Oben-Ohne-Schwimmen (von Frauen) ist in deutschen Hallenbädern ja eher ungewöhnlich, aber da könnte man die Nervosität wegen Fotografieren ja eher noch verstehen.
Habe gestern meine GoPro mit ins Hallenbad genommen um ein paar Unterwasseraufnahmen zu machen.
Seine eigenen Fehler erkennt man am besten wenn man sie sieht.
Da spricht mit einer auf der Bahn an, ich soll damit aufpassen, dass ich keine Anzeige kriege.
Unterwasser Filmaufnahmen von anderen Schwimmern machen, könnte höchst kritisch sein....
Nun, ich mache ja keine Aufnahmen in der Garderobe.
Aber dennoch machte mich die Aussage stutzig.
Hat jemand schonmal schlechte Erfahrungen mit filmen im Hallenbad gehabt?
Erachtet Ihr das auch als problematisch?
Gruss
Hi Marco,
in Zürich Oerlikon sowie im City HB sind sie da ganz zickig drauf. Wir durften nicht einmal filmen, wo lediglich 1 Badegast ansonsten im Becken war.
Ich frag immer den Bademeister. In den kleineren Quartierbädern welche ich nutze, wenn wenig los ist, war es bisher kein Problem.
Gruss
Peter
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2023: ich bin wieder da - nach 5 Jahren Sportpause wieder in Roth gefinisht. Dann gleich noch in Almere.
Ganz ehrlich, ich als Vater zweier minderjähriger Jungs würde jedem, der im Schwimmbad Videos oder Photos macht, auch sagen, er solle das bitte lassen.
Filmen im öffentlichen Schwimmbad sollte man wirklich auf die Vereinstrainingszeiten oder Schwimmseminare beschränken.
Ganz ehrlich, ich als Vater zweier minderjähriger Jungs würde jedem, der im Schwimmbad Videos oder Photos macht, auch sagen, er solle das bitte lassen.
Filmen im öffentlichen Schwimmbad sollte man wirklich auf die Vereinstrainingszeiten oder Schwimmseminare beschränken.
Bin zwar kein Vater, aber da bin ich voll und ganz deiner Meinung.
Filmen ja, aber dann nur wenn es ausdrücklich erlaubt wurde.
Man könnte ja auch nach Absprache mit dem Badbetreiber eine feste Zeit einplanen in der dann gefilmt werden darf.
Selbstverständlich würde ich mittels Aushang die Badegäste davon informieren.
Das ist nicht korrekt. Man darf sehr wohl fremde Personen fotografieren - man darf die Bilder aber nicht ohne Zustimmung veröffentlichen.
Zitat:
Wer als Fotograf gezielt fremde Menschen ablichtet, sollte allerdings vorsichtig sein. Gerade das gezielte Fotografieren anderer Menschen kann unter Umständen eine Unterlassungs- und Löschungsverpflichtung begründen, wenn der oder die Fotografierte mit den Aufnahmen nicht einverstanden ist. Die Ausnahmen dazu sind wiederum in §23 KUG geregelt.
Gemäß der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm steht fotografierten Personen, die ohne vorherige Einwilligung fotografiert worden sind, ein Unterlassungsanspruch zu. Es handle sich bei der unerlaubten Fotoaufnahme von Personen um eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 02.04.1987 – 4 U 296/86 –
Also ich würde es befremdlich finden, wenn es erlaubt wäre gezielt fremde Personen zu fotografieren oder zu filmen. Anders ist es natürlich, wenn sich diese als Beifang und entsprechend unkenntlich auf dem Bildmaterial wiederfinden.
Auch für überbesorgte Eltern habe ich kein Verständnis, wenn offensichtlich ist, dass da jemand nur sich oder einen Trainingskollegen filmt. Einfach mal wieder in die Realität eindringen und nicht den bösen schwarzen Mann hinter jeder Ecke vermuten. In den meisten Fällen sind Missbrauchsopfer Opfer naher Angehöriger oder Personen aus dem nahen Umfeld. In den seltensten Fällen gänzlich fremde Personen. Ein gesundes Misstrauen ist hier angebracht, aber man sollte doch dennoch ein wenig objektiv bleiben
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Auf dem Weg vom “steifen Stück” zum geschmeidigen Leopard