Lastschriften kann man zwar zurückbuchen, aber das setzt einen nicht automatisch ins Recht. Wenn der Anspruch besteht, kann der Veranstalter den Betrag zurückfordern. Ob er das tut, ist eine andere Sache. Wir haben deshalb als Veranstalter niemals das Startgeld per Lastschrift eingezogen. Viel zu viel Risiko, dass Athleten aus den verschiedensten für sie triftigen Gründen (schlechtes Wetter, Hamster hat Bauchweh, ...) nicht starten und sich das Geld einfach wieder nehmen. Und für uns viel zu viel Mühe, jedem Einzelfall nachzugehen.
Etwas unfair ist es von Veranstalterseite, eine Strecke vorzugaukeln, von der er die Nicht-Genehmigbarkeit eigentlich schon weiß und dann kurzfristig in so eine "Kasperle-Strecke" zu ändern.
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Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
Kurze vollgesperrte Strecken können zur Regel werden
Immer mehr Genehmigungsbehörden weichen von der gewohnten Genehmigung der Triathlonveranstaltungen bei fließendem Verkehr ab und lassen nur noch komplett gesperrte Strecken, diese dann meist auf sehr kurzen, mehrfach zu fahrenden Rund- oder Pendelkursen, zu.
Begründet wird das in Niedersachsen durch begleitende Aus- und Durchführungsbestimmungen der Behörden, nach denen neben bestimmten absicherungs- und versicherungspflichtigen Auflagen auch aussagen darüber getroffen werden, das Triathlonveranstaltungen den üblichen Radsportveranstaltungen gleichgestellt werden und daher ausschließlich bei Vollsperrung genehmigt werden dürfen.
Das ist in Niedersachsen z.B. bei Veranstaltungen im Raum Osnabrück seit Jahren so, im Stadtbereich Hannover, in Nordhorn aber auch in NRW gibt es dafür Beispiele wie auch Bayern.
Die Problematik des Draftings interessiert die Behörden dabei nicht, ach ja: Ein Hintergrund ist auch der, dass bei einigen Veranstaltungen die eigentlich als vereinzelt fahrenden Triathleten bei fließenden Verkehr doch in Gruppen und auch verkehrsgefährend unterwegs waren - die Berichte davon erreichen dann auch Genehmigungsbehörden und so wird dann die spätere Forderung nach Streckensperrung begründet.
unter den zur Abstimmung bereit gestellten Möglichkeiten fehlt: ich erkundige mich nach den Gründen für die Änderung und finde mit dem Ausrichter eine für beide Seiten tragbare Lösung bzgl. Startgeld und Auslagen des Ausrichters
So was ähnliches gab es gestern auch in Barmstedt.
Normalerweise wird auf einer 20km Runde gefahren. Dieses Jahr war es, aufgrund einer Baustelle, eine 5km Runde, die dann 4 / 8 mal gefahren werden musste. Auch hier wurde die Streckenänderung ziemlich spät bekanntgegeben. Als ich dieses gehört habe, war auch ich ziemlich angefressen.
In der Veranstalterordnung der SHTU habe ich dann folgendes gefunden: "§ 11.1 Die Radstrecke soll so gewählt werden, dass Windschattenfahren und Pulkbildung durch Teilnehmer nicht begünstigt wird (breite Straßen, anspruchsvolle Topographie, Teil- oder Vollsperrung der Strecke). Werden mehrere Runden gefahren, so soll eine Runde 10 km lang sein. Wird das Windschattenfahrverbot aufgehoben, ist das in der Ausschreibung bekannt zugeben und für wen das zutrifft."
Auf Anfrage sagte die SHTU aber, dass die 10Km kein muss ist.
Wie zu erwarten war, gab es auf der Radstrecke, vor allem der VD mit ca. 200 Startern, ziemlich viele Pulks.
Etwas unfair ist es von Veranstalterseite, eine Strecke vorzugaukeln, von der er die Nicht-Genehmigbarkeit eigentlich schon weiß und dann kurzfristig in so eine "Kasperle-Strecke" zu ändern.
Seh ich ganz genau so , deshalb hab ich für 3 gestimmt. Hört sich auch so an als man bei der Ausschreibung schon wusste das die Strecke kaum Chancen auf Genehmigung hat.
unter den zur Abstimmung bereit gestellten Möglichkeiten fehlt: ich erkundige mich nach den Gründen für die Änderung und finde mit dem Ausrichter eine für beide Seiten tragbare Lösung bzgl. Startgeld und Auslagen des Ausrichters
Hab ich doch oben geschrieben: ich habe den Veranstalter angeschrieben, dessen Erklärung findet sich auch oben.
Meine Bitte um eine teilweise Rückzahlung wurde nicht mehr beantwortet. Deswegen meine Umfrage hier. Deine Möglichkeit ist also beachtet worden.
__________________ „friendlyness in sport has changed into pure business“
Kenneth Gasque
Zum Thema "Preisgestaltung Ironman":
"Schließlich sei Triathlon eine exklusive Passion, bemerkte der deutsche Ironman-Chef Björn Steinmetz vergangenes Jahr in einem Interview. Im Zweifel, so sagte er, müsse man sich eben ein neues Hobby suchen."
Schwierige Frage. Prinzipiell würde ich - als juristischer Laie - sagen, wenn die Strecken in der Ausschreibung stehen, ist das eine Änderung des Vertrages, den du mit der Anmeldung mit dem Veranstalter geschlossen hast. Ich hab' mir aber gerade mal die Ausschreibung angeschaut. weder im PDF noch in der Online-ausschreibung steht etwas zu den Strecken drin. Insofern frage ich mich, ob die Strecken, auch wenn sie auf der Homepage an anderer Stelle auftauchen, Teil der Ausschreibung sind.
Unabhängig davon frage ich mich, was die verbandliche Genehmigung wert ist, wenn der Veranstalter nach Erteilung der Genehmigung noch solch gravierende Änderungen machen kann/darf.
Bei uns sind Streckenführungen zumindest Teil der zur Genehmigung beim HTV einzureichenden Unterlagen. Ob wir sie denn auch bei der Anmeldung veröffentlichen müssen oder es gestattet ist, Katzen in Säcken zu verkaufen, weiß ich auch nicht.
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