Bei der DTU gibt es die unmissverständliche Außerung:
.... Team Erdinger und Team Magic Sportsfood sind keine Vereine, sondern kommerziell geprägte Teams ohne Gemeinnützigkeitsstatus oder Umsatzsteuerfreiheit!!
Puh, sehr wahrscheinlich hast Du hier in allen Punkten Recht, Im Sinne der von Dir zitierten Anweisung ist wohl nur die Frage interessant ob die Teams Vereine sind. Gemeinnützigkeit & die damit verbundene USt-Freiheit Ganz sicher nicht! Wäre durchaus interessant zu klären ob die Teams Vereine sind oder Eher so etwas wie Fitnessstudios.
Zitat:
Zitat von Hafu
Mir ist absolut schleierhaft, warum die DTU es toleriert und der BWTV aktiv mithilft an diese Teams Startpässe zu verteilen. Das schwächt nicht nur die Vereine vor Ort, bei denen die o.g. Teammitglieder sonst sich Startpässe (und Vereinsmitgliedschaften) besorgen müssten, sondert schädigt auch die Landesverbände, in denen z.B. die "Team Erdinger"-Mitglieder eigentlich beheimatet sind(die allerwenigsten wohnen in BW) und die sich an die von der DTU (s.o.) festgelegten Regeln halten.
Ja das ist immer die Frage ob die wirklich alle dann in Veriene eintreten würden oder wieviel % das machen würden. Die von Dir angesprochene Ungleichverteilung der Finanziellen Mittel sehe ich und würde sie auch gerne ändern ohne zwangsläufig auf die angesprochenen Teams zu verzichten.
Das was Dich vor allem zurecht verärgert ist doch sicherlich daß nur der BWTV von den Teams profitiert.
Ich würde die Mittel gerne nach einem Sinnvolen Schlüssel auf die LVs verteilen.
Zitat:
Zitat von Hafu
Zusätzlich gefährdet der BWTV (und mittelbar die DTU) durch diese enge Anbindung an ein kommerzielles Team den eigenen Status der Gemeinnützigkeit!
Das ganz sicher nicht!
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PB
07.08.2011 2:10:31 Summertime Tri Karlsdorf KD
10.06.2012 5:03:16 Challenge Kraichgau MD
08.07.2012 10:38:13 IM FfM
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29.10.2017 3:15:05 FfM M
Ich würde die Mittel gerne nach einem sinnvollen Schlüssel auf die LVs verteilen.
Das ist doch das Einfachste von der Welt.
- Mitgliedschaft direkt über DTU
- Verteilung Beiträge abzüglich Entgelt für Verwaltung an den Landesverband, in dem der Wohnort liegt.
- Bei Auslandswohnorten Verteilung an alle Landesverbände nach Gesamtmitgliederschlüssel
Wenn es aber tatsächlich ein "infektiöses" Problem mit der Gemeinnützigkeit geben sollte, würde ich zunächst dieses lösen.
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Und tschöh
Matwot
"Ich liebe es, wenn ein Plan funktioniert" Hannibal, A-Team
Mal kurz ein paar Gedanken zu den sog. "Team-Mitgliedschaften" (Team Erdinger, Team Magic Sports-Food) und deren Tolerierung durch die DTU bzw. Steigbügeldienste durch den Baden-Württembergischen Triathlonverband.
(eigentlich müsste man dazu einen eigenen Thread eröffnen, da hier OT)
Bei der DTU gibt es die unmissverständliche Außerung:
Zitat:
§ 3 Voraussetzungen für den Erwerb eines DTU-Startpasses
Der Erwerb eines DTU-Startpasses setzt die Mitgliedschaft in einem Verein voraus, der einem Triathlon-Landesverband der DTU angeschlossen ist. Es ist aber nicht erforderlich, dass der Verein ein reiner Triathlon-Verein ist. Der Antragsteller bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er Mitglied im auf dem Antrag angegebenen Verein ist und seine Mitgliedsbeiträge an den Verein fristgerecht entrichtet hat.
Team Erdinger und Team Magic Sportsfood sind keine Vereine, sondern kommerziell geprägte Teams ohne Gemeinnützigkeitsstatus oder Umsatzsteuerfreiheit!
Naja, Satzungskonform scheint es beim BWTV schon zu sein:
§ 4 Mitgliedschaft
(3) Außerordentliche Mitglieder sind:
Natürliche und juristische Personen und nichteingetragene Vereine, die den Triathlonsport durch persönlichen oder materiellen Einsatz fördern. Auch außerordentliche Mitglieder erhalten die Möglichkeit, einen Startpass zu beantragen.
Damit werden die a.o. Mitglieder den beim LSB angeschlossenenen Vereinen gleichgestellt. Die Frage ist, seit wann das so in der Satzung steht - Lex "Erdinger/Magic Sports"?
Aber Satzungsänderungen werden durch die Mitglieder beim Verbandstag beschlossen und das sind mehrheitlich die Triathlonvereine ...
Damit werden die a.o. Mitglieder den beim LSB angeschlossenenen Vereinen gleichgestellt. Die Frage ist, seit wann das so in der Satzung steht - Lex "Erdinger/Magic Sports"?
Aber Satzungsänderungen werden durch die Mitglieder beim Verbandstag beschlossen und das sind mehrheitlich die Triathlonvereine ...
Stimmrecht haben sie (Erdinger & Co) zum Glück nicht auch noch. Sonst bestimmen Sie irgendwann auch noch den Vorstand und dann die Abgaben...
...
... Im Sinne der von Dir zitierten Anweisung ist wohl nur die Frage interessant ob die Teams Vereine sind. Gemeinnützigkeit & die damit verbundene USt-Freiheit Ganz sicher nicht! Wäre durchaus interessant zu klären ob die Teams Vereine sind oder Eher so etwas wie Fitnessstudios.!
Sie sind ganz sicher keine Vereine (behaupten sie auch beide nicht auf ihrem webauftritt): Vereine haben eine Satzung, einen Vorstand, dürfen Spendenquittungen ausstellen usw.
Es gibt zwar (laut Wikipedia und BGB neben dem klassischen "E.V." auch noch "nicht eingetragene Vereine" (da haften alle Mitglieder mit ihrem Privatvermögen!) sowie sog. "wirtschaftliche Vereine" (entstehen durch "Verleihung durch den Staat": würde mich wundern, wenn der Staat an das Team Erdinger den Status eines "wirtschaftlichen Vereins" verliehen hat )
Zitat:
Zitat von tandem65
...
Ja das ist immer die Frage ob die wirklich alle dann in Veriene eintreten würden oder wieviel % das machen würden. Die von Dir angesprochene Ungleichverteilung der Finanziellen Mittel sehe ich und würde sie auch gerne ändern ohne zwangsläufig auf die angesprochenen Teams zu verzichten.
Das was Dich vor allem zurecht verärgert ist doch sicherlich daß nur der BWTV von den Teams profitiert.
Ich würde die Mittel gerne nach einem Sinnvolen Schlüssel auf die LVs verteilen.
Natürlich geht es auch ums Geld. Aber nicht nur, sondern auch darum, ob man sich an Satzungen und Ordnungen zu halten hat und ob es akzeptabel ist, dass einzelne Landesverbände ihre eigene Satzung unter Ignorierung der DTU-Ordnung aufbohren,. um Mitgliedschaften kommerzieller Teams zu ermöglichen.
Die Satzung des BTV (und soweit ich weiß auch die aller anderen Landesverbände mit ausnahme des BWTV) lässt so etwas aus guten Gründen nicht zu.
Gegen das Team Erdinger oder Magic Sportsfood an sich (als Gemeinschaft Gleichgesinnter, als Einkaufsgemeinschaft zur Erlangung günstigerer Klamotten, Startplätze etc.) habe ich nichts grundsätzlich einzuwenden und Erdinger ist natürlich auch im Triathlon ein wichtiger und verdienstvoller Sponsor.
Aber die Startpassgeschichte geht zu weit und muss schleunigst beendet werden, bevor auch noch jedes Fitnesstudio anfängt, Startpässe auszugeben!
Naja, Satzungskonform scheint es beim BWTV schon zu sein:
...
Damit werden die a.o. Mitglieder den beim LSB angeschlossenenen Vereinen gleichgestellt. Die Frage ist, seit wann das so in der Satzung steht - Lex "Erdinger/Magic Sports"?
Aber Satzungsänderungen werden durch die Mitglieder beim Verbandstag beschlossen und das sind mehrheitlich die Triathlonvereine ...
Hm, ich sehe das als Widerspruch zur Satzung, wenn nicht die einzelnen Startpassinhaber, sondern nur deren Nicht-eV-Organisation außerordentliches Mitglied des BWTV ist.
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Und tschöh
Matwot
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Geändert von matwot (12.11.2013 um 16:41 Uhr).
Grund: s zuviel
Super Idee, das muß die DTU dann nur noch wollen. 15 gegen 1 LV momentan. Da muß die DTU nur an ihre Satzung ran und die DTU müsste halt auch mal das Gespräch mit Erdinger.... suchen.
Zitat:
Zitat von matwot
- Verteilung Beiträge abzüglich Entgelt für Verwaltung an den Landesverband, in dem der Wohnort liegt.
- Bei Auslandswohnorten Verteilung an alle Landesverbände nach Gesamtmitgliederschlüssel
Vorschlag 2 gefällt mir besser weil er mit weniger Aufwand zu erheben ist und weil es meiner Idee entspricht. Beides lässt sich auch bei einer Verwaltung weiterhin im BWTV machen.
Zitat:
Zitat von matwot
Wenn es aber tatsächlich ein "infektiöses" Problem mit der Gemeinnützigkeit geben sollte, würde ich zunächst dieses lösen.
Wie schon geschrieben sehe ich nicht.
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PB
07.08.2011 2:10:31 Summertime Tri Karlsdorf KD
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12.03.2017 1:30:55 Bienwald HM
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Naja, Satzungskonform scheint es beim BWTV schon zu sein:
§ 4 Mitgliedschaft
(3) Außerordentliche Mitglieder sind:
Natürliche und juristische Personen und nichteingetragene Vereine, die den Triathlonsport durch persönlichen oder materiellen Einsatz fördern. Auch außerordentliche Mitglieder erhalten die Möglichkeit, einen Startpass zu beantragen.