Zitat:
Zitat von Corki
...und wenn man ansatt auf das SRM auch mal auf die Straße guckt, kann nicht mehr viel schief gehen.
Aber gut-unter Feuer kann viel passieren.
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Gut dass ich im Wettkampf auf Wattmesser verzichte.
Dass ich mich selbst verfahren habe (und damals 60 statt 40km gefahren bin), ist auch schon 25 Jahre her, aber ich habe seitdem alles Verständnis für andere Athleten, denen das passiert
Zitat:
Zitat von Corki
Fährt man nun rechts statt links und dreht dann nach 2km um weil man den Fehler bemerkt hat, hat man die Strecke ja nicht verlassen... und darf weitermachen.
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Wenn er keine ganze Runde extra gefahren ist, muss Jung irgendwann den Fehler bemerkt haben, U-Turn absolviert und entgegen der Wettkampfrichtung zurückgefahren sein. Beides Aktionen, die weiter oben aufgrund der Sicherheitsaspekte als Argumente pro Disqualifikation vorgebracht wurden.
Versteh mich nicht falsch: Selbst bin ich gegen den Automatismus Disqualifikation. In so einem Fall hat sich der Athlet schon selbst genug gestraft und für die meisten anderen denkbaren Regelverstöße kann man Zeitstrafen verteilen, wie es bspw. im Bereich der World Triathlon Series praktiziert wird. Dort gibt es auch für (kurzfristiges) Verlassen der Wettkampfstrecke, ebenso wie für Aufsteigen vor dem Balken bzw. Absteigen dahinter eine 15s Zeitstrafe.
Zitat:
Zitat von Corki
Allgemein gilt doch: der Sportler ist dafür verantwortlich wo er lang fährt. Kein Helfer, kein Kampfrichter. Gerade in den Ligen hat man das Gefühl, die Leute geben am Start ihr Hirn ab. Wenn was passiert ist immer ein Kampfrichter Schuld oder ein freiwilliger Helfer oder natürlich der Veranstalter...
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Beim oben genannten Liga-Wettkampf war der "Zieleinlaufkanal" in einem fast 180°-Winkel zur Laufrichtung weil es gleichzeitig der Ausgang für Läufer aus T2 war. Und er war
überhaupt nicht -
mit keinem einzigen Schild- markiert.
Für den Normalfall gebe ich dir Recht, dass der Sportler verantwortlich ist, wohin er fährt/ läuft aber hier lag ein belegbarer Verstoß gegen §9.4 der Veranstalter und Ausrichterordnung der DTU vor (
§ 9.4 Abzweigungen und Richtungsänderungen sind rechtzeitig anzukündigen), weswegen wir auch (aufgrund dieser und anderer Organisationsmängel) offiziellen Protest gegen die Wertung des Rennens eingelegt haben.