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Alt 03.07.2015, 07:44   #9
Walfanggegner
 
Beiträge: n/a
Klar, es würde die Sache um einiges umständlicher machen. Aber wären es denn Alternativen, entweder das Auto auf einem Pkw-Anhänger zu überführen oder alternativ wenn ein "Kfzler" im Bekanntenkreis ist dessen Überführungskennzeichen ("rotes Kennzeichen") ab Bundesgrenze BRD zu nutzen?
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Alt 03.07.2015, 08:53   #10
dasgehtschneller
Szenekenner
 
Benutzerbild von dasgehtschneller
 
Registriert seit: 19.08.2010
Ort: Schweiz
Beiträge: 2.291
Ich würd einfach mal beim TÜV nachfragen was die in dem Fall empfehlen

Es hilft auch nicht viel wenn hier Leute darüber mutmassen die zwar eine Ahnung haben wie man sich bei einem Ironman verpflegt aber nicht was die Polizei/Versicherung sagt wenn man mit einem ungeprüften Fahrzeug einen Unfall hat
dasgehtschneller ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.07.2015, 09:03   #11
Mattes87
Szenekenner
 
Registriert seit: 25.07.2014
Ort: 54340 Bekond
Beiträge: 1.379
Hallo! Davon kann ich nur abraten!
Wenn das Fahrzeug von Spanien nach Deutschland gebracht werden soll, muss er ja zwangsläufig durch Frankreich. Und die Franzosen haben diesbezüglich einfach ihre eigenen Gesetze. Da wird man angehalten und wenn der Polizist nicht gut gelaunt ist, legt er das KFZ still und verlangt 1500 EUR Bußgeld.

Solange nicht gezahlt = solange bleibt das Auto stehen

Ich arbeite in einer internationalen Spedition mit viel Verkehr nach FR / ES und da kam es schon zu den kuriosesten Fällen bei unseren Nachbarn.
Mattes87 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.07.2015, 09:30   #12
Hardy72
Szenekenner
 
Registriert seit: 13.09.2012
Ort: Wiesbaden Happy Hill
Beiträge: 346
Also bei mir war als junger Kerl mal das Versicherungskennzeichen von meinem 50er Roller abgelaufen. Geht glaube bis Ende März? Ich wurde dann Anfang April von einer Streife auf der Straße angehalten.
Ich hatte den Termin schlicht weg verpennt.
Um es kurz zu machen:
Glaube 7! Punkte altes System plus Post vom Staatsanwalt.
Der Roller musste an Ort und Stelle stehen bleiben!!
Die Sache wurde eingestellt nachdem ich gelobte das sowas nie wieder geschieht.

Ich denke das wurde sicher nicht besser.

Im Schadensfall kannst Du wohl davon ausgehen das Dich jede Versicherung voll in Regress für Blechschäden plus evtl. Arzt, Krankenhaus bzw. Folgekosten falls jemand nicht mehr Arbeiten kann oder gar stirbt.

Mein Rat

Lass es um Gottes Willen bleiben,und dann noch eine so weite Strecke .
Verrückte Idee

Just my2cent
__________________
Saison 2016

IM 70.3 Mallorca - no show
IM 70.3 Kraichgau - check
IM Frankfurt - check

Saison 2017
Frankfurt Marathon
Hardy72 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.07.2015, 09:36   #13
maifelder
Szenekenner
 
Benutzerbild von maifelder
 
Registriert seit: 17.10.2006
Ort: am Hexenturm
Beiträge: 12.402
aktuell sind wir bei 15Euro, wenn man 2 Monate drüber ist,zumindest beim Auto und Mopped.
maifelder ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.07.2015, 09:36   #14
tandem65
Szenekenner
 
Benutzerbild von tandem65
 
Registriert seit: 21.08.2010
Ort: 69493 Hirschberg
Beiträge: 9.252
Zitat:
Zitat von de Dommschwätzerr Beitrag anzeigen
U.U. könnte man dafür sogar strafrechtlich belangt werden und das möchte ich auf jeden Fall verhindern.

Da ich aber was handfestes haben möchte, bevor ich meinen Nachbar darauf anspreche, wäre es schön, wenn ich da mal sachkundigen Rat hier bekommen könnte.
Anscheinend war LidlRacer noch nicht in diesem Thread. Dann bediene ich mal Tante G.


Für PKW und Krafträder gilt:
Verstoß Punkte Bußgeld Fahr-
verbot
weil Sie als Halter das Fahrzeug zur Hauptuntersuchung
oder zur Sicherheitsprüfung
nicht vorgeführt haben
und dabei die Frist des Vorführtermins nicht einhielten
von 2 bis zu 4 Monaten 0 Punkte 25 Euro nein
von 4 bis zu 8 Monaten 1 Punkt 60 Euro nein
mehr als 8 Monaten 1 Punkt 75 Euro nein


Zum Thema Regress durch die Versicherung und Strafrechtlichem belang stelle ich mal die These auf, daß Versicherungen dazu da sind um nur berechtigte Forderungen zu begleichen. Je größer der Schaden ist, desto intensiver werden die Bemühungen diesen Schaden nicht begleichen zu müssen.
Ähnlich sieht es doch auch mit dem Strafrecht aus. So lange nichts passiert kann man ja im Zweifelsfalle noch mit einem Punkt leben.
Bei Personenschäden ermittelt die Staatsanwaltschaft. Da ist es schlicht und ergreifend nicht förderlich mit einem Fahrzeug zu fahren von dem bekannt ist, daß es schon längst beim TÜV hätte vorgeführt werden müssen. ich schätze wir sind hier im Bereich der groben Fahrlässigkeit.
__________________
PB
07.08.2011 2:10:31 Summertime Tri Karlsdorf KD
10.06.2012 5:03:16 Challenge Kraichgau MD
08.07.2012 10:38:13 IM FfM
12.03.2017 42:40 Bienwald 10K
12.03.2017 1:30:55 Bienwald HM
29.10.2017 3:15:05 FfM M


2022
08.05. 1:40:09 St. Wendel HM
31.07 Dresden MD cancelled
21.08 5:16:59 Breisgau Triathlon MD
02.10 12:57:47 Elbaman LD
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Alt 03.07.2015, 10:14   #15
dasgehtschneller
Szenekenner
 
Benutzerbild von dasgehtschneller
 
Registriert seit: 19.08.2010
Ort: Schweiz
Beiträge: 2.291
Wenn sich das bei für ein über 10 Jahre altes Auto überhaupt noch lohnt, könnte man es auch einfach per Autotransporter transportieren lassen.

Ist vermutlich nicht ganz günstig aber man spart sich auch den Sprit, Autobahngebühren, einen Flug nach Spanien und viele Stunden auf der Autobahn. Ausserdem ist man rechtlich bestimmt auf der sicheren Seite.

Bei Google ist nicht ganz einfach einen Preis für solche Transporte zu finden da die meisten nur "auf Anfrage" sind. Die zahlen die man so findet liegen aber meist so zwischen 500 und 1500€

Hier z.B. eine Website die auch einen Preis nennt uns sogar vorrechnet dass es billiger kommt als selber zu fahren
http://jungeautos.com/index.php/prei...n-voraussenden
dasgehtschneller ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.07.2015, 10:16   #16
Rhing
Szenekenner
 
Benutzerbild von Rhing
 
Registriert seit: 22.12.2006
Ort: Bonn
Beiträge: 4.813
Die private Haftpflicht zahlt meines Wissens nicht im KFZ-Bereich, denn dafür gibt's ja die KFZ-Haftpflicht. Die wird im Außenverhältnis zahlen, sich aber das Geld wiederholen. Da wird wohl zunächst der Halter in Anspruch genommen. Mit dem Fahrer besteht ja kein Vertrag. Daher würde ich mir als Fahrer den Auftrag auf jeden Fall - mit Haftungsausschluss - schriftlich geben lassen. Wenn's um mehr als "'n paa Maak fuffzisch" geht, kommen die Leute auf die dollsten Ideen, z.B. sie hätten das Auto verliehen oder es sei entwendet und großzügig würde auf Strafantrag verzichtet.

Mal davon abgesehen, dass ich das sowieso nicht machen würde. Was nutzt es, wenn die Franzosen die Karre bei Lyon stilllegen und ich den Ärger am Hals hab. Warum fährt die Schnarchnase von Eigentümer/Halter nicht selbst?

Auf jeden Fall würde ich ne Info vom TÜV einholen, wenn möglich per Email. Nutzt in Frankreich aber gar nix, selbst wenn die im Elsass es lesen könnten.
__________________
Relax, no worries!
Rhing ist offline   Mit Zitat antworten
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