Die Windschattenbox darf im übrigen für Überholvorgänge betreten und (zügig) durchfahren werden. Erlaubt sind 15s, die man sich zu diesem Zweck in der Windschattenbox des Vordermanns aufhält bei Kurz- und Sprintdistanzen und bis zu 30s bei Mittel- und Langdistanzen.
Das früher verpönte und verbotene "Ansaugen" im Rahmen von Überholvorgängen ist damit nicht nur erlaubt, sondern wird von der Sportordnung geradezu gefordert, denn wenn man bei Überholvorgängen zu früh ausschert, um die Windschattenbox des Vordermanns eben nicht zu betreten, behindert man bei engen Straßen und dichten Starterfeldern unter Umständen noch schnellere dritte Athleten und kann je nach Rennsituation sogar wegen Blocken oder Nichtbeachtung des Rechtsfahrgebots verwarnt werden.
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