gemeinsam zwiften | youtube | forum heute
Triathlon Trainingslager Südbaden
Keine Flugreise
Deutschlands wärmste Gegend
Kilometer sammeln vor den Wettkämpfen
Traumhafte Trainingsstrecken
Training auf dem eigenen Rad
25.05.-02.06.2024
EUR 390,-
Haftpflichtversicherung bei Rad-Training und Wettkampf - Seite 4 - triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum
Zurück   triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum > Allgemein > Triathletisches > Radsport
Registrieren Benutzerliste Suchen Heutige Beiträge

Antwort
 
Themen-Optionen
Alt 13.06.2007, 10:47   #25
gast27
Ist alles so schön bunt hier!
 
Registriert seit: 31.05.2007
Ort: Hamburg
Beiträge: 29
Zitat:
Zitat von Peter Beitrag anzeigen

PS. Zum Glück habe ich diese Sorgen als NRWTV Startpassinhaber nicht
Du glücklicher!
gast27 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.06.2007, 18:05   #26
alessandro
Szenekenner
 
Benutzerbild von alessandro
 
Registriert seit: 09.10.2006
Beiträge: 1.244
Zitat:
Zitat von Rene Beitrag anzeigen
Ich glaube es ist eine Frage der Versicherungssumme. Extremfall, ein Auto muss Dir ausweichen und dabei wird eine 3. Person verletzt. Der Personenschaden geht in hohe Summen und schon kannst Du davon ausgehen, dass die Versicherung mal schaut ob der Kerl auf dem Rad nicht einfach auf einer Trainingsfahrt war!?.
Deshalb ja meine Frage: Wann ist eine Trainingsfahrt eine Trainingsfahrt und wer muß den Nachweis bringen, daß es (k)eine war?
Falls die Versicherung den Nachweis erbringen muß - und davon gehe ich aus, da sie ja die Leistungsverweigerung begründen muß - wüßte ich nicht, wie ihr das gelingen sollte. Bloß weil ich in Sportkleidung auf einem Triathlonrad sitze muß ich ja nicht im Training sein, vielleicht will ich ja nur mal die Großmutter besuchen und nutze das Rad schlicht als Fortbewegungsmittel...

Zitat:
Zitat von Rene Beitrag anzeigen
...
Oder Du fährst im Wettkampf einfach jemanden um. So ist es mir schon passiert. Bin bei einem Radrennen von einer Wettkampfteilnehmerin als Zuschauer umgefahren worden. Zum Glück kein großer Schaden, aber sie war letztlich Schuld und ihre Haftpflich, bzw. die Haftpflicht des BDR hat die Kosten übernommen.
Klar, im Wettkampf sieht's anders aus - aber mir ging es ja ums Training

Zitat:
Zitat von Peter Beitrag anzeigen
Da würde ich mich mal nicht drauf verlassen. Spätestens wenn es, z.B. bei Personenschäden, um 5-6 stelligen Beträge geht werden Versicherungen nickelig.

Was Dir zu Teil wurde ist entweder Kolanz wg. Geringfügigkeit oder es war eine Aufwand/Ertrag Abwägung ob sie sich mit Dir rumschlagen oder sich generös zeigen. Wird der Streitwert höher wird auch das intetesse amstreiten größer.
Nochmal: Befand ich mich im Training als ich auf dem Weg zum Treffpunkt eines Radtreffs war? Kulanz war es nur, wenn die Versicherung mir eine unberechtigte Leistung freiwillig gewährt hat - aber hat sie das wirklich??


@alle:
Gibt es hier jemanden, dem schonmal eine Leistung im Zusammenhang mit einem Schaden beim Individualtraining mit der Begründung "Sie befanden sich im Training" verwehrt worden ist?
alessandro ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.06.2007, 22:30   #27
Rene
Szenekenner
 
Registriert seit: 20.10.2006
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.221
@alessandro:

ich möchte nicht der sein, an dem ein versicherer dann ein exempel statuiert, wenn es zu einem Schaden kommt.
Gestern war ich schon wieder in 3 Situationen die bei ungünstiger Zeugensituation zumindest eine Teilschuld ergeben könnten. Zumal jedes Fahren auf der Straße, wenn ein Radweg existiert schonmal kritisch ist.

Also habe ich mich weiter erkundigt und folgendes gefunden...


Versicherung and Rennrad29 Mrz 2006 02:38 pm

Haftpflichtversicherung und Radrennen II

Noch längerer Recherche haben ich nun doch 3 Versicherer gefunden, die den §4 aus ihren Versicherungsbedingungen herausgenommen haben und die Teilnahme an Radrennen und das Training hierfür mit einschließen. Dazu gehören die P & P, die Gothaer und die LVM.
Es ist schon erstaunlich, dass die Versicherungsgesellschaften das Risko so hoch einschätzen, dass sie sich auf keine Ausnahmeregelungen einlassen. (Glaubt mir, ich habe mit einigen Versicherern die letzten Tage telefoniert.) Erstaunlich v. a., wenn man die vielen Tausend Rennradler auf den Radmarathons, Triathlons und Jedermannrennen bedenkt, die ohne es zu wissen ohne ausreichender Versicherung unterwegs sind.
Wenn da so viel passieren würde, müsste die Ausschlussklausel doch viel bekannter sein, oder?
Die Gothaer ist übrigens auch in unserem Haftpflicht-Vergleich zu finden (Kompakt-Tarif !!, der Basis-Tarif enthält die oben zitierte Ausschlussklausel)


Versicherung and Rennrad14 Mrz 2006 01:32 pm

Haftpflichtversicherung und Radrennen

Die Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen. Sie kommt bei Schäden an Dritten auf. Allerdings gibt es einige Ausschlusskriterien in den Bestimmungen für Haftpflichtversicherungen. Bekannt ist wohl den Meisten, dass bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz die Versicherung keine Schadensregulierung vornimmt.
Unbekannter, aber für Sportler enorm wichtig, ist der Zusatz, dass Radrennen, aber bereits das Training für Radrennen in den wenigsten Versicherung eingschlossen sind. Lustig dabei ist, dass die Veranstalter von Radsportevents meist eine Haftpflichtversicherung verlangen und man in der Anmeldung bestätigt eine solche zu haben. Kaum jemand weiß jedoch, dass die Versicherung im Schadensfall gar nicht eintreten würde. Anzuraten ist also allen Triathleten, Trainingsgruppen und Teilnehmern von Marathons (die Zeitnahme ist hier das ausschlaggebende Kriterium) ihre Haftpflichtversicherung zu prüfen und ggf. eine andere Versicherungsgesellschaft zu suchen.


http://www.tarifchecks.de/blog/?cat=8
__________________
----------------------------------------------------------
There are no short cuts. You have to do the miles!
Rene ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.06.2007, 23:35   #28
holger
Szenekenner
 
Registriert seit: 08.06.2007
Ort: OD - fast HH
Beiträge: 324
Zitat:
Zitat von Rene Beitrag anzeigen


btw. Wie ich gerade von der DTU erfahren habe basteln die an einer Zusatzversicherung die einen ähnlichen Umfang hat wie der Versicherungsschutz beim BDR. Dies soll im nächsten Jahr mit den Startpässen, dann richtige Karten, eingeführt werden.
Mensch, das wäre ja ein echter Sinneswandel bei der DTU.
Zum Jahreswechsel 2006/2007 wollte deren Geschäftsführung davon noch nichts wissen.
(Wie auch z.B. der HHTV keinen Handlungsbedarf erkennen konnte. )

Nur sollten sie sich nicht am "BDR-Standard", sondern an dem was einige ihrer "eigenen" Landesverbände realisiert haben, orientieren - besser noch: dieses 1:1 zum Bundesstandard erklären.
Was (viel) besseres könnte uns wirklich nicht passieren.
holger ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.06.2007, 16:59   #29
Peter
Szenekenner
 
Benutzerbild von Peter
 
Registriert seit: 11.11.2006
Ort: Weltstadt der Küchen
Beiträge: 475
Zitat:
Zitat von alessandro Beitrag anzeigen
Falls die Versicherung den Nachweis erbringen muß - und davon gehe ich aus, da sie ja die Leistungsverweigerung begründen muß - wüßte ich nicht, wie ihr das gelingen sollte. Bloß weil ich in Sportkleidung auf einem Triathlonrad sitze muß ich ja nicht im Training sein, vielleicht will ich ja nur mal die Großmutter besuchen und nutze das Rad schlicht als Fortbewegungsmittel
Darauf würde ich mich nun wirklich nicht verlassen. Die Versicherung wird erst mal sagen "nö wir zahlen nicht". Dann musst Du klagen. Dabei bin ich mir relativ sicher, dass, solltest Du Sportbekleidung angehabt haben, auch der Richter erst einmal von einer Trainingsfahrt ausgeht. Dann wird Deine Oma als Zeugin geladen. evtl. Erkundigen eingezogen ob Du um diese Zeit immer trainierst etc. pp. Zu guter letzt hast Du eventuell noch ein Verfahren wg. Versicherungsbetrugs am Hals und ich muss sagen auch mit einer gewissen Berechtigung. Du hast die Vertragsbedingungen nun einmal akzeptiert und wenn du mehr willst musst Du Dir halt eine andere Versicherung suchen. Das hat in diesem Falle MbMn auch nichts mit Spitzfindigkeit des Versicherung zu tun da es eindeutig und für jeden verständlich im Vertragswerk steht.

Gruß
Peter

PS. Nein, ich arbeite nicht in der Versicherungsbranche
__________________
"Ich bin nicht religiös aber trotzdem intolerant" (Thomas Reis)
Peter ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.09.2007, 22:56   #30
holger
Szenekenner
 
Registriert seit: 08.06.2007
Ort: OD - fast HH
Beiträge: 324
Was lange währt, wird (wohl) endlich was.
Wie ich erfahren habe, haben sich DTU und die ARAG-Versicherung darauf geeinigt, den DTU-Startpassinhabern eine Sportversicherung auf Basis dessen anzubieten, was in NRW und Bayern bereits Praxis ist.
Allerdings kann jeder Landesverband für seinen Bereich frei entscheiden, ob die Koppelung Startpass plus Sportversicherung umgesetzt werden soll-.
So werden z.B. die Hamburger hierüber auf einem a.o. Verbandstag im November beschließen.
holger ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.10.2007, 18:48   #31
barbossa
Szenekenner
 
Registriert seit: 29.09.2007
Ort: irgendwo in D
Beiträge: 792
Eine Trainingsfahrt ist eine Fahrt, die vom Verein als Training veranlaßt wurde.
Ein Beispiel: man trainiert nach Plan, am Mittwoch steht Radtraining an, dann wäre diese Fahrt am Mittwoch eine "Trainingsfahrt".
Eine Trainingsfahrt wäre auch, wenn du - anhand deiner Aufzeichnungen bspw - nachweisen kannst, daß du jeden Monat/jede Woche etc soundsoviele km fährst und anhand der allgemeinen Situation von einer Trainingsfahrt ausgegangen werden kann.
Das könnte - möglicherweise - auch die Fahrt zu Oma sein. Auf das Fahrtziel kommt es nicht an, sondern auf den Charakter der Fahrt.
Also Mounty mit Jeans und Einkaufstasche wird nicht glücken, auch wenn die 200 km weit gefahren wurde.
Besonders gut machen sich immer Partnerfahrten (also zu zweit). Da kann man schon fast regelmäßig von Training sprechen.
Man wird möglicherweise vom Verein eine Bestätigung verlangen, also vorher schonmal darüber sprechen.

Man sollte stets bedenken, daß die Sportversicherungen nur subsidiär eintreten: d.h. sie sind die letzten der Kette, die zahlen werden und müssen.


Hier nochmal kurz der Versicherungsumfang:

3.1 Der Versicherungsschutz besteht für die unter Ziffer 2. genannten Personen bei der priva-ten Ausübung des Triathlonsports (einschließlich Training), die über den Sportversiche-rungsvertrag mit der Sporthilfe e.V. im LandesSportBund Nordrhein Westfalen e.V. (LSB NW) - Stand 01.01.2006 - nicht versichert ist.
Versicherter Triathlon ist die Ausübung des Schwimm-, Lauf- und Radsports.
Die versicherte Sportausübung (insbesondere der Laufsport) muss als gezielte Trainings-maßnahme erkennbar sein.
3.2 Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Verlassen der Wohnung und endet nach der Rückkehr mit deren Wiederbetreten.
barbossa ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort


Themen-Optionen

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

vB Code ist An.
Smileys sind An.
[IMG] Code ist An.
HTML-Code ist Aus.
Gehe zu

Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 15:25 Uhr.

Durchbruch: Was wirklich schneller macht
Persönliche Tipps aus dem Training der Triathlon-Langstreckler Peter Weiss und Arne Dyck
Wettkampfpacing Rad
Nächste Termine
Anzeige:

triathlon-szene.de

Home | Impressum | Datenschutz | Kontakt | Forum

Social

Forum
Forum heute
Youtube
facebook
Instagram

Coaching

Individuelles Coaching
Trainingspläne
Gemeinsam zwiften

Trainingslager

Trainingslager Mallorca
Trainingslager Deutschland
Radtage Südbaden
Alle Camps

Events

Gemeinsamer Trainingstag
Gemeinsames Zeitfahrtraining
Trainingswochenende Freiburg
Trainingswochenende München
Zeitfahren Freiburg
Zwei-Seen-Tour München

TV-Sendung

Mediathek
Infos zur Sendung

Racewear

Trikot und Hose

Rechner

Trainingsbereiche und Wettkampftempo Rad
Trainingsbereiche und Wettkampftempo Laufen
Trainingsbereiche und Wettkampftempo Schwimmen
Profi-Pacing Langdistanz
Vorhersage erste Langdistanz
Altersrechner
Wettkampfpacing 100 km Lauf
Wettkampfgetränk selbst mischen
Powered by vBulletin Version 3.6.1 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.