Was bitte bringt den geneigten Poster zur Annahme, der neue Präsident könne das alles besser und schöner machen, als die alte Präsidentin und ihr Lover?
Ein Bundestagsabgeordneter, der auch noch kirchlich eingebunden ist und auch sonst nicht kontaktlos, der für sich womöglich noch trainieren will und seis drum auch noch Familie hat?
Wieviel Minuten Zeit pro Monat wird der wohl für die Belange erübrigen??
Der kommt dann auch nur auf ne Ironmanveranstaltung zum Startschuß und ist nach 10 Minuten wieder weg, vielleicht kommt er dann nach 8 Stunden wieder für das Foto mit dem Sieger?
Mir zumindest scheint das wahrscheinlich.
Da wäre mir - im Ernst - Kurt D. gar nicht so unsympatisch.
Zumindest haben wir gemeinsam ungeliebte Personen.
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"Ich hab das gar nicht gewußt!!"
Live is a bitch and then you die
1. die juristische
Man muss weder Rechtsanwalt sein noch ein paar Semester an der juristischen Fakultät verbummelt haben, um zu wissen, dass bei der DTU kein Kündigungsschutz besteht. Der Geschäftsführer hätte ohne weiteres ordentlich gekündigt werden können. Dadurch hätte man einen Prozess vermieden und nicht mindestens 6000 € in den Sand gesetzt.
Da bin ich anders informiert. Ein Kündigungsschutz hat sehr wohl bestanden, weil, wenn ich alles richtig verstanden habe, Herr Barion kein Geschäftsführer im Sinne einer GmbH war, sondern ein Angestellter in leitender Position bei einem eingetragenen Verein. Es gibt in der Satzung der DTU nach meinem Kenntnisstand keinen Geschäftsführer.
Was bei einer GmbH der Geschäftsführer ist, nämlich das vertretungsberechtigte Organ, ist bei einem eingetragenen Verein der Vorstand, dem Barion nicht angehörte.
Deshalb kann man Herrn Barion arbeitsrechtlich nicht mit einem Geschäftsführer einer GmbH in einen Topf werfen, da er erstens kein Geschäftsführer war und zweitens nicht bei einer GmbH angestellt, sondern bei einem Verein. Im Unterschied zu einem Geschäftsführer einer GmbH gilt deshalb für ihn der Kündigungsschutz.
Da ich nicht wie Du einige Semester an der juristischen Fakultät verbummelt habe, will ich mir nicht anmaßen zu entscheiden, was nun rückblickend der beste Weg gewesen wäre. Die Dinge sind kompliziert. Aber ich sehe durchaus die Möglichkeit, dass neben Deiner juristischen Auffassung auch andere existieren – nicht weil die Leute blöd wären, sondern weil sie sich gut auskennen.
Is richtig, sorry, aber was spricht gegen eine erneute Kandidatur.
Na gut. Lassen wir das, seine HP gibt trotzdem keinen Anlaß zu Optimismus.
Ich weiß auch wirklich nicht, was das breite Auswälzen der Barion Angelegenheit noch soll. Der Drops ist gelutscht.
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"Ich hab das gar nicht gewußt!!"
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Wenn ich auf die Handhabung der Kündigung Jörg Barions durch Wisser & Co. eingehe, soll dadurch nur exemplarisch die schlechte Arbeit der beiden dargestellt werden.
@ Arne:
Das Kündigungsschutzgesetz findet auf leitende Angestellte gar keine Anwendung. Das ist richtig. Darauf habe ich aber auch überhaupt nicht abgestellt. Bei der DTU besteht beziehungsweise bestand kein Kündigungsschutz, weil der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz erst ab einer Mindestzahl von Arbeitnehmern greift.
Das sind seit dem 1.1.2004 mindestens zehn Vollzeitarbeitnehmer (vereinfacht dargestellt; die jeweiligen regelmäßigen Wochenstunden werden bei bis zu 20 Stunden als 0,5 Arbeitnehmer und bei bis 30 Stunden als 0,75 Arbeitnehmer berücksichtigt).
Laut Aussage von Jörg Barion lag für ihn bei der DTU die Mindestzahl von Arbeitnehmern nicht vor. Bei Arbeitsverhältnissen, die vor dem 31. Dezember 2003 abgeschlossen wurden (das war hier der Fall) waren nur mindestens fünf Arbeitnehmer erforderlich. Ich weiß nicht, wie viele Arbeitnehmer die DTU zum Zeitpunkt der Kündigung hatte. Wären das wenigstens fünf Arbeitnehmer gewesen (wovon ich eigentlich ausgehe), dann hätte das Kündigungsschutzgesetz Anwendung gefunden.
Nur, darum geht es letztlich überhaupt nicht, weil selbst beim Eingreifen von Kündigungsschutz selbstverständlich auch ordentlich gekündigt werden kann und in der Regel auch wird.
Es gibt keine zwingende juristische Veranlassung ein Arbeitsverhältnis außerordentlich zu kündigen, außer die ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Selbst dann kann man außerordentlich mit einer sozialen Auslauffrist kündigen.
Es ist bezeichnend, dass auf die von mir dargestellte menschliche Komponente überhaupt nicht eingegangen wird. Ein eingehen auf die anderen Gesichtspunkte habe ich überhaupt nicht erwartet.
Geändert von Jahangir (04.11.2010 um 20:24 Uhr).
Grund: kleiner juristischer Fehler;-)
Von Dir habe ich die Auskunft, dass Herr Dieter Bremer "autark und unabhängig" (Zitat) die zu fördernden Athleten aussucht und über die Fördergelder waltet. Was braucht es da eine Sitzung, habt Ihr kein Telefon?
Auch in den Jahren, in denen Athleten gefördert wurden, gab es keine Sitzungen der Deutschen Triathlon Stiftung. Daran kann es also nicht liegen.
Immer her mit der Kohle: Arne
@Arne: nein, das stimmt so nicht.
Du verwechselst entweder etwas in deiner Bewertung, oder hast nicht den kompletten Informationszusammenhang.
Richtig ist folgende - in der Stiftungssatzung festgelegte - Reihenfolge/Abfolge (alles auch durch Protokolle belegt):
a) Das amtierende DTU Präsidium lädt einmal pro KJ zur Kuratoriumssitzung ein. Dies ist festgelegt in der Satzung. Erstabstimmungen über die Geldverwendungen via Zuruf (Telefon etc.) können nicht erfolgen. Zunächst muss immer erst das Gremium darüber beraten und dann über die Verwendung abstimmen. Jede Sitzung wurde/wird mit Protokoll abgewickelt. Einladen kann immer nur die jeweilige DTU Präsidentschaft. So auch früher immer geschehen, bei K.Müller-Ott und danach bei Rainer Düro.
Erst Claudia Wisser hat diese Möglichkeit des Geldflusses vom DTS Konto in den Nachwuchsbereich der DTU nicht mehr genutzt. Obwohl ich sie mehrfach darum gebeten hatte. Neben mir hat dies auch noch das Kuratoriumsmitglied Sylvia Schenk getan, ebenfalls ohne Ergebniss. Deshalb die "Ironietaste": Es muss ja wohl dann genug Geld bei der DTU Führung vorhanden sein. ):-
b) In der entsprechenden Kuratoriumssitzung beraten und stimmen die Kuratoren über die Verwendung der auf dem Konto vorhandenen Guthaben ab. Das ist/war kein Hexenwerk und ging auch einfach im Zeitaufwand von statten. Die Sitzungen waren immer in der DTU Geschäftsstelle. (Frankfurt !).
c) Dieter Bremer (einer der sieben Kuratoren) wurde von den übrigen Kuratoriumsmitgliedern seinerzeit jährlich immer wieder neu beauftragt, die entsprechenden Zahlungsflüsse zu überwachen und zu verwalten und den Kontakt/Kontrolle zu den entsprechenden Nachwuchssportlern zu pflegen. Dies lief auch reibungslos ab, bis in die Ära Rainer Düro hinein - danach war Funkstille, weil eben kein neuer Kuratoriumsbeschluss aus den oben unter a) geschilderten Gründen vorhanden war.
Ich gehe davon aus, dass du hierzu (Funktion Dieter Bremer) etwas verwechselt hast in deiner Wahrnehmung. Nun sollte es aber bitte klar sein. Danke.
PS: DIR kann ich - (und ich bin mir da fast sicher...auch die anderen Kuratoren nicht...) - keine Fördermittel zugestehen, denn deine Leistungen und dein Alter sind da doch etwas "aus dem betreffenden Lot". Aber ich verstehe schon das du gerne dein Studio wohl mit dem Geld etwas aufpeppen möchtest.
Dös geht aber net. !
Da wäre mir - im Ernst - Kurt D. gar nicht so unsympatisch.
Meine Frau würde mir sofort jedwede Bekochung aufkündigen..., und wahrscheinlich nicht nur dies...):-
Zudem: Es genügt wenn im Badenserland Ehrenamt und Geschäft miteinander verquickt werden.
Zumindest haben wir gemeinsam ungeliebte Personen.
Bis auf seine elende Vielweiberei war er der beste Spieler der Welt. Er hat einen guten Job gemacht und das 7 Jahre länger als euer Charly. Sein Vorstoß bei der WM 1990 gegen Jugoslawien mit abschließendem Tor sucht heute noch seines gleichen.