Ich hoffe, ich gehe Euch nicht auf die Nerven mit der folgenden Einleitung, die ich hier öfters verwende
: Die genaue Rechtslage in Deutschland kenne ich nicht.
In Österreich kann ein aggressiver Autofahrer (also nicht nur Alkolenker) sehr wohl sofort den Führerschein verlieren, ohne dass irgendein Verfahren abgewartet werden muss. Zitat Führerscheingesetz §39,Abs.1 (Hervorhebungen von mir):
"Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes und der Straßenaufsicht haben einem Kraftfahrzeuglenker, aus dessen Verhalten deutlich zu erkennen ist, dass er insbesondere
infolge Alkohol- oder Suchtmittelgenusses, Einnahme von Medikamenten oder
eines außergewöhnlichen Erregungs- oder Ermüdungszustandes nicht mehr die volle Herrschaft über seinen Geist und seinen Körper besitzt, den Führerschein, den Mopedausweis oder gegebenenfalls beide Dokumente
vorläufig abzunehmen, wenn er ein Kraftfahrzeug lenkt, in Betrieb nimmt oder versucht, es in Betrieb zu nehmen. Weiters haben die Organe die genannten Dokumente vorläufig abzunehmen, wenn ein Alkoholgehalt des Blutes von 0,8 g/l (0,8 Promille) oder mehr oder ein Alkoholgehalt der Atemluft von 0,4 mg/l oder mehr festgestellt wurde ...."
Diese Abnahme ist zwar nur vorläufig, und in einem späteren Verfahren wird dann endgültig darüber entschieden. Weg ist der Schein aber jedenfalls mal.