Zitat:
Zitat von tandem65
Das ist noch die andere Frage, wie alt die Räder waren. So wirklich hoch ist die Schadenssumme nach 5 Jahren auch nicht mehr.
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Ok, soweit zum Zeitwert des Fahrrades / der Fahrräder also des Sachschaden. Aber im Ausgangspost stand doch etwas von Personenschaden. Das ist doch noch viel wichtiger.
Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, sei es privat oder auch über den Startpass würde ich keine Zeit verlieren, dort nach Deckung für den vorliegenden Fall anzufragen.
Sobald dahingehend "grünes Licht" besteht ab zum Rechtsanwalt. Es kann hierzulande schon schwierig und langwierig werden, seinen Schaden ersetzt zu bekommen. Wenn dann noch andere Rechte (Spanien) zu Grunde liegen, die Kommunikation länger dauert (Postweg) und auch noch die Sprache eine Barriere darstellt dann ist es auf jeden Fall sicherer, sich anwaltlich vertreten zu lassen.
Der RA wird dann in der Regel wohl einen RA-Kollegen vor Ort beauftragen und über diesen die Kommunikation führen.
Wichtig vorab schonmal, alles was zur Bemessung des Schadens hilfreich sein kann sammeln: Belege, Atteste, Rechnungen von Arzt, Krankenhaus, Apotheke, was auch immer. Beschädigungen am Rad in Form von Bildern festhalten, Kaufrechnung raussuchen. Beschleunigt die Sache dann wenn der RA Belege braucht für sein Forderungsschreiben und man sie dann nicht erst raussuchen muss.
Ohne Anwalt wird es natürlich schwierig aber auch dann ist es ja nicht unmöglich oder von vorneherein zum Scheitern verurteilt, die eigenen Ansprüche mal dem Grunde nach bei der Gegenseite geltend zu machen.
Dann wäre der Tipp der folgende:
Zitat:
Für alle im europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz zugelassene Fahrzeuge ermittelt der Zentralruf der Autoversicherer den zuständigen Schadenregulierer der ausländischen Versicherung in Deutschland, sofern sich der Unfall im Ausland ereignet hat.
Nach § 8 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) ist der Zentralruf der Autoversicherer die gesetzlich anerkannte Auskunftsstelle in Deutschland zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.
Der Zentralruf der Autoversicherer ist rund um die Uhr und 365 Tage im Jahr für Sie erreichbar.
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