht und wieviel Aufwand der Herr vom Schlüsseldienst hatte, aber alles was über 200€ fürs Zylinder brechen/ziehen bei einem Standard Schloss (Ohne Aufbohrschutz etc) und neueinbau eines neuen Zylinders + 1 neuer Schlüssel hinausgeht bei ner Anfahrt unter 10km (auch samstags abends!) hinausgeht halte ich persönlich für viel zu teuer.

Wenn das ganze mit Schlagschlüssel oder Zerstörungsfrei (hattest ja nur zugezogen und nicht abgeschlossen denke ich) mittels Knickdraht oder Karte gelöst wurde dementsprechend günstiger.

Vielleicht mal in der Bekanntschaft umhören ob jemand Lockpicking als Hobby betreibt. Schlüssel bei vertrauenswürdigen Personen in der nähe unterbringen bewahrt in Zukunft vor dem Problem ;)

Nobodyknows
10.06.2014, 19:56
Schlüsseldienst....ein Klassiker der Abzocke

Vielleicht war es ja so doll, dass es sittenwidrig war. Kannst ja mal googeln...

http://www.baulinks.de/webplugin/2003/0036.php4

http://www.frage.org/196-abgezockt-vom-notdienst-was-ist-erlaubt-und-was-nicht

Viel Erfolg...

Gruß
N. :Huhu:

Joerg aus Hattingen
10.06.2014, 20:09
Wenn das ganze mit Schlagschlüssel oder Zerstörungsfrei (hattest ja nur zugezogen und nicht abgeschlossen denke ich) mittels Knickdraht oder Karte gelöst wurde dementsprechend günstiger.


Er hat die Haustür innerhalb von ca 2-3min mit einer Art Blech öffnen können. Es wurde weder gebohrt noch anderweitig Gewalt angewandt.

FuXX
10.06.2014, 20:11
Mir (uns) ist etwas Blödes passiert, ich habe Samstag die Haustür geschlossen, ohne mich zu vergewissern, dass ein anderer einen Schlüssel mitgenommen hatte.
Ich musste einen Schlüsseldienst anrufen, vom Festnetztelephon (mit Wählscheibe!!) unserer über 80-jährigen Nachbarin.
Ich fühtle mich, nachdem ich die Rechnung beglichen hatte, die Summe verrate ich erst später, leicht über den Tisch gezogen und hätte nicht wenig Lust, meine Anwältin zu kontaktieren und dann :dresche
Machtt das Eurer Ansicht nach Sinn oder werfe ich einfach nur Geld hinterher?

Ist mir auch schon passiert. Das blöde ist, wenn man schon bezahlt hat, hat man kaum noch eine Chance. Das ist wirklich ein Klassiker der Abzocke. Ich hab auch deutlich mehr als die Summe in #2 bezahlt. Jetzt haben wir Schlüssel beim Nachbarn und die Nummer eines Schlüsseldienstes der auch am WE maximal 120 EUR nimmt, unter der Woche um 50.

Walfanggegner
10.06.2014, 20:55
Einer der Bereiche im Leben, wo aus der Not / Hilflosigkeit der Menschen dankend Profit gemacht wird.

Zu deiner konkreten Frage, inwiefern es ratsam sei, das ganze anwaltlich prüfen zu lassen:
Kommt ganz drauf an. Hast du da was unterschrieben beim Handwerker vor Ort, eine Art Rapportzettel? Wenn ja: hat man dir direkt einen Durchschlag dagelassen?
Eine Vorabinfo am Telefon über den ca.-Kostenrahmen blieb aus nehme ich an? Sonst hättest du sicher nach einem anderen Anbieter gesucht.
Wie baut sich denn die Rechnung auf? Nur eine Position á la "Türöffnung nach telef. Beauftragung inkl. Anfahrt" in netto, dann noch Umsatzsteuer und Gesamt-Brutto?

Wenn du eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbehalt hast dann gehst du mit dem RA ja zunächst kein Kostenrisiko ein wenn der Versicherer Deckung gewährt.
RA wird das Unternehmen dann sicher schriftlich darum bitten, Gebührensatzung einzureichen inkl. Rapportzettel und detaillierter Aufgliederung der Rechnung in Einzelpositionen.
Ob dann dahingehend was zu machen sein wird kann dir der RA sagen wenn er alles auf dem Tisch liegen hat.
Alle Seiten wollen ja dann sicherlich eine unnötige gerichtliche Klärung vermeiden und einen außergerichtlichen Vergleich erstreben.
Kann sein, dass der Unternehmer nach Erhalt eines Anwaltschreibens ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht zur teilweisen Rückzahlung bereit ist.

speedskater
10.06.2014, 22:07
Habe gerade vor 2 Wochen am WE in unmittelbarer Nähe zu Fuxx einer Nachbarin bei der "Abwehr" dieser Betrüger geholfen. Türe war bloß zugefallen.
Der erste wollte mind. 245 Euro. Weggeschickt.
Der zweite ähnlich viel. Weggeschickt.
Beide logen an diversen Stellen und wurden als ich Sie wegschickte, unverschämt und laut.
Der dritte war dann ein mir bekannter Schuhmacher mit Schlüsseldienst und der "Retter" für 120 Euro.
Er erzählte, dass es bei den Betrügern häufig nicht beim Ursprungsbetrag bleibt, die Türen oft unfachmännisch geöffnet werden und der Schaden zu zusätzlichem und überteuertem Materialeinsatz führten.
Die Odysee hat ca. 2,5 h gedauert.
Selbst für mich als Außenstehendem reichlich aufregend.
Für die Nachbarin die Hölle, da sie in der Zeit keine Zigaretten hatte....Da drehen die Süchtigen echt durch.
Schlüssel deponieren ist sicherlich gut, hilft aber nicht (es sei denn man hat ein sog. Panikschloss), wenn der Schlüssel von innen steckt....

sybenwurz
10.06.2014, 22:12
Wie sagte mir mal eine/r: "Wennst am Wochenende (oder in der Nacht) den Schlüsseldienst brauchst, übernachteste besser im ****Hotel und rufst erst Montags an. Wird billiger..."

Rechtlich: die wissen haargenau, wie viel sie aufrufen können und bewegen sich zwar hart an der Grenze, aber auf der sicheren Seite.
Da irgendwas zu unternehmen, ist in meinen Augen gutes Geld schlechtem hinterhergeworfen.

Nächstes mal: siehe oben. Oder Tür eintreten bzw. Fenster einschlagen. Macht mehr Spass und ist unterm Strich billiger.
Oder à la Noam: Freunde bei der Feuerwehr sind immer gut. Einmal im Jahr nen Kasten Bier hingetragen und jedesmal freuen, wenn man keine Gegenleistung von denen dafür braucht...

Joerg aus Hattingen
11.06.2014, 06:52
...

Übernachtung im Hotel wäre mit Sicherheit günstiger gewesen :) und an das Eintreten oder Einschlagen von Kellerfenster dachte ich auch. Ein Kellerfenster kostet im Baumarkt nicht die Welt und ich kann es selber einbauen.
Ach so, ich habe 414,20 € bezahlt, ich finde den Preis angesichts eines incl An-/Abfahrt max 1h Zeitaufwandes etwas übertrieben.

Campeon
11.06.2014, 09:15
Ach so, ich habe 414,20 € bezahlt, ich finde den Preis angesichts eines incl An-/Abfahrt max 1h Zeitaufwandes etwas übertrieben.

uiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii iiiiiiiiiiiiiiiiiiiii, ja leck mich doch am A****, alter Schwede.
Verbrecher!!!

Andererseits, sie können es einfach verlangen.

Hast du vorher nicht gefragt was das kostet???

Joerg aus Hattingen
11.06.2014, 09:50
Hast du vorher nicht gefragt was das kostet???

Doch, natürlich habe ich nachgefragt. Als Antwort erhielt ich 'je nach Aufwand', mehr war trotz Nachfragen nicht zu erfahren und ich hatte wenig Lust und Nerven, weiter zu insistieren.

Joerg aus Hattingen
11.06.2014, 09:52
Andererseits, sie können es einfach verlangen.


Das ist die Frage, um die es hier geht. Ich denke, u.U. nicht.

su.pa
11.06.2014, 09:56
Wir haben mal einen Bericht dazu gesehen.

Da hieß es, man solle einfach nicht zahlen und eine Rechnung verlangen. Z.T. seien die Schlüsseldienste aber dann sogar so dreist, dass sie versuchen einen soweit zu nötigen, dass man sofort zum Bankautomaten fährt. Dazu haben sie aber kein Recht. Dann solle man das dem Verbraucherschutz melden und über einen Anwalt regeln. Über 400 € ist definitiv zu viel und damit käme er nie durch.

Da bei Dir jedoch das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, da Du schon bezahlt hast, ist es evtl. schon zu spät. Aber ich würde trotzdem zum Verbraucherschutz gehen und bei bestehender Rechtsschutzversicherung auch zum Anwalt.

Oder hast Du vielleicht eine Zeitung in der Nähe, die darüber berichten will? Dann ist es zumindest eine Warnung für die Leute in Deiner Umgebung und auch wenn keine Namen genannt werden, kann man das sicherlich so bringen, dass man weiß wer gemeint ist.

Klugschnacker
11.06.2014, 10:08
Gibt es da nicht so eine Formulierung, dass, wenn kein Preis vereinbart wurde, der "marktübliche" Preis gilt? Vielleicht ergibt sich daraus ein Ansatzpunkt. Hier gibt es mehr dazu:

http://www.kostenlose-urteile.de/topten.wucher.htm

http://www.sueddeutsche.de/geld/ausgesperrt-geld-zurueck-bei-wucher-1.566766

http://www.sueddeutsche.de/bayern/schluesseldienst-kassiert-euro-der-ganz-normale-wucher-1.1598438

MattF
11.06.2014, 10:26
Gibt es da nicht so eine Formulierung, dass, wenn kein Preis vereinbart wurde, der "marktübliche" Preis gilt?


§ 612 BGB Vergütung

(1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.

(2) Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.

Thorsten
11.06.2014, 10:36
http://www.kostenlose-urteile.de/topten.wucher.htm
90 Tagessätze, das nenne ich mal angemessen auf die Fresse gekriegt :dresche.

MarionR
11.06.2014, 10:55
Zu einer ehemaligen Nachbarin, deren Kind mal versehentlich Sonntags die Tür zugezogen und den Schlüssel drinnen gelassen hatte während alle anderen ohne Schlüssel draußen waren, kam erst gar kein Schlüsseldienst... Der eine war im Krankenstand, der andere macht sonntags nichts (obwohl er sich im Telefonbuch als Notdienst beworben hat) und dem 3. war die Anfahrt zu weit...
Erst der Hausmeister konnte mit seinem Reserveschlüssel Stunden später aufschließen...

much
11.06.2014, 11:13
Ich hab mal einen Beitrag dazu im Fernsehen geschaut.
Das sind keine Einzelfälle, sondern organisierte Abzocke.

Schlüsseldienst-Mafia (http://www.tz.de/wirtschaft/schluesseldienst-tricks-preise-tz-1277393.html)

highlander
11.06.2014, 12:01
Zur aktuellen Frage, ob man im Nachhinein Geld zurückfordern kann, hab ich leider keine Info.
Aber als Feuerwehrmann, der (leider) ab und zu auch mal ne Tür öffnen muss hier ein paar allgemeine Infos.
Prinzipiell ist es so, das wir als Feuerwehr nur tätig werden dürfen, wenn Gefahr für Leib und Leben (oder so ähnlich) besteht.
z.B. Die Wohnungstür fällt zu, drinnen in der Wohnung befindet sich ein Kleinkind und der Herd ist an..
Wir dürfen allerdings als Feuerwehr nicht in Konkurenz zu Privatfirmen auftreten, das heisst wenn keine unbedingte Eile für das Öffnen geboten ist, muß ein Schlüsseldienst etc. gerufen werden.
Wenn ihr jemanden bei der Feuerwehr kennt und das quasi intern ablaufen kann...:Cheese:
Wenn nur die Tür ins Schloss gefallen ist, ist eine Öffnung eher unproblematisch, weil der obere Teil die "Falle" sich leicht zurückdrücken lässt.
Die Technik mit z.B. dem Blech wurde schon erklärt. Dazu braucht man ein dünnes Blech, das in etwa die Kontur der Zarge hat. (Meist kann man die Tür oben oder unten an der Ecke etwas nach innen drücken um die Kontur bzw. die Maße der Tür zu erkennen.)Dann drückt man oben in der Ecke die Tür etwas weg um das Blech hineinzuschieben und zieht es die Zarge entlang nach unten zur Falle, ein kurzer Schlag auf´s Blech und das war´s dann eigentlich. (Ev das Blech leicht anschrägen oder wenn es genügend Luft hat etwas schräg halten)
Ne andere Variante ist z.B. falls unten an der Tür ein kleiner Spalt ist, das man sich einen Draht biegt mit dem man den Türgriff an der Innenseite der Tür nach unten ziehen kann. Der Draht hat quasi folgenden Verlauf und muss dann so gebogen werden.
Eine runde Schlaufe, die um den Türgriff geht, dann senkrecht nach unten und unter der Tür durch und wieder auf der anderen Seite ein Stück nach oben. Ist ein wenig Geduldsspiel die Schlaufe quasi über den Türgriff einzufädeln.
Übler wird es dann leider, wenn der Riegel geschlossen ist, dann hilft nur Aufbohren, Ziehfix Sperrpistolen etc.
Alternativ kann man sich dann auch mal umsehn, ob z.B. irgendwo ein halbwegs zugängliches Fenster gekippt ist.
Das kann man mit Hilfe von zwei dünnen Seilen öffnen. (Einfach mal googeln)

Was halt auch wichtig ist: Erstmal Ruhe bewahren und überlegen wie ihr prinzipiell an Hilfe kommen könnt.

Walfanggegner
11.06.2014, 12:43
@ highlander:

Guter Punkt, das mal zu erwähnen das die Feuerwehr da nur bei Gefahr in Verzug tätig wird.

Ich war selbst jahrelang bei der Freiwilligen Feuerwehr, ich finde daher auch die Tipps mit dem "kleinen Dienstweg", also inoffiziell Feuerwehr obwohl kein Gefahr in Verzug ist fragwürdig.
Nur ungern würde ich wegen freundschaftlicher Hilfe den Türöffnungssatz mal kurz vom Rüstwagen "borgen" und die Gefahr eingehen, dass er in eben dieser Zeit notfallmäßig gebraucht wird.

Back to Topic, da es ja eigentlich darum geht, ob da was zu machen ist. Bei Bestehen einer Rechtsschutz ohne Selbstbehalt würde ich das auf jeden Fall prüfen lassen.
Spannend ist da natürlich - wie ich schon schrieb - wie detailliert die Rechnung aufgebaut ist, ob du einen Rapportzettel oder ähnliches unterschrieben hast usw.
Verbraucherschutz ist natürlich auch ein guter Tipp.
Versuch es, wer nicht wagt der nicht gewinnt.
Wenn du nichts unternimmst ist und bleibt das Geld weg.

Viel Glück!

highlander
11.06.2014, 12:53
@ highlander:


Ich war selbst jahrelang bei der Freiwilligen Feuerwehr, ich finde daher auch die Tipps mit dem "kleinen Dienstweg", also inoffiziell Feuerwehr obwohl kein Gefahr in Verzug ist fragwürdig.
Nur ungern würde ich wegen freundschaftlicher Hilfe den Türöffnungssatz mal kurz vom Rüstwagen "borgen" und die Gefahr eingehen, dass er in eben dieser Zeit notfallmäßig gebraucht wird.



Viel Glück!

Das der Türöffnungssatz zwischenzeitlich gebraucht wird, sollte kein Problem sein wenn du ein Funkgerät dabei hast, geht aber eh nur in Absprache mit dem Chefe und wir haben eine Infotafel dafür.
Von der rein juristischen Lage her hab ich es ja auch ein wenig erklärt, aber es gibt ja dann auch noch die "menschliche" Seite in dir.:Blumen:

Joerg aus Hattingen
11.06.2014, 13:36
Versuch es, wer nicht wagt der nicht gewinnt.
Wenn du nichts unternimmst ist und bleibt das Geld weg.

Viel Glück!

Danke. Ich habe bereits gestern mit meiner Anwältin telephoniert und mit ihr vereinbart, dass sie sich die Sache mal ansieht.
Wenn es Aussicht auf Erfolg gibt, würde ich den Klageweg beschreiten. Ich bin nicht streitsüchtig, lasse mich aber ungern über den Tisch ziehen und in solchen Fällen kann ich nachtragend sein :dresche

Walfanggegner
11.06.2014, 14:14
Nicht dafür ;)

Klageweg schön und gut aber Ziel sollte ja erst mal eine außergerichtliche Einigung sein.
Aber jetzt da du eine RAin (so gut wie) beauftragt hast sollte diese auch alles weitere übernehmen und die offenen Fragen beantworten.
Sie ist die Expertin und wird dich da schon fundiert beraten.

Joerg aus Hattingen
12.06.2014, 09:59
Rechtlich: die wissen haargenau, wie viel sie aufrufen können und bewegen sich zwar hart an der Grenze, aber auf der sicheren Seite.


Soeben rief meine Anwältin an, leider habe ich so etwas wie einen Werksvertrag unterschrieben und mich mit den 'ausgehandelten' Preisen einverstanden erklärt. Keine Chance, da etwas zurückzuholen.
Das sei schon clever gemacht, wie sie sich ausdrückte.
Der Verband leistet da offenbar ganze Arbeit.

Walfanggegner
12.06.2014, 11:19
Sch.... das sind keine guten Nachrichten :(
Tut mir leid für dich.
Daher auch meine Frage früher, ob du was unterschrieben hast.

Weiß nicht ob es dir die Mühe wert ist, du die Geduld hast und ob da wirklich viel Erfolg winkt:
Aber ggfs. schreibst du den Anbieter mal förmlich an? Der muss ja nicht wissen, dass du bereits negative Rückmeldung der RAin hast.
Sinngemäß einfach das du im Eifer der Sache überfordert warst und "geschockt". Das jetzt mit mehr Abstand die Forderung gemessen am zeitlichen Aufwand zu hoch erscheint. Und das du um eine kulanzweise Prüfung der Rechnung & Rückzahlung wenigstens eines Teilbetrag bittest. Andernfalls würdest du Verbraucherschutz beauftragen etc.

Kostet 10 Minuten Arbeit plus eine Briefmarke, ein Blatt Papier & Umschlag sowie etwas Druckertinte. Und worst case wäre eine Rückmeldung á la "basta, gibt nichts zurück".

Joerg aus Hattingen
12.06.2014, 13:45
Gute Idee, werde ich umsetzen.

Thorsten
12.06.2014, 14:05
Ich glaube, wer solche Preise nimmt, lässt sich von dir auch kein schlechtes Gewissen einreden. Ich würde mir eher für den Gegenwert der Briefmarke eine Dose Bier kaufen und die in den 10 Minuten statt des Briefschreibens leeren. Wie Wurzi schon schrieb: Die wissen genau, wie die Notlage der Kunden am Rande der Legalität auszunutzen ist. Waruzm sollte der davon was zurückgeben, wenn es die RAin auf den ersten Blick auch so sieht?

la_gune
12.06.2014, 14:47
So ein weichgespühltes Geschwätz (sorry) wird den Betrüger wohl ziemlich kalt lassen. ;)

Also entweder mit ein paar Kumpels mal vorbei schauen und noch mal "nachverhandeln" :dresche oder die RAin bitten ein Schreiben aufzusetzen, was zwar rechtlich unbedeutend aber dennoch "schwerwiegend" klingt. Wer Dich so abgebrüht über den Tisch zieht, den kannst Du sicher nicht mit ein bisschen "schlechtes Gewissen einreden" beeindrucken.

Walfanggegner
12.06.2014, 15:02
Sorry, ich glaube halt zu oft an das Gute im Menschen und das Happy End. :(
Und versuchen kann man es.
Klar wird die RAin wenn es ihr Terminkalender zulässt ein kurzes Schreiben diktieren. Und klar sieht so ein Schreiben mit dem offiziellen Kanzlei-Briefkopf besser aus als was selbst verfasstes.
Aber was die RAin dann (bei fehlender Deckung der Rechtsschutz) dann auch für die wenigen Minuten Arbeit berechnen wird ist die andere Frage.

sybenwurz
12.06.2014, 15:11
Sinngemäß einfach das du im Eifer der Sache überfordert warst und "geschockt". Das jetzt mit mehr Abstand die Forderung gemessen am zeitlichen Aufwand zu hoch erscheint. Und das du um eine kulanzweise Prüfung der Rechnung & Rückzahlung wenigstens eines Teilbetrag bittest. Andernfalls würdest du Verbraucherschutz beauftragen etc.
Die werden sich nen Ast lachen.
Genau DAS ist doch deren Masche, abzuzocken.
Wenn ich überhaupt was unternehmen würde ausser:
Ich würde mir eher für den Gegenwert der Briefmarke eine Dose Bier kaufen und die in den 10 Minuten statt des Briefschreibens leeren.
, dann mich an irgend so n regionales Boulevardblättchen wenden, das den Fall so ausschlachtet, dass der Laden keinen Fuss mehr in ne Tür (sic!) kriegen wird.
(Ok;- ich würde etwas mehr als ne Briefmarke für n gutes Bier ausgeben und mich wenigstens über diesen positiven nebeneffekt freuen...)


BTW: ich finds gut, dass deine Anwältin die Karten aufn Tisch legt statt dir auch noch Geld aus der Tasche zu ziehen, obwohl kein Blumentopf zu gewinnen wär! Muss ja auch mal gesagt werden!

Thorsten
12.06.2014, 15:34
(Ok;- ich würde etwas mehr als ne Briefmarke für n gutes Bier ausgeben und mich wenigstens über diesen positiven nebeneffekt freuen...)
Als Freund ungefalteter Briefbögen wäre bei mir natürlich auch ein 1,45€-Bier drin und nicht nur eins für 60 Cent :Prost:.

tandem65
12.06.2014, 15:39
BTW: ich finds gut, dass deine Anwältin die Karten aufn Tisch legt statt dir auch noch Geld aus der Tasche zu ziehen, obwohl kein Blumentopf zu gewinnen wär! Muss ja auch mal gesagt werden!

Exakt, kommt fast an eine Fahrradberatung bei Herrn sybenwurz ran! :Blumen: