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Alt 08.05.2018, 16:33   #41
Antischwimmer
Ehemals MickFi
 
Benutzerbild von Antischwimmer
 
Registriert seit: 11.06.2008
Ort: Bremen
Beiträge: 569
Was fotografiert ihr alle?
Bei privaten Schnappschüsse im Urlaub, auf der Straße oder zu Hause bleibt alles beim Alten. Da greift weiterhin die Kunstfreiheit (KUG)

Bin ja ambitionierter Hobbyfotograf, all meine Bilder kann ich in Zukunft ohne Einschränkungen weiter so machen:
https://www.flickr.com/photos/foto-trottel
Antischwimmer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.05.2018, 16:48   #42
deralexxx
Szenekenner
 
Registriert seit: 29.10.2012
Beiträge: 1.881
Der Sinn der GDPR / DSGVO ist vor allem, dass sich die Großen mit den Themen mal beschäftigen müssen und dokumentieren, welche Daten sie wie wo und wie lange aufheben.

https://nilehq.com/journal/gdpr-for-dummies/

Zitat:
Zitat von Ulmerandy Beitrag anzeigen
@Arne
Was bedeutet das für Dich als Betreiber von TS-Szene ?
Hust: http://www.triathlon-szene.de/forum/...ad.php?t=38165
deralexxx ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.05.2018, 17:14   #43
schnodo
Szenekenner
 
Benutzerbild von schnodo
 
Registriert seit: 28.10.2011
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 8.970
Zitat:
Zitat von MattF Beitrag anzeigen
Ich schon, üblicherweise gelten Gesetze nicht rückwirkend.
"Nicht rückwirkend" bedeutet, dass Du für Taten in der Vergangenheit, die nach dem heutigen Stand strafbar wären, nicht belangt werden kannst. Es bedeutet nicht, dass existierende Websites für alle Zeit eine Art Bestandsschutz haben, der eine permanente Duldung eines strafbaren Zustandes bedeuten würde.

So etwas ist eher selten.

Die Übergangsfrist von 2 Jahren war dazu da, ausreichend Zeit einzuräumen um das eigene Angebot datenschutzkonform anzupassen.

PS: Heise hat unter DSGVO: Folterfragebogen im Selbsttest einige interessante Links und ein informatives Video-Interview mit ihrem Justiziar und Datenschutzbeauftragten.
__________________
🏊 Mein Kraul-Armzug-Video: EnglishEspañolDeutsch 🏊

Geändert von schnodo (08.05.2018 um 17:19 Uhr). Grund: Nachtrag
schnodo ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 08.05.2018, 17:32   #44
Stefan
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Antischwimmer Beitrag anzeigen
Was fotografiert ihr alle?
Bei privaten Schnappschüsse im Urlaub, auf der Straße oder zu Hause bleibt alles beim Alten. Da greift weiterhin die Kunstfreiheit (KUG)
Nein, es bleibt nicht "alles beim Alten"
https://www.fotomagazin.de/bild/kolu...che-einordnung
  Mit Zitat antworten
Alt 08.05.2018, 19:45   #45
deralexxx
Szenekenner
 
Registriert seit: 29.10.2012
Beiträge: 1.881
Zitat:
Zitat von Stefan Beitrag anzeigen
Nein, es bleibt nicht "alles beim Alten"
https://www.fotomagazin.de/bild/kolu...che-einordnung
Zusammenfassung: "Es kommt drauf an".
deralexxx ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.05.2018, 20:03   #46
Stefan
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von deralexxx Beitrag anzeigen
Zusammenfassung: "Es kommt drauf an".
Genau. Deshalb kann man jetzt auch nicht sagen, dass sich nichts ändert. Vielleicht läuft es darauf hinaus, dass sich für manche Personen nichts ändert, aber man kann es nicht pauschal behaupten.
  Mit Zitat antworten
Alt 09.05.2018, 10:22   #47
MattF
Szenekenner
 
Registriert seit: 27.04.2011
Beiträge: 8.769
Zitat:
Zitat von schnodo Beitrag anzeigen
"Nicht rückwirkend" bedeutet, dass Du für Taten in der Vergangenheit, die nach dem heutigen Stand strafbar wären, nicht belangt werden kannst. Es bedeutet nicht, dass existierende Websites für alle Zeit eine Art Bestandsschutz haben, der eine permanente Duldung eines strafbaren Zustandes bedeuten würde.

Es geht hier aber doch um die Frage der Veröffentlichung.

Diese kann man nicht mehr zurück nehmen oder nachträglich heilen.
Ist etwas veröffentlicht (ein Bild mit Metadaten) dann ist das für immer und ewig veröffentlicht, selbst wenn man es auf seiner HP löscht (das Netz vergisst nichts)

Das ist das Wesen einer Veröffentlichung, dass es dann für immer in der Welt ist.

Man kann auf verschiedenen Webseite z.b. zeitlich im Web zurück blättern und findet alles wieder, das ist nicht löschbar.
MattF ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.05.2018, 10:42   #48
schnodo
Szenekenner
 
Benutzerbild von schnodo
 
Registriert seit: 28.10.2011
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 8.970
Zitat:
Zitat von MattF Beitrag anzeigen
Diese kann man nicht mehr zurück nehmen oder nachträglich heilen.
Ist etwas veröffentlicht (ein Bild mit Metadaten) dann ist das für immer und ewig veröffentlicht, selbst wenn man es auf seiner HP löscht (das Netz vergisst nichts)
Das bedeutet aber nicht, dass das entsprechende Werk nach einer Gesetzesänderung weiterhin verfügbar gehalten werden darf. Siehe Kinderpornographie.

Und wenn Du mal das Stichwort "beschlagnahmte Schriften" heranziehst, erkennst Du, dass der Gesetzgeber sehr wohl der Meinung ist, dass sich ein Zugang zu veröffentlichtem Material eindämmen lässt.

Zitat:
Zitat von MattF Beitrag anzeigen
Das ist das Wesen einer Veröffentlichung, dass es dann für immer in der Welt ist.

Man kann auf verschiedenen Webseite z.b. zeitlich im Web zurück blättern und findet alles wieder, das ist nicht löschbar.
Das sehen diejenigen, die das "Recht auf Vergessenwerden" erfunden haben, offenbar anders.
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