Ich hole dieses Thema nochmal hoch, da ich eine Regelfrage habe.
Ich starte übernächstes Wochenende bei der Challenge Walchsee und habe mir aus reinem Interesse mal die Sportordnung des ÖRTV angesehen.
Beim Punkt "F DAS SCHWIMMEN; F.3.3 Unerlaubte Ausrüstung" steht folgendes:
e) wird ein Triathlonanzug verwendet, so darf dieser nicht über die Schultern hinausreichen (nur Träger sind erlaubt)
Wenn ich Triathlonanzug lese gehe ich von einem normalen Standard Einteiler aus.
Habe ich das jetzt richtig verstanden? Ist das nur eine österreichische Regelung oder gibts die auch in anderen Ländern (bei der DTU hab ich nichts gefunden)? Kann es deshalb sein, dass es fast keine Tri Suits mit Ärmel gibt?
Nicht dass ich jetzt einen Tri Suit mit Ärmel will, sondern mich interessiert einfach diese Regelung. Ich hoffe hier gibt ein ein paar Regelkundige!
schon mal
Markus