Vollständige Version anzeigen : Frag an Experten: Verwendung von Vereinsspenden
Cupofmilk
06.05.2013, 08:50
Hallo zusammen,
ich hab mal eine Frage bezüglich Verwendung von Spenden im Verein.
Da ich seit ein paar Monaten nun Vorstand bin möchte ich gerne Gewissheit haben ob in der Vergangenheit alles richtig ablief bei uns.
Folgende Situation:
Mitglied X will sich ein neues Fahrrad kaufen und leiht sich Betrag X vom Verein um dieses zu bezahlen.
Anschliesen überweist er den Betrag X als Spende wieder an den Verein.
Der Verein hat somit kein Gewinn/Verlust gemacht.
Kann Mitglied X nun den gesamten Betrag X bei der nächsten Steuereklärung geltend machen?
Und hat somit ein Fahrrad für umme bekommen?
Dies ist leider bei uns so abgelaufen und ich schähme mich dafür das es bis jetzt nicht aufgefallen ist (nicht aufallen wollte).
Ich kenne mich leider nicht in solchen Fragen aus und weis nicht ob dem Verein so irgendetwas angehangen werden kann.
Mein persönliches Bauchgefühl sagt das daran etwas nicht ganz stimmen kann sonst würde es ja jeder machen.
...Mein persönliches Bauchgefühl sagt das daran etwas nicht ganz stimmen kann sonst würde es ja jeder machen.
Sagt mir mein Bauchgefühl auch.
Die Rückzahlung eines Kredits ist keine Spende, somit ist die Spendenquittung Urkundenfälschung eueres Vereinsvorsitzenden (jemand anderes, z.B. Abteilungsleiter sind in einem Verein auch nicht zur Ausstellung von Spendenquittungen befugt).
Höchstwahrscheinlich ist es einem gemeinnützigen Verein auch nicht erlaubt, Geld an Privatpersonen zu verleihen. Da müsste auch der Kassenprüfer einschreiten.
(P.S.: für umme hat er das Fahrrad natürlich trotzdem nicht bekommen nur entsprechend verbilligt mit einem Rabatt von 20-40% je nach persönlichem Steuersatz)
silbermond
06.05.2013, 08:57
Hi,
die Rückzahlung eines Kredites, nichts anderes war die Geldleihe des Mitgliedes, unabhängig davon ob eine Zinsleistung vereinbart war, als Spende zu deklarieren - aus Spendersicht - ist die eine Sache.
Das der Verein hierfür Spendenquittungen ausstellt ist nicht zulässig.
Der Spender begeht Steuerhinterziehung, der Verein leistet Beihilfe dazu. Harald hat es bereits geschrieben, es handelt sich um Urkundenfälschung.
Konsequenzen beim Bekanntwerden?
Beim Spender: Strafanzeige, Nachversteuerung.
Beim Verein: das kann u. U. bis zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit führen.
Heinrich
Sagt mir mein Bauchgefühl auch.
Die Rückzahlung eines Kredits ist keine Spende, somit ist die Spendenquittung Urkundenfälschung eueres Vereinsvorsitzenden.
Urkundenfälschung ist es nicht, da die Urkunde nicht gefälscht, sondern nur der Inhalt unrichtig ist; aber Beihilfe zur Steuerhinterziehung!
Urkundenfälschung ist es nicht, da die Urkunde nicht gefälscht, sondern nur der Inhalt unrichtig ist; aber Beihilfe zur Steuerhinterziehung!
Einverstanden.:Blumen:
Bei solchen juristischen Feinheiten komme ich natürlich an meine Kompetenzgrenzen. Aber ich bin schon froh, dass mein Bauchgefühl anscheinend richtig lag.
silbermond
06.05.2013, 09:08
Hi,
interessant wäre ja auch, wie die beiden Positionen im Rechenschaftsbericht (Bilanz des Vereines) verbucht sind.
U. U. ist der Rechenschaftsbericht auch nichtig.
Bilanzfälschung hört sich zwar etwas böse an, ich würde es aber als solches bezeichnen.
Das wäre dann die nächste Straftat.
Heinrich
kullerich
06.05.2013, 09:09
Hallo zusammen,
ich hab mal eine Frage bezüglich Verwendung von Spenden im Verein.
Da ich seit ein paar Monaten nun Vorstand bin möchte ich gerne Gewissheit haben ob in der Vergangenheit alles richtig ablief bei uns.
Folgende Situation:
Mitglied X will sich ein neues Fahrrad kaufen und leiht sich Betrag X vom Verein um dieses zu bezahlen.
Anschliesen überweist er den Betrag X als Spende wieder an den Verein.
Der Verein hat somit kein Gewinn/Verlust gemacht.
Kann Mitglied X nun den gesamten Betrag X bei der nächsten Steuereklärung geltend machen?
Und hat somit ein Fahrrad für umme bekommen?
Dies ist leider bei uns so abgelaufen und ich schähme mich dafür das es bis jetzt nicht aufgefallen ist (nicht aufallen wollte).
Ich kenne mich leider nicht in solchen Fragen aus und weis nicht ob dem Verein so irgendetwas angehangen werden kann.
Mein persönliches Bauchgefühl sagt das daran etwas nicht ganz stimmen kann sonst würde es ja jeder machen.
Zusätzlich zur steuerlichen Geschichte (Spendenquittung) ist doch auch sehr fraglich, wie die Auszahlung an das Mitglied überhaupt verbucht wurde, das klingt in erster Näherung auch schon wie eine "Luftbuchung", die durchaus juristische Konsequenzen haben könnte. Gegebenenfalls kann sowas auch dazu führen, dass die Entlastung des Vorstandes für das entsprechende Geschäftsjahr unwirksam ist. Was wurde denn da gebucht, als das Geld ausbezahlt wurde?
Cupofmilk
06.05.2013, 09:11
Danke für die vielen schnellen Antworten,
wie ich leider befürchtet habe, würde diese Angelegenheit herauskommen könnte das Konsequenzen für den Verein haben :-(
Wie könnte ich jetzt vorgehen um das "krumme" Vorgehen wieder gerade zu biegen? Sodas der Verein keinen Schaden davon trägt?
Empören: Ich finde es eine sauerei das auf Kosten des Vereins solch eine Geschichte abgelaufen ist. Und das ich mich jetzt mit solchen widrigen Altlasten rumschlagen muss. Das ist ziemlich ätzend und macht echt keinen Spass
Cupofmilk
06.05.2013, 09:15
Zusätzlich zur steuerlichen Geschichte (Spendenquittung) ist doch auch sehr fraglich, wie die Auszahlung an das Mitglied überhaupt verbucht wurde, das klingt in erster Näherung auch schon wie eine "Luftbuchung", die durchaus juristische Konsequenzen haben könnte. Gegebenenfalls kann sowas auch dazu führen, dass die Entlastung des Vorstandes für das entsprechende Geschäftsjahr unwirksam ist. Was wurde denn da gebucht, als das Geld ausbezahlt wurde?
Das Mitglied überwies den Betrag X auf das Vereinskonto.
Anschliesend kaufte der Verein über das Vereinskonto ein Fahrrad.
kullerich
06.05.2013, 09:24
Danke für die vielen schnellen Antworten,
wie ich leider befürchtet habe, würde diese Angelegenheit herauskommen könnte das Konsequenzen für den Verein haben :-(
Wie könnte ich jetzt vorgehen um das "krumme" Vorgehen wieder gerade zu biegen? Sodas der Verein keinen Schaden davon trägt?
Empören: Ich finde es eine sauerei das auf Kosten des Vereins solch eine Geschichte abgelaufen ist. Und das ich mich jetzt mit solchen widrigen Altlasten rumschlagen muss. Das ist ziemlich ätzend und macht echt keinen Spass
Du brauchst zwei Ansprechpartner - einen Buchhalter/Steuerprüfer, der dir raten kann, wie die fraglichen Buchungen sauber nachgezogen werden können und einen Steueranwalt, der dir raten kann, ob wegen der nicht korrekten Spendenbescheinigung eine Anzeige/Selbstanzeige angebracht ist. Und, es würde nicht "der Verein beschädigt", sondern die Leute, die sich nicht korrekt verhalten haben, d.h. der Vorstand, der da gemauschelt hat.....
Viel Glück!
Aufgrund dieser Vereinsinfos darf ein gemeinnütziger Verein Darlehen an Mitglieder vergeben, solange es u.a. im Rahmen seiner Zweckbestimmung erfolgt u. keine Gewinne durch überhöhte Zinsen erzielt werden. Im Falle nicht zweckbestimmter Darlehen gibt es noch ein paar Sonderregeln.
http://www.iww.de/vb/archiv/gemeinnuetzigkeit-aufnahme-und-vergabe-von-darlehen-durch-gemeinnuetzige-vereine-f18109
silbermond
06.05.2013, 09:49
Aufgrund dieser Vereinsinfos darf ein gemeinnütziger Verein Darlehen an Mitglieder vergeben, solange es im Rahmen seiner Zweckbestimmung erfolgt, keine Gewinne durch überhöhte Zinsen erzielt werden und die Rückzahlung ausreichend schnell erfolgt.
http://www.iww.de/vb/archiv/gemeinnuetzigkeit-aufnahme-und-vergabe-von-darlehen-durch-gemeinnuetzige-vereine-f18109
Das steht ausser Frage.
Dann erfolgt aber auch eine korrekte Verbuchung der Darlehensvergabe und der Rückzahlung (Tilgung und Zins).
Dafür können aber keine steuermindernden Spendenbescheinigungen an der Darlehensnehmer ausgestellt werden.
Heinrich
wäre folgender sachverhalt ein anderer?: der verein stellt dem mitglied material zur verfügung. das mitglied spendet in höhe der kosten, die dem verein durch die beschaffung des materials entstanden sind. das wäre sicherlich ein unproblematisches plus/minus null geschäft. was wäre, wenn da jetzt eine spendenquittung ins spiel käme?
kullerich
06.05.2013, 11:55
wäre folgender sachverhalt ein anderer?: der verein stellt dem mitglied material zur verfügung. das mitglied spendet in höhe der kosten, die dem verein durch die beschaffung des materials entstanden sind. das wäre sicherlich ein unproblematisches plus/minus null geschäft. was wäre, wenn da jetzt eine spendenquittung ins spiel käme?
Dann würde aber dem Verein das Material gehören und müsste bei ihm abgeschrieben usw. werden. Kann man machen, scheint hier aber nicht der Fall zu sein...
Matthias75
06.05.2013, 13:53
Rein formal hat der Kollege also seinen Kredit noch nicht zurückbezahlt aber dafür dem Verein eine großzügige Spende zukommen lassen?
Sehr seltsam.....
Klingt nach einer phantasiereichen Buchführung....
Matthias
Danke für die vielen schnellen Antworten,
wie ich leider befürchtet habe, würde diese Angelegenheit herauskommen könnte das Konsequenzen für den Verein haben :-(
Wie könnte ich jetzt vorgehen um das "krumme" Vorgehen wieder gerade zu biegen? Sodas der Verein keinen Schaden davon trägt?
Empören: Ich finde es eine sauerei das auf Kosten des Vereins solch eine Geschichte abgelaufen ist. Und das ich mich jetzt mit solchen widrigen Altlasten rumschlagen muss. Das ist ziemlich ätzend und macht echt keinen Spass
Du solltest Dich auf jeden Fall anwaltlich - am besten von einem Anwalt der Ahnung vom Steuer- und Strafrecht hat - beraten lassen, weil in der Sache eine ganze Reihe juristischer Probleme liegen, nicht nur für die "Spender" und den Verein, sondern auch für den ehemaligen Vorstand und ggf. sogar für Dich als aktuellem Vorstand.
Die bisherigen Antworten sind zwar alle mehr oder weniger zutreffend, aber das ist kein Fall, den man hier im Forum lösen kann (und sollte)!!!
Cupofmilk
06.05.2013, 15:23
Du solltest Dich auf jeden Fall anwaltlich - am besten von einem Anwalt der Ahnung vom Steuer- und Strafrecht hat - beraten lassen, weil in der Sache eine ganze Reihe juristischer Probleme liegen, nicht nur für die "Spender" und den Verein, sondern auch für den ehemaligen Vorstand und ggf. sogar für Dich als aktuellem Vorstand.
Die bisherigen Antworten sind zwar alle mehr oder weniger zutreffend, aber das ist kein Fall, den man hier im Forum lösen kann (und sollte)!!!
Ja da hast du recht, hätte nicht gedacht das es so Kreise zieht.
Werde in dem Fall profesionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Danke und Gruss
BunterHund
06.05.2013, 16:22
wäre folgender sachverhalt ein anderer?: der verein stellt dem mitglied material zur verfügung. das mitglied spendet in höhe der kosten, die dem verein durch die beschaffung des materials entstanden sind. das wäre sicherlich ein unproblematisches plus/minus null geschäft. was wäre, wenn da jetzt eine spendenquittung ins spiel käme?
Achtung! Die Satzung eines Vereines sieht sicherlich vor, "/.../ Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie haben bei ihrem Ausscheiden keinerlei Ansprüche an das Vereinsvermögen. Keine Person darf durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden." Außerdem wird unter Zweck sicherlich der Vereinszweck stehen und wofür die mittel einzusetzen sind.
Stellt ein Verein Material zur Verfügung, dann hat dieses schlichtweg einen Gegenwert und muss versteuert werden. Entweder der Verein macht das oder er findet eine Regelung, das der Athlet das macht. Das fällt auch nicht mehr in den "ideellen Bereich" sondern eher in den w"wrtschaftlichen Geschäftsbetrieb". Ene sende wäre leicht nachvollziehbar unglaubwürdig da ein Zusammenhang ersichtlich ist.
Schon die Ausgabe von Sponsorenbekleidung ist steuerpflichtig! Selbst wenn der Verein die Bekleidung inkl. Aufdruck ohne Geldleistung bekommt, muss er, da es Leistung (Bekleidung) und Gegenleistung (Werbung durch tragen der Kleidung, Logo auf Homepage, Fotos, etc.) verkoppelt. Bekommt er Bekleidung im Wert von 5.000€ Einkaufswert "geschenkt", muss er also aus eigener Tasche 19% Steuern zahlen, an das Finanzamt. Dann gibt es noch bestimmte Regelungen bzgl. Geschenken etc. die es einem Verein verbieten, ohne Steuerpflicht Dinge im Wert von über 40€ pro Jahr an Mitglieder abzugeben.
Der Radkauf über den Verein ist höchst problematisch und bringt den Verein wie auch den Käufer in große Schwierigkeiten!
Im Steuerrecht greift das Finanzamt im Zweifel direkt in die Taschen der Vorstände (privat!), sollte dort was falsch laufen.
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