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Vollständige Version anzeigen : Radfahrer dürfen auf ALLEN Strassen fahren.


Lui
24.06.2011, 14:48
Gibt's das Thema schon? Hab gerade gelesen, dass jetzt Räder, zumindesr in Köln, auf allen Strassen fahrem dürfen und Radwege nur noch ne Option sind. Kann es noch garnicht glauben. Ist das bundesweit so?

Superpimpf
24.06.2011, 14:52
Quellen?

was heißt ALLE?

Machen wir doch sowieso :Cheese:

Klugschnacker
24.06.2011, 14:52
Unabhängig von der Radwegenutzungspflicht denke ich, es gibt auch im Kölner Raum Straßen, auf denen Radfahren nicht erlaubt ist.

http://auto-clever.de/wp-content/uploads/2010/08/Zeichen-331.1-Kraftfahrstraße.png

Grüße,
Arne

Noiram
24.06.2011, 14:54
Gibt's das Thema schon? Hab gerade gelesen, dass jetzt Räder, zumindesr in Köln, auf allen Strassen fahrem dürfen und Radwege nur noch ne Option sind. Kann es noch garnicht glauben. Ist das bundesweit so?

Keine Ahnung.
Bei uns sind die Radwege auch so ne Sache... wenn sie denn mal breit und geteert sind, dann liegt hinter irgendeiner Kurve ein abgebrochener Ast oder so.

Vor kurzem in Potsdam fand ich das gut geregelt: Sämtliche Straßen haben eine abgeteilte Radfahrer-Spur. Selbst auf mehrspurigen Straßen gibt es mittendrin Linksabbieger-Spuren für Radler, die sogar komplett durchgezogen sind (so dass ungeübte immer eine sichere Spurverfolgung haben).
Allerdings ist da auch was los, für so Kleinstadtradler wie mich und meinen Freund war das schon wie in einem Ameisenhaufen.

LG
Marion

Spacerunner
24.06.2011, 15:03
...
Vor kurzem in Potsdam fand ich das gut geregelt: Sämtliche Straßen haben eine abgeteilte Radfahrer-Spur. Selbst auf mehrspurigen Straßen gibt es mittendrin Linksabbieger-Spuren für Radler, die sogar komplett durchgezogen sind (so dass ungeübte immer eine sichere Spurverfolgung haben).

Diese Spuren gibt es in Berlin z.T. auch und es sollen noch mehr werden. Meine Erfahrung damit in der Innenstadt ist nicht so berauschend, sie werden gerne alle paar Meter oder auch durchgängig als Halte- und Parkspur benutzt, so dass man sowieso dauernd in die Autospur reinschlenkern muss.

Ich hab vorhin im Vorbeifahren auch diese Überschrift in einer Zeitung mit großen Buchstaben gesehen, Untertitel war so was wie "kommen jetzt Wildwest-Verhältnisse?" Aber ich halte das noch für ein Gerücht.

Noiram
24.06.2011, 15:05
Ich hab vorhin im Vorbeifahren auch diese Überschrift in einer Zeitung mit großen Buchstaben gesehen, Untertitel war so was wie "kommen jetzt Wildwest-Verhältnisse?" Aber ich halte das noch für ein Gerücht.

Vielleicht würde das aber auch zu mehr gegenseitiger Rücksichtnahme führen.

LG
Marion

Rhing
24.06.2011, 15:17
Vielleicht würde das aber auch zu mehr gegenseitiger Rücksichtnahme führen.

Das seh ich auch so.
Auch die gutwilligen übersehen halt einfach mal nen Radfahrer, der auf nem abgeteilten Radweg fährt. Obwohl ich mal behaupte, als potentiell Betroffener besonders auf Radler zu achten, hab ich auch schon welche übersehen, erst recht, wenn sie auf nem separaten Radweg womöglich hinter Bäumen - völlig vorschriftsmäßig - gefahren sind. Die zu erkennen ist auf nem Abgeteilten Schutzstreifen (ich glaub, so heißen die Dinger) einfach leichter. Die Unfallquelle ist schon mal ausgeschaltet.

Klar sind die auch manchmal zugeparkt. Aber mir ist es immer noch lieber, ich muß mich dann für 10 m in den fließenden Autoverkehr einfädeln, als permanent quasi auf Bordsteinkollisionskurs zu fahren.

Die Trennung von Auto- und Radverkehr bringt m.E. wegen der damit verbundenen Unübersichtlichkeit nix. Ausgenommen sind natürlich Radwege, die völlig unabhängig von der Straße verlaufen. Die Teilnehmer des Bonn-Tria kennen so nen Radweg: auf der Bahntrasse der früheren Bröltalbahn ist ein Radweg eingerichtet, der völlig straßenunabhängig ins Zentrum führt. Das war der erste bzw. letzte Teil der Radstrecke.

Zum eigentlichen Thema: Nicht das ich wüßte. Im Gegenteil, kurz vor dem Bonn-Tria haben einige aus dem Verein 'n Knöllchen bekommen, weil sie nicht auf nem ca. 500 m langen Radweg gefahren sind. Und zwar nicht Leute, die "gleich alles besser wissen", also die Beamten gleich provozieren, sondern eher kleine Brötchen backen. Das erste Mal, dass ich von so was in Bonn höre.

drullse
24.06.2011, 15:29
Gibt's das Thema schon? Hab gerade gelesen, dass jetzt Räder, zumindesr in Köln, auf allen Strassen fahrem dürfen und Radwege nur noch ne Option sind. Kann es noch garnicht glauben. Ist das bundesweit so?


Die Radwegebenutzungspflicht wurde mit der Novelle der STVO im Jahr 1998 abgeschafft.

§ 2 STVO sagt:

(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.

(4) Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Eine Benutzungspflicht der Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung besteht nur, wenn Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das Zusatzzeichen "Radverkehr frei" allein angezeigt ist. Radfahrer dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas Radwege benutzen.

Wo ist also die Neuigkeit :confused:

Oder setzt Köln jetzt die STVO außer Kraft und auch bei beschildertem Radweg muss dort nicht mehr gefahren werden?

LidlRacer
24.06.2011, 15:37
Geht wohl um die Meldung:
http://www.express.de/regional/koeln/radfahrer-muessen-nicht-mehr-auf-den-radweg/-/2856/8591442/-/index.html

Muss ich aber selbst erst noch lesen ...

LidlRacer
24.06.2011, 16:01
Das ist völlig kalter Kaffee! Das Urteil von Nov. 2010, das hier schon längst diskutiert wurde. So lange die Radwegschilder stehen, gelten sie auch.
Fraglich ist nur, wo sie stehen dürfen.
http://www.adfc.de/presse/Pressemitteilungen/Archiv-2-Halbjahr-2010/Radfahren-auf-der-Fahrbahn-ist-der-Regelfall

pinkpoison
24.06.2011, 16:04
http://www.adfc.de/news/Grundsatzurteil-zur-Radwegebenutzungspflicht-veroeffentlicht

Gemeinden sind nach diesem Grundsatzurteil angehalten ihre Radwege zu überprüfen und die blauen Schilder dort abzubauen, wo eine Benutzungspflicht aus Sicherheitsgründen nicht zwingend gegeben ist. Leider trödeln die meisten Gemeinden da noch rum oder tun so als wüßten sie von diesem Urteil nicht.

drullse
24.06.2011, 16:45
... oder tun so als wüßten sie von diesem Urteil nicht.

In Berlin gilt dieser Halbsatz. Hier wird abgewogen: kann man die Radfahrer auf die Straße lassen, ohne dass die Autos behindert werden? Dann weg mit dem Schild, damit entfällt dann (nach Ansicht der Behörde) auch der Pflegeaufwand für den Radweg und man spart Geld.

Besteht die Möglichkeit, dass die Autos behindert werden, wird der Radweg ausgeschildert, egal in welchem Zustand er ist. Dann hilft nur klagen und langen Atem haben.

Lui
24.06.2011, 19:04
Ich hab vorhin im Vorbeifahren auch diese Überschrift in einer Zeitung mit großen Buchstaben gesehen, .

Nee, das war nicht in der BILD sondern im Kölner Express. Ich bin an so einem Automaten vorbei und sah die Überschrift und hab dann die Zeitung gekauft weil ich mir das nicht vorstellen konnte.
Hier nochmal online:
http://www.express.de/regional/koeln/radfahrer-muessen-nicht-mehr-auf-den-radweg/-/2856/8591442/-/index.html

Ulmerandy
24.06.2011, 19:33
Hallo zusammen,

ein Artikel dazu stand auch in einer der letzten Ausgaben der ADAC-Motorwelt. Danach müssten "theoretisch" überall dort die Radwegschilder abgebaut werden wo ein gefahrloses Benutzen der Straße möglich und nicht ausdrücklich verboten ist.
Nur wurde bei uns noch nicht ein Schild abgebaut.

Ich fahr auf Radwegen die ich kenne und die nicht plötzlich im Nichts oder auf Schotterwegen enden ganz gerne. Nur an bestimmten Stellen fühle ich mich auf der Straße sicherer: Z.Bsp. gibt es bei uns eine längere Abfahrt und auf dem Radweg neben der Straße steht entweder öfter mal ein Anhänger !!! oder es liegen wirklich armdicke Äste rum.

Ich bin ja mal gespannt wie sich die Sache weiterentwickelt.

Viele Grüße

Andy

PippiLangstrumpf
24.06.2011, 22:42
Das ist völlig kalter Kaffee! Das Urteil von Nov. 2010, das hier schon längst diskutiert wurde. So lange die Radwegschilder stehen, gelten sie auch.
Fraglich ist nur, wo sie stehen dürfen.
http://www.adfc.de/presse/Pressemitteilungen/Archiv-2-Halbjahr-2010/Radfahren-auf-der-Fahrbahn-ist-der-Regelfall

Richtig.

Aber neu ist, daß eine Stadt hier scheinbar tatsächlich anfängt, die Schilder abzumontieren.

Ich bin mal gespannt, wieviele Schilder tatsächlich verschwinden. Ich hätte noch ne Menge "Radwege" vorzuschlagen ...

matwot
25.06.2011, 11:45
Ich brech' jetzt mal 'ne Lanze für Köln (immerhin wohne ich hier seit 35 Jahren).
Es werden tatsächlich immer mehr blaue Schilder abgebaut und nach dem, was der Fahrradbeauftragte der Stadt sagt, geht es tatsächlich weiter. Insofern wird das seit langem bekannte Urteil jetzt anscheinend umgesetzt.
Für die tägliche Praxis ändert sich hierdurch wenig.

Süss übrigens die in Köln häufig vorkommende Kombination aus blauem Schild und zusätzlich kleinem roten Gefahrenzeichen "Achtung Radwegschäden", durch die die Benutzungspflicht gleich wieder aufgehoben wird.

PippiLangstrumpf
25.06.2011, 11:54
Süss übrigens die in Köln häufig vorkommende Kombination aus blauem Schild und zusätzlich kleinem roten Gefahrenzeichen "Achtung Radwegschäden", durch die die Benutzungspflicht gleich wieder aufgehoben wird.

Ja, die sind klasse :Cheese:
Ist es tatsächlich so, daß man die Radwege dann nicht mehr nutzen muß, wenn das Radwegschäden-Schild hängt? :Gruebeln:

matwot
25.06.2011, 12:07
Nach meiner Regelauslegung: Ja.
Die Benutzung setzt Benutzbarkeit voraus. Die sehe ich mit einem "amtlichen Siegel" versehen nicht, wenn Schäden angekündigt werden.
Ob das die blauen Jungs und Mädels genauso sehen, habe ich gewisse Zweifel, immerhin sollte eine etwaige Argumentation etwas leichter sein.

LidlRacer
25.06.2011, 12:12
Nach meiner Regelauslegung: Ja.
Die Benutzung setzt Benutzbarkeit voraus. Die sehe ich mit einem "amtlichen Siegel" versehen nicht, wenn Schäden angekündigt werden.


Ich fürchte, Deine Regelauslegung interessiert niemanden.
Oder lässt Du Dein Auto wegen Unbenutzbarkeit der Straße stehen, wenn ein Schild auf Straßenschäden hinweist?

Volkeree
25.06.2011, 12:16
Ich brech' jetzt mal 'ne Lanze für Köln (immerhin wohne ich hier seit 35 Jahren).
Es werden tatsächlich immer mehr blaue Schilder abgebaut und nach dem, was der Fahrradbeauftragte der Stadt sagt, geht es tatsächlich weiter. Insofern wird das seit langem bekannte Urteil jetzt anscheinend umgesetzt.
Für die tägliche Praxis ändert sich hierdurch wenig.

Dann begehst du aber keine Verkehrsordnungswidrigkeit mehr, zumindest da wo die Schilder abmontiert sind.


Süss übrigens die in Köln häufig vorkommende Kombination aus blauem Schild und zusätzlich kleinem roten Gefahrenzeichen "Achtung Radwegschäden", durch die die Benutzungspflicht gleich wieder aufgehoben wird.
Wer sagt das, wo steht das?
Ich denke mal, wenn es hart auf hart kommt, heißt das Zusatzschild einfach, du sollst vorsichter und langsamer fahren und für den Fall, dass dir wegen der Schäden in Weg etwas passiert, sichert sich die Kommune gegen Regress ab.
Nutzen muss man den Radweg dann trotzdem.

Ich finde das aber schon mal einen Anfang, wenn die Kölner die Schilder abmontieren.

matwot
25.06.2011, 12:23
Ich fürchte, Deine Regelauslegung interessiert niemanden.
Oder lässt Du Dein Auto wegen Unbenutzbarkeit der Straße stehen, wenn ein Schild auf Straßenschäden hinweist?

Ich fürchte, Dein Vergleich hinkt und lasse Dich gerne bei Deiner Meinung.:Blumen:

Rhing
25.06.2011, 12:39
Kann sein, dass der Vergleich hinkt. Ist ja in der Praxis nicht so, man fährt einfach langsamer und vorsichtiger. Wieso sollte das mit dem Rad auf dem Radweg anders sein? Da wirste nicht weiter kommen, wennde meinst, Du kannst nicht GA I - II auf'm Radweg fahren.
Zieht halt so wie die Meinung eines Mandanten, auf der Autobahn von Mayen nach Trier hätte er ein Fahrverbot nur deshalb erhalten, weil das Land RP kein Geld für die Reparatur der Fahrbahn hätte. Klar, dann kann er die 100er Beschränkung natürlich ignorieren. :Lachen2:

drullse
25.06.2011, 12:39
Ich brech' jetzt mal 'ne Lanze für Köln
Wieso bricht man eine Lanze, wenn lediglich

... das seit langem bekannte Urteil jetzt anscheinend umgesetzt.
wird? Da ist ja wohl eher das Gegenteil angebracht.

Ja, die sind klasse :Cheese:
Ist es tatsächlich so, daß man die Radwege dann nicht mehr nutzen muß, wenn das Radwegschäden-Schild hängt? :Gruebeln:
Nein, natürlich nicht. Genauso wenig wie die Benutzungspflicht für Autos auf der Straße weiter besteht, wenn da ein Schild "Straßenschäden!" steht.

Vor Gericht hätte Matwot da keine Chance (gibt eindeutige Urteile dazu).

matwot
25.06.2011, 12:58
Oh, was habe ich jetzt angerichtet :Nee: :Nee: :Nee:

Bock auf eine längere Diskussion habe ich nicht.
Meine einfache Sicht der Dinge:
- normalerweise fahre ich nicht auf Radwegen, gleich, ob blaue Schilder stehen oder nicht.
- Das Risiko, von der Rennleitung deshalb angehalten zu werden, halte ich für extrem überschaubar.
- falls es denn doch passieren sollte, versuche ich mich argumentativ zu wappnen.
- für eine Benutzungspflicht ist z.B. erforderlich:
- straßenbegleitend
- dieselben Vorfahrtsregeln wie die begleitete Straße
- in benutzbarem Zustand (aus Sicht des "gemeinen" Radfahrers, d.h. mit ca. 15 km/h)
- ...
- die Radwege, an denen die von mir oben bezeichneten Zusatzschilder stehen, sehe ich ohnehin aufgrund des Zustandes nicht als benutzungspflichtig an (Wurzeln über den Weg etc.)
Die Schilder dokumentieren insofern lediglich, dass auch die Stadt weiss, dass der Zustand des Weges nicht so ist, wie es für eine Benutzungspflicht erforderlich ist.
Natürlich wird an diesen Stellen von mir sorgfältig abgewogen, welche Alternativen bestehen. Ich könnte schieben, eine andere Route befahren, ... , oder aber die Straße benutzen. Meistens entscheide ich mich dafür :Cheese: .

Ich akzeptiere gerne jede andere Meinung und bezweifele, es in Diskussionen mit der Rennleitung auf ein Gerichtsverfahren ankommen zu lassen. Wahrscheinlich würde ich vorher zahlen und es künftig wieder genauso machen. Wie gesagt, die Wahrscheinlichkeit tendiert gegen Null.

Und nun ist von meiner Seite alles gesagt.

tandem65
25.06.2011, 13:16
Ich akzeptiere gerne jede andere Meinung und bezweifele, es in Diskussionen mit der Rennleitung auf ein Gerichtsverfahren ankommen zu lassen. Wahrscheinlich würde ich vorher zahlen und es künftig wieder genauso machen. Wie gesagt, die Wahrscheinlichkeit tendiert gegen Null.

Also das ist einfach das klassische Missverständnis. Die Rennleitung ist völlig uninteressant. Wegen 10€ rege ich mich nicht auf. Was interessant ist ist was Versicherungen meinen und die gehen vor Gericht bzw. Verweigern Dir Zahlungen und Du musst um Deinen Schadensersatz oder Deine Angehörigen müssen um die Versorgung des sabbernden Krüppels streiten. Das bedeutet Du wirst im Zweifelsfalle vor Gericht gehen wollen.
Das solltest Du wissen wenn Du Dich für das Fahren auf der Fahrbahn entscheidest.

matwot
25.06.2011, 13:23
Wieso bricht man eine Lanze, ....

Weil offensichtlich andere Kommunen da noch langsamer sind.
Dass es auch in Köln schneller gegangen wäre, steht andererseits sicherlich fest. Hieran hätten wir alle mit einer Klagewelle vor den Verwaltungsgerichten etwas ändern können. Haben wir? Ich nicht.

drullse
25.06.2011, 14:59
Meine einfache Sicht der Dinge:
- normalerweise fahre ich nicht auf Radwegen, gleich, ob blaue Schilder stehen oder nicht.
In der Tat - eine sehr einfache Sicht der Dinge: Regeln interessieren mich nicht, die Anderen sollen sich aber gefälligst dran halten. Dank Radfahrern wie Dir gibt es permanent Streß mit den Autofahrern. :Nee:

Haben wir? Ich nicht.
Ich schon. Aber ich habe auch noch eine gewissen Affinität zu Regeln und deren Einhaltung bzw. Umsetzung.

matwot
25.06.2011, 15:31
Bock auf eine längere Diskussion habe ich nicht.
Und nun ist von meiner Seite alles gesagt.

Jungs, ich weiß, das Wetter ist schlecht. Geht trotzdem besser trainieren.

sbechtel
25.06.2011, 15:38
In der Tat - eine sehr einfache Sicht der Dinge: Regeln interessieren mich nicht, die Anderen sollen sich aber gefälligst dran halten. Dank Radfahrern wie Dir gibt es permanent Streß mit den Autofahrern. :Nee:


Ich schon. Aber ich habe auch noch eine gewissen Affinität zu Regeln und deren Einhaltung bzw. Umsetzung.

Da machst du es dir aber auch ziemlich einfach!

Es gibt Regeln, denen darf man sich nicht einfach unterwerfen und sie hinnehmen, weil sie diskriminierend sind!

Nehmen wir an, wir wären im Jahre 1936, matwot wäre ein Jude und das Gesetz über das wir Reden wäre eines der Nürnberger Rassengesetze. Würdest du immer noch sagen, er mache es sich sehr einfach und die Gesetze müsse man schon einhalten?

Und jetzt bitte keine Kommentare von wegen das wäre ja ein ganz andere Dimension, es geht um's Prinzip!

drullse
25.06.2011, 16:09
Nehmen wir an, wir wären im Jahre 1936, ...

Au weia... :Nee:

tandem65
25.06.2011, 16:09
Nehmen wir an, wir wären im Jahre 1936, matwot wäre ein Jude und das Gesetz über das wir Reden wäre eines der Nürnberger Rassengesetze. Würdest du immer noch sagen, er mache es sich sehr einfach und die Gesetze müsse man schon einhalten?

Nehmen wir an es wäre 1941 und Matwot wäre KEIN Jude, Würde Matwot 100%-ig gegen die Rassengesetze handeln und Juden vor dem Zugriff der Gestapo schützen?

hätte iich das? Hättest Du das? Für mich kann ich nicht die Hand ins Feuer legen:( Ich bete dafür daß ich es gekonnt hätte.

Ja ich gehe bei Rot über die Ampel. Ja ich halte bei Rot mit dem Rad an der Ampel, Ja, ich fahre Radwege auch wenn ich sie nicht mag. Wenn sie mir zu gefährlich sind meide ich sie. Wenn ich nicht weiss wo sie mich hinführen meide ich sie.

sbechtel
25.06.2011, 17:04
Darum geht es mir nicht, sondern ich wollte einfach mal ganz drastisch euch vor Augen führen, dass a) Gesetze sehr diskriminierend und falsch sein können und b) das Handeln nach Recht und Gesetz noch lange nicht bedeutet, dass man auch ethisch und moralisch korrekt handelt.

Was ich, du oder wer auch immer 1936 oder 41 gemacht oder auch nicht gemacht hätte, wenn er nicht heute sondern damals gelebt hätte, ist keine Debatte, für die ich mich als Auslöser sehen möchte.

Rhing
25.06.2011, 17:59
Erstens ist das eine
ganz andere Dimension
und ich find's schon komisch, wenn es bei so ner Lapalie wie dem Radweg
um's Prinzip!
gehen soll.
Zweitens hätte man 1936 wohl keine andere Möglichkeit als "gesetzwidriges" Verhalten gehabt (den Mut mal vorausgesetzt), jetzt aber schon. Du kannst ja klagen und jeder kann leicht vermeiden, auf der Straße zu fahren. Das ist nicht mal "vom Prinzip" vergleichbar.
Im übrigen glaube ich, dass das Thema ausdikutiert ist.