Zitat:
Zitat von Triathletin007
...In der sogenannten NRW- LIGA ist letztes Jahr noch ein Windschattenverbot gewesen und in 2016 sollen alle Wettkämpfe bis auf einen windschattenfrei sein. Wenn ich mir da schon in 2015 die Fahrkünste angesehen habe und nun sollen abrupt alle im Pulk fahren, sehe ich da auch vermehrtes Sturzpotential. .
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Zur Einführung des Windschattenverbotes gibt es einen eigenen Thread. In Bayern und BW laufen die unteren Ligen schon seit zig Jahren mit Windschattenfreigabe. Außerdem sämtliche Jugendrennen ab den 14-jährigen.
Zu vermehrten Stürzen kommt es dabei nicht. Ich hoffe, dass die Radbeherrschung in NRW nicht so viel schlechter ist als in den genannten Bundesländern.
Den Wettkampfberichten, die man hier im Forum mitbekommt hat das Windschattenverbot in NRW in den letzten Jahren auch nur noch auf dem Papier existiert und in der Realität gab es bei jedem Liga-Rennen ungahndete Radpulks, wozu es auch reichlich Bildmaterial auf Youtube gibt.
Zitat:
Zitat von Triathletin007
...Ich weiß ja nicht mal wie wir Karis das Regeln sollen, wenn die Teilnehmer anderer Ligen auf dem selben Kurs unterwegs sind. Das hieße ja Starts der anderen Ligen, wenn der letzte Radler vom Bike gestiegen ist oder immer letzer Start der NRW- Liga. .
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Selbstverständlich muss jeder Rennzeitplan so angepasst werden, dass sich Startwellen mit und ohne Windschattenfreigabe auf der Strecke nicht begegnen.
Das ist machbar, wie Düsselorf, das ja auch in NRW liegt und alle Ligarennen in Bayern seit Jahren vormachen.
In Bayern herrscht in den übrigen Ligen (Regionalliga) mit Ausnahme der untersten Liga natürlich auch Windschattenfreigabe. Alles andere wäre ja unlogisch.
Zitat:
Zitat von Triathletin007
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Ich verstehe da fast keine Entscheidung mehr der Obrigen. ...
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Die "Obrigen", das sind du und ich!
Auch
NRW ist übrigens in der TK vertreten. Jedes TK-Mitglied ist namentlich bekannt, beim Verbandstag in Osnabrück von den Delegierten gewählt worden und man kann mit denen reden, mailen und sich Entscheidungen erläutern lassen.
Regeländerungen können auf Vorschlag der TK vom DTU -Präsidium vorläufig in der Sportordnung umgesetzt werden. Endgültig beschließen kann eine Änderung der Sportordnung nur der Verbandstag, in dem Delegierten aller Landesverbände demokratisch vertreten sind.
Wem der Sport am Herzen liegt, dem steht der Weg frei sich aktiv zu engagieren.
Einer der wichtigsten Paragraphen unserer gemeinsamen Sportordnung ist 6.1
Zitat:
Der Verbandstag ist das oberste Organ der DTU... Der Verbandstag kann Beschlüsse des
Verbandsrates, des Präsidiums und der Fachausschüsse ändern oder
aufheben.
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Nächster ordentlicher Verbandstag ist übrigens Herbst 2016!