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Alt 22.09.2017, 09:31   #8265
Jörn
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Registriert seit: 22.09.2006
Beiträge: 3.499
Nehmen wir an, ich möchte meine Rente sichern und investiere daher in eine Eigentumswohnung.

Nehmen wir weiter an, dass danach noch eine Menge Geld übrig wäre, also schließe ich mich mit anderen Leuten zusammen und gebe Geld in einen Fonds, der ein Krankenhaus finanziert. Das Krankenhaus ist profitabel, und so streiche ich jedes Jahr einen Profit von 12 Prozent ein (während ich auf der Bank weniger als 1 Prozent Zinsen bekommen hätte). Es ist ein gutes Geschäft.

In dem Krankenhaus arbeiten 120 Mitarbeiter, die Steuern zahlen und ihre Familien ernähren. Insofern kann ich mit Fug und Recht behaupten, dass der Gesellschaft ein wirtschaftlicher Nutzen entsteht.

Aus diesem Grund fordern alle am Fonds beteiligten Personen vom Staat ein Gehalt von 12.000 Euro monatlich, außerdem eine entsprechende Rente (ohne dafür einzuzahlen). Zusätzlich Steuerfreiheit, einen kostenlosen Wohnsitz, steuerfreien Grunderwerb und weitere Privilegien.

Aufgrund eines verquasten Gesetzes kann ich das Krankenhaus als „katholisch“ definieren und damit das Arbeitsrecht umgehen. Ich behaupte einfach, das Haus wäre katholisch, weil einer der Investoren katholisch wäre. Nicht die Patienten sind katholisch — auch nicht die Mitarbeiter. Sondern die Ziegelsteine. Dadurch kann ich die Löhne senken, die Arbeitszeiten erhöhen und auf den Kündigungssschutz pfeifen. Mein Profit erhöht sich dadurch erneut.

In einem der Räume biete ich Taufen an. Ich behaupte, für jede Taufe entstünde der Gesellschaft ein Gewinn von 900 Euro, weil manche Leute zuvor zum Friseur gehen oder mit dem Taxi anreisen.

In der Nachbarstadt gibt es ein säkular betriebenes Krankenhaus. Die Investoren dieses Krankenhauses bekommen kein Gehalt vom Staat, keine Rente, keine kostenlose Wohnung, keine Privilegien. Sie bekommen nur das, was sie erwirtschaften. Sie müssen Tariflöhne bezahlen und sich an das Arbeitsrecht halten. Die Betreiber beschweren sich über die zusätzlichen Zahlungen, die das katholische Krankenhaus bekommt. Die Beschwerde wird abgewiesen aufgrund des gesellschaftlichen Nutzens.
Jörn ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.09.2017, 09:36   #8266
Vicky
Szenekenner
 
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Registriert seit: 11.03.2011
Ort: Sankt Augustin
Beiträge: 6.673
Werden die meisten Beschäftigten nicht vom Staat bezahlt und eben NICHT oder nur zu einem kleinen Teil von den Kirchen?

Der Gewinner ist immer die Kirche.
__________________
Phantasie ist etwas, das sich manche Leute gar nicht vorstellen können.
Vicky ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.09.2017, 10:28   #8267
captainbeefheart
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Vicky Beitrag anzeigen
Werden die meisten Beschäftigten nicht vom Staat bezahlt und eben NICHT oder nur zu einem kleinen Teil von den Kirchen?

Der Gewinner ist immer die Kirche.
Das ist deutlich zu kurz gesprungen. Ich versuche es Dir zu erklären.

Nehmen wir ein Krankenhaus in kirchlicher Trägerschaft, das Umsatzerlöse aus den erbrachten Leistungen erzielt. Die kommen von den Krankenkassen oder Patienten direkt. Dagegen stehen die Personal-, Material- und Kapitalaufwendungen. Diese Aufwendungen werden, wie in jedem anderen Krankenhaus auch - hoffentlich weitgehend - durch die Umsätze gedeckt. Insofern unterscheidet es sich nicht von jedem anderen Krankenhaus. Die sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse werden also weder "vom Staat", noch von "den Kirchen", sondern aus dem Umsatzprozess des Trägers bezahlt.

Jetzt kann es sein - und das ist bei Krankenhäusern öfter der Fall - dass die Umsatzerlöse nicht ausreichen. Bei staatlichen getragenen Krankenhäuser kommt die Deckung dann aus entsprechenden Gemeinde-, Landkreis- oder Landeshaushalten, bei kirchlichen Trägern aus dem kirchlichen Vermögen, das ja u.a. aus staatlichen Transferleistungen gespeist wird. Das gilt dann für ähnliche Einrichtungen, wie Kindergärten, Jugendeinrichtungen, Pflegeheime etc. analog.

In diesem Segment entsteht - ich denke das ist widerspruchsfrei - Nutzen und Wertschöpfung für Staat und Gesellschaft.

Davon zu unterscheiden sind Leistungen, die aus staatlichen Mitteln über die Kirchen als Personalaufwand an Diözesen und Zuschüsse für Seelsorger gehen.
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Alt 22.09.2017, 10:46   #8268
Jörn
Esst mehr Gemüse
 
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Registriert seit: 22.09.2006
Beiträge: 3.499
Zitat:
Zitat von captainbeefheart Beitrag anzeigen
Jetzt kann es sein - und das ist bei Krankenhäusern öfter der Fall - dass die Umsatzerlöse nicht ausreichen. Bei staatlichen getragenen Krankenhäuser kommt die Deckung dann aus entsprechenden Gemeinde-, Landkreis- oder Landeshaushalten, bei kirchlichen Trägern aus dem kirchlichen Vermögen, das ja u.a. aus staatlichen Transferleistungen gespeist wird. Das gilt dann für ähnliche Einrichtungen, wie Kindergärten, Jugendeinrichtungen, Pflegeheime etc. analog.
Das kirchliche Vermögen wird eben nicht verwendet.

Es ist auch nicht hilfreich, das kirchliche Vermögen als das zu definieren, was durch staatliche Transferleistungen hereinkommt.
Jörn ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.09.2017, 10:58   #8269
captainbeefheart
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Jörn Beitrag anzeigen
Das kirchliche Vermögen wird eben nicht verwendet.

Es ist auch nicht hilfreich, das kirchliche Vermögen als das zu definieren, was durch staatliche Transferleistungen hereinkommt.
In der Bilanz besteht das Vermögen (Aktivseite) aus Anlage- und Umlaufvermögen, das Umlaufvermögen u.a. aus Kasse und Bankguthaben (liquide Mittel). In dem Moment, in dem eine staatliche, auch zweckgebundene, Transferleistung erfolgt, erhöht sich das Umlaufvermögen (liquide Mittel). Insofern ist die Bezeichnung Vermögen zutreffend und die einzig richtige.

Und ebenso erfolgt die Deckung eines Fehlbetrages einer Einrichtung durch die Trägerschaft aus dem Vermögen der Trägerschaft, woraus denn sonst? Als BWL'ler kannst Du bestimmt den Buchungssatz dazu bilden.
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Alt 22.09.2017, 11:17   #8270
Jörn
Esst mehr Gemüse
 
Benutzerbild von Jörn
 
Registriert seit: 22.09.2006
Beiträge: 3.499
Du stellst die Kirche dar als einen reichen Onkel, der aus seiner privaten Schatulle etwas dazugibt, wenn es mal eng wird. Das ist aber bei den Kirchen nicht so.

Das Gegenteil ist der Fall. Die Schatulle gehört der Gemeinschaft. Die Kirchen bedienen sich daraus.
Jörn ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.09.2017, 11:28   #8271
captainbeefheart
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Jörn Beitrag anzeigen
Du stellst die Kirche dar als einen reichen Onkel, der aus seiner privaten Schatulle etwas dazugibt, wenn es mal eng wird. Das ist aber bei den Kirchen nicht so.

Das Gegenteil ist der Fall. Die Schatulle gehört der Gemeinschaft. Die Kirchen bedienen sich daraus.
Das unterstellst Du mir. Ich will weder die Kirche schön-, noch schlechtreden.

Ich haben versucht zu erklären, dass und wie ein volkswirtschaftlicher Nutzen (auch) durch Kirchen entsteht. Das war hier eine konkrete Frage und wurde gleichzeitig nur mit Blick auf die Transferleistungen des Staates einseitig dargestellt.

Woraus sich das Vermögen der Kirchen speist ("eigene" und "fremde" Quellen) und dass das im einzelnen diskutabel ist, haben wir bereits ganz am Begin der Diskussion geklärt. Das wiederum unterscheidet sich nicht wirklich von anderen Systemen unserer Gesellschaft, die heute Nutzen stiften, deren finanzielle Quellen aber nicht vollkommen zweifelsfrei sind (qbz könnte hier sicher viele Beispiele bringen).
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Alt 22.09.2017, 11:34   #8272
Klugschnacker
Arne Dyck
triathlon-szene
Coach
 
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Registriert seit: 16.09.2006
Ort: Freiburg
Beiträge: 22.929
Ich habe grundsätzlich nichts gegen katholische Krankenhäuser oder Altenheime. In Deutschland herrscht Religionsfreiheit, und religiöse Gruppen sollen sich frei entfalten dürfen. Ich habe deshalb auch nichts gegen muslimische Einrichtungen vergleichbarer Art. Wer seinen Lebensabend in einem muslimischen Altenheim verbringen möchte, soll von mir aus die Möglichkeit dazu haben. Oder in einem jüdischen oder katholischen.

Jetzt kommen drei für mich wesentliche Einschränkungen:

1. Es darf nicht zu viele dieser Einrichtungen geben. In manchen Gegenden kommt man als Arbeitnehmer in den sozialen Berufen kaum an der Kirche vorbei. Das geht zu weit und verletzt in meinen Augen das Grundrecht auf Religionsfreiheit, welches auch bedeutet, frei von irgendeiner Religion in Deutschland zu leben. Es verletzt auch das Arbeitsrecht sowie das Recht, frei von Diskriminierungen zu leben.

2. Die Religionsfreiheit muss auch für Kinder gelten. Ich bin daher gegen jede Form konfessionell gebundener Kinderkrippen, Horte und Schulen. Der Staat hat die Religionsfreiheit der Kinder zu schützen. Sie sollen ihre Religion ab dem Alter der Religionsmündigkeit frei wählen können. Wem das nicht gefällt, kann seine Kinder nachmittags nach der Schule in einen Kindergottesdienst schicken. In der Schule sollen jedoch die Werte unseres Staates vermittelt werden und keine anderen.

3. Ein Krankenhaus, das zu 2% von der Kirche, und zu 98% von den Steuerzahlern bezahlt wird, soll nicht als konfessionell gebundenes ("katholisches") Krankenhaus gelten. Wo kirchliche Regeln gelten sollen, muss die Kirche mindestens die Hälfte der Kosten tragen.
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