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Alt 12.11.2013, 16:50   #9
Hafu
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Mascaman Beitrag anzeigen
...Damit werden die a.o. Mitglieder den beim LSB angeschlossenenen Vereinen gleichgestellt. Die Frage ist, seit wann das so in der Satzung steht - Lex "Erdinger/Magic Sports"?

Aber Satzungsänderungen werden durch die Mitglieder beim Verbandstag beschlossen und das sind mehrheitlich die Triathlonvereine ...
Dieser Passus ist extra so für die genannten Teams konzipiert worden, die Satzung also angepasst worden um in anderen Landesverbänden zu wildern.

Die BWTV-Vereine haben das vermutlich abgenickt, da sie am wenigsten davon betroffen sind (nur eine Minderheit aus dem Team Erdinger dürfte in BW wohnen) und weil ja bekanntermaßen bei Verbandstagen nur ein Bruchteil der stimmberechtigten Vereine auch wirklich anwesend ist und aktiv mitgestaltet.

Da die DTU als Dachverband ja keine Startpassausgabe an außerordentliche Mitglieder vorsieht und die Satzung eines Landesverband ja nicht im Widerspruch zur Satzung/ Ordnung des übergeordneten Dachverbandes stehen darf, hätte der entsprechende Passus aber nie zur Abstimmung vorgelegt werden dürfen.
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Alt 12.11.2013, 16:51   #10
matwot
Szenekenner
 
Registriert seit: 19.10.2006
Ort: Köln
Beiträge: 1.000
Zitat:
Zitat von tandem65 Beitrag anzeigen
Vorschlag 2 gefällt mir besser weil er mit weniger Aufwand zu erheben ist und weil es meiner Idee entspricht.
Worin bitte besteht der besondere Aufwand, aus einem Wohnort auf den eigentlich zuständigen Landesverband zu schließen?
Auf allgemeine Umlageschlüssel würde ich nicht unnötig zurück greifen, weil sie letztlich immer willkürlich sind und damit Anlass zu Manipulationen, Streitigkeiten, Kungeleien etc. geben. Nur wenn die Manövriermasse klein genug ist, wird sie niemand für sich vereinnahmen wollen. Daher bin ich immer für einfache, klare Strukturen.

Und wer die Arbeit macht, muss natürlich auch dafür angemessen bezahlt werden. Klassischerweise wäre dies aber auch wieder eine Funktion, die von einem übergeordneten Träger übernommen werden sollte. Auch hier sähe ich jede Menge Konfliktpotenzial, das sich alle ersparen können.
__________________
Und tschöh

Matwot

"Ich liebe es, wenn ein Plan funktioniert" Hannibal, A-Team
matwot ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.11.2013, 16:52   #11
Mascaman
Szenekenner
 
Registriert seit: 13.05.2011
Ort: DA
Beiträge: 65
Zitat:
Zitat von matwot Beitrag anzeigen
Hm, ich sehe das als Widerspruch zur Satzung, wenn nicht die einzelnen Startpassinhaber, sondern nur deren Nicht-eV-Organisation außerordentliches Mitglied des BWTV ist.
Ich bin kein Jurist, aber Mitglieder im Verband sind doch die Vereine, die für Ihre Mitglieder (= Athleten) Startpässe beantragen. Gleiches tun die außerordentlichen Mitglieder für Ihre Teammitglieder.
Mascaman ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.11.2013, 17:03   #12
Mascaman
Szenekenner
 
Registriert seit: 13.05.2011
Ort: DA
Beiträge: 65
Zitat:
Zitat von Hafu Beitrag anzeigen
Da die DTU als Dachverband ja keine Startpassausgabe an außerordentliche Mitglieder vorsieht und die Satzung eines Landesverband ja nicht im Widerspruch zur Satzung/ Ordnung des übergeordneten Dachverbandes stehen darf, hätte der entsprechende Passus aber nie zur Abstimmung vorgelegt werden dürfen.
wohl doch ... teamplay BWTV & DTU ?

Zitat:
Zitat von tandem65 Beitrag anzeigen
Nicht nur im BWTV

Bis aufs Wort auch in der DTU Satzung.

§4.1.3 Außerordentliche Mitglieder können Vereine und Institutionen sein, die zwar nicht Sport im Sinne des § 2 der Satzung ausüben, sich jedoch zu den satzungsgemäßen Zwecken der DTU bekennen, und die der Gemeinnützigkeit entsprechend § 3 nicht zuwiderlaufen.
Mascaman ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.11.2013, 17:05   #13
Hafu
 
Beiträge: n/a
Der DTU-Paragraph ist O.K. Bei der DTU steht im Ggs. zum BWTV nicht, dass außerordentliche Mitglieder auch Startpässe beziehen können und es ist der wichtige Hinweis enthalten, dass das außerordentliche Mitglied nicht der Gemeinnützigkeit zuwiderlaufen darf. Eine umsatzsteuerpflichtige Firma oder ein kommerzielles Team gefährdet aber als Mitglied eines e.v. nunmal deren Gemeinnützigkeit! (das sehe ich anders als tandem65)

Wegen dieser Problematik haben z.B. die Bundeligavereine ihre Profiabteilungen in die DFL ausgegliedert, damit sie nicht mehr im Einflussbereich des gemeinnützigen Dachverbandes DFB liegen.

Geändert von Hafu (12.11.2013 um 17:23 Uhr).
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Alt 12.11.2013, 17:28   #14
tandem65
Szenekenner
 
Benutzerbild von tandem65
 
Registriert seit: 21.08.2010
Ort: 69493 Hirschberg
Beiträge: 9.268
Zitat:
Zitat von Hafu Beitrag anzeigen
Der DTU-Paragraph ist O.K. Bei der DTU steht im Ggs. zum BWTV nicht, dass außerordentliche Mitglieder auch Startpässe beziehen können
Korrekt, da habe ich das richtige zitiert aber in der falschen Satzung nachgeschaut.

Zitat:
Zitat von Hafu Beitrag anzeigen
und es ist der wichtige Hinweis enthalten, dass das außerordentliche Mitglied nicht der Gemeinnützigkeit zuwiderlaufen darf. Eine umsatzsteuerpflichtige Firma oder ein kommerzielles Team gefährdet aber als Mitglied eines e.v. nunmal deren Gemeinnützigkeit! (das sehe ich anders als tandem65)

Wegen dieser Problematik haben z.B. die Bundeligavereine ihre Profiabteilungen in die DFL ausgegliedert, damit sie nicht mehr im Einflussbereich des gemeinnützigen Dachverbandes DFB liegen.
Hmm, das sehe ich begründeterweise anders. Ich bin eines von ca. 250 kommerziellen Mitgliedern im VSF e.V. der ist gemeinnützig. Es ist stark abhängig von der Frage wie die Einnahmen generiert werden.
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Alt 12.11.2013, 17:59   #15
Hafu
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Mascaman Beitrag anzeigen
Ich bin kein Jurist, aber Mitglieder im Verband sind doch die Vereine, die für Ihre Mitglieder (= Athleten) Startpässe beantragen. Gleiches tun die außerordentlichen Mitglieder für Ihre Teammitglieder.
Das Problem ist z.B., dass die o.g. Teams nicht Mitglied im Landessportbund und damit auch nicht im DOSB sind, dem wiederum die Landesverbände und die DTU angeschlossen sind. Es entsteht somit gegenüber unserem klassischen föderal aufgebauten Sportsystem eine Art Parallelwelt.

Theoretisch ist gegen so eine Parallelwelt nichts einzuwenden. Es ist ja legitim, dass manche Leute Sport lieber ohne Vereinsanbindung betreiben (bestes Beispiel sind kommerzielle Fitnesstudios).
Problematisch wird es aber, wenn solche "Vereinsverweigerer" dann doch an den Früchten des organisierten Sportsystems (Startpass, Teilnahme an Meisterschaften, Kampfrichtersystem usw.) partizipieren wollen ohne sich mit Beiträgen/ persönlichem Engagement an der Basisarbeit zu beteiligen.
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Alt 12.11.2013, 18:28   #16
tandem65
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Registriert seit: 21.08.2010
Ort: 69493 Hirschberg
Beiträge: 9.268
Hi Hafu,

Zitat:
Zitat von Hafu Beitrag anzeigen
Problematisch wird es aber, wenn solche "Vereinsverweigerer" dann doch an den Früchten des organisierten Sportsystems (Startpass, Teilnahme an Meisterschaften, Kampfrichtersystem usw.) partizipieren wollen ohne sich mit Beiträgen/ persönlichem Engagement an der Basisarbeit zu beteiligen.
das ist doch so nicht korrekt. Die Mitgliedschaft im Team Erdinger ist doch nicht für umme & auch der Startpaß nicht für lau für den Athleten. Die Teams haben ihre Beiträge die sie bezahlen.
Wirklich Problematisch ist für mich:
Daß nicht transparent ist wie die Beiträge gestaltet sind.
Das halte ich übrigens für problematisch bezüglich der Gemeinnützigkeit.
Das schafft aber einfach auch riesig Raum für Spekulationen. Es wäre ja auch rein theoretisch möglich, daß die Beiträge, die Team Erdinger bezahlt auch so etwas wie Kampfrichtersystem beinhalten.
Erdinger engagiert sich für Triathlon, ich denke das möchte keiner bestreiten. Die Partnerschaft sollte mMn. erhalten bleiben. Für mich ist nur die Frage das möglichst schnell so zu gestalten daß alle LVs gerecht davon profitieren.
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