Der Sohn von Rudi Völler (Basketballer) wurde positiv getestet. Wenig überraschend: Es waren (natürlich) verunreinigte Nahrungsergänzungsmittel. und erklär kann er es sich auch nicht. Aber sie haben mal wieder ganz schnell festgestellt, wo das Mittel drin war....
Für eine Sperre reicht die positive A-Probe aber nicht aus, außer "das Mittel wird eindeutig zum Betrug verwendet". Als Beispiel wird Anabolika genannt. Wo die Grenze gezogen wird, was unter "eindeutig zum Betrug verwendet" fällt und was nicht, würde mich mal interessieren. Auch, wie mit den Ergebnissen verfahren wird, wenn es keinen nachträglichen Freispruch gibt.... Ist das eine Basketball-eigene Regel oder ist das eine NADA-/WADA-Regel?
M.