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Alt 13.02.2017, 11:48   #9
kullerich
Szenekenner
 
Registriert seit: 25.10.2006
Beiträge: 3.078
Zitat:
Zitat von PabT Beitrag anzeigen
Aber das war doch kein Leben!
Aber ein Leistungsniveau, das 99,9 % der Gimmicks-Nutzer nie erreichen werden....
Und wenige Wochen später fiel die Mauer - Zufall? Ich glaube, nicht
__________________
Ex-Weiser, Mitglied in Axels 100-Tri-Plus-Club
Owner of Post 10,000 im "Leben der Anderen"

Geändert von kullerich (13.02.2017 um 12:14 Uhr).
kullerich ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.02.2017, 12:44   #10
Pete4Tri
Szenekenner
 
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Registriert seit: 20.08.2009
Ort: neben den vielen Wohnwagen
Beiträge: 519
Auslegungssache...

Hallo, habe gerade meine Kampfrichterausbildung gemacht und auch diese Änderung führte unter den Teilnehmern natürlich zu einigen Diskussionen.

Daher nur kurz zwei Anmerkungen:
GoPros und Co. sind ausschließlich nach Genehmigung des Einsatzleiters gestattet. Da geht es weniger um Ablenkung, sondern um Sicherheitsaspekte und evtl. Datenschutz!
Smartphones sind nicht grundsätzlich verboten... d.h. ich darf sie mitführen und z.B. im Falle eines Unfalles, Panne auch benutzen. Auch das Benutzen des Smartphones als Radcomputerersatz wäre so erlaubt, da es ja nicht mehr ablenkt, als gewöhnliche Radcomputer (ob die Akkuleistung dafür ausreichend ist, muss jeder selbst entscheiden).

Und es ist richtig, letztendlich liegt die Auslegung (wie vieles Andere auch) im Ermessensspielraum der Kampfrichter.

Gruß,
Peter
Pete4Tri ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.02.2017, 12:47   #11
Stefan
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Pete4Tri Beitrag anzeigen
Auch das Benutzen des Smartphones als Radcomputerersatz wäre so erlaubt, da es ja nicht mehr ablenkt, als gewöhnliche Radcomputer (ob die Akkuleistung dafür ausreichend ist, muss jeder selbst entscheiden).
Genau, die Leute werden das Ding in den Flugmodus versetzen und keine WhatsApp-Nachrichten,SMS, Mails... lesen und auch nicht im Tracker schauen, wie sie gerade in der AK liegen.
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Alt 16.02.2017, 14:39   #12
Pete4Tri
Szenekenner
 
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Registriert seit: 20.08.2009
Ort: neben den vielen Wohnwagen
Beiträge: 519
Zitat:
Zitat von Stefan Beitrag anzeigen
Genau, die Leute werden das Ding in den Flugmodus versetzen und keine WhatsApp-Nachrichten,SMS, Mails... lesen und auch nicht im Tracker schauen, wie sie gerade in der AK liegen.
Genau ... so soll es sein.
Letztendlich kann man nur hoffen, dass sich alle Teilnehmer besonnen verhalten.
Für uns Kampfrichter ist es bestimmt nicht einfach im Einzelfall immer richtig zu entscheiden. Wer sich vor falschen Tatsachenentscheiduungen schützen möchte, unterlässt sowas einfach . zur Info... Tatsachenentscheidungen sind nicht anfechtbar (genauso wie im Fußball ein einmal gegebener Elfmeter nicht im Nachhinein revidiert werden kann)!

Wir haben auch die Nutzung von MP3-Playern diskutiert, da hier auch die Meinung vertreten war, dass bei Nutzung von "offenen" Ohrhörern keine Ablenkung erfolgt bzw. der Teilnehmer auf seine Umwelt reagieren kann (z.B. Pfiff des Kari's).
Die überwiegende Meinung war dann, den Teilnehmer zu verwarnen und die Nutzung zu unterlassen.

Gruß,
Peter
Pete4Tri ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.03.2017, 20:57   #13
JENS-KLEVE
Szenekenner
 
Benutzerbild von JENS-KLEVE
 
Registriert seit: 15.10.2009
Ort: KLEVE
Beiträge: 6.092
Heute war dann auch die Weiterbildung für die alten Kampfrichter in NRW. Ich kann die Aussagen bestätigen:

- Tacho, Pulsuhr, Garmin stehen gar nicht zur Debatte
- Handy, MP3 Player dürfen neuerdings sogar mitgeführt werden
- Die Benutzung dieser Geräte ist aber nicht klar geregelt!

Jeder Kampfrichter kann nun entscheiden, ob er es als Beeinträchtigung ansieht, wenn jemand Musik hört oder das Telefon benutzt. SMS schreiben beim Radfahren mag jetzt eindeutig sein, aber beim Musikhören geht es ja schon los. Jeder hat dazu andere Meinungen.

Mir persönlich ist es relativ egal wie es geregelt ist, Hauptsache es ist eindeutig geregelt, leider bleibt es aber beim Ermessensspielraum. Da wir KR Tatsachenentscheidungen fällen, ist es als sicherer keine Geräte zu benutzen, obwohl es nun theoretisch erlaubt ist.
__________________
OUTING: Ich trage Finisher-Shirts beim Training, auf der Arbeit, in der Disco, auf Pasta-Partys, im Urlaub und beim Einkaufen
JENS-KLEVE ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.03.2017, 10:35   #14
FlyLive
Auf eigenen Wunsch stillgelegt
 
Registriert seit: 10.02.2008
Beiträge: 6.494
Zitat:
Zitat von JENS-KLEVE Beitrag anzeigen
Heute war dann auch die Weiterbildung für die alten Kampfrichter in NRW. Ich kann die Aussagen bestätigen:

- Handy, MP3 Player dürfen neuerdings sogar mitgeführt werden
- Die Benutzung dieser Geräte ist aber nicht klar geregelt!

Jeder Kampfrichter kann nun entscheiden, ob er es als Beeinträchtigung ansieht, wenn jemand Musik hört oder das Telefon benutzt. SMS schreiben beim Radfahren mag jetzt eindeutig sein, aber beim Musikhören geht es ja schon los. Jeder hat dazu andere Meinungen.
Was für ein abartig lächerlicher Verband, dessen Elite sogar Olympia macht - dessen Vorzeigesportler Wettkämpfer mit Profilizenzen sind.

In welcher Sportart erlaubt ein Verband Smartphones, MP3 oder sonstigen Schnickschnack während des Wettkampfs ?

Laura Dahlmeier schreibt Whattsapp-Nachricht nach dem zweiten Schießen ..... Ole Einar Björndalen hechelt in sein Mobiltelefon am Anstieg im Wald .....

Was ein lachhafter Verband in dem wir uns tummeln !
FlyLive ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.03.2017, 11:17   #15
LidlRacer
Szenekenner
 
Benutzerbild von LidlRacer
 
Registriert seit: 01.02.2008
Beiträge: 18.651
Zitat:
Zitat von FlyLive Beitrag anzeigen
In welcher Sportart erlaubt ein Verband Smartphones, MP3 oder sonstigen Schnickschnack während des Wettkampfs ?
Das Mitführen eines Handys finde ich OK, um bei Unfällen o.ä. schnell Hilfe zu holen. Jegliche Benutzung während des Radfahrens würde ich aber strikt verbieten.
__________________
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Alt 05.03.2017, 11:42   #16
JENS-KLEVE
Szenekenner
 
Benutzerbild von JENS-KLEVE
 
Registriert seit: 15.10.2009
Ort: KLEVE
Beiträge: 6.092
Als ich die Neuerung das erste Mal gelesen hatte, dachte "Ui, jetzt wird es streng!" Stichwort Multifunktionsuhren.

Nun erfahre ich, dass das Gegenteil der Fall, es wird alles lockerer. Ich würde eher eine Gopro erlauben, als Telefone - aber Kameras sind streng verboten. Sie können zwar theoretisch im Einzelfall erlaubt werden, sollen sie aber nicht.

Die Regeln kommen auch nicht aus NRW, sondern von der DTU und die haben sich voll den ITU Regeln angepasst. Meiner Meinung nach sollte aber dieser Satz einheitlich interpretiert werden, so ist es für alle unbefriedigend.

Beispiel: Pfiff auf der Laufstrecke -Du hörst Musik! - Aber ich hab doch deinen Pfiff gehört... - Egal, ich hatte das Gefühl du warst abgelenkt, Tatsachenentscheidung, Disqualifikation.
__________________
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