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Alt 18.01.2013, 22:20   #1
Neoprenmiteingriff
Szenekenner
 
Registriert seit: 22.07.2012
Beiträge: 2.040
Fahrradklau in der WZ

Vorweg:

Nein mir ist nichts geklaut worden aber wir hatten am WE eine Diskussion darueber wer fuer den Diebstahl haften wuerde.

Ich bezahle als Teilnehmer ja einen Veranstalter eine Gebuehr, dass er mir die Strecke etc zur Verfuegung stellt. Geht er auch automatisch einen Verwahrungsvertrag ein?! Ich kann ja schlecht nen abusbuegelschloss in den Wechselbeutel packen....

Ich meine hier Schwerpunkt maessig die WK, wo das Radel dir nicht von Helfern wie challenge IM etc abgenommen wird.

Danke fuer die Hilfe.
PS sollten ein zwei Veranstalter sich angesprochen fuehlen: das war meine Absicht ;-)
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Alt 18.01.2013, 22:57   #2
merz
Szenekenner
 
Registriert seit: 10.11.2006
Beiträge: 6.391
nimm es mir bitte nicht übel, aber diese Vollkasko-Mentalität kann man vielleicht nach Veranstalter differenzieren:
Wenn der kommerzielle Veranstalter mit Bewachung wirbt oder es ein weltweitsuperstandard "Produkt" ist, kann man Ansprüche stellen (die aber vermutlich irgendwo im Kleingedruckten ausgeschlossen sind, oder nie eingeschlossen werden),
oder aber: such is life

m.
sicherlich wird das gleich juristisch-kompetent beantwortet, ich bin mir aber ziemlich sicher, dass üblicherweise der Veranstalter hier nicht sehr in der Pflicht ist
merz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.01.2013, 23:00   #3
NBer
Szenekenner
 
Benutzerbild von NBer
 
Registriert seit: 21.11.2008
Ort: Neubrandenburg
Beiträge: 6.865
wie war das denn damals in wiesbaden(?)? da wurden doch eine reihe räder aus der wechselzone gestohlen. so weit ich weiß, war es nur good will des veranstalters, das eine entschädigung gezahlt wurde.
NBer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.01.2013, 23:01   #4
rennrob
Szenekenner
 
Registriert seit: 30.03.2009
Ort: Am Berger Rücken
Beiträge: 1.765
Zitat:
Zitat von Neoprenmiteingriff Beitrag anzeigen
Ich kann ja schlecht nen abusbuegelschloss in den Wechselbeutel packen....
Aber natürlich kannst Du das. Warum denn nicht? Ich kann mir schon die blöde Blicke von den Nachbarn in der WZ vorstellen.
rennrob ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.01.2013, 23:37   #5
Neoprenmiteingriff
Szenekenner
 
Registriert seit: 22.07.2012
Beiträge: 2.040
Oder deines, wenn ich dein Radel schon nach dem Schwimmen 'gesichert' habe. Ernsthaft: ich kann mir nicht vorstellen, dass ich dafuer gerade stehen soll, wenn der Veranstalter seiner Aufsichtspflicht nicht nachkommt. Abgeschlossene WZ mit Gitter sollten doch einen Anspruch bei Diebstahl rechtfertigen,oder. Ich meine beim IM Austria hat die wtc doch verloren...
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Alt 19.01.2013, 12:14   #6
Maris
Szenekenner
 
Registriert seit: 07.08.2012
Ort: Hessen
Beiträge: 974
Für die ganz Ängstlichen gibt´s ne Alternative .....
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Maris ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.01.2013, 12:52   #7
amontecc
Szenekenner
 
Registriert seit: 25.03.2008
Beiträge: 1.479
Die Antwort auf die Frage kann wahrscheinlich erst nach entsprechenden Gerichtsurteilen beantwortet werden.
Bei Parkhäusern gibt es auch bewachte und unbewachte, bei denen keine Haftung für dein Auto übernommen wird.

Vielleicht müsste das als Zusatz mit in die Ausschreibung (bewacht oder nicht bewacht). Was gilt wohl, wenn dort nichts steht?

Wenn allerdings die Wechselzone angekündigt bewacht ist, sollte der Veranstalter auch dafür haften.

Wenn sie nicht bewacht ist, solltest du dir vorher überlegen, ob du dein Rad da rein stellst. Ist ne ganz normale Risikoabschätzung.
amontecc ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.01.2013, 12:53   #8
amontecc
Szenekenner
 
Registriert seit: 25.03.2008
Beiträge: 1.479
Zitat:
Zitat von Maris Beitrag anzeigen
Für die ganz Ängstlichen gibt´s ne Alternative .....
Darf man denn beim Schwimmen das Vorderrad mit sich führen? Wäre doch ne Schwimmhilfe...?
amontecc ist offline   Mit Zitat antworten
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