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Alt 15.11.2018, 23:20   #2345
noam
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Zitat:
Zitat von Bommel91 Beitrag anzeigen
. Ich kann dir genauso gut Beispiele gelungener Integration oder was auch immer zeigen.
Dann frag doch einmal die gut integrierten, was diese von den Exzessen ihrer Landsleute bzw. Mitasylbewerbern halten. Denn genau das sind die, die unter denen am meisten Leiden. Man stelle sich vor man könne alle Mühen, die an nicht integrationswillige verschwendet wird, denen die hier ein „normales“ Leben führen wollen zu Gute kommen lassen.

Ich finde auch, dass du deine Wortwahl überdenken solltest. Von „Menschenverachtung“ sind die Ausführungen von Schwarzfahrer doch noch n gutes Stück entfernt. Und jetzt beamen wir uns wieder in eine perfekte Welt und in der haben wir eine effiziente und auch effektive Justiz, in der Kriminelle eben entsprechend abgeurteilt und auch bestraft werden. In der der Einstellungsgrund „Mengenrabatt“ nach 154 StPO nur noch ein schlechter Witz und nicht der meistgenutzte Einstellungsgrund bei konkretem Tatverdacht ist. Dann finden wir auch wieder dahin, dass Rechtsanwälte dafür Sorge tragen, dass ihr Mandant ein faires Strafverfahren zu Teil wird und nicht wie derzeit damit beschäftigt sind Zeugen zu diskreditieren um ihre Mandanten freizuboxen. Rechtsanwälte haben doch durch ihre Verzögerungstaktiken im Hinblick auf zB die 18 Monatsfrist bei Dublin II Abschiebungen einen nicht unerheblichen Anteil an der Ineffizienz der Verfahrensführung, da das Ziel eben nicht das Anfechten der Rechtmäßigkeit der Anschiebung an sich ist, sondern nur die Durchführung der Abschiebung durch Hinauszögern zu verhindern ( böse Unterstellung). In dieser perfekten Welt gäbe es viele der Probleme, die wir hier haben, nicht. Um einfach zu bleiben, derjenige, der aus einem unsicheren Land kommt, aber durch sein Verhalten dazu beiträgt, dass Deutschland zu einem unsicheren Land wird, sollte eben auch dahin angeschoben werden dürfen, wenn die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Ansonsten eben nach Verbüßen der Haftstrafe. Und um als Ersttäter eine Bewährungsstrafe zu bekommen, muss das begangene Delikt schon eine gewisse Qualität haben.

Über den Umgang mit islamistischen Gefährdern schreib ich lieber nichts bzw. nur ein kleiner Denkanstoß. Aus Deutschland sind zwischen 3 und 5 tausend Menschen in den Irak oder nach Syrien gereist, um sich dem IS anzuschließen. Wie viele davon zurück
Gekommen sind kann man nur raten. Deutschland ist bei Leibe nicht das einzige Land in Europa aus Menschen dahin aufgebrochen sind. Gehen wir also mal ganz konservativ von ca 5.000 Menscben mit einem Pass der Freizügigkeit in Europa bedeutet aus, die sich rein ideologisch mit dem IS identifizieren oder noch schlimmer einfach Spaß am Morden haben. Glaubt denn wirklich irgendwer, dass sie alle dort geblieben, gestorben oder geläutert zurückgekommen sind? Und im gleichen Atemzug akzeptieren wir in all unserer Toleranz, dass in Moscheen in Europa Hass auf unsere Lebensweise geschürt wird? Weiter verbietet unser Gefahrenabwehrrecht Gefährder selbst beim Vorliegen einer konkreten Gefahr über einen längeren Zeitraum in Gewahrsam zu nehmen und wenn die Gesetze entsprechend angepasst werden sollen, gehen 10.000 Meschen auf die Straße? Mir fehlt jegliches Verständnis für die Verteidigung solcher Menschen, denn im Zweifelsfall bin ich der Blödmann, der auf einem Weihnachtsmarkt den Terrorakt verhindern, bekämpfen oder Tote zählen muss! Nur dann wird lieber wieder auf den Behörden herumgehackt, die ja versagt hätten.
__________________
Auf dem Weg vom “steifen Stück” zum geschmeidigen Leopard
noam ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.11.2018, 23:36   #2346
noam
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Zitat:
Zitat von Trillerpfeife Beitrag anzeigen
Was ist es denn, wenn jemand einen anderen in ein Land zurückschickt in dem er mit Folter und Tod bedroht ist, als Menschenverachtend
Das ist doch ein konstruiertes Szenario, dass es im wirklichen Leben nicht gibt. Wenn jemand in seinem Heimatland nachweislich mit Folter und Tod bedroht ist, dass ist der Asylberechtigt und erhält einen entsprechenden Aufenthaltstitel. Dann kann er hier entsprechend abgeurteilt und bestraft werden.

In dem geschilderten Fall geht es doch um die Geduldeten, wo irgendwelche bürokratischen Abschiebehemmnisse vorliegen oder um diejenigen, die sogar schon Ausreisepflichtig sind. Und nur weil man als Staat schon einmal bei unseren Libanesischen Großfamilien beim Asylrecht geschlampt hat, muss man das doch bei den Menschen aus Syrien, Eritrea oder was weiß ich wo auch machen.

Und nocheinmal: niemand redet hier von einem einfachem Fahrraddiebstahl, Ladendiebstahl oder auch einer Diskoprügelei. Es geht um den Gewerbsmäßigen Handel mit Betäubungsmitteln, gef. Körperverletzungen oder Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Man könnte es auch einfacher auf Verbrechenstatbestände bzw. Eine Haftandrohung von min 2 Jahren festmachen.
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Auf dem Weg vom “steifen Stück” zum geschmeidigen Leopard
noam ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.11.2018, 23:51   #2347
noam
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Zitat:
Zitat von Trillerpfeife Beitrag anzeigen
@Doc Tom:

sorry aber was willst du mir in diesem Zusammenhang mit meinem Zitat sagen?


und was ist ein RA und RAG?
RA ist die gängige Abkürzung für Rechtsanwalt und das G steht für Gehilfe
__________________
Auf dem Weg vom “steifen Stück” zum geschmeidigen Leopard
noam ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.11.2018, 23:56   #2348
qbz
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Zitat:
Zitat von noam Beitrag anzeigen
........
In dem geschilderten Fall geht es doch um die Geduldeten, wo irgendwelche bürokratischen Abschiebehemmnisse vorliegen oder um diejenigen, die sogar schon Ausreisepflichtig sind. Und nur weil man als Staat schon einmal bei unseren Libanesischen Großfamilien beim Asylrecht geschlampt hat, muss man das doch bei den Menschen aus Syrien, Eritrea oder was weiß ich wo auch machen.
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In die Länder Syrien und Eritrea darf gegenwärtig aus DE nicht abgeschoben werden.
deutschland/2017-12/innenministerkonferenz-fluechtlinge-syrien-abschiebungen-stopp

fluchtsituation-eritrea-kein-ende-in-sicht

Es würde sich um Verstösse gegen das Asylrecht handeln.
qbz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.11.2018, 00:16   #2349
noam
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Bei den genannten scheitern ja schon die Dublin 2 Abschiebungen

BTW. Sollte nicht vor kurzem nen Flüchtlingsflieger nach Syrien gehen? Mir war so als ob ich das im Radio gehört hätte.
__________________
Auf dem Weg vom “steifen Stück” zum geschmeidigen Leopard
noam ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.11.2018, 00:17   #2350
Mirko
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Zitat:
Zitat von qbz Beitrag anzeigen
In die Länder Syrien und Eritrea darf gegenwärtig aus DE nicht abgeschoben werden.
deutschland/2017-12/innenministerkonferenz-fluechtlinge-syrien-abschiebungen-stopp

fluchtsituation-eritrea-kein-ende-in-sicht

Es würde sich um Verstösse gegen das Asylrecht handeln.
Man könnte diese Gesetze aber auch ändern. Zum Beispiel in dem man eine Klausel hinzufügt, die sagt das bestimmte Verbrechen+Verurteilungen dazu führen, dass der Asylstatus aberkannt wird. Aus aktuellem Anlass: Massenvergewaltigung zum Beispiel.
Mirko ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.11.2018, 00:53   #2351
qbz
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Zitat:
Zitat von noam Beitrag anzeigen
Bei den genannten scheitern ja schon die Dublin 2 Abschiebungen

BTW. Sollte nicht vor kurzem nen Flüchtlingsflieger nach Syrien gehen? Mir war so als ob ich das im Radio gehört hätte.
Vielleicht hat ja die AFD ein Flugzeug gechartert? AFD fordern Abschiebungen nach Syrien seit Anfang 2018 und nach den Vorfällen in Freiburg verlangen auch CDU und CSU eine Neubewertung. Ende 2018 berät die Innenministerkonferenz.
bayerns-innenminister-fuer-abschiebung-auch-nach-syrien

Offenbar hat sich Assad für die CSU/CDU plötzlich vom Saulus, der für das tödliche Verschwinden von Zehntausenden in Gefängnissen verantwortlich gemacht wird, zum Paulus gewandelt.
qbz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.11.2018, 01:09   #2352
qbz
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Zitat:
Zitat von Mirko Beitrag anzeigen
Man könnte diese Gesetze aber auch ändern. Zum Beispiel in dem man eine Klausel hinzufügt, die sagt das bestimmte Verbrechen+Verurteilungen dazu führen, dass der Asylstatus aberkannt wird. Aus aktuellem Anlass: Massenvergewaltigung zum Beispiel.
Ein solches Gesetz wird im Parlament (hoffentlich) nie eine Mehrheit finden und entspricht nicht der Genfer Flüchtlingskonvention. Flüchtlinge werden nach den hiesigen Gesetzen verurteilt und müssen ihre Strafe in DE verbüssen. Ob anschliessend eine Abschiebung erfolgt, hängt von der Bewertung des Asylgrundes ab.
Überlege mal: Mit einer solchen Gesetzesklausel hätten die USA / Schweiz / England etc. deutsch-jüdische Straftäter nach der Strafverbüssung ins Deutsche Reich in die Gaskammern abgeschoben.
Wieviele nichtdeutsche Flüchtlinge gab es damals aus den ehemaligen Ostblockstaaten in der BRD? Was hätte sie bei einer Abschiebung erwartet? Langjährige Gefängnisstrafen und in der UDSSR der Gulag.

Geändert von qbz (16.11.2018 um 01:30 Uhr).
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