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Alt Gestern, 16:20   #9177
Schwarzfahrer
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Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Rhein-Neckar-Dreieck
Beiträge: 6.170
Zitat:
Zitat von Nepumuk Beitrag anzeigen
Zwei Punkte dazu:
(1) Wir haben aber definitiv Punkte, die gesetztlich verboten sind und das sehr zu recht.
Um die geht es ja nicht, das ist für alle klar (auch wenn es möglicherweise Diskussionen darüber gibt, was zu recht verboten ist, und was nicht, s. auch Abtreibugsthemen). Gesetz gilt. Ansonsten gilt: alles, was nicht explizit verboten ist, ist erlaubt.
Zitat:
Zitat von Nepumuk Beitrag anzeigen
(2) Was ich so an Meinungen äußere, bleibt halt gegenfalls nicht ohne Konsequenzen. Selbst wenn meine Meinung nicht direkt gegen Gesetze verstößt, muss ich eben doch damit rechnen, dass meine Änderungen Konsequenzen haben. Dies gilt insbesondere für private Räume.
Widerspruch. Meinungsfreiheit ist eben, daß die Äußerung jeder nicht gesetzeswidrigen Meinung ohne negative Konsequenzen geäußert werden kann. Widerspruch, Kritik an der Sache ja, persönliche Angriffe, Konsequenzen - nein.
Zitat:
Zitat von Nepumuk Beitrag anzeigen
Das Recht auf Meinungsfreiheit ist ja eine staatliche Garantie, keine private Verpflichtung.
Merkwürdig. Ich dachte, Grundrechte gelten für alle, und sind nicht nur durch den Staat, sondern auch durch Privatpersonen zu beachten. Oder gilt dann auch die Freiheit von Diskriminierung auch nur bei staatlichen Arbeitgebern, und als privater Arbeitgeber darf ich jemanden wegen falscher Augenfarbe ablehnen?
Zitat:
Zitat von Nepumuk Beitrag anzeigen
Wenn man regelmäßig merkwürdige Position, z.B. zu Putins Angriffskrieg auf die Ukraine oder den Hamas-Terror von mir gebe, hat das eben unter Umständen Konsequenzen. Mit (staatlicher) Zensur, und nur um die geht es, hat das aber nichts zu tun.
Auch hier Widerspruch: Zensur ist nicht allein staatlich möglich. Zensur ist Zensur, egal ob es durch eine Behörde, den Arbeitgeber oder durch einen aufgestachelten Mob erfolgt.
Zitat:
Zitat von Nepumuk Beitrag anzeigen
Aus dem Mustern lässt sich viel mehr über die Intention des Sprechers und dessen Relevanz erkennen als aus den einzelnen Worten. Entsprechend kann man dann die Schlüssel für die weitere Kommunikation ziehen.
Das ist zwar eine immer vorhandene Komponente in der Verständigung, darf aber nicht das wichtigste werden, da sie auf Vermutungen und Spekulationen basiert. Wenn diese Komponente dominiert, ist es ein Mechanismus zur Bestätigung und Verstärkung von Vorurteilen - destruktiv und konfrontativ.
__________________
“If everything's under control, you're going too slow.” (Mario Andretti)
Schwarzfahrer ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt Gestern, 16:47   #9178
Nepumuk
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Benutzerbild von Nepumuk
 
Registriert seit: 30.12.2009
Ort: 64560 Riedstadt
Beiträge: 2.516
Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer Beitrag anzeigen
Widerspruch. Meinungsfreiheit ist eben, daß die Äußerung jeder nicht gesetzeswidrigen Meinung ohne negative Konsequenzen geäußert werden kann. Widerspruch, Kritik an der Sache ja, persönliche Angriffe, Konsequenzen - nein.
Das glaubst du nicht im Ernst, oder? Meinungsfreiheit schützt dich bestenfalls vor staatlichen Konsequenzen oder Sanktionen (und selbst das nicht vollständig). Einfaches Beispiel: Nehmen wir mal an, jemand äußert sich ständig öffentlich mit rechtsextremen Positionen, dann wird diese Meinungsäußerung ggfs. die Konsquenz haben, dass andere Menschen nicht mehr mit dieser Person reden, nicht in dessen Geschäft gehen (wir haben hier so einen Gastwirt...) oder diese Person ggfs. als ungeeignet für einen Job halten.
Es gibt ein Recht auf freie Meinungsäußerung, aber kein Recht auf Widerspruchsfreiheit oder Konsequenzfreiheit. Das ist doch ein Irrglaube.

Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer Beitrag anzeigen
Merkwürdig. Ich dachte, Grundrechte gelten für alle, und sind nicht nur durch den Staat, sondern auch durch Privatpersonen zu beachten. Oder gilt dann auch die Freiheit von Diskriminierung auch nur bei staatlichen Arbeitgebern, und als privater Arbeitgeber darf ich jemanden wegen falscher Augenfarbe ablehnen?
Natürlich ist das ein Unterschied. Ich muss als Privatperson keineswegs jede Meinung dulden. Wenn sich z.B. ein Gast in meinem Haus unpassend äußert, dann muss diese Person ggf. damit leben, dass er mein Haus verlassen muss. Und ich wette, das machst du genauso. Diskrimminierung ist übrigens ein anderer Punkt als Meinungsfreiheit.
Bei privaten Arbeitgebern sieht das wieder etwas anders aus. Hier greift der Staat bzgl. Diskriminierung regulierend ein. Konsequenzfreie Meinungsfreiheit gibt es aber auch bei privaten Arbeitgeber nicht. Wer ständig über sich ständig über seinen Chef oder die Geschäftsführung beklagt, muss damit rechnen, nicht befördert zu werden.

Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer Beitrag anzeigen
Das ist zwar eine immer vorhandene Komponente in der Verständigung, darf aber nicht das wichtigste werden, da sie auf Vermutungen und Spekulationen basiert. Wenn diese Komponente dominiert, ist es ein Mechanismus zur Bestätigung und Verstärkung von Vorurteilen - destruktiv und konfrontativ.
Ganz im Gegenteil. Erst wenn man die Muster erkennt, kommt man zum wirklichen Erkenntnisgewinn. Man erkennt Systematiken, grundsätzliche Prinzipen und kann daraus die Quintessen destilieren. Man löst sich von unendlichen Einzelfalldiskussion, trennt Wichtiges von Unwichtigem und kommt zu sinnvollen Schlussfolgerungen. Anders geht es auch gar nicht, weil man sich sonst endlos mit immer wieder gleichen Details beschäftigt. Entsprechende Muster zu erkennen, muss man allerdings lange trainieren und einen guten Abstraktionssinn haben. Viele Menschen haben das nicht und erkennen noch nicht mal die Muster, wenn man diese direkt aufzeigt. Da ist dann halt auch nicht viel zu machen.
Nepumuk ist offline   Mit Zitat antworten
Alt Gestern, 17:59   #9179
qbz
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Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 10.277
Hier die Begründung des Bundesverfassungsgerichtes, weshalb der X Kommentar von Julian Reichelt durch das Recht auf Meinungsfreiheit geschützt ist.

Zitat:
Die Verfassungsbeschwerde ist offensichtlich begründet. Die angegriffene Entscheidung verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG.

1. a) Dem Staat kommt kein grundrechtlich fundierter Ehrenschutz zu. Der Staat hat grundsätzlich auch scharfe und polemische Kritik auszuhalten. Zwar dürfen grundsätzlich auch staatliche Einrichtungen vor verbalen Angriffen geschützt werden, da sie ohne ein Mindestmaß an gesellschaftlicher Akzeptanz ihre Funktion nicht zu erfüllen vermögen. Ihr Schutz darf indessen nicht dazu führen, staatliche Einrichtungen gegen öffentliche Kritik – unter Umständen auch in scharfer Form – abzuschirmen, die von dem Grundrecht der Meinungsfreiheit in besonderer Weise gewährleistet werden soll, und der zudem das Recht des Staates gegenübersteht, fehlerhafte Sachdarstellungen oder diskriminierende Werturteile klar und unmissverständlich zurückzuweisen. Das Gewicht des für die freiheitlich-demokratische Ordnung schlechthin konstituierenden Grundrechts der Meinungsfreiheit ist dann besonders hoch zu veranschlagen, da es gerade aus dem besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen ist und darin unverändert seine Bedeutung findet.
Pressemitteilung des BVG
qbz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt Gestern, 21:41   #9180
Schwarzfahrer
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Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Rhein-Neckar-Dreieck
Beiträge: 6.170
Zitat:
Zitat von Nepumuk Beitrag anzeigen
Meinungsfreiheit schützt dich bestenfalls vor staatlichen Konsequenzen oder Sanktionen (und selbst das nicht vollständig). ...
Es gibt ein Recht auf freie Meinungsäußerung, aber kein Recht auf Widerspruchsfreiheit oder Konsequenzfreiheit. Das ist doch ein Irrglaube.
Diese Haltung sehe ich tatsächlich zunehmend in den letzten Jahren, zumindest in den Medien und bei Vertretern linker Positionen. Es widerspricht diametral dem Verständnis von einer freien, offenen und toleranten Gesellschaft, die ich davor über 30 Jahre lang in diesem Land erlebt habe. Und m.M.n. ist das, wenn es zu einer Mehrheitsmeinung wird, die gute Basis für die nächste autoritäre oder gar totalitäre Diktatur, weil die Akzeptanz staatlicher Einschränkungen leicht fällt, wenn man diese davor zur gesellschaftlichen Normalität erklärt.
Zitat:
Zitat von Nepumuk Beitrag anzeigen
Wenn sich z.B. ein Gast in meinem Haus unpassend äußert, dann muss diese Person ggf. damit leben, dass er mein Haus verlassen muss. Und ich wette, das machst du genauso.
Die Wette verlierst Du, da ich mit solcher Erfahrung aufwarten kann. Evtl. lade ich die Person nicht mehr nochmal ein, aber meistens wird einfach das Thema in Zukunft gemieden, und sogar Freundschaften sind noch möglich, wenn genügend andere Gemeinsamkeiten da sind.
Ich würde höchstens jemanden rausschmeißen, der sich grob unpassend verhält - also auf Grund von Handlung, nie auf Grund von Worten oder Meinungen.
Zitat:
Zitat von Nepumuk Beitrag anzeigen
Diskrimminierung ist übrigens ein anderer Punkt als Meinungsfreiheit.
Nein, ist es nicht. Ich setze andere genausowenig für ihr Anderssein herab, wie für ihre andere Meinung. Beides ist wesentlicher Teil von Vielfalt der Gesellschaft, die erhalten bleiben muß, und in beiden Fällen ist sehr wohl Kritik erlaubt, auch eine persönliche Bevorzugung oder Ablehnung, aber kein genereller Ausschluß.
Zitat:
Zitat von Nepumuk Beitrag anzeigen
Man löst sich von unendlichen Einzelfalldiskussion, trennt Wichtiges von Unwichtigem und kommt zu sinnvollen Schlussfolgerungen.
Ja, es ist bequemer seine Vorurteile zu bestätigen, als den anderen zuzuhören und sich auf Diskussion einzulassen.
Zitat:
Zitat von Nepumuk Beitrag anzeigen
Viele Menschen haben das nicht und erkennen noch nicht mal die Muster, wenn man diese direkt aufzeigt. Da ist dann halt auch nicht viel zu machen.
Genau so argumentieren auch Verschwörungstheoretiker, wenn andere ihre Verschwörungstheorien "nicht blicken".
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