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Alt 15.06.2017, 16:57   #17
noam
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Benutzerbild von noam
 
Registriert seit: 04.04.2010
Ort: Ostfriesland
Beiträge: 5.045
Zitat:
Zitat von drullse Beitrag anzeigen
AFAIK gar nicht, wie ich jetzt gelernt habe. Die Fahrzeuge sind ganz normal versichert, so dass die Versicherung erstmal zahlt (im Rahmen dessen, was Versicherungen bereitwillig zahlen, ohne längeres Hin und Her wird es vermutlich nicht abgehen).
Na dann ist in diesem Fall doch alles halb so wild, so tragisch das Schicksal der Hinterbliebenen und des Verunglückten auch ist. Ein etwaiges Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung würde eh niemanden etwas bringen außer Aufwand.

Hier hat jemand unachtsam die Autotür geöffnet, wie es täglich unzählige Male passiert. Leider ist in diesem Fall jemand zu Fall gekommen und mit fatalen Folgen gestürzt. In einem etwaigen Strafverfahren müsste natürlich auch geklärt werden, ob der Gestürzte den erforderlichen Seitenabstand zu den parkenden Autos eingehalten hat und ob man dem Aussteigenden tatsächlich nachweisen kann, dass dieser nicht geschaut hat, also ob tatsächliche eine entsprechende schuldhafte Sorgfaltspflichtverletzung vorliegt. Wenn es (bei Nichtvorliegen vom Immunität) zu einer Verurteilung kommen sollte, geht diese über eine kleine Geldstraße oder einem großen DUDUDU nicht hinaus. Viel wichtiger ist die finanzielle und soziale Absicherung der Hinterbliebenen, welche durch das Vorliegen der Versicherung gewahrt sein sollte.
__________________
Auf dem Weg vom “steifen Stück” zum geschmeidigen Leopard
noam ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.06.2017, 17:19   #18
Chillkröte
Szenekenner
 
Benutzerbild von Chillkröte
 
Registriert seit: 11.03.2017
Ort: in Freiheit
Beiträge: 79
Um das Thema von der Chronistenebene auf eine Emotionale zu heben dem sei das verlinkte Filmchen nachgereicht.
Achtung: kotzgefahr! ...jedenfalls für mich, die Räder meiner Mutter und Freundin sehen genauso aus.
Der Typ stand genau auf dem Fahrradweg (Korrektur:"Schutzstreifen"). Jetzt wartet er im warmen Auto auf das DUDU-Schreiben des AA.

http://www.bz-berlin.de/berlin/neuko...tet-den-fahrer

Vorsicht vor der "0" im Kennzeichen und am Steuer !

Geändert von Chillkröte (15.06.2017 um 22:23 Uhr).
Chillkröte ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.06.2017, 19:44   #19
Chrispayne
Szenekenner
 
Registriert seit: 05.03.2014
Ort: Frankfurt
Beiträge: 365
wo ist denn da ein Fahrradweg? Wenn ich sehe wie es nach der Kreuzung weitergeht, da parkt Hinz und Kunz. Hinter dem Porsche steht auch einer. Und dunkel ist es. Genau da würde ich nie mit dem Rad fahren.

Okay, nach dem Video sehe ich, dass da auf einen sogenannten Angebots oder Schutzstreifen steht, erkennbar an der gestrichelten Linie. Das ist kein Radweg.

Geändert von Chrispayne (15.06.2017 um 21:10 Uhr).
Chrispayne ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.06.2017, 20:40   #20
qbz
Szenekenner
 
Benutzerbild von qbz
 
Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 10.281
Nach den aktuellen Infos der Polizei stand das Auto im absoluten Halteverbot und die Tür soll ruckartig schnell geöffnet worden sein, als der Radfahrer vorbeifuhr.
qbz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.06.2017, 20:45   #21
Mirko
Auf eigenen Wunsch stillgelegt
 
Registriert seit: 15.09.2012
Beiträge: 6.768
Tür aufmachen ohne zu schauen kann passieren. Schlimmer finde Ich, dass der dort überhaupt anhält. Das "absolute Halteverbot" heisst glaub ich so, weil man da ABSOLUT nicht anhalten soll.
Mirko ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.06.2017, 21:21   #22
Thorsten
Szenekenner
 
Benutzerbild von Thorsten
 
Registriert seit: 03.03.2007
Ort: Wetterau
Beiträge: 16.226
Diese Schutzstreifen sind doch eh der größte Witz. Wenn man darauf fährt, kann man den 1 Meter Seitenabstand zu parkenden Fahrzeugen nicht einhalten. Mit Glück und einem schmalen Lenker, wenn man am ganz, ganz linken Rand des Schutzstreifens fährt. Für Schutzstreifen ist eine Breite von 1,50 m vorgesehen, mindestens müssen es 1,25 m sein. Bei 60 cm Fahrradbreite und 1 m Abstand nach rechts bleiben damit minus 10 bis minus 35 cm Abstand zum linken Rand des Schutzstreifens.

Gleichzeitig denken Autofahrer, dass mit dem linken Ende des Schutzstreifens jegliche Rechte des Radfahrers aufhören und der Schutz damit per se gegeben sei. Scheiß auf den Seitenabstand von 1,5 m beim Überholen.

Also, alles für die Tonne und nichts anderes als die moderne Form der Käfighaltung für Radfahrer .
__________________
Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
Thorsten ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.06.2017, 21:38   #23
Chrispayne
Szenekenner
 
Registriert seit: 05.03.2014
Ort: Frankfurt
Beiträge: 365
Zitat:
Zitat von Thorsten Beitrag anzeigen
Diese Schutzstreifen sind doch eh der größte Witz.
das ist wiederum richtig. Radfahrer und Autofahrer sollten physikalisch total getrennt werden. Einfach nicht auf dem selben Weg, sondern gänzlich woanders fahren. Extra Radstraßen, extra Autostraßen. Das wäre mal was.
Chrispayne ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.06.2017, 22:09   #24
be fast
Szenekenner
 
Benutzerbild von be fast
 
Registriert seit: 23.05.2008
Ort: Rhein-Main
Beiträge: 4.501
Zitat:
Zitat von Thorsten Beitrag anzeigen
Diese Schutzstreifen sind doch eh der größte Witz. Wenn man darauf fährt, kann man den 1 Meter Seitenabstand zu parkenden Fahrzeugen nicht einhalten. Mit Glück und einem schmalen Lenker, wenn man am ganz, ganz linken Rand des Schutzstreifens fährt. Für Schutzstreifen ist eine Breite von 1,50 m vorgesehen, mindestens müssen es 1,25 m sein. Bei 60 cm Fahrradbreite und 1 m Abstand nach rechts bleiben damit minus 10 bis minus 35 cm Abstand zum linken Rand des Schutzstreifens.

Gleichzeitig denken Autofahrer, dass mit dem linken Ende des Schutzstreifens jegliche Rechte des Radfahrers aufhören und der Schutz damit per se gegeben sei. Scheiß auf den Seitenabstand von 1,5 m beim Überholen.

Also, alles für die Tonne und nichts anderes als die moderne Form der Käfighaltung für Radfahrer .
Neben Parkstreifen ist allerdings noch ein Sicherheitstrennstreifen von 50 cm einzurichten. Die kommen dann noch dazu.

Die 1,25 m Mindestbreite darf allerdings nicht vorgesehen werden, wenn die Kernfahrbahn nur das Mindestmaß von 4,50 m aufweist.
be fast ist offline   Mit Zitat antworten
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