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Verzwickter Radunfall: Radweg nicht benutzt, aber Beschilderung nicht zum Biker - triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum
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Alt 03.11.2017, 18:23   #1
bobb77
 
Beiträge: n/a
Verzwickter Radunfall: Radweg nicht benutzt, aber Beschilderung nicht zum Biker

Ein saublöder Fall, vor allem weil es am Ende nur um geringen Schaden geht.

Bin bergab mit Rennrad auf Strasse, (rechts Fussgängerweg) an einen mir unbekannten Kreisverkehr gefahren. Vor dem Kreisverkehr eine Bahnunterführung, daher Kreisverkehr nicht einsehbar (Foto 1, 2), daher stark gebremst, und dann nach Blick nach links gerichtet, ob Auto kommt.
In Kreisverkehr eingefahren (wollte geradeaus drüber), an erster Einmündung ist Auto eingefahren, und hat mich vom Rad runtergefahren. Nacken, Rückenprellungen, Helm kaputt, Rad weiter fahrtüchtig aber Wertverlust wegen Kratzer etc, aber nix Bleibendes.
Problem 1: Genau mit Kreisverkehr geht ringsum ein Radweg (ich benutze immer Radweg, auf Strassen ist mir nicht immer wohl). OK würd sagen kann man Mitschuld evtl. nicht abstreiten.

Problem 2: Bei Einfahrt in den Kreisverkehr ist das "Radweg benutzen Schild" aber nicht für mich als Radfahrer sichtbar, weil es in 90 Grad Winkel zu mir steht (Siehe Bild 3). Also für die Radfahrer sichtbar die für mich gesehen von links kämen.

Gegnerische Versicherung stürzt sich nun natürlich darauf, dass nicht Radweg benutzt wurde.

Gibt es hier Rechtsexperten, die den Fall beurteilen können?

Urteile hab ich schon gefunden, die Schadensersatzansprüche des Radfahrers abgelehnt haben bei Nichtnutzung Radweg.


Bei mir aber Sonderfall, da Schild nicht in meine Radfahrerrichtung?
(Nun gut, die Autofahrerin kann ja auch nix dafür, dass das Schild blöd steht.)

Kann jetzt am Ende gegnerische Versicherung auch noch Geld für Schaden am Auto von mir einfordern?

Rechtsanwalt hatte ich bisher explizit nicht, weil es eigentlich nur Bagatellschäden sind...

Wenn es rechtliche Auseinandersetzung gibt und blöd läuft für mich, kann ich dann etwaig Kommune / Landkreis wegen schlechter Ausschilderung belangen - ihr könnt sicher sein, auf so etwas hätte ich natürlich überhaupt keine Lust?
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Alt 03.11.2017, 18:50   #2
PabT
Szenekenner
 
Benutzerbild von PabT
 
Registriert seit: 10.06.2015
Ort: Hannover
Beiträge: 859
Zitat:
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
§ 41 Bekanntgabe des Verwaltungsaktes

(1) Ein Verwaltungsakt ist demjenigen Beteiligten bekannt zu geben, für den er bestimmt ist
Nicht sichtbare Verkehrszeichen werden regelmäßig einschließlich ihrer Rechtsfolgen erfolgreich angefochten. Anwalt könnte sich lohnen. Nichts falsch machen und bluten müssen ist zum Kotzen.

Viel Glück!
__________________
"Wer einen Hammer hat, für den ist jedes Problem ein Nagel; für einen Triathleten ist das ganze Leben irgendwie ein Triathlon."
(Schwarzfahrer hier)

Ember Sea \m/
PabT ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.11.2017, 19:02   #3
DocTom
Szenekenner
 
Benutzerbild von DocTom
 
Registriert seit: 19.12.2016
Ort: HH, oder fast...
Beiträge: 9.985
Guter Verkehrsrechtsanwalt kostet Dich afaik ~120€ für die Erstberatung.
Wenn der Gegner seinen Schaden geltend macht evtl günstiger für Dich, wenn der RA dich da raushaut. Dann trägt den RA teilweise auch die Gegnerische Versicherung.
Rechtsschutz und/oder private Haftpflichtversicherung vorhanden?
Bei Rennrad würde mir eher fehlende StVO Ausstattung Sorgen machen.
Omtc
Thomas
__________________
„Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null. Und das nennen sie dann ihren Standpunkt.„

Albert Einstein (1879 – 1955)
DocTom ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.11.2017, 19:04   #4
be fast
Szenekenner
 
Benutzerbild von be fast
 
Registriert seit: 23.05.2008
Ort: Rhein-Main
Beiträge: 4.501
In diesem Fall hätte ich auch bei Ortskenntnis den Radweg nicht benutzt. Wenn du diesen befährst musst du die Arme des Kreisverkehrs orthogonal queren, was mit erheblichen Gefahren verbunden ist.
Nun gut, wir haben hier ein blaues Schild. In der Tat ist es für den Ortsunkundigen schwierig zu sehen. Du hast dich ja auch auf den Verkehr und vor allem auf die Einfahrt in den Kreisverkehr zu konzentrieren. Im Falle juristischer Auseinandersetzung wäre es ein Armutszeugnis der Rechtsprechung, wenn dir hier die Nichtbenutzung von einem Gericht negativ ausgelegt würde. Letztendlich muss auch die Autofahrerin auf dich Rücksicht nehmen, du hättest ja auch ein etwa gleich schneller und bezüglich der Abmessungen her ähnlich wahrzunehmender Mopedfahrer sein können.
Je nach Schadenshöhe und Verhalten der Gegenpartei und deiner Versicherungssituation wäre dennoch ein Besuch bei einem Anwalt in Erwägung zu ziehen..

Dieser post gibt mir wieder zu denken. Beruflich habe ich leider momentan mit einigen solche Wege zu tun. Die Auffassung von Nichtradfahrern wie man mit den blau beschilderten Radwegen umgehen könnte ist zum aus der Haut fahren. Wenn ein schlecht nutzbarer Radweg geschaffen wird heißt es, wenn man sein Gegenüber von den Nachteilen für Radler bei Benutzung überzeugt: „Verstehe, aber ihr fahrt doch dann eh uff de Straße“. Das sagen Verkehrsplaner mit Berufserfahrung.
be fast ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.11.2017, 19:10   #5
be fast
Szenekenner
 
Benutzerbild von be fast
 
Registriert seit: 23.05.2008
Ort: Rhein-Main
Beiträge: 4.501
Zitat:
Zitat von DocTom Beitrag anzeigen
...
Bei Rennrad würde mir eher fehlende StVO Ausstattung Sorgen machen.
...
Wird hier wohl eher kein Rolle spielen, weil es keinen Einfluß auf den Unfall hatte...
be fast ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.11.2017, 19:41   #6
Isemix
Szenekenner
 
Registriert seit: 23.07.2017
Ort: Sachsen
Beiträge: 312
Es gibt Rechtsprechungen, gerade auch im Bezug auf Vorfahrt, aus dehnen zumeist hervorgeht, dass selbst derjenige die Schuld ( oder zumindest eine Teilschuld) bekommt der wartepflichtig ist, auch wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer sich offensichtlich falsch verhalten hat.
Ich würde ganz klar einen Anwalt einschalten.
Isemix ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.11.2017, 19:44   #7
hanse987
Szenekenner
 
Benutzerbild von hanse987
 
Registriert seit: 25.01.2010
Beiträge: 2.604
War es auf einer Trainingsausfahrt? Wenn ja hast du einen Startpass? Da ist doch eine Rechtschutzversicherung dabei. Da würde ich Mal schauen ob die helfen können.
hanse987 ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 03.11.2017, 19:49   #8
ulrich66
sagt "Hallo allerseits!"
 
Registriert seit: 22.10.2015
Beiträge: 6
Das Verkehrszeichen 240 ist beidseitig angebracht. Du kannst unmöglich zeitgleich in beide Richtungen fahren und den Anordnungen der Verkehrszeichen Folge leisten. Daher ist die sich aus den Verkehrszeichen ergebene Anordnung nicht ausführbar und damit nichtig. Du darfst daher meiner Ansicht nach die Straße benutzen.
ulrich66 ist offline   Mit Zitat antworten
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