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Alt 16.07.2017, 06:50   #497
noam
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Beiträge: 5.045
Zitat:
Zitat von schnodo Beitrag anzeigen
Ich bin nicht begeistert. Während für Demonstranten Vermummungsverbot herrscht, dürfen sich Polizeibeamte nun mit höchstem Segen vermummen und der strafrechtlichen Überprüfung ihrer Handlungen entziehen? Fair geht anders.
Naja, ich sehe das ein wenig anders. Im Normaldienst trage ich aus Prinzip kein Namensschild. Wenn jemand meinen Namen wissen möchte, dann kann er mich fragen. So viel Arsch in der Hose sollte man dann schon haben. Auch nur weil man kein Namensschild trägt, ist man ja nicht anonym. Zumal sich die Mär von der Dienstnummer dank Funk und Fernsehen ja nun auch nachhaltig hält. Die einzige Nummer die ein Polizeibeamter in Niedersachsen hat, ist seine Personalnummer. Und die ist nur für die Gehaltsabrechnung, das Bekleidungskonto und für die Ausrüstung. Also zur Internen Inventarverwaltung und die kennt kaum jemand auswendig. Wozu auch?

Zumal es jederzeit absolut nachvollziehbar ist, wer wann wo eingesetzt war. Falls es also zu strafbaren Handlungen einzelner kommt, ist es immer nachvollziehbar welche Hundertschaft wo eingesetzt war. Und in die Hunderschaften sind wieder in Züge unterteilt und die wiederum in Gruppen. Eine Gruppe besteht aus 6 Leuten inkl. Gruppenführer. Und bis auf diese Gruppe kann man es dann im Falle des Falles herunterbrechen und nachvollziehen. Das ist auf jeden Fall nachvollziehbarer als wenn an der Uniform der Name Meyer oder Müller steht.
__________________
Auf dem Weg vom “steifen Stück” zum geschmeidigen Leopard
noam ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.07.2017, 07:33   #498
aequitas
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Registriert seit: 10.07.2014
Beiträge: 1.605
Zitat:
Zitat von noam Beitrag anzeigen
...
Einen Polizisten nach seinem Namen fragen, wenn er sich rechtswidrig verhält? Am besten noch während einer Demo. Die Antwort wird mit Sicherheit ausführlich ausfallen, inkl. Geburtsdatum, -ort und Adresse.

Wie nachvollziehbar es ist, sieht man ja schon daran, wie viele letztlich auch ermittelt und verurteilt werden können.

Ein Name - gerade bei einer Demo - muss nicht auf der Uniform stehen, da man das zu recht problematisieren kann. Allerdings wäre es absolut notwendig, dass zumidenst eine individualisierte Nummer auf der Uniform lesbar ist um Personen letztlich genau zuzuordnen zu können.
aequitas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.07.2017, 09:53   #499
JENS-KLEVE
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Registriert seit: 15.10.2009
Ort: KLEVE
Beiträge: 6.106
Es würde doch reichen, wenn die Uniformen Nummern tragen. Dadurch vermeide ich, dass jemand meine Familie daheim aufsucht oder mich im Internet googlet.
Aber wenn jemand Mist macht, kann ich sagen: E6 hat ... gemacht und man kann hinterher nachvollziehen anhand von Einsatzlisten, wer im Zug E die Ausrüstung 6 anhatte.
__________________
OUTING: Ich trage Finisher-Shirts beim Training, auf der Arbeit, in der Disco, auf Pasta-Partys, im Urlaub und beim Einkaufen
JENS-KLEVE ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.07.2017, 10:12   #500
schnodo
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Registriert seit: 28.10.2011
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 8.970
Zitat:
Zitat von noam Beitrag anzeigen
Wenn jemand meinen Namen wissen möchte, dann kann er mich fragen. So viel Arsch in der Hose sollte man dann schon haben.
Den magst Du vielleicht haben. Die meisten werden aus nachvollziehbaren Gründen einen Polizisten, den sie gerade dabei beobachten, wie er jemanden zusammenschlägt, nicht nach seinem Namen fragen.

Zitat:
Zitat von noam Beitrag anzeigen
Das ist auf jeden Fall nachvollziehbarer als wenn an der Uniform der Name Meyer oder Müller steht.
Wenn die Identifizierung so ein Klacks wäre, dann würden nicht so viele Ermittlungsverfahren eingestellt {ab Mitte Seite 3 Herr Glietsch (Polizeipräsident Berlin)}, weil der betreffende Beamte nicht identifiziert werden konnt.

Aus meiner Sicht wäre es ausreichend, wenn bei Polizisten, die durch eine Schutzmontur nicht erkennbar sind, ein biometrisches Passbild an der Uniform angebracht wäre. Zusammen mit den anderen Daten wäre es dann im Nachgang für ein Gericht tatsächlich leicht, eine Identifizierung durchzuführen.

Wie dem auch sei, die Beendigung der Kennzeichnungspflicht läuft bei mir intern unter "Beihilfe zur Strafvereitelung" und wird in meine Wahlentscheidung mit einfließen, auch wenn die Alternativen leider mau sind.
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schnodo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.07.2017, 14:57   #501
NBer
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Ort: Neubrandenburg
Beiträge: 6.869
Zitat:
Zitat von schnodo Beitrag anzeigen
.......Wie dem auch sei, die Beendigung der Kennzeichnungspflicht läuft bei mir intern unter "Beihilfe zur Strafvereitelung" .....
das ist ja unsinn. damit setzt du per se straftaten bei polizisten voraus.
wenn du nur dieser meinung bist, weil sie straftaten begehn KÖNNTEN, bist du sicherlich auch für die überwachnung aller öffentlichen orte und plätze durch videokameras, da auch dort straftaten begangen werden KÖNNTEN.
NBer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.07.2017, 15:10   #502
aequitas
Gesperrt
 
Registriert seit: 10.07.2014
Beiträge: 1.605
Zitat:
Zitat von NBer Beitrag anzeigen
das ist ja unsinn. damit setzt du per se straftaten bei polizisten voraus.
wenn du nur dieser meinung bist, weil sie straftaten begehn KÖNNTEN, bist du sicherlich auch für die überwachnung aller öffentlichen orte und plätze durch videokameras, da auch dort straftaten begangen werden KÖNNTEN.
Öffentliche Plätze sind aber etwas anderes als handelnde Personen (im Amt). Gerade Personen im Amt sollten sich den geltende Gesetze und Richtlinien halten. Dies gilt mMn im Besonderes für die Polizei. Derzeit besteht allerdings nicht die Möglichkeit Polizisten die eine Straftat begehen auch zu belangen, da Verfahren - wie bereits von schnodo richtig beschrieben - in Ermittlungsverfahren keine Identität festgestellt werden kann. Das führt dazu, dass Beamte sich gesetzeswidrig verhalten können ohne Konsequenzen fürchten zu müssen. (Der Korpsgeist bei Polizisten trägt dazu natürlich auch bei.)
aequitas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.07.2017, 21:44   #503
schnodo
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Beiträge: 8.970
Zitat:
Zitat von NBer Beitrag anzeigen
das ist ja unsinn. damit setzt du per se straftaten bei polizisten voraus.
Ich setze diese nicht voraus, sondern die Erfahrung lehrt dass auch Polizisten Straftaten begehen können. Du scheinst aber auch den Smiley übersehen zu haben - der sollte meine Aussage als augenzwinkernd überspitzte Formulierung kennzeichnen. Insofern ist sie also ein eher schlechter Aufhänger zum Erbsenzählen...

Zum Thema: Genau wie Demonstranten sollten auch Polizisten nicht anonym agieren. Für Demonstranten gibt es das Vermummungsverbot. Polizeibeamte dürfen aber eine Schutzausrüstung tragen, welche verhindert dass man den Menschen darunter erkennen kann. Damit ein Bürger, der sich von einem Beamten in seinen Rechten beschnitten fühlt, das Vorgehen des betreffenden Beamten gerichtlich überprüfen lassen kann, sollte es eine andere Möglichkeit der Identifizierung geben.

Zitat:
Zitat von NBer Beitrag anzeigen
wenn du nur dieser meinung bist, weil sie straftaten begehn KÖNNTEN, bist du sicherlich auch für die überwachnung aller öffentlichen orte und plätze durch videokameras, da auch dort straftaten begangen werden KÖNNTEN.
Eine sehr schräge Analogie. Das eine ist ein vergleichsweise kleiner Eingriff, ähnlich der Ausweispflicht, der wir alle unterliegen, während das andere flächendeckende Überwachung bedeutet. Ich sehe da einen sehr deutlichen Unterschied.

Eines der tragenden Prinzipien unserer Gesellschaft ist, dass staatliches Handeln kritisch hinterfragt werden kann. Dadurch, dass der Staat das Gewaltmonopol hat, müssen er und seine Exekutivkräfte auch in besonderer Weise die Möglichkeit einer genauen Prüfung gewährleisten. Regelungen, die dieses Recht der Bürger derart einschränken, dass es verschwindet, sollten nicht akzeptiert werden.

In meinem Bekanntenkreis gibt es einige Polizisten, die sehr netten Burschen sind und alle meine Kontakte mit Beamten im Dienst waren bisher einwandfrei und sehr nett. Generell finde ich, wie der Großteil der Bevölkerung, dass unsere Polizei einen sehr guten Job unter extrem schwierigen Bedingungen macht. Trotzdem sollte das nicht dazu führen, dass Abweichungen von diesem insgesamt löblichen Auftreten unter den Teppich gekehrt werden. Der Wegfall der Kennzeichnugspflicht ist quasi der Besen dafür.
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schnodo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.07.2017, 22:09   #504
schnodo
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Gerade hatte ich es davon, dass "staatliches Handeln kritisch hinterfragt werden kann" und prompt finde ich das hier: Verfassungsschutz will NSU-Bericht für 120 Jahre wegschließen

Welche Vorstellung von einem Rechtsstaat hat man, wenn man sowas ernsthaft verteidigt?
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