Zitat:
Zitat von Hafu
Meines Wissens nach gilt seit rund drei oder vier Jahren bei allen Ironman-Rennen, die in Deutschland ausgetragen werden, die DTU-Sportordnung und nicht das internationale Ironman-Regelwerk, das sich ohnehin nur noch in einigen wenigen Nuancen von der DTU-SPortordnung unterscheidet.
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Wenn es im Kraichgauer Athleten Guide unter "neues Reglement 2018" anders drin steht, wäre ich mir nicht sicher, ob dein Hinweis wirklich hilfreich ist. Ich habe einfach die Regeln aus dem Athleten Guide befolgt und fertig. Ist ja kein Hexenwerk.
Athlet Guide Seite 21, Neues Reglement 2018:
5. Der Fahrradhelm kann entweder auf dem Fahrrad platziert oder in den blauen Wechselbeutel gepackt werden. Sollte er im Wechselbeutel sein, muss der Helm vor Verlassen des Wechselzeltes aufgesetzt werden und der Kinnriemen geschlossen sein. Nach dem Radfahren kann der Fahrradhelm entweder auf dem Fahrrad gelassen werden oder in den roten Wechselbeutel gepackt werden.
Sollte er in den Wechselbeutel gepackt werden, darf der Helm erst nach Betreten des Wechselzeltes geöffnet werden. Bei Verstoß erhält der Athlet eine gelbe Karte (30-sekündige Zeitstrafe).