Das Urteil ändert meiner Meinung gar nichts, sondern bestätigt nur die bestehende Rechtslage.
Radwege dürfen nur unter bestimmten Gründen als benutzungspflichtig deklariert werden. Wenn dann aber ein Blauschild vorhanden ist, dann ist dieser benutzungspflichtig.
Wem das nicht passt, muss sich halt mit der Verwaltung anlegen, bis diese das Schild wieder abhängt. Ein Regensburger hat diesen Weg beschritten und evtl. ein (!) Schild entfernen können.
Tropfen auf den heißen Stein.
Dass nicht jeder Asphaltstreifen als benutzungspflichtiger Radweg ausgezeichnet werden darf, wird von den meisten Verwaltungen einfach herzlich ignoriert - die Unterhaltskosten zahlt dann nämlich oft jemand anderes...
Leider gibt es keine echte Radfahrerlobby, die das Fahrrad als Verkehrsmittel und nicht nur als Vergnügungsfahrzeug darstellt.
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