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Wie haltet Ihr das, wenn sich ein Käufer nicht an die Absprachen mit Euch als Verkäufer hält:
Vorgabe von mir war, Paypal für Freunde. Und da geht es ja nicht nur um die Gebühren, die hat der hier noch neue Käufer getragen, sondern auch um Bekanntheit und Vertrauen hier.
Schicke eh immer versichert, soweit alles schick.
Da ist nun aber auch noch eine Packstation als Lieferanschrift angegeben. Muss ich mit PP klären, ob das nach den Paypal AGB für Verkäuferschutz eine zulässige Lieferanschrift ist, wenn der Käufer die Packstation auch in seinem PP als Lieferanschrift hinterlegt hat?
Weiss das hier evtl schon jemand, der öfters mit PP verkauft und schon an dort hinterlegte Packstationen als Lieferanschrift verschickt hat?
Hab kein Bock auf ein Käuferschutzverfahren, und sitze nachher ohne Geld und meine Ware da.
Fand das hier passend. Falls doch nach ModMeinung unpassende Rubrik, bitte verschieben!
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„Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null. Und das nennen sie dann ihren Standpunkt.„
Hab kein Bock auf ein Käuferschutzverfahren, und sitze nachher ohne Geld und meine Ware da.
Und der Käufer hat kein Bock Geld zu überweisen und nix zu bekommen von dir Verbrecher! Wer hat nun recht? Schwierig. Womöglich wollte er sich einfach absichern, womöglich will er dich komplett über das Ohr hauen.
Da ich grundsätzlich zu naiv bin kauf und verkaufe ich fast nix mehr gebraucht außer mit Abholung. Das ist mir echt zu stressig. Ich bin gespannt wie die Geschichte weiter geht bei dir. Ich selbst wäre da übrigens nie auf deine Gedanken gekommen und hätt die Sachen los geschickt. Aber das liegt nur daran das ich naiv bin und viel zu oft an das Gute im Menschen glaube.
Packstation ist mit Nummer und Namen bei Paypal hinterlegt und die PP AGB sagen, damit kann ich den Verkäuferschutz im Fall der Fälle in Anspruch nehmen...
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„Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null. Und das nennen sie dann ihren Standpunkt.„
Packstation ist mit Nummer und Namen bei Paypal hinterlegt und die PP AGB sagen, damit kann ich den Verkäuferschutz im Fall der Fälle in Anspruch nehmen...
Wie Chrispayne denke ich auch, dass es bei der "für Freunde"-Sache keinen Schutz für niemand gibt.
"Sofern Sie Waren oder Dienstleistungen verkaufen, dürfen Sie Ihren Käufer nicht bitten, Ihnen eine persönliche Zahlung zu senden. Sollten Sie dies dennoch tun, so kann PayPal Sie für den Empfang von persönlichen Zahlungen ganz oder teilweise sperren." https://www.paypal.com/de/webapps/mp...agreement-full
Wie Chrispayne denke ich auch, dass es bei der "für Freunde"-Sache keinen Schutz für niemand gibt.
"Sofern Sie Waren oder Dienstleistungen verkaufen, dürfen Sie Ihren Käufer nicht bitten, Ihnen eine persönliche Zahlung zu senden. Sollten Sie dies dennoch tun, so kann PayPal Sie für den Empfang von persönlichen Zahlungen ganz oder teilweise sperren." https://www.paypal.com/de/webapps/mp...agreement-full
Aber es geht doch gar nicht um den eventuell nicht vorhandenen Schutz "für Freunde".
Es geht doch darum, dass der Käufer NICHT die Option "Freunde", wie besprochen, ausgewählt hat und somit die Möglichkeit besteht, dass er, wenn das Paket bei Ihm ankommt, reklamiert, dass die Ware z.B. beschädigt war und er sein Geld zurück fordert.
Paypal friert dann sofort das Geld ein und der VERKÄUFER muss dann beweisen, dass alles in Ordnung war. Mach das mal..
Ich wurde da schon ordentlich übers Ohr gehauen und verkaufe auch nur mehr "für Familie und Freunde", wenn der Käufer per paypal bezahlen möchte.
Insofern: Wenn sich der Käufer hier schon nicht an die Vereinbarung gehalten hat, würde ich das Geld zurücküberweisen und auf die Transaktionsgebühren pfeifen und den Gegenstand an jemand anderen verkaufen.
hatte vergangenes Jahr auch ein Problem , bezahlte die Ware via Freunde/Bekannte.
Als die Ware nach zwei Wochen nicht ankamm , telefonierte ich mit PayPal.
Sache war gleich erledigt .....kein Käuferschutz.
Ware kam aber dennoch nach 3 Wochen.
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PayPal ist für Käufer gut, als Verkäufer nicht so toll.