Vollständige Version anzeigen : Ex-Radprofi schnappt Fahrraddieb :D
engelchen
27.11.2013, 17:20
http://www.express.de/koeln/dumm-gelaufen-bmx-dieb--15--von-ex-radprofi-geschnappt,2856,25441536.html :Cheese:
kullerich
27.11.2013, 17:32
http://www.express.de/koeln/dumm-gelaufen-bmx-dieb--15--von-ex-radprofi-geschnappt,2856,25441536.html :Cheese:
Schön, wie lange man von viel "unterstütztem" Training noch profitiert :)
Besser fand ich die Aktion hier im Umland, wo ein Polizist (und Triathlet) einen Fahrraddieb laufender(!) Weise einholte und überwältigte. :Cheese:
Leider finde ich den Artikel nicht mehr...
Thorsten
27.11.2013, 18:49
Hafu hatte doch letztens sein geklautes Fahrrad auch vor der Tür wiedergesehen und zurückgeholt, oder?
Ein Rad das schonmal gegen einen Poller gedonnert ist wird weiter verkauft:Nee:
:)
Und warum verlangt der Händler nicht irgendwas als Pfand?
sybenwurz
28.11.2013, 14:38
Ein Rad das schonmal gegen einen Poller gedonnert ist wird weiter verkauft:Nee:
Und warum verlangt der Händler nicht irgendwas als Pfand?
Die Story lief garantiert haargenauso ab, wie in dem Boulevardblättchen beschrieben...:-((
Hier fahren ja auch bis zu mehrere Leute täglich Fahrräder Probe und ich kann am Antritt nicht erkennen, ob jemand das Rad klauen will oder nicht...:
Er gab sich als interessierter Kunde aus und bat um eine Probefahrt. Dann trat er auf einmal kräftig in die Pedale und versuchte, mit dem BMX-Bike zu türmen.
Aber ich bin ja auch kein ehemaliger Profi...:Cheese:
Kanns mir nur so erklären:
"und bat um eine Probefahrt" im Laden. Dann trat er auf einmal kräftig in die Pedale und versuchte, mit dem BMX-Bike auf die Strasse zu türmen.
Wenn ein Kunde im Laden im Kreis fährt, lässt man sich natürlich keinen Ausweis geben. Nen Tausender Kaution haben ja die wenigsten dabei.
Generell n schwieriges Thema;- viele Kollegen haben schon leidvolle Erfahrungen damit gemacht. Abgelaufene Ausweise, unechte Führerscheine, und: es ist im rechtlichen Sinn erstmal kein Diebstahl, wenn ich jemandem das Rad für ne Probefahrt überlasse ...
Duafüxin
28.11.2013, 14:42
Und warum verlangt der Händler nicht irgendwas als Pfand?
hab ich mich auch gefragt :confused:
Thorsten
28.11.2013, 16:13
und: es ist im rechtlichen Sinn erstmal kein Diebstahl, wenn ich jemandem das Rad für ne Probefahrt überlasse ...
Wenn derjenige die Absicht hat, es nicht wieder herauszugeben ist es Diebstahl - auch wenn ich es ihm freiwillig gegeben habe. Der Junge wird vielleicht schon einen Tick früher als der Verkäufer gewusst haben, dass es Diebstahl ist ;).
Wenn er es ihm nicht freiwillig gegeben hätte, wäre es eher Raub gewesen.
Wenn derjenige die Absicht hat, es nicht wieder herauszugeben ist es Diebstahl - auch wenn ich es ihm freiwillig gegeben habe. Der Junge wird vielleicht schon einen Tick früher als der Verkäufer gewusst haben, dass es Diebstahl ist ;).
Wenn er es ihm nicht freiwillig gegeben hätte, wäre es eher Raub gewesen.
oha... die Grenzen zwischen räuberischem Diebstahl, Raub, Unterschlagung und Diebstahl verlaufen hier ganz schnell und je nach Intention des Täters könnte es sogar ein Betrug sein
Thorsten
28.11.2013, 17:01
Aber irgendeine der Straftaten dürfte es wohl auch sein, wenn ich ihm das Rad freiwillig überlasse und er damit abhaut, oder? Mal unterstellt, dass er nicht "vergessen" hat, das Rad wieder abzugeben ;).
ich glaub er hat einfach Panik bekommen als der Verkäufer ihm hinterhergefahren ist und plötzlich was von Diebstahl gefaselt hat. Deswegen ist er gegen den Pfosten gedonnert und ganz klar Anspruch auf Schmerzensgeld vom Fahrradhändler
Als ich Kölner Express als Link sah, dachte ich der Vorfall wäre in Köln gewesen und der Ex-Profi Darius Kaiser. Er steht nämlich immer Kippe rauchend mit seinem Schäferhund grimmig vor seinem Laden:dresche
sybenwurz
28.11.2013, 23:28
Wenn derjenige die Absicht hat,...
Wie auch immer: mehrere Kollegen sind schon auf den Kosten sitzen geblieben, weil die Versicherung nicht zahlte mit der Begründung, sie hätten das Rad ja freiwillig hergegeben.
Und ne Diebstahlversicherung löhnt halt bei Unterschlagung (oder wie auch immer mans nennen will) nicht...
Kannst ja auch mal n Auto verkaufen wollen und der 'Käufer' kommt von der Probefahrt nimmer zurück. Dann schau mal, wie du Kohle siehst...
FidoDido
29.11.2013, 00:24
Wie auch immer: mehrere Kollegen sind schon auf den Kosten sitzen geblieben, weil die Versicherung nicht zahlte mit der Begründung, sie hätten das Rad ja freiwillig hergegeben.
Versicherungen halt, die reden gern viel, wenn der Tag lang ist.
Das heißt noch lange nicht, dass das auch juristisch berechtigt ist, nur klagen werden in solchen Fällen wohl die wenigsten.
Triathletin007
29.11.2013, 00:58
Besser fand ich die Aktion hier im Umland, wo ein Polizist (und Triathlet) einen Fahrraddieb laufender(!) Weise einholte und überwältigte. :Cheese:
Leider finde ich den Artikel nicht mehr...
Den Du wohl meinst heißt Götz Kreisel, ist den letzten Marathon in 2:36 Std. gelaufen und startet für den Krefelder Kanu Klub.
Abgespielt hatte sich das bei uns am Elfrather See.:Huhu:
sybenwurz
29.11.2013, 08:45
Versicherungen halt, die reden gern viel, wenn der Tag lang ist.
Das heißt noch lange nicht, dass das auch juristisch berechtigt ist, nur klagen werden in solchen Fällen wohl die wenigsten.
Wenn dir zwo Räder für 8Mille wegkommen bei so ner Aktion, schauste die ganz bestimmt und mitm Rechtsanwalt an, was im Rahmen der Versicherung drin iss, und ne Diebstahlversicherung zahlt einfach nicht, wenns kein Diebstahl ist. Punkt.
Wennst ne Brandschutzversicherung hast, die Küche iss nach nem kleinen Feuerchen etwas verkohlt, aber die ganze Wohnung fritte, weil einer mitm Löschwasserschlauch durchmarschiert ist und damit abgeräumt hat, kriegste auch nur den Brandschaden, nicht jedoch den Löschwasserschaden ersetzt, wenn das nicht explizit miteingeschlossen ist.
Red-Fred
29.11.2013, 11:40
Als ich Kölner Express als Link sah, dachte ich der Vorfall wäre in Köln gewesen und der Ex-Profi Darius Kaiser. Er steht nämlich immer Kippe rauchend mit seinem Schäferhund grimmig vor seinem Laden:dresche
Meinst du das Bike-Perfekt?
Kenn zwar Darius Kaiser nicht, aber der Schäferhund ist mir da schon öfters aufgefallen:Cheese:
tandem65
29.11.2013, 12:10
Hi sybenwurz,
Wenn dir zwo Räder für 8Mille wegkommen bei so ner Aktion, schauste die ganz bestimmt und mitm Rechtsanwalt an, was im Rahmen der Versicherung drin iss, und ne Diebstahlversicherung zahlt einfach nicht, wenns kein Diebstahl ist. Punkt.
Ist einfacher Diebstahl denn überhaupt rentabel versicherbar? Es muß doch immer so etwas wie Einbruchdiebstahl oder erschwerter Diebstahl sein damit die Versicherungen zahlen. Sprich das Rad oder die Räumlichkeiten muß/müssen abgeschlossen sein.
FidoDido
29.11.2013, 12:16
und ne Diebstahlversicherung zahlt einfach nicht, wenns kein Diebstahl ist. Punkt.
Aber ist es doch. Die Versicherung argumentiert nur so, dass es keiner wäre, in der Hoffnung, nicht zahlen zu müssen.
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__242.html
§ 242 Diebstahl
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Da man nunmal nicht aus Versehen mit dem Rad verschwinden kann, ist es absichtlich und die Norm somit erfüllt.
edit: Es scheint, dass das Wort "Wegnahme" der springende Punkt ist:
http://de.wikipedia.org/wiki/Diebstahl_%28Deutschland%29#Wegnahme
Und für Betrug (http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html) gilt die Diebstahlversicherung ja nicht, mies.
edit²: Wenn man als Händler dem Kunden sagt, er darf es nur im Laden Probe fahren, ist man wohl auf der sicheren Seite. Damit bleibt imo nämlich die "tatsächliche Sachherrschaft" erhalten und ein Wegfahren mit dem Rad wäre definitiv Diebstahl.
Tatsächliche Sachherrschaft hat, wer nach der Verkehrsanschauung unter normalen Umständen ohne wesentliche Hindernisse eine physisch-reale Eingriffsmöglichkeit auf die Sache besitzt.
tandem65
29.11.2013, 12:56
Hi FidoDido,
Aber ist es doch. Die Versicherung argumentiert nur so, dass es keiner wäre, in der Hoffnung, nicht zahlen zu müssen.
der Versicherung ist ja erst mal das Strafrecht egal! Wie schon geschrieben ist die Frage ob die Ware gesichert war oder nicht interessant und ob einfacherladendiebstahl überhaupt versichert wurde, also ob der Versicherungsnehmer den Schutz überhaupt beantragt hat.
Wenn ich mich nicht dagegen versichere, bleibe ich auch bei Einbruchdiebstahl auf meinem Schaden sitzen. Das hat mit Strafrecht absolut gar nichts zu tun!
LidlRacer
29.11.2013, 13:18
Falls irgendwen interessiert, wer der (Ex?)-Profi/Fahrradverkäufer ist:
Radprofi Retschke schnappt Fahrraddieb - Er radelt ihm einfach hinterher … (http://www.rad-net.de/nachrichten/radprofi-retschke-schnappt-fahrraddieb-er-radelt-ihm-einfach-hinterher-%E2%80%A6;n_31523.html)
Kenn ich nich.
Und überhaupt: Rennrad gegen BMX auf der Straße ist ja unfair.
Thorsten
29.11.2013, 17:39
der Versicherung ist ja erst mal das Strafrecht egal!
Danke, das ist auch meine Ansicht. Nur weil eine Versicherung nicht bezahlt, da ich es dem Täter evtl. zu leicht gemacht habe, wird ein Straftatbestand nicht nichtig.
StGB § 242
Diebstahl
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
LidlRacer
29.11.2013, 18:33
Das ist nicht trivial. Hier wird für vergleichbare Fälle mit Auto-Probefahrten detailliert diskutiert, unter welchen Umständen es Diebstahl, Betrug oder Unterschlagung ist:
Probefahrt: Der kleine, feine Unterschied (http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/probefahrt-der-kleine-feine-unterschied/179410.html)
Thorsten
29.11.2013, 18:41
Selbstverständlich kann man sich das von jeder gewünschten Perspektive passend hinkonstruieren. Aber willst du jemandem, der gegen Poller fährt, unterstellen, dass er erst während der Probefahrt auf die Idee gekommen ist, dass er das Rad auch billiger kriegen könnte :Lachen2:?
tandem65
29.11.2013, 18:42
Hi LidlRacer,
Das ist nicht trivial. Hier wird für vergleichbare Fälle mit Auto-Probefahrten detailliert diskutiert, unter welchen Umständen es Diebstahl, Betrug oder Unterschlagung ist:
das ist für die Versicherung immer noch egal. Fakt ist daß auch Betrug/Unterschlagung nur unwirtschaftlich zu versichern sind an dieser Stelle. Das was da abgelaufen ist, ist mit Sicherheit nicht versichert gewesen, da es kein schwerer Diebstahl z.B. mit Schloß knacken war.
StGB § 242
Diebstahl
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
wenn es denn alles so simpel wäre. leider ist jedes Tatbestandsmerkmal wieder in sich definiert. Und beim Diebstahl ist die Wegnahme aufgegliedert in Bruch fremden Gewahrsams und Begründung neuen Gewahrsams und gerade hier hat die Rechtsprechung ziemlichen Interpretationsspielraum. Die relativ einfach zu definierende rechtswidrige Zueignungsabsicht, die für den Laien sehr wichtig erscheint, bekommt hier leider nur einen Tribünenplatz.
Thorsten
29.11.2013, 19:07
Da hat jede Berufsgruppe wohl ihren eigenen Tick, der außerhalb dieser Gruppe schwer nachvollziehbar ist. Einem Arzt darf man nicht einfach mit einem verstauchten Knöchel kommen, einem IT'ler nicht mit einem abgestürztem Programm und einem Juristen nicht mit einem geklauten Fahrrad. Stimmen tut an den Aussagen nur Knöchel, Programm und Fahrrad. Aber weder verstaucht, noch abgestürzt, noch geklaut, Trotzdem tut der Knöchel weh, das Prgramm nichts mehr und das Fahrrad ist weg ;).
FidoDido
29.11.2013, 20:34
@Thorsten: geiler Post, gut auf den Punkt gebracht :Cheese:
Da hat jede Berufsgruppe wohl ihren eigenen Tick, der außerhalb dieser Gruppe schwer nachvollziehbar ist. Einem Arzt darf man nicht einfach mit einem verstauchten Knöchel kommen, einem IT'ler nicht mit einem abgestürztem Programm und einem Juristen nicht mit einem geklauten Fahrrad. Stimmen tut an den Aussagen nur Knöchel, Programm und Fahrrad. Aber weder verstaucht, noch abgestürzt, noch geklaut, Trotzdem tut der Knöchel weh, das Prgramm nichts mehr und das Fahrrad ist weg ;).
achso,
und am Ende kommt dann der Versicherungsmann, der moralisch für den Schaden aufkommen müsste, und legt sich die Wahrheit so zurecht, dass das Unternehmen nicht für den entstandenen Schaden, Verletzung, etc aufkommen muss
sybenwurz
29.11.2013, 23:13
Das ist nicht trivial. Hier wird für vergleichbare Fälle mit Auto-Probefahrten detailliert diskutiert, unter welchen Umständen es Diebstahl, Betrug oder Unterschlagung ist:
Probefahrt: Der kleine, feine Unterschied (http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/probefahrt-der-kleine-feine-unterschied/179410.html)
Naja, Auto(ver)kauf von Privat iss ne easy Geschichte. Wer da nicht mitfährt, wenn ein Interessent verschwindet, dem ist in meinen Augen nimmer zu helfen.
Beim Motorrad (oder Fahrrad) siehts schon anders aus...
Meinst du das Bike-Perfekt?
Kenn zwar Darius Kaiser nicht, aber der Schäferhund ist mir da schon öfters aufgefallen:Cheese:
Ja :Lachen2:
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