War mir so gar nicht bewusst, dass ich die Fahrbahn hätte benutzen können. Wenn ich da an das Gehupe und Gebrüll der Autofahrer denke die sofort auf meine vermeintliche Radwegnutzungspflicht hinweisen
Wir haben eben leider die lebenslängliche Fahrerlaubnis ohne zwingende ärztliche und theoretische Prüfung für jedermann alle 5 oder 10 Jahre.
Zitat:
Zitat von triwolf
Hätte ich in meinem Fall nicht stark gebremst, wäre ich abrupt von der linken Fahrzeugseite des Autos abgebremst worden
Das hätte immerhin die juristische Bewertung deutlich erleichtert. Nächstes Mal dann!
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"Wer einen Hammer hat, für den ist jedes Problem ein Nagel; für einen Triathleten ist das ganze Leben irgendwie ein Triathlon."
(Schwarzfahrer hier)
Hätte ich in meinem Fall nicht stark gebremst, wäre ich abrupt von der linken Fahrzeugseite des Autos abgebremst worden
Wo ist das Problem? Dann hättest Du jetzt wenigstens einen Unfallgegner mit dem Du Dich um Schuld und Kosten streiten könntest.
Ich bezweifele übrigens daß die Seite des Autos grössere Schmerzen bereiten als das rutschen über den Asphalt.
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PB
07.08.2011 2:10:31 Summertime Tri Karlsdorf KD
10.06.2012 5:03:16 Challenge Kraichgau MD
08.07.2012 10:38:13 IM FfM
12.03.2017 42:40 Bienwald 10K
12.03.2017 1:30:55 Bienwald HM
29.10.2017 3:15:05 FfM M
Ihr seid ja echt toughe Jungs, und von der schnellen Truppe auch beim Abwägen, am besten inklusive juristischer Feinheiten, richtigen Reagieren unter Berücksichtigung der Bewegungsdynamik und am besten gleich noch im Fallen am Formulieren der Schadensersatzklage und Schmerzensgeldforderung.
Respekt.
Vorallem hat der TE nur danach gefragt, ob die Stadt haftbar wäre und nicht die Unfallgegnerin und zweitens kommt es bei der Haftung der Unfallgegnerin nicht auf Verschulden an. § 7 StVG ist als Gefährdungshaftung ausgeschaltet. Das einzige was ist, dass sich der TE evtl. ein Mitverschulden anrechnen lassen muss...
Ihr seid ja echt toughe Jungs, und von der schnellen Truppe auch beim Abwägen, am besten inklusive juristischer Feinheiten, richtigen Reagieren unter Berücksichtigung der Bewegungsdynamik und am besten gleich noch im Fallen am Formulieren der Schadensersatzklage und Schmerzensgeldforderung.
Respekt.
Man hilft wo man kann. Das ist doch selbstverständlich.
Und wenn auch Du eine Frage zum Straßenverkehr, zur Atomphysik, zur Frankfurter Schule oder dem Spätwerk von Kafka hast...immer her damit.
Da ich bisher hier noch keine Antwort auf die Frage bekommen habe, inwieweit Gemeinden überhaupt eine "Streupflicht" oder "Räumpflicht" haben und inwieweit diese u.U. einklagbar ist, habe ich mal eben Tante Google befragt.
So heißt es in Art. 9 Abs. 3 BayStrWG (Bayerisches Straßen- und Wegegesetz): „Zu den Aufgaben nach Absatz 1 gehören nicht das Schneeräumen, das Streuen bei Schnee- oder Eisglätte, […]. Die Träger der Straßenbaulast sollen jedoch unbeschadet der Verkehrssicherungspflicht oder der Verpflichtung Dritter die Straßen bei Schnee und Eisglätte räumen und streuen“. Auch hier handelt es sich wieder um eine „Soll-Vorschrift“.
Kurz zusammengefasst: die Kommunen sollen im Prinzip im Winter räumen und streuen, sie können es aber auch bleiben lassen. Und einklagbar bei Unfällen auf nicht bzw. schlecht geräumten Straßen ist schon gleich gar nichts.
Damit dürfte auch die Fragestellung des TE hinreichend beantwortet sein (zumindest für Unfälle in Bayern. In anderen Bundesländern können evt. auch andere Rechtsnormen formuliert sein.
Ihr seid ja echt toughe Jungs, und von der schnellen Truppe auch beim Abwägen, am besten inklusive juristischer Feinheiten, richtigen Reagieren unter Berücksichtigung der Bewegungsdynamik und am besten gleich noch im Fallen am Formulieren der Schadensersatzklage und Schmerzensgeldforderung.
Respekt.
Danke sehr,
ich sehe hier niemanden gesehen der geschrieben hat daß er noch keine Fehler gemacht hat. Nur suche ich persönlich in einem solchen Fall den Fehler lieber bei mir. Wenn ich so fahre daß ich so überrascht bin daß ich mich auf die Fresse liegt das schon auch in meiner Verantwortung.
Kollidiere ich mit dem Fahrzeug habe ich immerhin mein Fahrzeug so weit unter Kontrolle daß ich schon mal nicht gestürzt bin.
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PB
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Man hilft wo man kann. Das ist doch selbstverständlich.
Und wenn auch Du eine Frage zum Straßenverkehr, zur Atomphysik, zur Frankfurter Schule oder dem Spätwerk von Kafka hast...immer her damit.
Du Guter!
Aber ich habe tatsächlich eine kleine Frage:
Erklär mir das Wesen des Weibes...!
Zitat:
Zitat von tandem65
Danke sehr,
ich sehe hier niemanden gesehen der geschrieben hat daß er noch keine Fehler gemacht hat. Nur suche ich persönlich in einem solchen Fall den Fehler lieber bei mir. Wenn ich so fahre daß ich so überrascht bin daß ich mich auf die Fresse liegt das schon auch in meiner Verantwortung.
Kollidiere ich mit dem Fahrzeug habe ich immerhin mein Fahrzeug so weit unter Kontrolle daß ich schon mal nicht gestürzt bin.
Passt schon, wir sind ziemlich d’accord.
Aber zu erwarten, dass in dem sehr kurzen Moment vor dem Unfall man lieber IN das Auto fahren soll anstatt zu bremsen, ist vor dem Monitor wohlfeil, im realen Leben aber kaum.