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Alt 29.07.2014, 12:20   #9
E350
Szenekenner
 
Benutzerbild von E350
 
Registriert seit: 14.01.2014
Ort: Ulm
Beiträge: 268
Zitat:
Zitat von cfexistenz Beitrag anzeigen
Wird bei einem Diebstahl von der Versicherung der Neupreis oder der Zeitwert ersetzt? Und in der Hausratsversicherung wird doch bestimmt nicht im Detail angegeben sein, wie das Fahrrad nun ausgesehen hat und welche Spezifikationen es hatte.

Fall a)

Sagen wir mal, ich kauf mir beim örtlichen Radhändler ein Fahrrad neu für 5000 Euro, was nach 2 Jahren in Benutzung geklaut wird. Rechnung ist vorhanden, was gibts dann dafür noch?

Fall b)

Ich kaufe mir sämtliche Komponenten teils über eBay und Internetshops zusammen, hab aber kaum noch Rechnungen und keine Ahnung über das Baujahr der Komponenten und den Zeitwert oder Neupreis. Wie wird dann eine Schadenssumme ermittelt?

Wie will ich der Versicherung dann beweisen, dass ich z.b. die über Wettkampflaufräder für 3000 Euro beim Diebstahl dran hatte (gemäß dem Fall, dass auch kein Foto des Rades vorliegt), anstatt eines einfachen Trainings-LRS?
Also bei meiner jetzigen Versicherung müsste ich die Rechnungen des Rads und der Laufräder oder sonstigen Zubehör einreichen, zusätzlich wollen die noch Bilder haben. Sobald diese Unterlagen bei denen sind wird die Police angepasst.
Bei mir würde immer der Neuwert ersetz werden.

Aber wie gesagt ist der Diebstahl aus der Wechselzone ausgeschlossen.
E350 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.07.2014, 12:28   #10
Walfanggegner
 
Beiträge: n/a
Hausratversicherung leistet Neuwert der versicherten Sache.
Obergrenze ist natürlich die Versicherungssumme (ggfs. halt prozentuell begrenzt, je nach Vertrag / Klausel im Bereich Fahrrad).

Ggfs. kann da was abgezogen werden im Falle von Unterversicherung aber wir wollen das ja jetzt nicht zu kompliziert machen.

Es obliegt dem Versicherungsnehmer, Nachweise über die Werte führen zu können. Kommen aber entsprechende Summen zusammen wird sich die Schadenabteilung des Versicherers entsprechende Gutachter zur Hilfe nehmen.

Unabdingbar ist - gerade wenn wie gesagt entsprechende Summen zusammen kommen - die polizeiliche Anzeige des Diebstahls. Abgesehen von der Tatsache, dass man natürlich nur richtige Angaben der Versicherung gegenüber machen sollte: wird das Rad durch die Polizei oder wen auch immer gefunden und es ist ein "billiger" Trainings-LRS drauf während man aber ganz andere Sachen angegeben hat dann kann es schon mal unangenehme Fragen geben. Und im worst case zahlst man Strafe wegen Versicherungsbetrug und die Versicherungsleistung zurück und macht sogar noch Minus.
  Mit Zitat antworten
Alt 29.07.2014, 14:01   #11
MattF
Szenekenner
 
Registriert seit: 27.04.2011
Beiträge: 8.766
Zitat:
Zitat von cfexistenz Beitrag anzeigen
Wie will ich der Versicherung dann beweisen, dass ich z.b. die über Wettkampflaufräder für 3000 Euro beim Diebstahl dran hatte (gemäß dem Fall, dass auch kein Foto des Rades vorliegt), anstatt eines einfachen Trainings-LRS?

Wege zum Betrügen gibt es immer. Die Versicherung kann sich dagegen kaum wehren.

Viele sehen es ja so, dass ihre Versicherungsbeiträge zumindest mal wieder als Schadensfälle rauskommen müssen. Deshalb werden heruntergefallene teure Vasen gemeldet usw usw, die nie kaputt gingen und ähnliche Dinge.
MattF ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.09.2014, 12:30   #12
Mattes87
Szenekenner
 
Registriert seit: 25.07.2014
Ort: 54340 Bekond
Beiträge: 1.379
Zitat:
Zitat von Walfanggegner Beitrag anzeigen
Hausratversicherung leistet Neuwert der versicherten Sache.
Obergrenze ist natürlich die Versicherungssumme (ggfs. halt prozentuell begrenzt, je nach Vertrag / Klausel im Bereich Fahrrad).

Ggfs. kann da was abgezogen werden im Falle von Unterversicherung aber wir wollen das ja jetzt nicht zu kompliziert machen.

Es obliegt dem Versicherungsnehmer, Nachweise über die Werte führen zu können. Kommen aber entsprechende Summen zusammen wird sich die Schadenabteilung des Versicherers entsprechende Gutachter zur Hilfe nehmen.

Unabdingbar ist - gerade wenn wie gesagt entsprechende Summen zusammen kommen - die polizeiliche Anzeige des Diebstahls. Abgesehen von der Tatsache, dass man natürlich nur richtige Angaben der Versicherung gegenüber machen sollte: wird das Rad durch die Polizei oder wen auch immer gefunden und es ist ein "billiger" Trainings-LRS drauf während man aber ganz andere Sachen angegeben hat dann kann es schon mal unangenehme Fragen geben. Und im worst case zahlst man Strafe wegen Versicherungsbetrug und die Versicherungsleistung zurück und macht sogar noch Minus.
das kann ich nur bestätigen. ich habe meinen Vertreter letzte Woche noch gefragt wie das mit Fahrrädern allgemein gehandhabt wird. da ich mein Fahrrad gebraucht gekauft habe, aber die originale Rechnung über den Neupreis vorliegen habe.

Er sagte mir ebenfalls, dass Versicherungen bei Schäden die dem "Hausrat" unterliegen immer vom Rechnungspreis ausgehen.
Mattes87 ist offline   Mit Zitat antworten
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